Ebay - Tipps zum Verkaufen ?

vonCarstein

Blisterschnorrer
03. November 2001
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Bad Zwischenahn
Hiho

da ich bisher eher der Käufer war und nun doch mal das ein oder andere ausmisten will, wollte ich mal hier nach Euren Tipps zum Verkaufen auf Ebay nachfragen

- sollten die Auktionen am Wochenende (nachmittags) auslaufen, da dort evtl mehr bei Ebay unterwegs sind oder ist es egal wann die Auktionen auslaufen ? Was habt ihr da so an Erfahrungen gesammelt

- lieber länger laufen lassen, sprich 7 Tage, oder ist das auch wieder egal ob es nur 3 Tage oder so drinne ist ?

- Welche Funktionen sind sinnvoll (z.b. Galerieansicht...) was ist rausgeworfenes Geld ?

Postet doch einfach mal wo mit ihr Erfahrung gesammelt habt.

Danke
 
Die besten Erfahrungen hatte ich mit Auktionen am Wochenende, vornehmlich sonntags abends.
Generell lohnt es sich die meisten Sachen die etwas spezieller sind (z.B. alte Konsolen) etwas länger einzustellen. Die Leute die es wirklich interessiert stellen bei Gebrauchtwaren schon mal Fragen. Eine Ausnahme würde ich machen, wenn du kurzfristig Konkurrenz beim Angebot befürchtest.
Bilder sind immer gut. Meistens reicht allerdings schon ein scharfes, vernünftig ausgeleuchtetes Bild, wenn du nicht gerade etwas total sperriges verkaufst.
 
Wichtig: der Haftungsausschluß am Ende der Auktion (einfach ein paar andere Auktionen anklicken und den Text unten kopieren), sonst kann es worst case haarig werden.

Sonst:
- gute, aussagekräftige Bilder: eines kostenlos in die Ebay-Galerie laden, den Rest auf Webspace und via HMTL-Tags verlinken (falls es noch geht, habe lang nix mehr verkauft)
- Gebotsende wie oben beschrieben am besten Sonntag Abend, generell aber immer abends
- die Auktionslaufzeit ist eine Gratwanderung: bei kurzer Laufzeit bekommen nur wenige mit dass Du was verkaufst und haben weniger Bedenkzeit, bei langer und recht gutem Start ist die Chance dass anderen Usern einfällt "Mensch, das Teil habe ich doch auch noch irgendwo..." recht groß
- überlege Dir einen Tag vorher einen guten Verkaufstext und formuliere ihn in ordentlichem Deutsch, lies nochmal drüber (Rechtschreibfehler, Grammatik, etc.) und setz ihn erst dann ordentlich formatiert rein. Besser zu viel Text als zu wenig, gern auch mit einer (erfundenen) persönlichen Note
lieber "Da ich mich mehr WHF zuwenden möchte, verkaufe ich schweren Herzens einen Landraider, welcher Zustand XY hat... usw" als "Verkauft wird was auf dem Bild zu sehen ist. Ebay ich, Porto Du!"
- biete immer die persönliche Abholung an (wird kaum einer wahrnehmen), denn das schafft zusätzliches Vertrauen (ebenso wie selbstgemachte Fotos und nicht nur das GW-Verkaufsbild verlinkt)
- Paypal ist dank der hohen Gebühren Geschmackssache, ich mag's nicht mehr (bin der Meinung dass der Zinsertrag von 7 Werktagen mehr als genug an Gebühr sein sollte)
- halte die Versandkosten so niedrig wie möglich (gebrauchte Kartons), da es schon einen schalen Beigeschmack hinterlässt wenn man für ein 3,90€-Päckchen 10€ P&P löhnen soll
- biete weltweiten Versand an und dass hierfür die Versandkosten vorher erfragt werden sollten (wenn du das machst, dann am besten nochmal eine Artikelbeschreibung auf englisch), lohnt sich aber eher bei klassischen Modellen

So, glaube das war's erstmal... 😉
 
Und wenn du mehrere Sachen verkaufst gibst du am Besten noch an, dass man bei mehreren ersteigerten Artikeln Porto spart.
Wenn du nur ein Bild einstellst sollte es meiner Meinung nach das Beste sein, was du machen kannst, da ich das Bild oftmals Kaufentscheidend finde, vor allem bei bereits bemalten Sachen und wenn da ein schlechtes Bild ist klicke ich die Auktion schneller wieder weg, als bei einem guten Bild
 
Paypal wenn möglich umgehen, teilweise verstößt deren Vorgehen gegen deutsches Bankenrecht und die Absicherungen hängen von den Launen der Leute bei Paypal ab. So mancher Kredithai ist dagegen seriöser.

Falls du dennoch von ebay zwangsverpaypalst wirst, wenigstens darauf hinweisen, dass du aufgrund von technischen Problemen paypal nicht anbieten kannst. Passiert übrigens immer mal wieder dass man sein Konto nicht vollständig nutzen kann und paypal es einen Dreck interessiert.
 
Vor allem können die dein Guthaben einfrieren ohne Gründe angeben zu müssen, ihren AGB nach. Ist auch schon mehrfach passiert und viel zu oft nur wegen Namensgleichheit mit Leuten auf den Suchlisten von FBI und Co. Bei uns gilt zwar deutsches Recht, aber Paypal/Ebay scheint das in der Hinsicht nicht zu kümmern.

Außerdem kann ein Kunde bis zu ACHT Monate nach Überweisung diese rückgänig machen. Als Verkäufer stehts du dann gearscht da.
 
sehr interessant, hab nämlich die paar Male wo ich was verkauft habe, auch einfach was von jemand anderen kopiert. Schade das der Blog kein Beispiel nennt wie es richtig wäre.

Ansonsten Danke für die Antworten, werd mich dann mal dran setzen und bei mir ausmisten, geht hauptsächlich um Hobbykram, aber denke auch die ein oder andere DVD oder sowas wird seinen Weg zu Ebay finden.
 
Sehr geehrter Kunde, ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. Die Angaben über den angebotenen Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit Abgabe eines Gebotes nimmt der Bieter den Haftungsausschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des §3 Abs.5 des Fernabsatzgesetzes handelt und mit dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz zusteht. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch. Bieten Sie nur, wenn Sie mit diesen Regeln einverstanden sind!

Der hier klingt erstmal nicht total falsch. Vlt. kann ein Experte was dazu sagen?
 
Eigentlich musst du nur die Gewährleistung ausschließen. Widerruf usw. ist automatisch hinfällig sobald du als Privatperson verkaufst, das musst du imho nicht extra erwähnen.

Ja, dann kommt aber die strittige Frage ab wieviel Auktionen Du ein gewerblicher Verkäufer und keine Privatperson mehr bist. Dazu gibt es imho bisher leider weder Richtlinien noch Präzedenzfälle. Also kann es worst case passieren dass Dich da einer durch mehrere Instanzen schleift und gleichzeitig bei der Steuer anschwärzt. Also besser vorbeugen als auf die Schuhe kotzen 😉
 
[quote/]Versteigerung im Sinne des §3 Abs.5 des Fernabsatzgesetzes handelt und mit dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz zusteht[/quote]

Das ist leider falsch. Eine Ebay-Auktion ist keine Versteigerung sondern ein normaler Kauf. Ein Widerrufsrecht hat man generell bei Privatverkäufern nicht. Der Rest ist für private Käufer in Ordnung.
 
[quote/]Versteigerung im Sinne des §3 Abs.5 des Fernabsatzgesetzes handelt und mit dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz zusteht

Das ist leider falsch. Eine Ebay-Auktion ist keine Versteigerung sondern ein normaler Kauf. Ein Widerrufsrecht hat man generell bei Privatverkäufern nicht. Der Rest ist für private Käufer in Ordnung.[/quote]


Das ist aber nicht ganz richtig seit dem neuen Gesetz muss man dazu schreiben das es ein Privatverkauf ist und das man keine Garantie und so übernimmt. Denn sonst kann man auch bei Privatkauf bei Ebay die Ware Umtauschen bzw. sein Geld zurück Verlangen.