Ersatzleistung bei GW

Das kann man alles im HGB unter Frachtrecht nachlesen, weiß jetzt aber keine Paragraphen oder sowas.[/b]
Das ist aber mal richtig falsch. Das HGB ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute, und da hat ein Kaufvertrag mit einem Verbaucher mal gar nichts zu suchen.
Die richtigen Normen dafür sind die §§433,434,437 BGB (Kaufvertrag, Sachmangel) und die §§474 ff BGB (Verbrauchsgüterkauf).

Ob der Blister geöffnet ist oder nicht ist übrigens schnuppe. Das einzige was du machen musst, ist den Mangel anzeigen, sobald du ihn erkennst. Und das wurde ja offensichtlich gemacht.
Eine Pflicht zur Untersuchung der Ware gibt es nur im unternehmerischen Verkehr.
 
Die Kulanz, die GW ja offensichtlich sehr großzügig vertritt, ist in den meisten Fällen ja auch verständlich!

Aus wirtschaftlicher Sicht ist es sicher schon viel viel teurer für GW, wenn der Mitarbeiter, der eine Reklamation bearbeitet auch nur darüber nachdenkt ein Widerwort zu geben. Da sind wohl die Kosten für die Arbeitszeit, die drauf geht, wenn der Mitarbeiter nur den Mund auf macht schon höher, als mal eben die Bestellnummer der reklamierten Bestellung einzugeben und ein bischen "wertloses" Plastik, Resin oder Zinn neu zu verschicken!? Oder etwa nicht?

(ist von mir jetzt vielleicht etwas übertrieben, aber der Sinn sollte klar sein!)
 
Das dürfte ungefähr stimmen, deshalb lassen die GWler einen auch immer die fehlerhafte Ware behalten - es wäre einfach zu teuer, ne Box zurückzunehmen.

Ich persönlich hatte mit dem Kundenservice von GW noch nie ein Problem. Wenn irgendwas nicht stimmt, ruf ich bei der MO an, die regeln das im Allgemeinen sehr schnell.
Letztes BEispiel: ich hatte ne Box Greifenulane von Kislev gekauft, in der zwar 5 Reiter waren, aber keine Kommandomodelle. Anruf bei der MO, 14 Tage später hatte ich drei komplette Kommandomodelle im Briefkasten. 8 Reiter für den Preis von 5.

Nur mißbrauchen sollte man das nicht, GW ist schon sehr großzügig.
 
Manchmal lassen sie sich auch Waren zurückschicken. Ich hatte einmal einen Defekten Gussrahmen für einen Garganten dabei (ein wichtiges Teil fehlte), den sollte ich zurückschicken. Nachdem der Ersatz wieder fehlerhaft war (diesmal fehlte ein anderes Teil), durfte ich diesen allerdings behalten. Das Porto für die Rücksendung wurde bei der nächsten Bestellung verrechnet.
 
ich muss mich entschuldigen was ich sagte war tatsächlich falsch
Das kann man alles im HGB unter Frachtrecht nachlesen, weiß jetzt aber keine Paragraphen oder sowas.
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was vip-user sagte ist richtig
Das ist aber mal richtig falsch. Das HGB ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute, und da hat ein Kaufvertrag mit einem Verbaucher mal gar nichts zu suchen.
Die richtigen Normen dafür sind die §§433,434,437 BGB (Kaufvertrag, Sachmangel) und die §§474 ff BGB (Verbrauchsgüterkauf).[/b]

liegt wohl daran das ich auf der arbeit eben mit dem HGB zu tun habe.
@ vip-user: danke das du das richtig gestellt hast
Schande über mich
 
Hatte vor vielen Monaten mal eingekauft und waren noch einige alte Verpackungen bei, deren Modelle aber immer noch aktuell sind.
So auch ein Blister Kriegsfalken und ein Jetbike. Hab leider nicht gesehen, dass der Torso des unten liegenden Falken ein einziger Klumpen Zinn war.
Den Bon hatte ich dummerweise schon weggeworfen :angry: und habs dann auch nicht umgetauscht bekommen, der Verkäufer von dem ichs hatte war leider auch nicht da. Habs dann auch vergessen.

Allerdings erst vor einem Monat, dachte ich mir, du hast eh genug Bikes, lieber was anderes. Die Packung war immer noch eingeschweißt und hab sie ohne Einwände (nur mit einer hochgezogenen Augenbraue, wegen der alten Verpackung denke ich) umgetauscht bekommen. Preisunterschied zur anderen Box bezahlt und gut.
 
<div class='quotetop'>ZITAT(trygonit @ 14.03.2007 - 21:19 ) [snapback]986580[/snapback]</div>
Moin erstmal.
also, ein kolege aus meinem Hobbyclub hat vor kurzem ne ziemlich große bestellung bei gw gemacht.
nun fehlte aber in einem Blister ein Zwerg und ohne diesen zwerg ist die Mini nutzlos, da der zwergenkönig ja mit einem fehlendem träger etwas seltsam aussähe.
tja, nun hat er da auch angerufen aber die haben ihm gesagt, sie könnten ihm ekinen ersatz leisten, da der blister bereist geöffnet ist und er den zwerg ja auch selber entwendet haben könnte.
tja, nun ist die frage wie man das hinbekommen könte.
hat da vieleicht jemand ne idee oder war vieleicht schonmal selber in soeiner situation und weis, wie man das hinbekommt?[/b]


Hi ich heisse Micha und bin der Chef von GW Wien-

Sag deinem Kollegen das der GW Store es umtauschen MUSS, das ist in jedem GW Store so und nennt sich service....wenns nicht fruchtet einfgach in der Zentrale in Düsseldorf anrufen und beschweren.


greets
Micha
 
.... --> GW ist zur Nacherfüllung verpflichtet (falls kein Gegenbeweis gebracht werden kann), und muss also den fehlenden Teil nachschicken. Die Kosten des Versands trägt GW....

Muss GW nicht nur das Porto übernehmen wenn der Warenwert über 40 € geht ? War da nicht irgendso etwas ? *dunkeldranerinner*
 
<div class='quotetop'>ZITAT(Largo_W @ 16.03.2007 - 20:57 ) [snapback]987449[/snapback]</div>
.... --> GW ist zur Nacherfüllung verpflichtet (falls kein Gegenbeweis gebracht werden kann), und muss also den fehlenden Teil nachschicken. Die Kosten des Versands trägt GW....

Muss GW nicht nur das Porto übernehmen wenn der Warenwert über 40 € geht ? War da nicht irgendso etwas ? *dunkeldranerinner*[/b]

Ja, wenn du was aufgrund von Nichtgefallen (Früher Fernabsatzgesetz, jetzt Teil des BGBs) zurückschickst. Aber das greift nicht bei nen Mangel, da trägt derjenige der dir gegenüber in der Haftungspflich ist alle anfallenden Kosten.
 
<div class='quotetop'>ZITAT(RunenleserAvatar @ 17.03.2007 - 23:18 ) [snapback]987929[/snapback]</div>
das problem ist . bei zimemrtemperatur gesprayt die dose war nicht kalt 20 cm abstand gehalten dünne schichten gesprayt. ergebniss ist nicht der gelegendliche krisselige effekt sondern wirklich total zerfressene oberfläche. müssen die in so nem fall die minis umtauschen??[/b]

Hast du GW-Spray benutzt?
 
<div class='quotetop'>QUOTE(Jaycan @ 16.03.2007 - 17:55 ) [snapback]987390[/snapback]</div>
<div class='quotetop'>QUOTE(trygonit @ 14.03.2007 - 21:19 ) [snapback]986580[/snapback]
Moin erstmal.
also, ein kolege aus meinem Hobbyclub hat vor kurzem ne ziemlich große bestellung bei gw gemacht.
nun fehlte aber in einem Blister ein Zwerg und ohne diesen zwerg ist die Mini nutzlos, da der zwergenkönig ja mit einem fehlendem träger etwas seltsam aussähe.
tja, nun hat er da auch angerufen aber die haben ihm gesagt, sie könnten ihm ekinen ersatz leisten, da der blister bereist geöffnet ist und er den zwerg ja auch selber entwendet haben könnte.
tja, nun ist die frage wie man das hinbekommen könte.
hat da vieleicht jemand ne idee oder war vieleicht schonmal selber in soeiner situation und weis, wie man das hinbekommt?[/b]


Hi ich heisse Micha und bin der Chef von GW Wien-

Sag deinem Kollegen das der GW Store es umtauschen MUSS, das ist in jedem GW Store so und nennt sich service....wenns nicht fruchtet einfgach in der Zentrale in Düsseldorf anrufen und beschweren.


greets
Micha
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Welcome in our great... Ähhh... Forum!

So würd ichs auch machen.

Max

P.S: Gut, dass wir jetzt mal einen wirklichen GW-Mitarbeiter haben, es gab schon öfters fälle wo man den Rat solcher Leute brauchte.