Um es mal auf den Punkt zu bringen.
Legal? -> Nein.
Relevant, solange du damit keinen Handel betreibst oder anderen Dumfug veranstaltest? -> Wohl kaum.
Ich erlaube mir noch die einschlägigen Stellen aus dem deutschen Urheberrechtsgesetz zu zitieren:
Aber, wo kein Ankläger, da kein Richter. Und soweit sich das wie mehrfach geschrieben "im kleinen Kreis" bleibt oder du das alleine machst, zählt das schlichtweg als Bagatelle. 🙄
Legal? -> Nein.
Relevant, solange du damit keinen Handel betreibst oder anderen Dumfug veranstaltest? -> Wohl kaum.
Ich erlaube mir noch die einschlägigen Stellen aus dem deutschen Urheberrechtsgesetz zu zitieren:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten
1. eine wissenschaftliche Ausgabe (§ 70) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung einer solchen Ausgabe vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
2. ein nachgelassenes Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines solchen Werkes entgegen § 71 verwertet,
3. ein Lichtbild (§ 72) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Lichtbildes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt,
4. die Darbietung eines ausübenden Künstlers entgegen den § 77 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 1 verwertet,
5. einen Tonträger entgegen § 85 verwertet,
6. eine Funksendung entgegen § 87 verwertet,
7. einen Bildträger oder Bild- und Tonträger entgegen §§ 94 oder 95 in Verbindung mit § 94 verwertet,
8. eine Datenbank entgegen § 87b Abs. 1 verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Dazu kämen dann womöglich Schadensersatzansprüche und Abmahnungen auf einen zu, was ziemlich teuer werden könnte.
Aber, wo kein Ankläger, da kein Richter. Und soweit sich das wie mehrfach geschrieben "im kleinen Kreis" bleibt oder du das alleine machst, zählt das schlichtweg als Bagatelle. 🙄
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