Du hast deine Aussage schon mal recherchiert, oder...
Ich habe das vorher nicht konkret recherchiert. Ich habe aber ja auch keine verbindliche Aussage zu einem bestimmten Sachverhalt getätigt. Und angesichts meiner Ausbildung weiß ich solche Dinge auch so.
😉
Das Problem ist, dass es sich um unterschiedliche und voneinander unabhängige Geschäfte handelt. Der Vertrag entsteht, wenn ein Angebot vorliegt und von der anderen Seite angenommen wurde. Die Annahme kann ausdrücklich erklärt werden oder konkludent durch beispielsweise die Lieferung. Das kann in AGB näher definiert werden. Die Lieferung oder Zahlung ist davon aber erstmal unabhängig. Das eine kann wirksam sein, während das andere unwirksam ist. Der Käufer kann nicht selbst ohne Weiteres für die Annahme sorgen, indem er Geld überweist. Sonst könnte - etwas überspitzt - der Händler dir auch einfach was zuschicken und dann sagen, du müsstest das jetzt bezahlen, weil er hat ja geliefert und damit habt ihr einen Vertrag.
Die Zusammenfassung der KI deckt nur den Fall ab, dass ein Händler in den AGB eine Annahme mit Versendung definiert und gleichzeitig Vorkasse verlangt. Dafür mag die KI recht haben (ohne dass ich jetzt aktuelle Rechtsprechung dazu kennen würde) und ich hatte ja auch geschrieben, dass das problematisch sein kann. Es gibt aber verschiedene Arten, das auszulegen. Zum einen passt das schon nicht wirklich, wenn der Verkäufer mehrere Möglichkeiten zur Zahlung anbietet. Entscheidet sich der Käufer zum Beispiel für die Vorkasse statt einem ebenso möglichen Kauf auf Rechnung, kann er da weit schlechter argumentieren als wenn das System sein Angebot ohne vorherige Zahlung überhaupt nicht verarbeiten und weiterleiten würde. Eine Lastschrift wäre dann nochmal anders zu beurteilen.
Es kann natürlich je nach genauen Umständen durchaus Situationen geben, wo man von einem konkludenten Vertragsschluss ausgehen muss. Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn ich ein Angebot abgebe und gleich zahle, der Händler aber nicht sehr zeitnah reagiert, indem er beispielsweise zurücküberweist oder irgendeinen Vorbehalt ausspricht, kann das möglicherweise so gedeutet werden. Muss es aber nicht. Dann kann ich als Käufer keine Lieferung verlangen, wohl aber natürlich eine Rückzahlung aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung.
Und da kommen wir an das große Problem mit Internetrecherchen. Es gibt praktisch unzählige Fallkonstellationen, die teils auch bei minimaler Abweichung schon zu einem anderen Ergebnis führen. Von verschiedenen denkbaren Rechtsauffassungen und Auslegungen mal ganz zu schweigen. Die KI hat jetzt einen Sonderfall ausgespuckt. Zwar unverbindlich formuliert, aber das verleitet sehr dazu, da eine Allgemeingültigkeit hineinzulesen, die es so einfach bei Weitem nicht gibt. Und ob konkret nach diesem Sonderfall gefragt wurde, ist auch immer so eine Sache.
Das ist auch der Grund, warum ich üblicherweise zurückhaltend und im Konjunktiv formuliere und warum allgemein Juristen so oft so viel- und gleichzeitig nichtssagend mit "das kommt darauf an" antworten. Weil man einfach bei Vielem nicht mal eben so eine umfassende und alles abdeckende pauschale Antwort bringen kann.