Kein Urheberrecht auf Spielregeln?

MadMiker

Codexleser
24. November 2006
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In Anbetracht der Tatsachen, dass sich hier doch einige Juristen rumtreiben und es ähnliche Konflikte beim Veröffentlichen/Zitieren von GW-Regeln gibt/gab, wollte ich das Thema doch mal in die Öffentlichkeit ziehen und mal nach euren Einschätzungen fragen.

Kurz: Es scheint so zu sein, dass es auf Spielregeln unter bestimmten Umständen kein Urheberrecht gibt. Das heißt wohl das man Spielregeln nahezu beliebig in anderem Wortlaut drucken oder veröffentlichen darf.

Lang: http://www.reich-der-spiele.com/specials/Fabelhaftes-Urheberrecht

Mir ist bewusst, dass auf das Spieledesign/Layout/eingetragene Warenzeichen ein copyright besteht. Der Punkt ist aber das die Regel nicht geschützt werden kann.

Für den Umgang mit GW würde das bedeuten, dass ich das Grundregelwerk abschreiben und veröffentlichen darf solange ich nicht die darin enthaltenen eingetragenen Warenzeichen verwende. Dies könnte wiederum interessant sein für die Macher von online codizes.
 
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das wäre (ohne es gelesen zu haben) allerdings nur deutsches recht und kein englisches.
Außerdem sind da sämtliche Begriffe Geschützt. Viel Spaß also mit dem Fantasy-Buch, in dem folgende Begriffe NICHT auftauchen dürfen (Quelle: Regelbuch)
Warhammer, White Dwarf, Tiermensch, schwarze Arche, Blutdämon, Bretonia, Kampfechse, Chaoszwerg, Dämonette, Flagellant, Waldgoblin, Gor, Gralsritter, Khorne [...] sind Warenzeichen von GW Ltd. "Abweichungswürfel" sind in Großbrittanien unter der Nummer 2017484 eingetragene Warenmuster.

Außerdem steht darin: "Kein Teil dieser Publikation darf ohne die vorherige ausdrückliche Erlaubnis von GW reproduziert, elektronisch gespeichert oder in irgendeiner Form ...[blabla]"

Ich würde annehmen, dass die Regeln wie ein normales Buch funktionieren - und das kannst du ja auch nicht einfach abdrucken und neu verlegen.

Für den Umgang mit GW würde das bedeuten, dass ich das Grundregelwerk abschreiben und veröffentlichen darf solange ich nicht die darin enthaltenen eingetragenen Warenzeichen verwende. Dies könnte wiederum interessant sein für die Macher von online codizes.

Eben dann genau nicht. Du könntest MAXIMAL die Regeln in deinen eigenen Worten abstrakt zusammenfassen OHNE die geschützten Wörter zu nutzen. Das Weiterverbreiten wäre wohl dennoch untersagt.

Und das alles mal davon ab, dass das in unvorstellbarster Weise unmoralisch, verwerflich und ziemlich doof wäre. Dann würdest Du nämlich GW zu so drastischen Maßnahmen wie dieser Blood-Bowl geschichte zwingen.
 
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Warhammer, White Dwarf, Tiermensch, schwarze Arche, Blutdämon, Bretonia, Kampfechse, Chaoszwerg, Dämonette, Flagellant, Waldgoblin, Gor, Gralsritter, Khorne
Kriegshammer, weißer Zwerg, Silen, dunkles Schiff, Blutteufel, Frankenland, Kampfsaurier, Teufelszwerg, Teufelin, Kasteier, Waldschrat, Satyrn, Kreuzritter, Ares 😉

(Wobei ich bezweifele, das GW gegen so Namen wie "Gralsritter" was machen könnte)
 
Ja da hab ich mich ungenau ausgedrückt.
Es geht nicht darum das Regelbuch abzuschreiben und nochmal zu verkaufen sondern tatsächlich in eigenen Worten wiederzugeben.

In dem verlinkten Artikel ist genau das geschehen. Ein Würfelspiel das von einem noch lebenden Spieleautor bei einem offiziellen Verlag veröffentlicht wurde, wurde von einem anderen Verlag in eine Würfelspielsammlung mitaufgenommen ohne dessen Einwilligung oder ähnliche vertragliche Absprachen. Und ein Gericht hat entschieden das dies zulässig war, weil auf die Idee der Spielregel ansich kein Urheberrecht besteht.

Dementsprechende könnte man das Grundregelwerk eben auch abschreiben umformen wie auch immer. Spricht man neutral von Einheiten und Modelle gibts auch keinen Ärger mit Warenzeichen.

Wobei ich mir hier nicht sicher bin ob tatsächlich alle Begriffe vor Gericht standhalten würden wenn man dagegen klagt. (Tiermenschen zum Beispiel). Interessanterweise spricht auch das Gericht in Mannheim davon, dass eine einfache kreative Bennenung nicht ausreichend ist um rechtlich geschützt zu sein.

Ich persönlich finde übrigens das eine Spielidee bzw. die Regel für ein (Brett-)Spiel ebenso schützenswert sein sollte wie ein Buch oder ein Lied. Dies scheint aber im Moment nicht der Fall zu sein; zumindest nicht in Deutschland. Es scheint also derzeit rechtlich möglich ein Spiel zu machen das "Strassenkapitalismus" heißt und die Regeln von Monopoloy übernimmt ohne das der Autor von Monopoloy dagegen vorgehen könnte.
 
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Es geht nicht darum das Regelbuch abzuschreiben und nochmal zu verkaufen sondern tatsächlich in eigenen Worten wiederzugeben.

Soweit ich weiss, sind die Spielregeln der GW-Spiele ausschließlich in Buchform erhältlich (ausgenommen Spezialistensysteme), was wiederum bedeutet, das Du unter Angabe der Quelle den Inhalt zitieren oder ihn als Grundlage für eigene Recherche verwenden darfst, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, da es sich um ein Buch handelt. Selbstredend darfst Du nicht das ganze Buch zitieren, dafür gibt es bestimmt irgendeinen Prozentsatz, wieviel geistiges Fremdeigentum man verwenden darf und wie viel von Dir stammen muss.

Das halte ich für eine gute Argumentation, weiss aber nicht ob es sich tatsächlich so verhält.
 
Im Urheberrecht sind die Begriffe der öffentlichkeit sehr wichtig. Regeln die du hier Preisgibst, präsenitierst du der Öffentlichkeit. Es gibt bei uns keine Verbundenheit die es uns ermöglicht als "privat" durchzugehen. Vor allem könnten Gäste die Posts lesen. Darum ist das ein öffentlicher Raum und du musst den Urherber um Erlaubnis fragen. Durch den kauf eines Regelbuches kaufst du gleichzeitig Nutzungsrechte. Von diesen aus ist es dir erlaubt einzelne Seiten zu kopieren und für private oder "Bildungszwecke" auszugeben (aberim privaten Kreis).

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
Allerdings darfst du nur Teile eines Werkes einem bestimmten abgegrenzten Personenkreiszugänglich machen.

Die Seite hier ist ganz brauchbar:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
 
Man muss hier - wie ja auch im Urteilstext dargelegt - immer die konkrete Situation beachten. Im Fall von GW-Regelwerken, die locker mal 80+ Seiten haben und in einen konkreten Kontext eingebettet sind, liegt meiner Ansicht nach immer eine ausreichende Schöpfungshöhge vor, um den Werk_Charakter des Regelbuches sicherzustellen, und somit auch den vollen Schutz des Urheberrechts.

Außerdem würde GW todsicher bis zum Europäischen Gerichtshof ziehen, wenn jemand sich auf dieses alberne Dorfgerichts-Urteil beziehen würde und GWs Regelbücher quasi duplizieren möchte. Und da hätten sie ausnahmsweise mal sogar komplett Recht! 😉
 
Man sollte GW aber auch nicht so ernst nehmen wie sie das gerne hätten:
Warhammer, White Dwarf, Tiermensch, schwarze Arche, Blutdämon, Bretonia, Kampfechse, Chaoszwerg, Dämonette, Flagellant, Waldgoblin, Gor, Gralsritter, Khorne
Von diesen Begriffen dürften evtl. "Khorne", "Gor" "Dämonette" geschützt sein. Einiges anderes als Warenzeichen, also "Warhammer" in der typischen goldenen Schrift wie sie auf dem Regelbuch zu sehen ist. Ansonsten ist das das normale englische Wort für Kriegshammer 😉

Der Rest.... hallo, Flagellant ist eine normale Vokabel...
 
Tja das mit der Schöpfungshöhe ist so ne Sache. Manche Spiele bestechen ja grade durch einfache Mechanik (viele Kartenspiele oder Kinderspiele zum Beipspiel). Ich finde die Grenze der Schöpfungshöhe denkbar ungeeignet für die Bewertung ob es sich um etwas Schützenwertes handelt.
Und ja ich glaube auch, dass GW tatsächlich durch alle Instanzen gehen würde. Aber andere Verlage scheinen sich im Moment davor zu scheuen, soweit mir bekannt, ist das Urteil aktzeptiert worden und nicht weiter verfolgt worden.
D.h. die Verlage haben sich zunächst mal damit abgefunden und ich schätze mal sie klassifizieren das als Einzelfall.
 
Also wenn ein höheres Gericht dieses Urteil bestätigen würde, wäre es sicher. So ist es nur ein anhaltspunkt.

Selbst wenn GW in England ist, gelten hier in Deutschland für sie die Deutschen Regeln.

ABER

Dieses Urteil gibt nicht die möglichkeit die Regeln mit anderem wortlaut "abzuschreiben" sondern wenn Sie neu weiterzugeben.

Im endeffekt Sichert DIESES URTEIL hier diese Seite.

Denn wir sprechen hier über regeln und diskutieren diese.
Auch werden die Regeln in eigenen Worte hier im Forum von den Mitgliedern wiedergegeben.

Dank der Auslegung kann also GW nicht auf einmal kommen und sagen: "Macht GW-Fanworld und andere Foren dich in denen Ihr über regeln diskutiert, denn hier könnte jemand die regeln lernen ohne grundregelwerk ( was leider des öfteren passiert )"

Ein Streitpunkt wären aber immernoch Profile und Punktkosten.
 
das Urteil bestätigt letztendlich die Freiheit der Ideen und der Wissenschaftlichen Forschung.

ganz klar wird von Spielidee geschrieben. D.h. es ist legitim die Idee, ein Tabletop in einem Fantasyuniversum anzusiedeln und Schlachten mit würfeln darzustellen, zu nehmen und zu verarbeiten. Sollte dies aber zu große Ähnlichkeit mit dem Warhammer Universum (einschließlich geschützter Begriffe) haben, verletzt es das Urheberrecht, dieses zu vermarkten/veröffentlichen.
Die Ideen sind frei und für jeden offen. Produkte und Werke sind geschützt. D.h. Warhammer ist geschützt, aber nicht Tabletop mit Fantasyminiaturen.
 
@slashytheorc: Ja leider liegt da genau der Hund begraben. Die Idee/Regel ist bei einem Spiel das zu Schützende, denn genau in ihr liegt die Originalität und die Arbeit des Autors. Und diese kann u.U. nicht geschützt werden.

Als extremes Beispiel könnte man hier einen Spieleverlag annehmen, der sich von Autoren Spielideen zuschicken lässt und sie einfach "klaut" ohne wie bisher üblich den Autor am Gewinn zu beteiligen.

Ich muss gestehen ich hab auch einige Probleme damit Regeln zu schützen, denn wenn ich sowas auf den Computerbereich ausdehne wird es kompliziert. Brettspiele unterscheiden sich in ihrer Mechanik meistens noch sehr, aber nimmt man Egoshooter dann kann man wohl kaum noch von großer Originalität sprechen. (nicht in Bezug auf die erzählte Geschichte sondern nur in Bezug auf die Mechanik).

Aber wie verhilft man dann rechtlich dem Autor eines Spiels zu seinem Recht? Denn die Idee und die Regel sind nunmal ihm eingefallen und nicht jemand anderem. Muss ich jetzt jedes Spiel so kompliziert machen das es eine gerichtlich ausreichende geistige Leistung beinhaltet?
 
Als extremes Beispiel könnte man hier einen Spieleverlag annehmen, der sich von Autoren Spielideen zuschicken lässt und sie einfach "klaut" ohne wie bisher üblich den Autor am Gewinn zu beteiligen.

Nach deutschem Recht nicht möglich und sobald du diese Regel mit einem Hinweis darauf versehen einschickst werden sich auch die meisten Verlage hüten Ideen zu klauen.
 
@Duncan_Idaho: Leider ist es fast genau so passiert. Siehe den Link auf der ersten Seite. Ein Würfelspiel wurde hier nicht direkt vom Autor geklaut sondern von einem anderen Verlag und in ein Sammelwerk über Würfelspiele mit aufgenommen.

Das seriöse Verlage sich natürlich hüten werden Autoren zu vergraulen ist klar. Mein Beispiel ist sehr konstruiert aber rechtlich scheinbar möglich.


Tja und da stellt sich dann die Frage wie man im Einzelfall "GW" mit Profilwerten oder ähnlichem umzugehen wäre.
 
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