<div class='quotetop'>QUOTE(Esentia Negotii @ 27.08.2007 - 01:10 ) [snapback]1065369[/snapback]</div>
streng genommen wären nämlich auch jegliche umbauten illegal.. sprich bobpanda wäre der schwerverbrecher des forums schlechthin mit seinem wolfstitan ^^[/b]
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😛h34r: ... oh oh ...
😛h34r:
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:lol:
...
also was ich mir gedacht hab wäre den strick einfahc mal rumm zu drehen und die ganze abmahnsauerrei, die im moment auf ebay gang und gäbe ist einfach mal gegen GW an zu wenden. ?! ...
zum hintergrund:
im moment verdienen sich ettliche anwälte ein goldenes näschen damit ebay-händler ab zu mahnen, wenn die z.b. 4 wochen statt einem monat widerrufsrecht einräumen, oder sonst irgendeinen kleinen fehler in ihren agbs haben ...
der anwalt schickt also einen brief und droht mit klage, sollte der shop das nicht ändern. nebenbei muss der shop natürlich noch die kosten für die manhnung an den anwalt überweisen ... teilweise 4 stellige beträge. :blink:
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=> ist es denn nun eigentlich rechtens, wenn gw auf der deutschen gw-seite hirnkacka in seine richtlinien schreibt, die so juristisch schlichtweg falsch ist und im bestenfall als übler drohversuch gewertet werden kann?! . wenn das bei ebay shcon für einen abmahnung reicht, dann das doch erst recht, oder?
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naja ... wie dem auch sei ... eigentlich egal ...
nun nochmal zum eigentlichen thema:
also egal ob abgießen rechtlich ok ist oder nicht, fakt ist aber, dass du das duplikat nicht als original verkaufen oder bewerben darfst. ebensowenig darfst du es mit dem gleichen, ggf. geschützten namen des origs beschreiben.
sobald du den gegenstand aber afwertest, veränderst oder ihm einen eigenen namen gibst, soltle alles glatt gehen.
so gibt es z.b. ein teil von gw nur aus hartem plastik, du willst es aber auf eine rundung anpassen und müsstest es daher biegen, was aber nciht geht. => mach ne form, drück es dir aus greenstuff, und shcon hast du imho ein wertgesteigertes individuelles teil. wenn du es dann noch an deine gebogene oberfläche anpasst, ist es sogar nicht mal mehr ein kopie ...
😀
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ein beispiel hierfür sind imho die FW-rhino doors. scheid dir die empleme raus mach dir ne form vom emblem und mit gs ein neues. theoretisch kann dir keiner was, da du ja die türe, die du gekauft hast und wleche das origteil war soweit verändert hast, dass sie nur lediglich noch aus einer raute besteht (bei sw-türen z.b.) und als türe wirklich nicht mehr durchegehen wird und somit auch nicht mehr als kopie des originals.
das tolel daran ist, dass du den abdruck vom symbol dennoch hast und all deine fahrzeuge damit verzieren könntest. ich glaube sogar, dass du ein rhino mit so einem abgedrückten wolfskopf sogar verkaufen dürftest, bin mir aber nicht sicher. du darfst halt dann auf ebay nicht sagen, dass es sich bei den türen oder symbolen um FW-teile handelt, weil dies ja dann schlichtweg falsch wäre.
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man könnte sogar die teile eines blanken marines, also nicht zusammen gebaut jeweils mit gs ein wenig verzieren. => abweichung vom original und indivudualismus. danach könnte man theoretisch die teile abdrücken und nachgießen. danach sogar verkaufen. man darf sie halt nciht als space-marines verkaufen, sondern müsste einen andern namen verwenden. z.b. smace-parines oder so ... :lol: :lol:
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jetzt ist mir noch was lustiges aufgefallen:
also strang genommen, müsste man bei manchen minis nur die teilweise extremen gussgrate entfernen und die schwerter / bannerstangen gerade biegen um eine wertseteigerung / veränderung der gakauften mini zu erzielen und sie dann vervielfälltigen zu dürfen ... :lol: :lol: