nach dem urheberrecht sind kopien von geistig geschütztem eigentum prinzipiell zulässig, sofern du das original besitzt. wenn du das original verkaufst, dann mußt du allerdings auch alle kopien, die sich in deinem besitz befinden mit rausgeben. du besitzt allerdings nicht das recht auf eine kopie, sprich sollte das kopieren des geistigen eigentums in irgendeiner weise technisch unterbunden werden, darfst du diesen kopierschutz nicht knacken...
dessweiteren hat sich herrauskristalisiert, das du nicht uferlos kopien von einem einzigen original ziehen darfst. bei musikcd's etwa hat sich die als faustregel 7 kopien durchgesetzt (sprich original steht im wohnzimmerschrank, 1 kopie auf deinem rechner für die musikbeschallung während der arbeit, 1 kopie für den mp3-player für den sport, 1 kopie fürs autoradio, 1 kopie für partykeller oder so jetzt mal als beispiel)
ich weiß ja nicht, ob man das heute noch so macht, aber früher war es nicht unüblich, wenn man für seine freunde oder sogar freundin mix-tapes erstellt hat. sowas in er art wäre natürlich auch heute noch legal...
sprich grundsätzlich ist es absolut nicht illegal, kopien von gw-minis oder einzelnen bitz anzufertigen. da es dazu aber noch nie wirklich urteile gab und das dann durchaus auslegung des richters, ab wann dann doch ein schaden für gw eingetreten ist, wäre ich da aber auf der anderen seite vorsichtig mit dem hemmungslosen kopieren, selbst wenns ein nicht kommerzieller zweck ist. wenn du in deiner 2000-punkte space marine armee 3 oder 4 kopierte figuren hast, dann wird gw sicherlich keine chance haben, dich als bösen bösen raubkopierer zu brandmarken, wenn du allerdings nur 3 oder 4 originale in deiner armee hast, dann wird das aber sicher anders aussehen.
ebenso wirst du bitz wohl in größerer zahl kopieren dürfen als komplette minis. wer also den backpack eines chaoshexers kopiert, da er findet, das seine thousand sons mehr nach thousand sons aussehen, wenn sie alle hexerbackpacks statt der standardbackpacks tragen, dann wird das höchstwahrscheinlich sogar noch legal, aber das dürfte dann auch schon an der grenze des erlaubten liegen. eine armee aus kopierten bitz zu erstellen wird hingegen mit ziemlicher sicherheit nicht erlaubt sein....
dessweiteren hat sich herrauskristalisiert, das du nicht uferlos kopien von einem einzigen original ziehen darfst. bei musikcd's etwa hat sich die als faustregel 7 kopien durchgesetzt (sprich original steht im wohnzimmerschrank, 1 kopie auf deinem rechner für die musikbeschallung während der arbeit, 1 kopie für den mp3-player für den sport, 1 kopie fürs autoradio, 1 kopie für partykeller oder so jetzt mal als beispiel)
ich weiß ja nicht, ob man das heute noch so macht, aber früher war es nicht unüblich, wenn man für seine freunde oder sogar freundin mix-tapes erstellt hat. sowas in er art wäre natürlich auch heute noch legal...
sprich grundsätzlich ist es absolut nicht illegal, kopien von gw-minis oder einzelnen bitz anzufertigen. da es dazu aber noch nie wirklich urteile gab und das dann durchaus auslegung des richters, ab wann dann doch ein schaden für gw eingetreten ist, wäre ich da aber auf der anderen seite vorsichtig mit dem hemmungslosen kopieren, selbst wenns ein nicht kommerzieller zweck ist. wenn du in deiner 2000-punkte space marine armee 3 oder 4 kopierte figuren hast, dann wird gw sicherlich keine chance haben, dich als bösen bösen raubkopierer zu brandmarken, wenn du allerdings nur 3 oder 4 originale in deiner armee hast, dann wird das aber sicher anders aussehen.
ebenso wirst du bitz wohl in größerer zahl kopieren dürfen als komplette minis. wer also den backpack eines chaoshexers kopiert, da er findet, das seine thousand sons mehr nach thousand sons aussehen, wenn sie alle hexerbackpacks statt der standardbackpacks tragen, dann wird das höchstwahrscheinlich sogar noch legal, aber das dürfte dann auch schon an der grenze des erlaubten liegen. eine armee aus kopierten bitz zu erstellen wird hingegen mit ziemlicher sicherheit nicht erlaubt sein....