Und wieder Antworten
Als erstes zu Homepage, sogar noch von der Seite die du mir geschickt hast:
Wenn Sie hingegen die Webseiten gegen Entgelt durch einen externen Dienstleister erstellen lassen, so gehört es zu den vertraglichen Nebenpflichten der Dienstleistung, Sie auch auf die rechtliche Situation aufmerksam zu machen (allerdings nicht im Sinne einer vollwertigen Rechtsberatung, die nur Rechtsanwälten vorbehalten ist). Wenn Ihnen also Webseiten ohne Impressum oder mit unvollständigem Impressum geliefert werden und sie diese online verfügbar machen, so begehen Sie zwar einen Rechtsverstoß nach §6 TDG, können jedoch Schadensersatz und/oder Nachbesserung vom beauftragten Dienstleister verlangen.
:lol:
(Es wird nirgendswo darauf hin gewiesen... :-()
Und weiter zu Talliostro,
du hast natürlich Recht, mit deinen Kritikpunkten, aber ich möchte nochmal daran erinnern das die Homepage erst 10Tage alt ist und desswegen noch nicht mit Klitzer glänzt... Ja, mich stört auch der Werbebalken oben. Den versuche ich natürlich auch noch weg zubekommen und eigene Werbung hin zu packen, die Anspruchsvoller ist!
Insgesammt bin ich noch nicht alzu zufrieden mit meinem derzeitigen Anbieter und überlege auch schon zu wechseln... Dies schiebe ich nur erstmal noch etwas zurück, aus dem einfachen Grund ich fahre am Samstag in Urlaub für 3Wochen! Und mach desswegen erstmal nur die wichtigsten Layout vorgriffe und schreibe ansonnsten möglichst viel um meine Seite schonmal Publik zu machen...
🙂 Nach meinen Urlaub werde ich, darüber weiter nach denken! :lol:
PS. Ich sehe meine jetzige Homepage eh nur als Übergangshomepage an, da die Homepage schon ende des Jahres gelöscht wird (natürlich ist sie umsonst, trotzdem ist vertrag erstmal nur bis zum Ende des Jahres)
Dies ist auch nützlich, da dadurch meine Homepage, wiederum kein Imprssum braucht, auch wieder eine Stelle aus deinem Text Deathskull:
Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Ebensowenig impressumspflichtig sind Photos, die man kurzzeitig auf einem Webserver speichert, um sie seinen Verwanten zugänglich zu machen. Und ebenso muß auch derjenige, der seine eigene Webseite ausschließlich als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben. Denn eine einzelne Kontaktanzeige ist typischerweise etwas verübergehendes. Anders sieht es aus, wenn jemand auf Webseiten anderen die Möglichkeit gibt, Kontaktanzeigen aufzugeben, also eine Kontaktbörse anbietet. Dann handelt es sich um einen Dienst an die Allgemeinheit, der in seinem Wesen auf unbestimmte Dauer angelegt ist.
Auch wenn es auf dauer nee homepage werden soll, ist es erstmal eine kurzzeitige...
🙂
Daher ist es auch nciht schlimm, dass meine homepage nur ein mangeldendes imprssum hat...
🙂 (Adresse habe ich bewusst erstmal weggelassen!) :lol: