Sinn und Zweck der ganzen Geschichte ist vorrangig, dass man die gewerblichen Händler genauer unter die Lupe nehmen will, ob diese ihre Umsatzsteuer auch richtig abführen. Außerdem bedeutet das Weiterleiten der Daten nicht automatisch, dass das zuständige Finanzamt sofort etwas unternimmt, auch wenn man über der Grenze liegt. Als Privatperson ist es prinzipell immer erlaubt, den eigenen Besitz zu verkaufen, ohne dafür Steuern abzutreten, sofern Kriterien wie Besitzdauer, Regelmäßig-/Gleichartigkeit und Gewinnerzielungsabsicht beachtet werden. Letztendlich ist das aber immer eine Einzelfallentscheidung und wenn man es gut belegen und erklären kann (z.B. Haushaltsauflösung, Umzug), braucht man hier auch nichts zu befürchten.
Im Grunde also eine sinvolle Neuerung, die hoffentlich auch auf Airbnb zutrifft.
Als Wermutstropfen bleibt dann leider die Tatsache, dass ich kein Freund davon bin, wenn Daten autom. an Behörden weitergeleitet werden.