Neue Steuergesetze für Ebay und co beim Verkaufen.

Der Sigmarpriester

Tabletop-Fanatiker
09. Mai 2017
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Elsdorf
Gerade bin ich zufällig auf ein neues Steuergesetz gestoßen, das Anfang 2023 in Kraft getreten ist. Besonders unsere heiß geliebten Scalper müssten sich darum doch recht erfreuen.
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https://www.gkanzlei.de/neues-eu-st...ten-von-privatverkaeufern-an-finanzbehoerden/
 
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Nö. Es geht hier nur um die Daten die die Plattformen auch tatsächlich haben. Das betrifft in der Praxis daher nur Daten von Plattformen mit eigener Bezahlfunktion.

Anzahl Anzeigen, E Mail, Angebote usw. ist unerheblich. Ebenso ob der Kauf in bar oder Paypal abgewickelt wurde.

Solange keiner bei eBay Kleinanzeigen auf „Direktkauf“ geht wird der Kauf/Verkauf fürs Finanzamt gar nicht erfasst.

Zudem bedeutet die Meldepflicht nicht automatisch, dass dann auch Steuern gezahlt werden müssen. Hier gibt es in der Rechtsprechung verschiedene Beispiele je nachdem was in welcher Menge in welchem Zeitraum verkauft wurde.

Also die „Gefahr“ für den Privatmann ist da eher gering.
 
So lange die GW Fanworld hier kein eigenes Bezahlsystem anbietet ist alles gut ?.

Chat Verläufe, Anzeigen aus Threads, Private Mails usw. sind da keine verwertbaren Daten die irgendwie eine klare Transaktion identifizieren lassen.

Das würde ja jedes Finanzamt sprengen wenn dann alle Angebote und Posts ala „Was letzter Preis“ ausgewertet müssten ?
 
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Na, dann hoffen wir mal, dass das die Scalper ein bissl eindämmt.

Is zwar bissl Off-Topic, aber weiss jemand wie das z.B. mit Gebrauchtwagen ist. Da kriegt man ja schnell einige 1000€ zam. Muss ich da dann nochmal Steuern drauf zahen, wenn ich das über eBay verkaufe. Finde das Gesetz echt bissl komisch, weil man hat ja schon Steuer auf das Auto (oder sonstige Produkt) gezahlt.

Frage mich auch, wenn das nur für Plattformen mit Bezahlfunktion kommen soll, wie lange es dauert bis die erste Klage durch kommt wegen Gleichberechtigung mit Plattformen, die keine Bezahlfunktionen haben. Der Kaufakt ist ja der gleiche, wage das zu bezweifeln, dass man die Erhebung von Steuern für faktisch die gleiche Handlung für eine Gruppe nur mit der automatisierten Machbarkeit der Steuereintreibung rechtfertigt und bei der anderen Gruppe sagt, "Ach nee, lass mal. Das Recht durchzusetzen ist zu aufwendig".
 
Das Gesetz unterscheidet da nicht direkt. Es geht um die praktische Anwendbarkeit.

Wenn bei eBay Kleinanzeigen Verkäufer A sagt 10 Modelle für 10 Euro. B antwortet nehm ich und A sagt ok überweis mir und ich schicke und dann ist das Angebot beendet wie soll z.b. eBay denn jetzt die Nase dran kriegen ob der Kauf auch tatsächlich statt gefunden hat? EBaby kann weder Barzahlung noch erfolgte Überweisungen überprüfen.

Das geht eben nur wenn du auf Daten deines eigenen Bezahlsystem zurückgreifen kannst Und diese automatisiert übermittelt werden können.

Wenn du einen Gebrauchtwagen auch für 20.000 Euro (Mercedes amg getuned ?) verkaufst wird da selbst bei Meldung nichts weiter passieren.

Verkaufs du 10 Stück im Jahr für jeweils 2000 Euro garantiere ich dir obwohl die Verkaufssumme die gleiche ist, dass dir das Finanzamt aber mal Hallo Sagt ?
 
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Hauptsächlich geht es um die Nachhaltigkeit.
Wohnungsauflösungen z.b warst du früher schon safe. Weil das eine einmalige Geschichte war auch wenn es 50-200 Teile umfasst hat

Autos bist du auch Safe. Steuerrichtlinien sprechen bei einem Autokauf- Verkauf von rund 3-4 Autos im Jahr wiederkehrend von einer nachhaltigen Umsatz- als auch Gewinn-Absicht (sprich einer gewerblichen Tätigkeit).

Machst du keinen Gewinn damit schmeissen sie es dir unter Liebhaberrei. Somit Verluste in der Einkommensteuer nicht absetzungsfähig. Umsatzsteuerlich schaut's wieder anders aus. Da zählt die Umsatzansicht. (Die Absicht Umsatz zu erzielen). Meistens bist dann erstmal in der Kleinunternehmer Regelung aber du bist verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.

Die Scalper fallen m.e. nach direkt in beide Kategorien.

Gewinnerzielungsabsicht: Verkaufspreis höher als Kaufpreis
Umsatzerzielungsabsicht: gekauft um es wieder zu verkaufen ohne die Absicht es zu halten. (Sammler haben meistens z.b. keine Umsatzerzielungsabsicht weil sie es halten wollen und nicht verkaufen)
Nachhaltigkeit: sie machen es regelmäßig. Turnusbezogen auf die Veröffentlichungen von GW

Die dürften demnächst echt das heulen anfangen (bis auf diejenigen die es steuerlich richtig machen).

Edit* das ist selbstverständlich nur ein sehr sehr sehr grober Umriss dieses Themas Steuerpflicht/Umsatzsteuer/Einkommensteuer und oft auch öfters vom Einzelfall abhängig. Weiterhin dient es nur der Veranschaulichung dass das neue Gesetz eigentlich nur die Meldepflicht der Plattformen neu regelt um Schwarz Verkäufer zu erwischen und nicht den einfachen Hobbyisten der einfach nur Armeeauflösung betreibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sinn und Zweck der ganzen Geschichte ist vorrangig, dass man die gewerblichen Händler genauer unter die Lupe nehmen will, ob diese ihre Umsatzsteuer auch richtig abführen. Außerdem bedeutet das Weiterleiten der Daten nicht automatisch, dass das zuständige Finanzamt sofort etwas unternimmt, auch wenn man über der Grenze liegt. Als Privatperson ist es prinzipell immer erlaubt, den eigenen Besitz zu verkaufen, ohne dafür Steuern abzutreten, sofern Kriterien wie Besitzdauer, Regelmäßig-/Gleichartigkeit und Gewinnerzielungsabsicht beachtet werden. Letztendlich ist das aber immer eine Einzelfallentscheidung und wenn man es gut belegen und erklären kann (z.B. Haushaltsauflösung, Umzug), braucht man hier auch nichts zu befürchten.
Im Grunde also eine sinvolle Neuerung, die hoffentlich auch auf Airbnb zutrifft.

Als Wermutstropfen bleibt dann leider die Tatsache, dass ich kein Freund davon bin, wenn Daten autom. an Behörden weitergeleitet werden.
 
Das Gesetz unterscheidet da nicht direkt. Es geht um die praktische Anwendbarkeit.

Wenn bei eBay Kleinanzeigen Verkäufer A sagt 10 Modelle für 10 Euro. B antwortet nehm ich und A sagt ok überweis mir und ich schicke und dann ist das Angebot beendet wie soll z.b. eBay denn jetzt die Nase dran kriegen ob der Kauf auch tatsächlich statt gefunden hat? EBaby kann weder Barzahlung noch erfolgte Überweisungen überprüfen.
Das kann eBay eh nicht, da die Kleinanzeigen schon 2021 an die norwegische Firma Adevinta verkauft wurde. Spätestens 2024 wird es auch einen neuen Namen geben, da dann die Frist zur Nutzung des derzeitigen Namens endet. 😛

Wenn du einen Gebrauchtwagen auch für 20.000 Euro (Mercedes amg getuned ?) verkaufst wird da selbst bei Meldung nichts weiter passieren.

Verkaufs du 10 Stück im Jahr für jeweils 2000 Euro garantiere ich dir obwohl die Verkaufssumme die gleiche ist, dass dir das Finanzamt aber mal Hallo Sagt ?
Genau das. Das war bisher auch ohne Melde-Gesetz schon immer wieder mal der Fall. Wenn jemand zB. ein Mal die Kill Team Shadowvaults Box verkauftund dann nächste Woche oder nächsten Monat zB. ein Mal Blitz Bowl, passiert nicht viel. Verkaufet er jeden Monat aber 5-10 KT Boxen und auch so viele Blitz Bowl Spiele, gab es schon immer das Risiko dass das Finanzamt mal nachfragt ob derjenige nicht evtl. doch ein Gewerbe betreibt.

Ich umschreibe sowas immer gern mit „Haushaltsübliche Mengen“.
Als Privatperson den erwähnten AMG Mercedes für 20000 zu verkaufen, da wird nichts passieren, denn das man in einem Haushalt sein Auto irgendwann mal verkauft um sich ein neues/anderes zu holen ist halt völlig normal. Jeden Monat ein Auto zu verkaufen ist für einen Privathaushalt allerdings alles andere als normal.
 
Interessant an der Stelle wird jetzt die Frage, was ist in Bezug auf Tabletop eine haushaltsübliche Menge?
Wir haben alle meistens zuviel Zeug, vieles noch OVP, kaufen neues weiter und laufend fällt altes hinten in die Verkaufsbörsen.

Das ist schon speziell, das kann 0815 Finanzbeamter eventuell garnicht erkennen und vergleicht es mit dem Sale der Babysachen oder dem Verkauf einzelner Möbel nach Umzug. Und dann biste erstmal in Erklärungsnot.
 
Und wie ist das wenn man mit Verlust verkauft?
Nur für die Einkommensteuer relevant. (Gewinnerzielungsabsicht).
Gewinn musst du in der Einkommensteuererklärung angeben Paragraph 23 EStG.

Beachte den Satz 2. Hobbygegenstände zählen da eigentlich dazu. Wie gesagt kommt es auf den Umstand drauf an.
Regelmäßig und nicht mehr handelsübliche Mengen? Wird dir schnell eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt. Und dann beginnt der Spass.....

"Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"

Wenn sie dir Umsatzerzielungsabsicht nachweisen können bist du jedenfalls umsatzsteuerpflichtig. →Kleinunternehmerregelung (keine Umsatzsteuer aber auch keine Vorsteuer) bis 22.000 Euro Umsatz (nicht Gewinn). Bist du drüber musst du Umsatzsteuer auf deinen Umsatz abführen.

Keine Beratung im Sinne der steuerlichen Berufe, kein Anspruch auf Rechtssicherheit durch allgemeine Angaben, bei tiefergehenden Fragen ist immer der Umstand des Einzelfalls zu betrachten und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen
 
Ich verkaufe seit Ende 2022 auf Cardmarket yugioh karten. Ich hab displays im Jahr 2021 und 2022 gekauft. Viele dieser karten habe ich also bereits mehr als 1 jahr im Besitz, müssten also nicht versteuert bzw. beim Finanzamt angegeben werden. Andere Karten habe ich unter 1Jahr Haltefrist verkauft. Muss ich diese in der Einkommenssteuer aufführen?
Ich möchte es rein als Hobby/Privat weiterführen. Oder muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ich hatte in einem Zeitraum von 1 Monat 120 Verkäufe. Ich möchte mir eigentlich nur neue Displays von den Verkäufen finanzieren.