Also durch eine im Thread zum neuen Chaos Codex angefachte Diskussion bin ich jetzt ins Grübeln geraten. Werde mal einen konkreten Fall schildern:
Wenn ein Landraider die komplette Seite eines Vindicators verdeckt, kann ich diese nicht sehen (soweit werden wir uns denke ich einig). Jetzt kann ich aber z.B. komplett die Frontseite des Vindis sehen, also schieße ich mit meiner Laserkanone auch drauf.
Nach meinem bisherigen Regelverständnis (basierend auf S. 65 RB "Panzerungswerte" und S. 69 RB Fahrzeugdeckung dort vor allem erste Zeile des 3. Abschnitts) muss man von der Seite die man beschießt schon etwas sehen. Ist weniger als 50% zu SEHEN, erhält man auf einem Würfelergebnis von 4+ Fahrzeugdeckung, d.h. es wird alles als Streifschuss behandelt. Sieht man die Seite garnicht, kann man diese auch nicht unter Beschuß nehmen (siehe auch S. 21 RB erster Satz).
Im o.g. Fall kann man also nur die Front beschießen und da von dieser nicht mindestens 50% verdeckt sind, kann man auch keine Fahrzeugdeckung (also den 4+ Deckungswurf) beanspruchen. Die Laserkanone kann in diesem Fall also einen Volltreffer auf den Vindi durch Beschuß dessen Front erzielen (der nur noch durch Einsatz von Nebelwerfern noch abgemildert werden kann).
Wie kommt es jetzt zu der im Thread zum neuen Chaos Codex genannten Meinung, daß man immer auf die dem Gegner zugewandte Seite schießt, auch wenn diese total zugestellt ist (siehe auch ein paar Posts weiter unten)? :blink: Das wird für mich nicht ganz schlüssig. :huh: 😱hmy: Bitte um Erklärung mit Angabe passender Regelstellen. 😛lease:
Wenn ein Landraider die komplette Seite eines Vindicators verdeckt, kann ich diese nicht sehen (soweit werden wir uns denke ich einig). Jetzt kann ich aber z.B. komplett die Frontseite des Vindis sehen, also schieße ich mit meiner Laserkanone auch drauf.
Nach meinem bisherigen Regelverständnis (basierend auf S. 65 RB "Panzerungswerte" und S. 69 RB Fahrzeugdeckung dort vor allem erste Zeile des 3. Abschnitts) muss man von der Seite die man beschießt schon etwas sehen. Ist weniger als 50% zu SEHEN, erhält man auf einem Würfelergebnis von 4+ Fahrzeugdeckung, d.h. es wird alles als Streifschuss behandelt. Sieht man die Seite garnicht, kann man diese auch nicht unter Beschuß nehmen (siehe auch S. 21 RB erster Satz).
Im o.g. Fall kann man also nur die Front beschießen und da von dieser nicht mindestens 50% verdeckt sind, kann man auch keine Fahrzeugdeckung (also den 4+ Deckungswurf) beanspruchen. Die Laserkanone kann in diesem Fall also einen Volltreffer auf den Vindi durch Beschuß dessen Front erzielen (der nur noch durch Einsatz von Nebelwerfern noch abgemildert werden kann).
Wie kommt es jetzt zu der im Thread zum neuen Chaos Codex genannten Meinung, daß man immer auf die dem Gegner zugewandte Seite schießt, auch wenn diese total zugestellt ist (siehe auch ein paar Posts weiter unten)? :blink: Das wird für mich nicht ganz schlüssig. :huh: 😱hmy: Bitte um Erklärung mit Angabe passender Regelstellen. 😛lease: