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Aussetzen einer Aktie
Niemand anderes als die Deutsche Börse kann diesen Schritt tun, er ist ultima ratio und geschieht natürlich nicht willkürlich.
Völlig unerwartet tritt der Vorstandsvorsitzende einer großen deutschen Bank zurück. Oder ein Konzern muss – völlig überraschend – seine Prognosen drastisch nach unten korrigieren. Wenn nur wenige Personen diese Informationen haben - die meisten Marktteilnehmer also ahnungslos sind, dann kann die Börse eine Aktie vom Handel aussetzen. Sie wahrt damit ein Grundprinzip: die Informationsgleichheit. Allerdings reichen Gerüchte nicht, es müssen Fakten sein. Und es muss während des Handels sein. Kommen die Hiobs- oder frohen Botschaften vor Handelsbeginn raus, dann haben alle genug Zeit zu reagieren.
Das Aussetzen vom Handel kann auf drei Wegen geschehen:
* Das Unternehmen tritt selbst an die Börse heran und bittet um Aussetzung, da im Laufe des Handelstages eine wichtige Information folgt.
* Die Deutsche Börse AG, der Betreiber, nimmt von Amts wegen selbst die Aussetzung vor. Manchmal gelangt sie selbst an Berichte über ein Unternehmen, die nicht einer großen Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden – sondern vielleicht nur Insidern. Möglichertweise versteckt sich dahinter eine handelsrelvante Informationen wie etwa eine drohende Insolvenz. Ein weiterer Grund für eine "amtliche" Aussetzung besteht, wenn ein Unternehmen am neuen markt nicht pünktlich den Quartalbericht abliefert.
* Im dritten Fall kommt das Heimatprinzip zum Tragen. Wenn Aktie X in New York vom Handel ausgesetzt wurde, aber auch in Frankfurt notiert ist, dann vollzieht die Börse in Frankfurt den Schritt nach. Dieser Fall geschieht meist nur bei kleinen Werten, die an exotischen Plätzen gehandelt werden.