Rechtliches Vorgehen bei Gewährleistungs-Verweigerung

Dem_Riesen_ein_Bein_Steller

Eingeweihter
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12. Februar 2007
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Hey hey,

Ich hab ein kleines Problem und ich halte mich kurz, um mir unnötige Diskussionen um das wie und weshalb zu ersparen.


Ich hab mir etwas online gekauft, bezahlt und bekommen... das lag dann unbenutzt mehrer Monate herum und als es zum ersten Mal verwendet wurde, stellte sich heraus, dass die Ware Mängel aufwies.

Daraufhin habe ich der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten den Artikel reklamiert und einen neuen erhalten.

Jetzt wieder das gleiche Szenario... Es lag einige Zeit herum und bei der ersten Nutzung war es Mängel-behaftet.

Das Problem:
Jetzt habe ich dem Händler mitgeteilt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten will und er mir den Betrag erstatten und den Rückversand einleiten soll (alles innerhalb der 24 monatigen Frist).

Der weigert sich aber mit der Begründung:

Sorry. Aber da kann ich nicht mehr viel für Sie machen.
Jetzt wieder ein halbes Jahr später.

Das ist so nicht üblich. Und Sie können Sich ja auch in einem Laden nicht halbes Jahr später melden und diesen Fall dort so beschreiben.

Da frage ich mich, wozu gibs die Gewährleistung???

Der Händler hatte sich schon beim ersten Mal schwer getan meinem Anliegen nachzukommen. Er verwies damals auf das Verstreichen der Widerrufsfrist (was mit mangelhafter Ware eigtl gar nix zu tun hat!). Ich konnte ihn damals aber mit dem folgenden Link von meinem Recht überzeugen.

Verbraucherzentrale Hessen

Jetzt meine Frage:

Es handelt sich "nur" um 40€. Für rechtliche Belange wenig, für mich als Studenten nicht wenig! Wie gehe ich rechtlich bei sowas vor...?
 
Das meinte ich mit 'unnötige Dikussionen'... aber ok.

hier der ganze Fall im Ausführlichen...

Es ging um eine Marken-Hose von Southpole, die beim ersten Waschgang entsprechend der Beschreibung (und ohne Trocknergang oder sonstwas) über 10 cm kürzer geworden ist. Das sind über 2 Nummern Unterschied -> Hochwasserhose!

Die Hose wurde im letzten Sommer '11 gekauft und der erste Waschgang war erst im Herbst, weil ich wegen des langen guten Wetters lange keine langen Hosen getragen habe.

Bei der 2. Reklamation das gleiche Spiel... ich hab die Hose eben nicht gleich nach Erhalt sofort getragen oder in die Wäsche gegeben. Dass es sich um ein halbes Jahr handeln soll ist eine Übertreibung seitens des Händlers; es waren nur 2 Monate.

Wenn beide Hosen nicht in unterschiedlichen Waschmaschinen (in Elternhaus und niegelnagelneue Maschine von Bauknecht in meinem Appartment) und die 2. nicht auch noch bei einem Schonwaschgang auf 30° (anstatt der empfohlenen 40°) eingegangen wären, dann hätte ich es als eigenes Pech abgetan... aber dieser Zufall und die Bewertungen des Outlet-Händlers sprechen mit vielen 'Mangel-Ware' Feedbacks für sich.

Zuletzt habe ich bei einem anderen Händler zugeschlagen, mir etwas ähnliches (andere Marke) als Ersatz besorgt und mich dort vorher über Gewährleistungslage informiert. Diese stimmten mir zu, dass ich die Ware reklamieren könne, wenn dasselbe hier auch vorkommen sollte. Das war nicht nötig. Diese Hose wurde 10+ oft gewaschen und ist in top Zustand.

Erst daraufhin habe ich eigtl erst die erste Reklamation aufgegeben, da ich mich zuerst durch die Widerrufs-Ablauffrist des Händlers habe abwimmeln lassen. Die eingegangene Hose lag dann erst 2 Monate im Schrank bis ich -eines besseren belehrt- mich nochmal dort gemeldet habe.

Also nochmal... es ist mir jetzt eigtl wurscht, ob und wie das jetzt als mein eigner Fehler abgetan wird, dass ich gekaufte Wäsche nicht sofort trage und wasche...

Ich will wissen, wie ich bei verweigerter Gewährleistung vorgehe...

Danke schonmal im Voraus
 
Ich will wissen, wie ich bei verweigerter Gewährleistung vorgehe...
Bevor hier viel mit Halbwahrheiten und Hörensagen um sich geworfen wird, würde ich Dir einfach empfehlen eine Verbraucherzentrale aufzusuchen. Rechtsschutzversicherung mit kostenloser Erstberatung wirst Du als Student wohl nicht haben.
Was willst Du noch hören? Doch irgendwelche Halbwahrheiten, mit denen Dich der Händler geschickt ausmanövrieren kann? 🙄

Und Du musst nicht angefressen reagieren. Lies Deinen eigenen Text nochmal und versuch ihn von der unbeteiligten Seite zu sehen. "Ich habe mir was gekauft, weil ich es 6 Monate nicht benutzt habe, ist mir erst dann aufgefallen dass es kaputt ist. Als ich dann die Austauschware bekommen habe, habe ich sie natürlich auch erst einmal weitere 6 Monate nicht benutzt und deswegen erst dann gemerkt dass sie auch kaputt ist."

Ansonsten frag mal google, wenn Du es doch auf eigene Faust durchziehen willst:
http://www.telefon-treff.de/showthread/t-65838.html
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2404150.html
http://www.wer-weiss-was.de/Anfrage.../gewaehrleistung-kleidung-nach-3-monaten.html
usw.

Edit: Was ich beim Lesen auf alle Fälle mitgenommen habe ist, dass nach 6 Monaten die Beweislast umgekehrt wird. D.h. jetzt musst DU dem Verkäufer/Hersteller nachweisen dass der Fehler an der Ware von Anfang an bestand. In wie weit das ohne Rechtsbeistand erfolgreich sein sollte, kommt auf die Gegenpartei an. Wahrscheinlich wird Dich der Verkäufer direkt an den Hersteller verweisen.
 
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Edit: Was ich beim Lesen auf alle Fälle mitgenommen habe ist, dass nach 6 Monaten die Beweislast umgekehrt wird. D.h. jetzt musst DU dem Verkäufer/Hersteller nachweisen dass der Fehler an der Ware von Anfang an bestand. In wie weit das ohne Rechtsbeistand erfolgreich sein sollte, kommt auf die Gegenpartei an. Wahrscheinlich wird Dich der Verkäufer direkt an den Hersteller verweisen.
Das ist so richtig. Zuallererst sei aber mal gesagt, dass die gesetzliche Gewährleistung keine 24, sondern 12 Monate beträgt, alles andere ist Kulanz (und Kundenfang) durch den Verkäufer/ Hersteller. Eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene "verlängerte" Gewährleistung gibt es nur bei "fest mit dem Bauwerk verbundenen Teilen" (wie z.B. deiner Heizung), unter die fällt deine Hose aber in keinem Fall. Auch hat Lichtbringer damit recht, dass nach 6 Monaten die Beweislast bei dir liegt, dass der "Schaden" bereits bei der Auslieferung vorlag.
Was viele aber nicht wissen ist ein weiterer Punkt:
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist erst möglich, nachdem du dem Verkäufer/ Hersteller dreimal die Chance auf Nachbesserung gegeben hast. Desweiteren gilt nach dem Fernabsatzgesetz, dass du verpflichtet bist die Ware nach deren Eingang auf Mängel zu prüfen und diese umgehend (in der Regel max. 2 Wochen) reklamieren musst. D.h. bei der nächsten Hose als allererstes zur Waschmaschine und dann schauen ob sie schrumpft.

Fazit:
In deinem Fall liegt keine "verweigerte Gewährleistung" vor. Der Verkäufer beruft sich lediglich auf die vom Gesetzgeber vorgesehenen Mindestfristen, die in seinen AGB's dann auch so aufgeführt sein sollten/ müssen.
Du hast also leider den kürzeren gezogen.
Sollte es sich jedoch wirklich nur um 2 Monate gehandelt haben, so benötigst du dafür meines Wissens nach den Lieferschein für die "neue" Hose. Damit und der Rechnung für die alte Hose kannst du nocheinmal auf den Händler zugehen und Nachbesserung verlangen (s.o.). Ansonsten bleibt dir nur der Schritt die Verbraucherzentrale zu kontaktieren.
 
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Was willst Du noch hören?

@ Lichtbringer: Du hattest in der Zeit geantwortet, als ich am Tippen war 😉


Edit, nachdem ich den rest gelesen habe:

Also egal wo ich google, ich komm immer zum Ergebnis, dass die gewährleistungsfrist 24 Monate beträgt.

es stimmt allerdings, dass die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer liegt.

Damit wären beide Kritikpunkte gelöst:

Die Hose hab ich beim ersten Mal sogar recht zeitig beim Verkäufer gemeldet, hatte mich damals aber nur abwimmeln lassen (siehe oben). Sorry, wegen der Verwirrung... kommt jetzt erst wieder alles hoch und eigtl wollte ich das ganze drum und dran von Anfang an gar nicht erst posten um genau DIESE Dikussion zu vermeiden... und keine Angst, ich bin nicht angefressen 😉

Ich poste einfach mal die entsprechenden Zitate aus meinem Link, um mich zu rechtfertigen:

Bei einem Sachmangel kann der Verbraucher zunächst nur die so genannte Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen (§ 439 BGB). Der Verbraucher hat dann die
Wahl zwischen einer kostenlosen Nachbesserung und einer Ersatzlieferung.

Ich hatte die Ersatzlieferung.


Für ein Fehlschlagen der Nacherfüllung gibt es viele Möglichkeiten [...]

- oder die Ersatzlieferung erweist sich (wie der ursprüngliche Kaufgegenstand)
wiederum als mangelhaft,

In diesen Fällen haben Verbraucher folgende Möglichkeiten

-> Rücktritt vom Kaufvertrag
 
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Ich hab jetzt nochmal die alten Mails rausgekramt... wegen Beweislast usw.

gekauft und erhalten Ende Februar/Anfang März 2011 (mehrer Bestätigungsmails gehen über die Monatsgrenze), Mängel gemeldet April...

hab mich dann im August mit besserem Wissen wieder gemeldet... das mag zwar außerhalb dieser Frist sein, aber ich doch meinen, dass der erste Meldefall gilt.

Die 2. Hose hab ich im September bekommen. Habe versucht sie dann im Dezember zu reklamieren... jetzt kann mir aber keiner sagen, dass die 6 Monate schon seit Februar abgelaufen sind, für etwas, dass ich später erst ersetzt bekommen habe.

wie dem auch sei... ich wollte eigtl keine Diskussion vom zaun brechen. Ich schau mal was ich bei der Verbraucherzentrale machen kann...

Ich wusste nur nicht, ob man in dem fall zum Anwalt oder zur Polizei geht... beides schien mir übertrieben^^
 
Du vergleichst Äpfel mit Birnen...

Du hast ein Recht deine Ware 24 Monate zu reklamieren.
Wenn aber der Händler die Ware umtauscht, bist du jedoch in der Verpflichtung, die Ware UNVERZÜGLICH zu prüfen, damit die Reklamation "abgeschlossen" werden kann.

Wenn du die Ware dann wieder ein halbes Jahr in die Ecke pfefferst und dich nicht darum kümmerst, kann ich den Verkäufer verstehen, weshalb der jetzt auf stur stellt.

Wünsch dir torzdem ein gutes neues Jahr, du Riesendödel! :lol:
 
Ihr habt Probleme...
Kauf dir einfach ne neue Ghettohose für deine "niegelnagelneue Bauknecht" in deinem "Appartment" und gut is.

Ist es eigentlich nötig derart sinnfreie Kommentare zu posten? Überleg dir bitte das nächste mal ob dein Kommentar zielführend ist, ansonsten gibt's ne Verwarnung wegen Spam.
 
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist erst möglich, nachdem du dem Verkäufer/ Hersteller dreimal die Chance auf Nachbesserung gegeben hast. Desweiteren gilt nach dem Fernabsatzgesetz, dass du verpflichtet bist die Ware nach deren Eingang auf Mängel zu prüfen und diese umgehend (in der Regel max. 2 Wochen) reklamieren musst. D.h. bei der nächsten Hose als allererstes zur Waschmaschine und dann schauen ob sie schrumpft.

So viel zum Thema Halbwissen 🙄 § 440 S.2 BGB spricht von 2 erfolglosen Versuchen zur Nachbesserung, das Fernabsatzgesetz ist seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr in Kraft und die Verpflichtung die Ware nach dem Kauf auf Mängel zu prüfen kommt nur im Handelsrecht zum Tragen, nicht im Verbrauchsgüterkauf.
 
Ist es eigentlich nötig derart sinnfreie Kommentare zu posten? Überleg dir bitte das nächste mal ob dein Kommentar zielführend ist, ansonsten gibt's ne Verwarnung wegen Spam.

Danke.

Ich brauche mich hier nicht zu rechtfertigen, wie ich an Geld gekommen bin, um mir ne Waschmaschine leisten zu können.

Das 'niegelnagelneu' war im Hinblick darauf gewählt, dass die Hose nicht aufgrund einer alten (womöglich defekten) Maschine eingegangen ist.


So viel zum Thema Halbwissen 🙄 § 440 S.2 BGB spricht von 2 erfolglosen Versuchen zur Nachbesserung, das Fernabsatzgesetz ist seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr in Kraft und die Verpflichtung die Ware nach dem Kauf auf Mängel zu prüfen kommt nur im Handelsrecht zum Tragen, nicht im Verbrauchsgüterkauf.

Auch hier, danke!
 
Das 'niegelnagelneu' war im Hinblick darauf gewählt, dass die Hose nicht aufgrund einer alten (womöglich defekten) Maschine eingegangen ist.
Wie sollte eine alte Waschmaschine auch eine Hose schrumpfen lassen?


So aber mal was anderes: Ob Du recht hast oder nicht, ist doch mal völlig irrelevant, wenn der Händler sich stur stellt. Du müsstest in dem Fall Dein Recht erstreiten und willst Du das wirklich? Ich meine, an jeder Uni gibts so Studien, wo man etwas Geld als Entschädigung bekommt. Mach das zweimal ne Stunde, dann hast Du Deine 40€ wieder raus. Wesentlich stressfreier und schneller als den Rechtsweg einzuschlagen.

Also, überleg Dir, was Dir am meisten bringt.
 
nur zur Info zwischendrin: 12 Monate Gewährleistung gilt für B2B Geschäfte, B2C sinds 24 Monate.

Die Sache mit der Beweispflicht ist auch so richtig. Gerade bei Artikeln die sich potenziell durch Nutzung abnutzen können, ist es äußerst schwer dies nach Umkehrung der Beweispflicht noch durchzuboxen Und bedenke bitte folgendes immer: Wenn der Händler dies auf Kulanz zurücknimmt, ist es sein Verlust. Der Hersteller zahlt nichts - obwohl der Mangel beim Hersteller rührt. Sprich der Händler steht mit seiner eigenen Kohle für Fehler anderer gerade. Ist doch total super oder? 😉

Bei 40€ würd ich wirklich keinen Aufwand machen. Es lohnt sich einfach nicht.
 
Achja und weil ich es gerade lese: Bei einem Schonwaschgang bei 30/40 Grad läuft keine Hose zwei Kleidergrößen ein. Ist einfach so. So ein Material gibs garnicht. Also vermute ich mal, Du hast falsch gewaschen und versuchst jetzt Deine Knete wiederzubekommen.... Wie schon gesagt, hättest Du gleich die Mühe in Arbeit investiert, hättes Du das Geld bereits und Dich weniger geärgert.
 
Wie sollte eine alte Waschmaschine auch eine Hose schrumpfen lassen?

keine Ahnung, aber wenn ichs nicht dazu geschrieben hätte, wäre bestimmt einer mit genau diesem Argument gekommen.

So aber mal was anderes: Ob Du recht hast oder nicht, ist doch mal völlig irrelevant, wenn der Händler sich stur stellt. Du müsstest in dem Fall Dein Recht erstreiten und willst Du das wirklich?

Langsam bin ich wirklich angefressen...
Nein, will ich nicht... daher auch meine Frage, wie man sowas handhabt.

Ich wusste nur nicht, ob man in dem fall zum Anwalt oder zur Polizei geht... beides schien mir übertrieben^^

Danke an Lichtbringer an der Stelle, der als einziger eine Antwort auf meine Frage gegeben hat... vom Großteil wurde genau die Diskussion angetrieben, die ich von Anfang an vermeiden wollte.

Mir is klar, dass es sich um einen Sonderfall handelt und ich habs vorausgesehen, dass ich deswegen von einigen Usern dafür (blöd) angemacht werde.

Aber nun hab ich den Spass und geh auch drauf ein...

Ich meine, an jeder Uni gibts so Studien, wo man etwas Geld als Entschädigung bekommt. Mach das zweimal ne Stunde, dann hast Du Deine 40€ wieder raus. Wesentlich stressfreier und schneller als den Rechtsweg einzuschlagen.

1. Ich nehme hin und wieder an solchen Studien Teil und die werden bei uns aber unverhältnismäßig entlohnt (Im Schnitt 7-9€/1,5-2 Std). Dazu fehlt mir meist die Zeit, vorallem weil es sich mit vielen üblichen Terminen aus Vor- und Nachmittag überschneidet.
Trotzdem muss ich hin und wieder darauf zurückgreifen und lass dafür auch mal eine Vorlesung sausen, um mir mal einen geselligen Abend zu leisten.

2. Du hast keine Ahnung, was ich bereits für einen Aufwand betreibe, um mich über Wasser zu halten... Uni, Nebenjob, Lernen und Privatleben haben mich dazu bewogen meinen Mod-Posten hier aufzugeben und das Hobby bis auf weiteres an den Nagel zu hängen (GW-artiges hab ich schon ewig nicht mehr gekauft). Ich bin darauf angewiesen auf mein Geld zu achten!

Allerdings(!) will ich den Kaufvertrag nicht jetzt erst deswegen zurückgeben, sondern sie ist einfach erst vor Kurzem zum 2. Mal beim ersten Waschgang eingegangen *Punkt!*

Ums evtl noch etwas klarer zu machen. Ich hab die 2. Hose im September bekommen und hab damals gerade mit meinem Umzug begonnen... es hat schonmal 1 Monat gedauert bis ich alle (auch weniger wichtigen Sachen) in der neuen Wohnung hatte (wegen Distanz von Heimat zu Studienort).
...dann fängt noch das neue Studium an, man richtet sich neu ein... da ist man einfach beschäftigt und vergisst andere Angelegenheiten.

Ich verstehe das Unverständnis hier überhaupt nicht.



Achja und weil ich es gerade lese: Bei einem Schonwaschgang bei 30/40 Grad läuft keine Hose zwei Kleidergrößen ein. Ist einfach so. So ein Material gibs garnicht. Also vermute ich mal, Du hast falsch gewaschen und versuchst jetzt Deine Knete wiederzubekommen....

... so eine Unterstellung brauch ich nicht zu kommentieren.

Wie schon gesagt, hättest Du gleich die Mühe in Arbeit investiert, hättes Du das Geld bereits und Dich weniger geärgert.

Is ja nicht so, dass mir in den jeweils 15 Minuten meiner letzten Postings oder jetzt im Moment irgendwo ein verlockender Job durch die Lappen geht, den ich anstatt hätte annehmen können... am besten du schreibst hier einfach nicht mehr... du bist nämlich der einzige der mich "ärgert"!



Wenn der Händler dies auf Kulanz zurücknimmt, ist es sein Verlust. Der Hersteller zahlt nichts - obwohl der Mangel beim Hersteller rührt. Sprich der Händler steht mit seiner eigenen Kohle für Fehler anderer gerade. Ist doch total super oder? 😉

Ich weiß, dass es Geschäftsschädigend sein kann und in der Regel bin ich nicht pingelig (auch wenns hier einen anderen Eindruck macht. Ich bin Teil der Generation, die ihre Weihnachtseinkäufe online macht. Außer einem Ebay-Betrug hatte ich kaum größere Probleme). In dem Fall ist die Sache für mich einfach sowas von klar, da bestehe ich auch mal auf meinem Recht:

- Offensichtliche Mangelware wurde verkauft
- viele weitere Bewertungen über solche Klagen bezeugen dies
- zuletzt nutzt der Händler die Unwissenheit des Käufers aus, um sich um die Nachbesserung zu drücken.


Bei 40€ würd ich wirklich keinen Aufwand machen. Es lohnt sich einfach nicht.

Bisher habe ich noch keinen betrieben... außer hier zu diskutieren... Ich wollte mich nur informieren, welche Möglichkeiten ich habe!
 
Allerdings(!) will ich den Kaufvertrag nicht jetzt erst deswegen zurückgeben, sondern sie ist einfach erst vor Kurzem zum 2. Mal beim ersten Waschgang eingegangen *Punkt!*

Ich glaube, von der Marke wäre ich geheilt.



Ich hätte mal kurz ne OT-Frage: wo kriegt man den 20 Euro für ne Studienteilnahme? Ich mache bei uns häufiger bei den Psychos mit, da gibt's mal nen 5er oder ne Tafel Schokolade, weil die das aus der eigenen Tasche löhnen müssen. 20 habe ich noch nie gesehen außer für CT-Studien von den Neurologen, aber da muss jeder selber wissen, ob er Lust hat, sich für 20 Mücken ne ordentliche Dosis in den Kopf geben zu lassen bzw habe ich noch nie eine gesehen, an der ich hätte teilnehmen können als Linkshänder (die wollen immer Rechtshänder, bei Linkshändern flackern für die Forscher wohl die falschen Areale im Bild auf).