Hey hey,
Ich hab ein kleines Problem und ich halte mich kurz, um mir unnötige Diskussionen um das wie und weshalb zu ersparen.
Ich hab mir etwas online gekauft, bezahlt und bekommen... das lag dann unbenutzt mehrer Monate herum und als es zum ersten Mal verwendet wurde, stellte sich heraus, dass die Ware Mängel aufwies.
Daraufhin habe ich der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten den Artikel reklamiert und einen neuen erhalten.
Jetzt wieder das gleiche Szenario... Es lag einige Zeit herum und bei der ersten Nutzung war es Mängel-behaftet.
Das Problem:
Jetzt habe ich dem Händler mitgeteilt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten will und er mir den Betrag erstatten und den Rückversand einleiten soll (alles innerhalb der 24 monatigen Frist).
Der weigert sich aber mit der Begründung:
Da frage ich mich, wozu gibs die Gewährleistung???
Der Händler hatte sich schon beim ersten Mal schwer getan meinem Anliegen nachzukommen. Er verwies damals auf das Verstreichen der Widerrufsfrist (was mit mangelhafter Ware eigtl gar nix zu tun hat!). Ich konnte ihn damals aber mit dem folgenden Link von meinem Recht überzeugen.
Verbraucherzentrale Hessen
Jetzt meine Frage:
Es handelt sich "nur" um 40€. Für rechtliche Belange wenig, für mich als Studenten nicht wenig! Wie gehe ich rechtlich bei sowas vor...?
Ich hab ein kleines Problem und ich halte mich kurz, um mir unnötige Diskussionen um das wie und weshalb zu ersparen.
Ich hab mir etwas online gekauft, bezahlt und bekommen... das lag dann unbenutzt mehrer Monate herum und als es zum ersten Mal verwendet wurde, stellte sich heraus, dass die Ware Mängel aufwies.
Daraufhin habe ich der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten den Artikel reklamiert und einen neuen erhalten.
Jetzt wieder das gleiche Szenario... Es lag einige Zeit herum und bei der ersten Nutzung war es Mängel-behaftet.
Das Problem:
Jetzt habe ich dem Händler mitgeteilt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten will und er mir den Betrag erstatten und den Rückversand einleiten soll (alles innerhalb der 24 monatigen Frist).
Der weigert sich aber mit der Begründung:
Sorry. Aber da kann ich nicht mehr viel für Sie machen.
Jetzt wieder ein halbes Jahr später.
Das ist so nicht üblich. Und Sie können Sich ja auch in einem Laden nicht halbes Jahr später melden und diesen Fall dort so beschreiben.
Da frage ich mich, wozu gibs die Gewährleistung???
Der Händler hatte sich schon beim ersten Mal schwer getan meinem Anliegen nachzukommen. Er verwies damals auf das Verstreichen der Widerrufsfrist (was mit mangelhafter Ware eigtl gar nix zu tun hat!). Ich konnte ihn damals aber mit dem folgenden Link von meinem Recht überzeugen.
Verbraucherzentrale Hessen
Jetzt meine Frage:
Es handelt sich "nur" um 40€. Für rechtliche Belange wenig, für mich als Studenten nicht wenig! Wie gehe ich rechtlich bei sowas vor...?