Geht natürlich auch mit nur einem Laufwerk, die Daten werden einfach auf der Festplatte zwischengelagert.
Hab mir schon sowas in der Art gedacht, war mir nur nicht sicher, da der Fall
bei mir noch nie eingetreten ist, da ich halt zwei Laufwerke hab.
😀
Nein, im Ernst, ist eine komisch Formulierung. Aber ich würde gern sehen, wei jem. vor Gericht so formuliert...^^
Ich denke damit ist genau da gemeint, was wir hier gerade Yeurl geraten haben.
Wenn man CDs durch ihren Kopierschutz nicht auf die "klassische Art" kopieren
kann, der Kopierschutz somit also
wirksam ist, kann man die CDs dennoch
mittels eines Images oder ähnlichem kopieren. Somit würde man den Kopier-
schutz
umgehen.
Und da es meines Wissens bisher keinen Kopierschutz gibt, der das verhindert,
hat der Gesetzgeber diese Formulierung in den Gesetzestext gebracht,
wodurch das "umgehen" des Kopierschutzes gleichbedeutend mit dessen
knacken ist.