Da es sich um ein Produkt handelt, welches seit 20 Jahren nicht mehr im Verkauf ist, vor etwa 10 Jahren durch eine Neuauflage ersetzt wurde, die mittlerweile nach einen weiteren Sonderverkauf vor 3 oder 4 Jahren ebenfalls nicht mehr angeboten wird, greifen viele Argumente der Urheberrechte nicht. Um genau zu sein, darf jeder Konsument den Erhalt seines Kaufes gewährleisten, auch mittels Vervielfältigen von Regelwerken, die von der Aufmachung her kaum eine solche Zeitspanne überleben - der strafbare Bereich beginnt beim Weitergeben und einem möglichen finanziellen Schaden beim Rechteinhaber bzw. Hersteller, der ist bei einem derart überaltertem Produkt schlicht nicht vorhanden.
Wenn also GW oder sein deutscher Lizenznehmer nicht in der Lage sind, entsprechend Ersatz anzubieten, bleibt dem Käufer nur die Kopie. Ihr werdet in ganz Europa keinen Staatsanwalt finden, der diese Nichtigkeit verfolgt... denn hier greifen Verbraucherschutzgesetze, und zwar nationale.
Es gibt zu vielen GW-Systemen riesige Dropbox-Archive, nicht selten angelegt von GW-Mitarbeitern, um diese Spiele über die Zeit zu erhalten...
Also macht es bitte kleiner mit "illegal" und eingebildeten Urheberrechtsverletzungen, GW selbst hat zeitweise solche Archive betrieben - sie tun das genaugenommen immer noch, z.b. für Necromunda, BSF, WH40k, KT...