Hallo Regelfüchse.
Speziell bei der Nutzung von TAU Markerdrohnen ( schwer 1 ) und Krisis beziehungsweise Geister Kampfanzügen hat sich im TAU Forum folgende Fragestellung ergeben, die sich etwas festgefahren hat.
Es wäre schön, wenn die Regelprofis hier diese Frage klären könnten.
Zusammenfassend hier das Problem:
1.) Die Einheit ist in der Bewgungsphase stationär geblieben
2.) Die Einheit schießt seine Waffen inkl. Zielmarker ( schwer 1 ) ab
Jetzt die Frage:
DARF die Einheit im Anschluß das TAU Flugmodul nutzen ( sowohl Drohnenseitig als auch Krisis und Geist-seitig ) und seine Nahkampfbewegung durchführen ???
Möglichkeiten:
a. ) Die Einheit darf sich in der Nahkampfphase gemäß der Regeln des Regelbuches unter "Sprungtruppen" - Sonderfall "TAU Flugmodul" normal bewegen.
b.) Die Einheit muss stehenbleiben, da sie schwere Waffen abgefeuert hat und darf keinerlei Nahkampfbewegung durchführen.
Hier mal die Diskussion dazu:
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Ich habe übrigens nochmal nachgelesen.
Im Codex steht nichts darüber, weil der obige Passus so schlicht und ergreifend NICHT stimmt.
In der Beschreibung der Drohnen steht bei "TYP" eindeutig der Vermerk "BESITZER".
Sprich eine Geister oder Krisis Einheit die unzweifelhaft das Flugmodul besitzt und dessen Regeln ebenso unzweifelhaft im Regelbuch unter Einheitentypen "Sprungtruppen" -Sonderfall:"Fugmodul" beschrieben sind kann nach wie vor wie folgt behandelt werden:
Bewegungsphase -- NICHT bewegen.
Schußphase -- Schießen aller Waffen
Nahkampfphase -- Gemäß der Regeln des Regelbuches kann die gesamte Einheit frei nach Lust und Laune die 6" Bewegung nutzen.
Keine Regellücke, nichts, was nicht genau beschrieben wäre.
Nur die Jagddrohnen Einheit MUSS um schießen zu können die gesamte Runde stationär bleiben, da die MBG's schwer 1 sind und die Drohnen als "Besitzer" ein Infantriemodell besitzen, ergo auch keine Nahkampfbewegung durchführen können.
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Alle Benutzer von Markerdrohnen bei Geistern und Krisis-Teams können diese nach wie vor nutzen und in der Nahkampfphase bewegt werden.
Vielleicht sollten wir mal ne Frage an die Mailorder formulieren - auch wenn dann natürlich wieder die Gefahr besteht, drei verschiedene Antworten von drei verschiedenen Trollen zu bekommen.
Ich will mir eventuell demnächst Markerdrohnen basteln und die regeltechnische Auslegung würde jetzt entscheiden, ob ich es wirklich durchziehe.
@Wolkenmann: Ich würde mich ja freuen, wenn Deine Auslegung stimmt, trotzdem hier nochmal die Begründung für die meinige:
Die Regeln für schwere Waffen besagen im englischen wörtlich "If an infantry unit moves then it cannot shoot heavy weapons". Keine weiteren Ausnahmen davon werden erwähnt.
Die Flugmodulregeln enthalten keinerlei Verweis auf schwere Waffen, also gelten für sie die normalen Regeln für schwere Waffen.
Gibts denn ein generelles FAQ zu diesen Regeln? Denn wenn das FAQ, in dem das erlaubt wird, spezifisch von Tau Kampfanzügen und nicht von Flugmodultruppen allgemein spricht, dann ist es mit dem Erscheinen des neuen Codex mMn null und nichtig.
Verlink mich doch mal zu dem FAQ, wäre echt praktisch, wenn die Markerdrohnen bei den Geistern oder bei Krisis doch Sinn machen würden.
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Dies gilt laut Regelbuch für Sturm (keine Frage) und Schnellfeuerwaffen, da Anzüge mit Flugmodul immer als stationär behandelt werden, wenn sie Schnellfeuerwaffen abfeueren. Für schwere Waffen müssen sie tatsächlich stehen bleiben. Steht auch so im RB.... Auch im Codex ist zu lesen, dass die Stabilisatoren der Anzüge (nicht das Anzug-System: Stabilisatorsystem !!!) nur für schnellfeuernde Waffen arbeiten nicht für Schwere.
Ein Zielmarker ist aber nach wie vor Schwer 1 und nicht Schnellfeuer. Ein Modell mit Flugmodul muß in seiner Bewegungspghase stationär bleiben um den Zielmarker abfeuern zu können und ergo keine Bewegung in der Nahkampfphase.
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
der Knackpunkt deiner Interpretation ist ganz einfach.
If ... Then
Erst... Dann
ERST bewegen DANN nicht schießen.
Hier geht es aber NICHT um den Fall des Bewegens in der Bewegungsphase, sondern um das Stationärbleiben in der Bewegungsphase, dann das Abfeuern schwerer Waffen in der Schußphase und danach die legitime und frei nutzbare Nahkampfbewegung.
Natürlich, damit das nochmal völlig klar ist.
Bei der Nutzung von Markerdrohnen darf ich mich, um diese zu nutzen, NICHT in der Bewegungsphase bewegt haben ! - In der Nahkampfphase hindert mich jedoch nichts daran.
Ganz einfach.
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Und genau dies ist die falsche Schlußfolgerung.
Was zu beweisen war wink.gif
Ihr müßt schon auch die Phasen des Spiels im Hinterkopf behalten ! rolleyes.gif
"If" heißt nur leider nicht "erst", sondern "Wenn/Falls". Wenn sich die Einheit bewegt, darf sie keine schweren Waffen abfeuern. Also keinerlei Bezug auf vorher/nachher. Dass das den Sonderfall der Flugmodul-Zusatzbewegung nicht ganz klar abdeckt ist mir auch klar, aber ich würde es trotzdem so interpretieren, denn sonst hätte das bei den Flugmodulregeln ausdrücklich stehen müssen.
Dazu kommt dann noch eine Stelle aus dem neuen Codex, Seite 27 unter XV8 Krisis:
"...und zählen deshalb nie als bewegt, wenn sie Schnellfeuerwaffen abfeuern, sondern als stationär. Dies gilt allerdings nicht für schwere Wafen und so muss der Schütze noch immer stationär bleiben, um diese abzufeuern."
MMn bezieht sich auch dieses auf beide Bewegungen, da sonst explizit erwähnt worden wäre, dass es sich auf die Bewegung in der Nahkampfphase nicht bezieht.
....
Deine Argumentation setzt immer noch an der falschen Stelle an.
Du hast schon wieder die 3 Phasen vergessen.
Selbst bei korrekter Übersetzung mit Wenn - Dann ist der Schluß der Gleiche.
WENN ich mich bewegt habe DANN darf ich keine schweren Waffen mehr abfeuern.
Nicht
WENN ich geschossen habe DANN darf ich mich überhaupt nicht mehr bewegen..
Ganz einfach. Bewegungsphase nicht bewegt, schwere Waffe abgefeuert, Regel erfüllt !
Danach geht es einfach weiter, wie üblich. Also nach Gusto bewegen, wenn mein Modell die Möglichkeit und Lust dazu hat.
Gemäß deiner Auslegung dürfte sich KEIN Modell in einen Nahkampf bewegen, welches eine schwere Waffe abgefeuert hat.
Weder Termis, noch Phantomlords und was weiß ich noch alles....
Du verrennst dich da gerade in etwas.
Termis und Phantomlords haben ja nun entsprechende Sonderregeln, die die Regel "bewegen oder schießen" sowieso ausser Kraft setzen, da vergleichst Du ja nun mangels besserer Argumente Äpfel und Birnen.
Im Übrigen dürfen Einheiten, die eine schwere Waffe abgefeuert haben, auch nicht in der Nahkampfphase angreifen, was ein weiteres Indiz dafür ist, dass auch Flugmodultruppen nicht erst stationär bleiben und eine schwere Waffe abfeuern und sich dann in der Nahkampfphase bewegen können.
MMn ist meine Auslegung die im Sinne der Regeln korrekte Auslegung, auch wenn es keine einzelne Textstelle gibt, die das belegt, sondern nur eine Menge Ähnlichkeiten zu anderen Fällen.
Da wir keinen endgültigen Beweis für eine der beiden Auslegungen finden können, sollten wir die Diskussion ruhen lassen und es jeder so spielen, wie wir es für richtig halten, bis es dazu eine offizielle Verlautbarung gibt. Eine Email an den Autor des neuen Codex wäre vermutlich angebracht.
Könnte mal jemand freundlicherweise noch was zu diesem Thema sagen oder einer der Mods einen entsprechenden Verweis ins Regelfragen Forum machen, damit Mornedhel geholfen wird wink.gif
Ich bin mir absolut sicher, daß hier keine Regellücke besteht.
Und Termis HABEN keine Sonderregel, die es ihnen erlaubt nach dem Abfeuern schwerer Waffen noch einen Nahkampf oder eine Nahkampfbewegung durchzuführen.
Sie haben eine Sonderregel, die es Ihnen erlaubt sich zu bewegen und trotzdem schwere Waffen abzufeuern.
Dies ist ein Unterschied und immer wenn es um Sonderregeln bei GW bezüglich dem Abfeuern schwerer Waffen ging, stand im Vordergrund, daß das Modell sich in der Bewegungsphase bewegen durfte, und TROTZDEM seine schwere Waffe abfeuern durfte.
.......
[/b][/quote]
So sieht das bislang aus...
Und nun ???
Speziell bei der Nutzung von TAU Markerdrohnen ( schwer 1 ) und Krisis beziehungsweise Geister Kampfanzügen hat sich im TAU Forum folgende Fragestellung ergeben, die sich etwas festgefahren hat.
Es wäre schön, wenn die Regelprofis hier diese Frage klären könnten.
Zusammenfassend hier das Problem:
1.) Die Einheit ist in der Bewgungsphase stationär geblieben
2.) Die Einheit schießt seine Waffen inkl. Zielmarker ( schwer 1 ) ab
Jetzt die Frage:
DARF die Einheit im Anschluß das TAU Flugmodul nutzen ( sowohl Drohnenseitig als auch Krisis und Geist-seitig ) und seine Nahkampfbewegung durchführen ???
Möglichkeiten:
a. ) Die Einheit darf sich in der Nahkampfphase gemäß der Regeln des Regelbuches unter "Sprungtruppen" - Sonderfall "TAU Flugmodul" normal bewegen.
b.) Die Einheit muss stehenbleiben, da sie schwere Waffen abgefeuert hat und darf keinerlei Nahkampfbewegung durchführen.
Hier mal die Diskussion dazu:
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So weit ich das beurteilen kann (Codex kommt erst im Laufe der Woche) sind die sehr statisch, ein bisschen zu bewegungslos für meinen Geschmack.
Laut dem letzten Update 4.0.1 zum alten Codex durften sich ja z.B. Geister in der Nahkampfphase bewegen obwohl die ihren Zielmarker abfeuerten. Ob dass jetzt auch für die Drohnen gilt wage ich zu bezweifeln beim Durchblättern des Codex konnte ich da nichts finden.
Und da das Massebeschleuniger Gewehr immer noch Schwer1 ist müssen sie an Ort und Stelle bleiben um zu schießen, was ihren Feuerbereich stark eingrenzt. Drei teams gut verteilt kann schon sinnvoll sein, aber ich nehme für den Preis lieber einen HH mit oder zwei Kolosse...
Das geht eindeutig nicht.
Auf S.31 steht bei den Jagddrohnen: "Typ: Wie Besitzer". Und der Feuerkrieger ist ein Infanterist. Hinzu kommt, das beim Jagddrohnenteam unter Typ auch Infanterie steht.
Da ist nichts mit Rumspringen.
Geister dürfen sich nach dem neuen Codex - und der macht ja das Update ungültig - auch nicht mehr in der Nahkampfphase bewegen, wenn der Teamführer seinen Zielmarker abschießt oder sie Markerdrohnen dabeihaben und diese ihre Marker benutzt haben.
Ups !
OK, das kommt davon, wenn man den Codex noch nicht sauber gelesen hat.
Nun, dann ist dieser Fall ja klar.
Nicht bewegen und schießen oder Bewegen und Nicht schießen !
Steht das bei den Geistern dabei ??
Dann müßte das Gleiche aber auch für die Krisis gelten, da beide das Flugmodul haben.
Nein, es steht nicht dabei. Eben weil nichts weiter dazu im Codex steht (weder auf Seite 27, wo die Kampfanzug-Sonderregeln zu finden sind, noch beim Eintrag der Geister auf Seite 35, noch auf Seite 29 bei den Zielmarkerregeln, noch bei den Regeln für die Markerdrohnen auf Seite 31), dürfen Geister hier keine Ausnahme von den Flugmodulregeln in Anspruch nehmen.
Im Regelbuch in den Flugmodulregeln auf Seite 55 steht über den Einsatz schwerer Waffen auch nichts weiter, also gelten die normalen Regeln, und die besagen, dass schwere Waffen nicht abgefeuert werden dürfen, wenn sich die Einheit bewegt.
Da Krisiskampfanzüge nach dem Codex unter keinen Umständen mit schweren Waffen ausgerüstet werden können, erübrigt sich die Frage, ob das für sie auch gilt.
Wenn Ihr die FW-Regeln einsetzt, solltet Ihr das wohl einfach mit Eurem Gegner diskutieren, da ihr ja sowieso sein Einverständnis für deren Einsatz braucht, wenn mich nicht alles täuscht.
Genau, das ist mir gleich aufgefallen als ich das erste Mal den Codex durchgeblättert habe. Weil mich das Drohnenproblem schon sehr interessierte, hab ich mir die ziemlich gut eingeprägt.
Und das macht die Jagddrohnen in meinen Augen halt nicht mehr so sinvoll. Und wie schon gesagt Markerdrohnen in Krisis-Teams oder Geist-Teams fallen damit ebenfalls aus meiner "must have"-Liste. sad.gif
Ein bisschen Schade eigentlich, aber vielleicht kommt ja bald ein Errata
Bezüglich der Nahkampfbewegung der Jagddrohnen: Selbst wenn sie nicht vom selben Typ wie der Controller wären, könnten sie sich nicht bewegen. Da im Regelbuch ganz klar steht, dass eine Einheit sich immer so schnell wie das langsamste Modell bewegt. Und da sich das langsamste Modell nicht bewegen darf, dürfen das die anderen auch nicht... wink.gif
<div class='quotetop'>ZITAT
Geister dürfen sich nach dem neuen Codex - und der macht ja das Update ungültig - auch nicht mehr in der Nahkampfphase bewegen, wenn der Teamführer seinen Zielmarker abschießt oder sie Markerdrohnen dabeihaben und diese ihre Marker benutzt haben.[/b]
Ich habe übrigens nochmal nachgelesen.
Im Codex steht nichts darüber, weil der obige Passus so schlicht und ergreifend NICHT stimmt.
In der Beschreibung der Drohnen steht bei "TYP" eindeutig der Vermerk "BESITZER".
Sprich eine Geister oder Krisis Einheit die unzweifelhaft das Flugmodul besitzt und dessen Regeln ebenso unzweifelhaft im Regelbuch unter Einheitentypen "Sprungtruppen" -Sonderfall:"Fugmodul" beschrieben sind kann nach wie vor wie folgt behandelt werden:
Bewegungsphase -- NICHT bewegen.
Schußphase -- Schießen aller Waffen
Nahkampfphase -- Gemäß der Regeln des Regelbuches kann die gesamte Einheit frei nach Lust und Laune die 6" Bewegung nutzen.
Keine Regellücke, nichts, was nicht genau beschrieben wäre.
Nur die Jagddrohnen Einheit MUSS um schießen zu können die gesamte Runde stationär bleiben, da die MBG's schwer 1 sind und die Drohnen als "Besitzer" ein Infantriemodell besitzen, ergo auch keine Nahkampfbewegung durchführen können.
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Alle Benutzer von Markerdrohnen bei Geistern und Krisis-Teams können diese nach wie vor nutzen und in der Nahkampfphase bewegt werden.[/b]
Alle Benutzer von Markerdrohnen bei Geistern und Krisis-Teams können diese nach wie vor nutzen und in der Nahkampfphase bewegt werden.
Vielleicht sollten wir mal ne Frage an die Mailorder formulieren - auch wenn dann natürlich wieder die Gefahr besteht, drei verschiedene Antworten von drei verschiedenen Trollen zu bekommen.
Ich will mir eventuell demnächst Markerdrohnen basteln und die regeltechnische Auslegung würde jetzt entscheiden, ob ich es wirklich durchziehe.
@Wolkenmann: Ich würde mich ja freuen, wenn Deine Auslegung stimmt, trotzdem hier nochmal die Begründung für die meinige:
Die Regeln für schwere Waffen besagen im englischen wörtlich "If an infantry unit moves then it cannot shoot heavy weapons". Keine weiteren Ausnahmen davon werden erwähnt.
Die Flugmodulregeln enthalten keinerlei Verweis auf schwere Waffen, also gelten für sie die normalen Regeln für schwere Waffen.
Gibts denn ein generelles FAQ zu diesen Regeln? Denn wenn das FAQ, in dem das erlaubt wird, spezifisch von Tau Kampfanzügen und nicht von Flugmodultruppen allgemein spricht, dann ist es mit dem Erscheinen des neuen Codex mMn null und nichtig.
Verlink mich doch mal zu dem FAQ, wäre echt praktisch, wenn die Markerdrohnen bei den Geistern oder bei Krisis doch Sinn machen würden.
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Nahkampfphase -- Gemäß der Regeln des Regelbuches kann die gesamte Einheit frei nach Lust und Laune die 6" Bewegung nutzen.[/b]
Dies gilt laut Regelbuch für Sturm (keine Frage) und Schnellfeuerwaffen, da Anzüge mit Flugmodul immer als stationär behandelt werden, wenn sie Schnellfeuerwaffen abfeueren. Für schwere Waffen müssen sie tatsächlich stehen bleiben. Steht auch so im RB.... Auch im Codex ist zu lesen, dass die Stabilisatoren der Anzüge (nicht das Anzug-System: Stabilisatorsystem !!!) nur für schnellfeuernde Waffen arbeiten nicht für Schwere.
Ein Zielmarker ist aber nach wie vor Schwer 1 und nicht Schnellfeuer. Ein Modell mit Flugmodul muß in seiner Bewegungspghase stationär bleiben um den Zielmarker abfeuern zu können und ergo keine Bewegung in der Nahkampfphase.
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Die Regeln für schwere Waffen besagen im englischen wörtlich "If an infantry unit moves then it cannot shoot heavy weapons". Keine weiteren Ausnahmen davon werden erwähnt.[/b]
der Knackpunkt deiner Interpretation ist ganz einfach.
If ... Then
Erst... Dann
ERST bewegen DANN nicht schießen.
Hier geht es aber NICHT um den Fall des Bewegens in der Bewegungsphase, sondern um das Stationärbleiben in der Bewegungsphase, dann das Abfeuern schwerer Waffen in der Schußphase und danach die legitime und frei nutzbare Nahkampfbewegung.
Natürlich, damit das nochmal völlig klar ist.
Bei der Nutzung von Markerdrohnen darf ich mich, um diese zu nutzen, NICHT in der Bewegungsphase bewegt haben ! - In der Nahkampfphase hindert mich jedoch nichts daran.
Ganz einfach.
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Ein Modell mit Flugmodul muß in seiner Bewegungspghase stationär bleiben um den Zielmarker abfeuern zu können und ergo keine Bewegung in der Nahkampfphase.[/b]
Und genau dies ist die falsche Schlußfolgerung.
Was zu beweisen war wink.gif
Ihr müßt schon auch die Phasen des Spiels im Hinterkopf behalten ! rolleyes.gif
"If" heißt nur leider nicht "erst", sondern "Wenn/Falls". Wenn sich die Einheit bewegt, darf sie keine schweren Waffen abfeuern. Also keinerlei Bezug auf vorher/nachher. Dass das den Sonderfall der Flugmodul-Zusatzbewegung nicht ganz klar abdeckt ist mir auch klar, aber ich würde es trotzdem so interpretieren, denn sonst hätte das bei den Flugmodulregeln ausdrücklich stehen müssen.
Dazu kommt dann noch eine Stelle aus dem neuen Codex, Seite 27 unter XV8 Krisis:
"...und zählen deshalb nie als bewegt, wenn sie Schnellfeuerwaffen abfeuern, sondern als stationär. Dies gilt allerdings nicht für schwere Wafen und so muss der Schütze noch immer stationär bleiben, um diese abzufeuern."
MMn bezieht sich auch dieses auf beide Bewegungen, da sonst explizit erwähnt worden wäre, dass es sich auf die Bewegung in der Nahkampfphase nicht bezieht.
....
Deine Argumentation setzt immer noch an der falschen Stelle an.
Du hast schon wieder die 3 Phasen vergessen.
Selbst bei korrekter Übersetzung mit Wenn - Dann ist der Schluß der Gleiche.
WENN ich mich bewegt habe DANN darf ich keine schweren Waffen mehr abfeuern.
Nicht
WENN ich geschossen habe DANN darf ich mich überhaupt nicht mehr bewegen..
Ganz einfach. Bewegungsphase nicht bewegt, schwere Waffe abgefeuert, Regel erfüllt !
Danach geht es einfach weiter, wie üblich. Also nach Gusto bewegen, wenn mein Modell die Möglichkeit und Lust dazu hat.
Gemäß deiner Auslegung dürfte sich KEIN Modell in einen Nahkampf bewegen, welches eine schwere Waffe abgefeuert hat.
Weder Termis, noch Phantomlords und was weiß ich noch alles....
Du verrennst dich da gerade in etwas.
Termis und Phantomlords haben ja nun entsprechende Sonderregeln, die die Regel "bewegen oder schießen" sowieso ausser Kraft setzen, da vergleichst Du ja nun mangels besserer Argumente Äpfel und Birnen.
Im Übrigen dürfen Einheiten, die eine schwere Waffe abgefeuert haben, auch nicht in der Nahkampfphase angreifen, was ein weiteres Indiz dafür ist, dass auch Flugmodultruppen nicht erst stationär bleiben und eine schwere Waffe abfeuern und sich dann in der Nahkampfphase bewegen können.
MMn ist meine Auslegung die im Sinne der Regeln korrekte Auslegung, auch wenn es keine einzelne Textstelle gibt, die das belegt, sondern nur eine Menge Ähnlichkeiten zu anderen Fällen.
Da wir keinen endgültigen Beweis für eine der beiden Auslegungen finden können, sollten wir die Diskussion ruhen lassen und es jeder so spielen, wie wir es für richtig halten, bis es dazu eine offizielle Verlautbarung gibt. Eine Email an den Autor des neuen Codex wäre vermutlich angebracht.
Könnte mal jemand freundlicherweise noch was zu diesem Thema sagen oder einer der Mods einen entsprechenden Verweis ins Regelfragen Forum machen, damit Mornedhel geholfen wird wink.gif
Ich bin mir absolut sicher, daß hier keine Regellücke besteht.
Und Termis HABEN keine Sonderregel, die es ihnen erlaubt nach dem Abfeuern schwerer Waffen noch einen Nahkampf oder eine Nahkampfbewegung durchzuführen.
Sie haben eine Sonderregel, die es Ihnen erlaubt sich zu bewegen und trotzdem schwere Waffen abzufeuern.
Dies ist ein Unterschied und immer wenn es um Sonderregeln bei GW bezüglich dem Abfeuern schwerer Waffen ging, stand im Vordergrund, daß das Modell sich in der Bewegungsphase bewegen durfte, und TROTZDEM seine schwere Waffe abfeuern durfte.
.......
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So sieht das bislang aus...
Und nun ???