4. Edition TAU Flugmodule und schwere Waffen

Themen über die 4. Edition von Warhammer 40.000

Wolkenmann

Tabletop-Fanatiker
18. Dezember 2003
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www.ckv-ao.de
Hallo Regelfüchse.

Speziell bei der Nutzung von TAU Markerdrohnen ( schwer 1 ) und Krisis beziehungsweise Geister Kampfanzügen hat sich im TAU Forum folgende Fragestellung ergeben, die sich etwas festgefahren hat.
Es wäre schön, wenn die Regelprofis hier diese Frage klären könnten.

Zusammenfassend hier das Problem:

1.) Die Einheit ist in der Bewgungsphase stationär geblieben
2.) Die Einheit schießt seine Waffen inkl. Zielmarker ( schwer 1 ) ab

Jetzt die Frage:
DARF die Einheit im Anschluß das TAU Flugmodul nutzen ( sowohl Drohnenseitig als auch Krisis und Geist-seitig ) und seine Nahkampfbewegung durchführen ???

Möglichkeiten:
a. ) Die Einheit darf sich in der Nahkampfphase gemäß der Regeln des Regelbuches unter "Sprungtruppen" - Sonderfall "TAU Flugmodul" normal bewegen.

b.) Die Einheit muss stehenbleiben, da sie schwere Waffen abgefeuert hat und darf keinerlei Nahkampfbewegung durchführen.


Hier mal die Diskussion dazu:
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
So weit ich das beurteilen kann (Codex kommt erst im Laufe der Woche) sind die sehr statisch, ein bisschen zu bewegungslos für meinen Geschmack.

Laut dem letzten Update 4.0.1 zum alten Codex durften sich ja z.B. Geister in der Nahkampfphase bewegen obwohl die ihren Zielmarker abfeuerten. Ob dass jetzt auch für die Drohnen gilt wage ich zu bezweifeln beim Durchblättern des Codex konnte ich da nichts finden.

Und da das Massebeschleuniger Gewehr immer noch Schwer1 ist müssen sie an Ort und Stelle bleiben um zu schießen, was ihren Feuerbereich stark eingrenzt. Drei teams gut verteilt kann schon sinnvoll sein, aber ich nehme für den Preis lieber einen HH mit oder zwei Kolosse...

Das geht eindeutig nicht.
Auf S.31 steht bei den Jagddrohnen: "Typ: Wie Besitzer". Und der Feuerkrieger ist ein Infanterist. Hinzu kommt, das beim Jagddrohnenteam unter Typ auch Infanterie steht.
Da ist nichts mit Rumspringen.

Geister dürfen sich nach dem neuen Codex - und der macht ja das Update ungültig - auch nicht mehr in der Nahkampfphase bewegen, wenn der Teamführer seinen Zielmarker abschießt oder sie Markerdrohnen dabeihaben und diese ihre Marker benutzt haben.

Ups !
OK, das kommt davon, wenn man den Codex noch nicht sauber gelesen hat.
Nun, dann ist dieser Fall ja klar.
Nicht bewegen und schießen oder Bewegen und Nicht schießen !
Steht das bei den Geistern dabei ??
Dann müßte das Gleiche aber auch für die Krisis gelten, da beide das Flugmodul haben.

Nein, es steht nicht dabei. Eben weil nichts weiter dazu im Codex steht (weder auf Seite 27, wo die Kampfanzug-Sonderregeln zu finden sind, noch beim Eintrag der Geister auf Seite 35, noch auf Seite 29 bei den Zielmarkerregeln, noch bei den Regeln für die Markerdrohnen auf Seite 31), dürfen Geister hier keine Ausnahme von den Flugmodulregeln in Anspruch nehmen.

Im Regelbuch in den Flugmodulregeln auf Seite 55 steht über den Einsatz schwerer Waffen auch nichts weiter, also gelten die normalen Regeln, und die besagen, dass schwere Waffen nicht abgefeuert werden dürfen, wenn sich die Einheit bewegt.

Da Krisiskampfanzüge nach dem Codex unter keinen Umständen mit schweren Waffen ausgerüstet werden können, erübrigt sich die Frage, ob das für sie auch gilt.
Wenn Ihr die FW-Regeln einsetzt, solltet Ihr das wohl einfach mit Eurem Gegner diskutieren, da ihr ja sowieso sein Einverständnis für deren Einsatz braucht, wenn mich nicht alles täuscht.
Genau, das ist mir gleich aufgefallen als ich das erste Mal den Codex durchgeblättert habe. Weil mich das Drohnenproblem schon sehr interessierte, hab ich mir die ziemlich gut eingeprägt.

Und das macht die Jagddrohnen in meinen Augen halt nicht mehr so sinvoll. Und wie schon gesagt Markerdrohnen in Krisis-Teams oder Geist-Teams fallen damit ebenfalls aus meiner "must have"-Liste. sad.gif

Ein bisschen Schade eigentlich, aber vielleicht kommt ja bald ein Errata

Bezüglich der Nahkampfbewegung der Jagddrohnen: Selbst wenn sie nicht vom selben Typ wie der Controller wären, könnten sie sich nicht bewegen. Da im Regelbuch ganz klar steht, dass eine Einheit sich immer so schnell wie das langsamste Modell bewegt. Und da sich das langsamste Modell nicht bewegen darf, dürfen das die anderen auch nicht... wink.gif

<div class='quotetop'>ZITAT
Geister dürfen sich nach dem neuen Codex - und der macht ja das Update ungültig - auch nicht mehr in der Nahkampfphase bewegen, wenn der Teamführer seinen Zielmarker abschießt oder sie Markerdrohnen dabeihaben und diese ihre Marker benutzt haben.[/b]

Ich habe übrigens nochmal nachgelesen.
Im Codex steht nichts darüber, weil der obige Passus so schlicht und ergreifend NICHT stimmt.
In der Beschreibung der Drohnen steht bei "TYP" eindeutig der Vermerk "BESITZER".
Sprich eine Geister oder Krisis Einheit die unzweifelhaft das Flugmodul besitzt und dessen Regeln ebenso unzweifelhaft im Regelbuch unter Einheitentypen "Sprungtruppen" -Sonderfall:"Fugmodul" beschrieben sind kann nach wie vor wie folgt behandelt werden:

Bewegungsphase -- NICHT bewegen.
Schußphase -- Schießen aller Waffen
Nahkampfphase -- Gemäß der Regeln des Regelbuches kann die gesamte Einheit frei nach Lust und Laune die 6" Bewegung nutzen.

Keine Regellücke, nichts, was nicht genau beschrieben wäre.

Nur die Jagddrohnen Einheit MUSS um schießen zu können die gesamte Runde stationär bleiben, da die MBG's schwer 1 sind und die Drohnen als "Besitzer" ein Infantriemodell besitzen, ergo auch keine Nahkampfbewegung durchführen können.

<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Alle Benutzer von Markerdrohnen bei Geistern und Krisis-Teams können diese nach wie vor nutzen und in der Nahkampfphase bewegt werden.[/b]

Alle Benutzer von Markerdrohnen bei Geistern und Krisis-Teams können diese nach wie vor nutzen und in der Nahkampfphase bewegt werden.
Vielleicht sollten wir mal ne Frage an die Mailorder formulieren - auch wenn dann natürlich wieder die Gefahr besteht, drei verschiedene Antworten von drei verschiedenen Trollen zu bekommen.

Ich will mir eventuell demnächst Markerdrohnen basteln und die regeltechnische Auslegung würde jetzt entscheiden, ob ich es wirklich durchziehe.

@Wolkenmann: Ich würde mich ja freuen, wenn Deine Auslegung stimmt, trotzdem hier nochmal die Begründung für die meinige:

Die Regeln für schwere Waffen besagen im englischen wörtlich "If an infantry unit moves then it cannot shoot heavy weapons". Keine weiteren Ausnahmen davon werden erwähnt.

Die Flugmodulregeln enthalten keinerlei Verweis auf schwere Waffen, also gelten für sie die normalen Regeln für schwere Waffen.

Gibts denn ein generelles FAQ zu diesen Regeln? Denn wenn das FAQ, in dem das erlaubt wird, spezifisch von Tau Kampfanzügen und nicht von Flugmodultruppen allgemein spricht, dann ist es mit dem Erscheinen des neuen Codex mMn null und nichtig.

Verlink mich doch mal zu dem FAQ, wäre echt praktisch, wenn die Markerdrohnen bei den Geistern oder bei Krisis doch Sinn machen würden.

<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Nahkampfphase -- Gemäß der Regeln des Regelbuches kann die gesamte Einheit frei nach Lust und Laune die 6" Bewegung nutzen.[/b]


Dies gilt laut Regelbuch für Sturm (keine Frage) und Schnellfeuerwaffen, da Anzüge mit Flugmodul immer als stationär behandelt werden, wenn sie Schnellfeuerwaffen abfeueren. Für schwere Waffen müssen sie tatsächlich stehen bleiben. Steht auch so im RB.... Auch im Codex ist zu lesen, dass die Stabilisatoren der Anzüge (nicht das Anzug-System: Stabilisatorsystem !!!) nur für schnellfeuernde Waffen arbeiten nicht für Schwere.

Ein Zielmarker ist aber nach wie vor Schwer 1 und nicht Schnellfeuer. Ein Modell mit Flugmodul muß in seiner Bewegungspghase stationär bleiben um den Zielmarker abfeuern zu können und ergo keine Bewegung in der Nahkampfphase.

<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Die Regeln für schwere Waffen besagen im englischen wörtlich "If an infantry unit moves then it cannot shoot heavy weapons". Keine weiteren Ausnahmen davon werden erwähnt.[/b]


der Knackpunkt deiner Interpretation ist ganz einfach.
If ... Then
Erst... Dann

ERST bewegen DANN nicht schießen.

Hier geht es aber NICHT um den Fall des Bewegens in der Bewegungsphase, sondern um das Stationärbleiben in der Bewegungsphase, dann das Abfeuern schwerer Waffen in der Schußphase und danach die legitime und frei nutzbare Nahkampfbewegung.

Natürlich, damit das nochmal völlig klar ist.
Bei der Nutzung von Markerdrohnen darf ich mich, um diese zu nutzen, NICHT in der Bewegungsphase bewegt haben ! - In der Nahkampfphase hindert mich jedoch nichts daran.

Ganz einfach.

<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Ein Modell mit Flugmodul muß in seiner Bewegungspghase stationär bleiben um den Zielmarker abfeuern zu können und ergo keine Bewegung in der Nahkampfphase.[/b]

Und genau dies ist die falsche Schlußfolgerung.
Was zu beweisen war wink.gif
Ihr müßt schon auch die Phasen des Spiels im Hinterkopf behalten ! rolleyes.gif

"If" heißt nur leider nicht "erst", sondern "Wenn/Falls". Wenn sich die Einheit bewegt, darf sie keine schweren Waffen abfeuern. Also keinerlei Bezug auf vorher/nachher. Dass das den Sonderfall der Flugmodul-Zusatzbewegung nicht ganz klar abdeckt ist mir auch klar, aber ich würde es trotzdem so interpretieren, denn sonst hätte das bei den Flugmodulregeln ausdrücklich stehen müssen.

Dazu kommt dann noch eine Stelle aus dem neuen Codex, Seite 27 unter XV8 Krisis:
"...und zählen deshalb nie als bewegt, wenn sie Schnellfeuerwaffen abfeuern, sondern als stationär. Dies gilt allerdings nicht für schwere Wafen und so muss der Schütze noch immer stationär bleiben, um diese abzufeuern."

MMn bezieht sich auch dieses auf beide Bewegungen, da sonst explizit erwähnt worden wäre, dass es sich auf die Bewegung in der Nahkampfphase nicht bezieht.

....

Deine Argumentation setzt immer noch an der falschen Stelle an.
Du hast schon wieder die 3 Phasen vergessen.

Selbst bei korrekter Übersetzung mit Wenn - Dann ist der Schluß der Gleiche.

WENN ich mich bewegt habe DANN darf ich keine schweren Waffen mehr abfeuern.

Nicht

WENN ich geschossen habe DANN darf ich mich überhaupt nicht mehr bewegen..

Ganz einfach. Bewegungsphase nicht bewegt, schwere Waffe abgefeuert, Regel erfüllt !
Danach geht es einfach weiter, wie üblich. Also nach Gusto bewegen, wenn mein Modell die Möglichkeit und Lust dazu hat.
Gemäß deiner Auslegung dürfte sich KEIN Modell in einen Nahkampf bewegen, welches eine schwere Waffe abgefeuert hat.
Weder Termis, noch Phantomlords und was weiß ich noch alles....

Du verrennst dich da gerade in etwas.


Termis und Phantomlords haben ja nun entsprechende Sonderregeln, die die Regel "bewegen oder schießen" sowieso ausser Kraft setzen, da vergleichst Du ja nun mangels besserer Argumente Äpfel und Birnen.

Im Übrigen dürfen Einheiten, die eine schwere Waffe abgefeuert haben, auch nicht in der Nahkampfphase angreifen, was ein weiteres Indiz dafür ist, dass auch Flugmodultruppen nicht erst stationär bleiben und eine schwere Waffe abfeuern und sich dann in der Nahkampfphase bewegen können.

MMn ist meine Auslegung die im Sinne der Regeln korrekte Auslegung, auch wenn es keine einzelne Textstelle gibt, die das belegt, sondern nur eine Menge Ähnlichkeiten zu anderen Fällen.

Da wir keinen endgültigen Beweis für eine der beiden Auslegungen finden können, sollten wir die Diskussion ruhen lassen und es jeder so spielen, wie wir es für richtig halten, bis es dazu eine offizielle Verlautbarung gibt. Eine Email an den Autor des neuen Codex wäre vermutlich angebracht.

Könnte mal jemand freundlicherweise noch was zu diesem Thema sagen oder einer der Mods einen entsprechenden Verweis ins Regelfragen Forum machen, damit Mornedhel geholfen wird wink.gif

Ich bin mir absolut sicher, daß hier keine Regellücke besteht.
Und Termis HABEN keine Sonderregel, die es ihnen erlaubt nach dem Abfeuern schwerer Waffen noch einen Nahkampf oder eine Nahkampfbewegung durchzuführen.
Sie haben eine Sonderregel, die es Ihnen erlaubt sich zu bewegen und trotzdem schwere Waffen abzufeuern.
Dies ist ein Unterschied und immer wenn es um Sonderregeln bei GW bezüglich dem Abfeuern schwerer Waffen ging, stand im Vordergrund, daß das Modell sich in der Bewegungsphase bewegen durfte, und TROTZDEM seine schwere Waffe abfeuern durfte.

.......

[/b][/quote]
So sieht das bislang aus...
Und nun ???
 
Originally posted by Mornedhel

Im Übrigen bin ich auch sicher, dass meine Auslegung richtig ist. 😉 Der praktische Sinn dieser Diskussion wäre eigentlich, einen Beweis für eine der beiden Auslegungen zu finden, aber das scheint nicht so recht zu klappen. Im Regelfragenfroum findet sich aber vielleicht noch jemand anders, der dazu irgendwo noch eine Regelstelle kennt, die uns beiden unklar ist.

Zu den Termis: die Jungs haben eine Sonderregel, die es ihnen erlaubt, schwere Waffen abzufeuern, obwohl sie sich bewegt haben. Daraus folgt, dass sie in der Nahkampfphase angreifen dürfen, auch wenn sie eine schwere Waffe abgefeuert haben, denn da ist der Regeltext eindeutig: "An infantry unit that [..Schnellfeuer und Pistolen..] or remained stationary to fire heavy weapons may not charge at all in the Assault phase." Der entscheidende Teil hier ist "stationary to fire heavy weapons". Da Termis nicht stehenbleiben, um schwere Waffen abzufeuern (sondern aus anderen Gründen, wenn überhaupt), dürfen sie angreifen.

Die gleiche Regel finde ich aber nicht für Flugmodule, also war das wieder mal kein stichhaltiges Argument.
 
Ein Modell, dass eine schwere abgefeuert hat, darf keine Bewegung durchführen, Ausnahmen wie Termis bestätigen die Regel.
Da die Flugmodule nichts weiter als eine Bewegung sind und Krisis bzw. Drohnen Infanterie sind (und keine Bikes oder so) dürfen sie sich nach abfeuern schwerer Waffen auch nicht via Flugmodul bewegen.
Eldar Jetbikes zum Beispiel dürfen schwere Waffen abfeuern und danach noch ne Extrabewegung durchführen weil Jetbikes laut Regelbuch schwere Waffen abfeuern und sich dabei immer noch bewegen und sogar angreifen dürfen.
Genau dieser Passus fehlt bei Sprungtruppen mit Flugmodulen.
Um genau zu sein, steht im Regelbuch bei Flugmodulen, dass sie für das Abfeuern von Schnellfeuerwaffen als stationär gelten und sogar noch eine Angriffsbewegung durchführen dürfen. Wie man sieht werden hier nur Schnellfeuerwaffen erwähnt und keine schweren Waffen.
Ergo, man darf sich nur bewegen/angreifen/Flugmodul einsetzen wenn man Schnellfeuerwaffen abgefeuert hat, bei schweren Waffen folgen sie den normalen Regeln für Infanterie aus dem Regelbuch, es ist also keine Bewegung erlaubt.

So, diest ist meine recht ausführliche und hoffentlich verständliche Lösung auf die Frage. Ich behaupte nicht, dass die Antwort fehlerfrei oder gar zu 100% richtig ist sondern es ist meine Meinung, allerdings anhand einiger Regelauszüge dargelegt.
Ich muss auch zugeben den neuen Taucodex nicht zu kennen und vielleicht steht dort noch etwas spezielles zu den Tau Flugmodulen aber wenn ich mich rein auf das Regelbuch und die dort erwähnten Flugmodule beziehe, komme ich eben zu oben genannter Lösung.

Ich hoffe geholfen zu haben. 🙂
 
Die Herleitung meiner Einschätzung ergab sich aus folgenden Punkten:

a.) den Regeln für die Flugmodule und
b.) dem FAQ TAU Vers. 4.01 mit Unterthema "Geister"

wo geschrieben steht:
Wenn du dem Anführer eines Geist Teams einen Zielmarker gibst, (Anmerk.: Schwer1) dann kannst du diesen abfeuern, wenn du in der Bewegungsphase stationär geblieben bist. Du kannst dich dann in der Nahkampfphase mit dem TAU Flugmodul bewegen, ohne den Zielmarker zu beeinflussen.

Das war für mich das Gleiche in grün, da das Flugmodul bei Krisis als auch Geistern gegeben ist und beide Male eine schwere Waffe im Spiel war.

Also werden somit durch den neuen Codex die alten FAQ's außer Kraft gesetzt, bis ein neues Errata wieder darauf eingeht...

Danke für die Hilfe und damit gestehe ich bis auf weiteres ein, daß ihr Recht habt.
( Möge die Errata mit mir sein ) 😉
 
wenn es ein faq zum ALTEN codex tau war, dann gilt dies auch weiterhin nur für den ALTEN taucodex und du kannst keine regeln die früher mal so waren auf den neuen codex übertragen.. ums mal extrem überspitzt darzustellen: wenn früher im codex gestanden hätte, feuerkrieger sind jetbikes und jetzt tuts das nicht mehr, dann sind sie es nunmal nicht mehr, auch wenn es früher vielleicht anders gewesen ist...

und sofern eben drohnen/kampfanzüge/geister oder was auch immer nicht die (sonder)regel haben, das sie für das abfeuern von schweren waffen immer als stationär gelten (wie jaq die termis als beispiel aufgeführt hat) solange müssen sie sich nach den allgemeinen regeln richten.. und die untersagen nunmal, das sich das modell im entsprechenden spielzug in irgendeiner form bewegt, wenn es eine schwere waffe einsetzen will...

das ist einfach so und das bleibt auch so bis gw entsprechnde anderslautende updates/errata oder faq's oder sonst was in der art rausbringt, das nach abfeuern des zielmakers sich trotzdem noch bewegt werden darf...
und das kannst du auch nicht auf einen portierungsfehler schieben, da es ein völlig neuer codex nach erscheinen der 4ten edition ist...

dir als tau bleibt da halt jetzt nur noch 1 zu tun: entweder mit den schultern zucken oder in den codex beißen und sich mit abfinden oder ein anderes volk spielen....
 
Ich verstehe übrigens nicht wieso das FAQ bzw. dieser Abschnitt logishc gesehen nicht mehr gültig sein soll, schließlich hat sich an der Sachlage und den regelverweiß nichts geändert.

Geisterteamanführer dürfen immer noch einen ZM kaufen und das alte FAQ bezieht sich auf die regel der Sprungmodule aus dem Grundbuch der vierten Edition. Da sich weder dieser Eintrag, noch die Auswahlmöglichkeiten der Geister geändert haben, sollte es immer noch erlaubt sein.

Die einzige Begründung dagegen wäre zu sagen, das FAQ bezieht sich auf den alten kodex, d.h ist allgemein nicht mehr gültig auch wenn die regelpassagen im neuen Kodex gleichgeblieben sind, und da im Kodex dieser fall nicht explizit erlaubt ist, darf man bis zu einem neuen FAQ/errata nicht mehr darauf zurückgreifen.

Das wäre in meinen Augen aber extremste Regelfickerei, denn hierbei geht es nicht mehr um den logischen Sachverhalt sondern nur noch um ein "es steht nicht im Kodex".

Wobei, wenn ich gerade nachdenke:

Das regelbuch sagt "tau sprungmodule dürfen in der nahkampfphase eine extra 6" bewegung machen, selbst wenn sie nicht angreifen". Selber wortlaut wie bei Eldar-jetbikes. Das regelbuch sagt weiterhin das einheiten in der NK-phase nicht angreifen dürfen, wenn sie schwere waffen eingesetzt haben und das sie ihre schweren waffen nicht abfeuern dürfen, wenn sie sich bewegt hatten. D.h eine Einheit mit einer schweren Waffe darf diese nicht abfeuern, wenn sie sich vorher bewegt hat und wenn sie diese abgefeuert hat, dann darf sie keine nahkampf einleiten. Die Frage der Schußerlaubnis bezieht sich also klar auf die vorhergegangene Bewegungsphase, während die Frage ob man angreifen darf erst danach in der NK-Phase relevant wird.

Daraus schlußfolger ich nun ganz dreist folgendes: Eine Einheit Geister mit Markerdronen oder nem ZM am Shas'ui darf das volle Programm feuern inkl. der ZM wenn es sich davor nicht bewegt hat.

Soweit alle einverstanden? Gut, und danach darf es eine 6" bewegung machen, da diese durch die Flugmodule klar erlaubt wird, solange es damit keinen Nahkampf einleitet, wir also von einer normalen zusatzbewegung und keinem Angriff reden.

Wieso? weil das regelwerk nur verbietet nach dem feuern von schweren Waffen einen Nahkampf zu beginnen, was in diesem fall nicht paßiert. die Wortwahl im RB lautet nämlich das keine Nahkämpfe angesagt und durchgeführt werden dürfen, die Sonderbewegung in der NK-phase mit dem FM ist kein nahkampf was ja auch explizit im RB zum Thema Flugmodul drinsteht. Quellen dafür sind die Abschnitte zum FM, zu schweren Waffen im Bereich Waffen und der Abschnitt über wer nahkämpfe ansagen darf am Anfang des Abschnitts "Nahkämpfe". Es findet also eine klare Unterscheidung zwischen Bewegung und angreifen statt. Bewegen bezieht sich auf die BW-Phase und angreifen auf die NK-Phase, was ja auch immer explizit bei den Waffen so erwähnt wird.

So und wer das abstreiten will, der zeigt mir bitte wo im RB explizit und wörtlich steht, daß zum Abfeuern einer schw. Waffe sich weder in der Bewegungs noch der NK-Phase bewegen darf, sprich wo explizit eine allgemeine Bewegung für alle Phasen und nicht der Nahkampf ausgeschlossen wird.
 
@karnstein.

Es wäre schön wenn du Recht hast.
Genauso argumentiert nämlich auch jemand in einem internationalen TAU Forum bei der Frage.
Sprich echter Nahkampf verboten, aber eine Bewegung in beliebige Richtung ist erlaubt.
EDIT: Ach, du warst ja auch schon dort 😉

@JAQ

Das TAU-Flugmodul ist bei Krisis wie Geistern regeltechnisch identisch.
Beide gelten als Sprungtruppen mit TAUFlugmodul.
Also von daher gelten auch für beide die gleichen Regeln..
 
Aber jetzt mal anders betrachtet. Rein logisch (ich weiss, dass man das nicht undbedingt sollte).
Wenn eine Einheit stehen geblieben ist um eine schwere Waffe abzufeuern dürfen sie nicht mehr angreifen, da es nicht möglich ist, die Waffe schnell wieder abzubauen und dann sofort vorzustürmen.
Wieso sollte sich die Einheit aber in eine ganz andere Richtung bewegen dürfen. Bewegung bleibt Bewegung und die Waffe muss immer noch abgebaut werde, etc...

Also vom logischen Standpunkt her, wäre es wohl ein nein zur Sonderbewgung.

Grüsse
 
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Ich verstehe übrigens nicht wieso das FAQ bzw. dieser Abschnitt logishc gesehen nicht mehr gültig sein soll, schließlich hat sich an der Sachlage und den regelverweiß nichts geändert.[/b]

weil sich das faq auf den ALTEN codex bezieht... und neue regeln ersetzen nunmal alte regeln.. und der neue codex hat den alten ersetzt und damit bezieht sich das faq auf..... NIX.... und ist somit irrelevant (sonst kram ich den ini 1 raus und benutz das faq zu meinem alten chaoscodex wenn da was drin steht, was mir besser paßt...)

<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Das wäre in meinen Augen aber extremste Regelfickerei, denn hierbei geht es nicht mehr um den logischen Sachverhalt sondern nur noch um ein "es steht nicht im Kodex".[/b]

öhm, ja wo willst du denn sonst die regeln für ein volk herbekommen außer aus dem codex???? gerade dafür sind die dinger doch da und wenn da irgendwas nicht drin steht, dann soll es wohl eben so sein, das ein volk irgendeine option nicht hat.. ansonsten dürfen ts auch wieder nur von s5+ waffen verwundet werden, da das ja im alten codex auch so stand, im neuen stehts halt nur nicht drin.... *ironiemodus aus*
 
@Esentia Negotii:

der Punkt ist aber das sich nichts geändert hat. Die Frage die hinter dem FAQ steckt war ja ob geister, die laut Kodex nen Schwer 1 marker haben können, anhand der regeln der vierten Edition nach der Schußphase und der nutzung des ZM springen dürfen. Die Antwort darauf war "Ja" und die Begründung lag sicher nicht im tau-kodex sondern in den Regeln des Grundbuches, wo ja das Flugmodul der Tau drinsteht. Und da im neuen tau-kodex sich beim ZM und der Verfügbarkeit dieses bei Geistern nichts geändert hat und auch das Grundbuch der vierten Edition nicht geändert wurde, sehe ich nicht was das FAQ an dieser Stelle aushebeln sollte.

Dein Vergleich mit TS hinkt, denn im Gegensatz zur S5 der TS steht im neuen Taukodex weder drin das der zweite Sprung verboten ist, noch stand es im alten. Ergo deckt die Frage um den zweiten Sprung aus dem FAQ 4.01 eine Auslegung des Grundbuchs zugrunde und da hier weder im neuen Kodex noch im GB sich irgendwas geändert hat, wüßte ich nicht wieso ein geist nicht mehr springen dürfte.

Sind wir doch mal zu uns ehrlich, was ist damals geschehen? Es stellte sich aufgrund der 4ten Edi und den neuen Schußregeln die Frage, ob man nach der Schußphase mit FM springen dürfte, wenn man vorher ne schwer-waffe gefeuert hat. Hier hat GW nun 2 Möglichkeiten gehabt:

a) die Jungs in der Regelabteilung haben ne Münze geworfen, nen Würfel befragt oder ein Orakl aus ihrem Kaffeesatz gelesen und einfach mal pauschal beschlossen "ja es geht"

b) die Jungs haben sich das Grundregelwerk angeschaut, die dort abgedruckten Passagen zum FM und den regeln für Nahkampf und den Umgang mit schweren Waffen und dann festgestellt, daß die Regeln aus dem GB den Einsatz von schweren Waffen und einen zweiten Sprung mit dem FM erlauben. Und zwar weil es im GB so steht und nicht weil der Kodex es sagt. Darauf haben sie dann die Antwort ins FAQ geschrieben und mal wieder die Begründung dafür nicht mit abgedruckt.

Es steht nirgends explizit das es verboten sei, ausser man legt die Regeln entsprechend aus das Bewegen und Angreifen ein und dasselbe sind. Dagegen spricht aber die tatsache, das es bei selben Ausrüstungs&regeloptionen des alten Tau-buchs und mit dem GB der 4ten Edi scheinbar mal ging und das zwischen einem angesagten und durchgeführten Bewegung und einer Absetzbewegung dank eines E-JB oder Tau-FM ein Unterschied liegt.

Komischerweise kommen die Leute bei tauonline auf Basis des englischen Regelwerks zur selben Auslegung wie ich und das auch ohne das FAQ. Das FAQ unterstreicht also nur noch mal einen Sachverhalt der aus der Semantik des GB schon abzulesen ist. 😛
 
Regelbuch S. 29, "Schwere Waffen"
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
If an infantry unit moves then it cannot shoot heavy weapons - they either move or shoot, but not both. [...] Infantry units that fire heavy weapons in the shooting phase may not charge into close combat in the Assault phase, although some rare units may be an exception to this.[/b]
Das einzige Zitat, das indirekt dagegen spräche, aber durch das damalige F.A.Q. und die Tatsache, dass Flugmodulbewegungen gesondert behandelt werden, negiert wird. Ausserdem wird die NK-Phase innerhalb dieser Regel nocheinmal getrennt behandelt, der erste Teil des Zitates bezieht sich also nur auf die Bewegungs- und Schussphase.

Regelbuch S. 55. "Flugmodule"
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
In the Movement phase, they only move 6" when using their packs, but are allowed to move 6" in the Assault phase even if they don't assault.[/b]
Wenn diese Bewegung also nicht in den Nahkampf führt, verbietet sie auch nicht das vorherige Abfeuern schwerer Waffen.

Der neue Codex verweist wegen der Flugmodulbewegung auf das Regelbuch, soweit es die Krisis betrifft und besagt weiter, dass Krisis als stationär gelten, wenn sie Schnellfeuerwaffen abfeuern, egal ob sie sich bewegt haben, oder nicht. Es wird betont, dass diese Regel nicht für schwere Waffen gilt. Krisis müssen also stationär sein, wenn sie eine schwere Waffe abfeuern wollen.
Stationär sind sie, wenn sie sich in der Bewegungsphase nicht bewegt haben. Das hat also schonmal nichts mit der NK-Phase zu tun.

Wenn sie die schwere Waffe abgefeuert haben, können sie keinen Nahkampfangriff mehr durchführen ("charge into close combat"). Von Flugmodulbewegungen, die gar keinen Nahkampf zum Ziel haben, steht nirgends etwas.
Selbst wenn man also sagen wollte, dass die Krisis nicht als stationär gelten, wenn sie eine schwere Waffe abgefeuert haben (im Gegensatz zu schnellen Feuerwaffen auf ihre hohe Reichweite), so wäre die Flugmodulbewegung immer noch anders zu behandeln, als die reguläre Angriffsbewegung in der Nahkampfphase, da lediglich diese nach dem Abfeuern schwerer Waffen verboten wird. Für Bewegungen in der NK-Phase, die keine Nahkämpfe zum Ziel haben, gibt es keine Einschränkungen.

Abgesehen davon gilt diese Sonderformulierung nur für die Krisis, die Geister beziehen sich ausschliesslich auf das Regelbuch, womit für sie die Sache noch weit eindeutiger wird.


Zuletzt bleibt zu sagen, dass ich die Bewegung nach dem Markieren sowieso für weitestgehend nutzlos halte; zumindest nutzlos genug, um nicht 165 Punkte in ein Dreierteam Geister mit 2 Drohnen 2 Pulskanonen und insgesamt 3 Zielmarkern zu investieren.
Alles andere finge erst mit den Kosten zweier kleiner Späherteams an...
 
Hier mal der Schriftwechsel dazu mit Maik vom deutschen WD:

<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Hi Matthias,

altes FAQ... dazu muss ich nichts weiter sagen, oder? Durch den neuen Codex ist diese Regelung hinfällig - wenn sie hätte übernommen werden sollen, wäre sie in den Codex mit eingeflossen. Wenn du jetzt eine schwere Waffe mit einem Kampfanzug einsetzen und dich noch bewegen willst, brauchst du ein Stabilisatorsystem - eine Option, die es ja früher nicht gab. Egal wie ichs drehe und wende, von den aktuellen Regeln her ist das ganze eindeutig. Sofern also keine neue FAQ für den neuen Codex erscheint, in der dies wieder relativiert wird (was ja durchaus möglich wäre), würde ich mich einfach an den aktuellen Regelwortlaut halten.

Was das Grand Tournament angeht - irgend jemand wir sicherlich da sein, ich bin diesjahr aber nicht bei den Mitspielern.

Tschau,
Maik



Am 09.03.2006 um 13:43 schrieb Info:


Hi Maik,

danke für die prompte Antwort.
Der Anlaß zur Verwirrung lag vor allem im FAQ 4.01 der TAU zum alten Codex, in dem von GW Seite betont wurde, daß wenn ein Geist ( mit TAU- Flugmodul ) einen Zielmarker ( SCHWER 1 ) benutzt, er TROTZDEM in der Nahkampfphase bewegt werden darf.

Im neuen Codex fehlt der Passus allerdings, wobei die grundsätzliche Geschichte dieselbe ist.
Ob nun der Geist selber einen Zielmarker trägt oder die Drohne macht keinen relevanten Unterschied.
In beiden Fällen handelt es sich um eine schwere Waffe.
Und ob es sich um einen Krisis oder einen Geist handelt ist ebenfalls egal, da beide das TAU-Flugmodul besitzen...

Du siehst das Problem ??
In den alten FAQ's zur 4.Edition und dem alten Codex hat GW Geistern EXPLIZIT erlaubt nach dem Gebrauch einer schweren Waffen eine Nahkampfbewegung durchzuführen...

Wurde diese Erlaubnis widerrufen oder schlicht vergessen ??
An diesem Punkt hat sich zum alten Codex ja keine Neuerung ergeben.

Gruß
Matthias aka Wolkenmann

PS. Seid ihr eigentlich am Heat2 dabei ??


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Maik Knopf
Gesendet: Donnerstag, 9. März 2006 13:15
An: GW Fanworld
Betreff: Re: TAU Regelunklarheit ( von GW Fanworld )

Hallo Matthias,

ehrlich gesagt bin ich etwas verwirrt und sehe nicht genau, wo das Problem liegt - außer das einige der Posts mal wieder eine sehr individuelle und wortklauberische Regelauslegung betreiben. Ich finde die Regeln sehr unmissverständlich. Krisis- und Geist-Kampanzüge dürfen sich nicht bewegen, wenn sie schwere Waffen einsetzen wollen. Dies beinhaltet Bewegungen in der Nahkampfphase. Die einzige Ausnahme hierzu wären Modelle mit Stabilisatorsystem, die beim Schießen immer als stationär gelten, auch wenn sie sich bewegen.

Tschau & ich hoffe das hilft dir etwas weiter,

Maik und die Jungs vom White Dwarf Team



Am 07.03.2006 um 13:56 schrieb GW Fanworld:



Redaktion,

Diese E-Mail wurde Dir von  Wolkenmann über http://www.gw-fanworld.net/forum/index.php)
gesendet.

Hallo Maik,

als alten TAU-Spieler könnte dich das ja interessieren.
Würdest du freundlicherweise mal einen Blick hineinwerfen und die Frage gegebenenfalls weiterleiten ???
Herzliche Grüße

Matthias aka Wolkenmann
[/b]
 
Hm also so eindeutig find ich das nicht.
Ich persönlich bin auch der Meinung das es (ob gewollt oder vergessen) einen Unterschied zwischen dem Regeltext "Angriffsbewegung in der NKPh, oder zusätzliche Bewegung in der NKPh" gibt. Beides sind vom Sinn her unterschiedliche Dinge.
GW macht sich das jetzt einfach und sagt einfach zu allem nur "BEWEGUNG", aber das heißt es laut RB nun mal nicht.
Auch wenn das alte Err. jetzt keine Rolle mehr spielt, ist aber der damalige Sinn mit den schweren Waffen genau der selbe wie oben anhand vom RB ausgelegt.
Schwere Waffen zum schießen nicht bewegen, im NKPh dann wieder außer es wird Angriff.
Und da unter Flugmodule nur Schnellfeuerwaffen extra erläutert sind, bleiben die vorgaben von schweren Waffen wie sie im RB stehen, das heist KEINE ANGRIFFSBEWEGUNG, andere Bewegungen verbietet der gebrauch von schweren Waffen nun mal nicht, und der Absatz Flugmodule erlaubt eine ZUSATZBEWEGUNG in der NKPh.

(Ich weiß ist Auslegungssache mit der Wortbedeutung, aber naja) 🙄
 
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
GW macht sich das jetzt einfach und sagt einfach zu allem nur "BEWEGUNG", aber das heißt es laut RB nun mal nicht.[/b]
Das ist des Pudels Kern: Bewegung ist eben doch einfach Bewegung 😉

Meint man "Bewegung in der Bewegungsphase" sagt man eben das, meint man "zusätzliche Bewegung in der NK Phase" eben jenes und meint man eine Angriffsbewegung ist "angriffsbewegung" das passende Wort.

Außerdem gibts im neuen Codex zumindest für Krisis die Sache noch mal ganz nett formuliert. (Seitwe 27 unter Krisisazügen)
Das gilt allerings nciht für schwere Waffen, und so muss de rSchüte noch immer stationär bleiben um diese abzufeuern

Und beim Wort "stationär" gibts eigentlich keine Diskusion mehr um irgendwelche Bewegungsarten, oder 😉