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Töten durch Notwehr moralisch gerechtfertigt?
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<blockquote data-quote="Belphoebe" data-source="post: 2614969" data-attributes="member: 35039"><p>Moralisch rechtfertigen kann man Mord nie, auch nicht in einer Notwehrreaktion.</p><p>ABER: Überlebensinstink, Panik, Schock können bei der Gefahrenabwehr zur Ergebnissen führen, die den Tod des Angreifers verursachen, dass muss vom Verteidiger nicht gewollt sein allerdings auch nicht zu verhindern. In solchen Situationen gibt es (vorrübergehend) keine Moral, sondern nur Reflexe.</p><p>Der Gesetzgeber hat die Notwehrsituation nicht aus moralischen Gründen berücksichtigt, sondern weil die eigene Unversehrtheit über jener des Aggressors zu werten ist. Das amoralische Verhalten eines Menschen bringt ihn dazu auf mich mit einer Waffe loszugehen, so habe ich das Recht mich dagegen zu wehren, mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln. Das Ziel sollte immer die Entwaffung bzw. Kampfunfähigkeit des Gegners sein, jedoch so rational reagieren nur in solchen Situationen trainierte Menschen, was wohl auf die wenigsten zutrifft.</p><p></p><p>Wenn man sich ständig in Notwehrsituationen wiederfindet und dies mit seiner persönlichen Moral oder Ethik nicht verkraftet oder vereinbaren kann, sollte sein Verhalten reflektieren und sich darüber Gedanken machen wie er aus diesem Dilemma entkommt. Sich einen eigenen Friedhof anzulegen ist sicher der falscheste Weg, gerade wenn man moralische Bedenken hat.</p><p></p><p>@ Imperfect Ascension:</p><p>Darf ich fragen was dich dazu bringt, die Notwehrsituation als wiederkehrendes Phänomen einzuschätzen?</p><p>Ich bin mit dem Katastrophenschutz schon in sehr gefährlichen Regionen der Welt unterwegs gewesen, habe in Millionenstädten gelebt und gearbeitet, aber ich war noch nie genötigt eines Menschen Licht zu löschen, noch nichtmal nahe dran. Und ich gehöre sicher nicht zu den umgänglichsten Zeitgenossen oder renne geduckt durch die Welt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Belphoebe, post: 2614969, member: 35039"] Moralisch rechtfertigen kann man Mord nie, auch nicht in einer Notwehrreaktion. ABER: Überlebensinstink, Panik, Schock können bei der Gefahrenabwehr zur Ergebnissen führen, die den Tod des Angreifers verursachen, dass muss vom Verteidiger nicht gewollt sein allerdings auch nicht zu verhindern. In solchen Situationen gibt es (vorrübergehend) keine Moral, sondern nur Reflexe. Der Gesetzgeber hat die Notwehrsituation nicht aus moralischen Gründen berücksichtigt, sondern weil die eigene Unversehrtheit über jener des Aggressors zu werten ist. Das amoralische Verhalten eines Menschen bringt ihn dazu auf mich mit einer Waffe loszugehen, so habe ich das Recht mich dagegen zu wehren, mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln. Das Ziel sollte immer die Entwaffung bzw. Kampfunfähigkeit des Gegners sein, jedoch so rational reagieren nur in solchen Situationen trainierte Menschen, was wohl auf die wenigsten zutrifft. Wenn man sich ständig in Notwehrsituationen wiederfindet und dies mit seiner persönlichen Moral oder Ethik nicht verkraftet oder vereinbaren kann, sollte sein Verhalten reflektieren und sich darüber Gedanken machen wie er aus diesem Dilemma entkommt. Sich einen eigenen Friedhof anzulegen ist sicher der falscheste Weg, gerade wenn man moralische Bedenken hat. @ Imperfect Ascension: Darf ich fragen was dich dazu bringt, die Notwehrsituation als wiederkehrendes Phänomen einzuschätzen? Ich bin mit dem Katastrophenschutz schon in sehr gefährlichen Regionen der Welt unterwegs gewesen, habe in Millionenstädten gelebt und gearbeitet, aber ich war noch nie genötigt eines Menschen Licht zu löschen, noch nichtmal nahe dran. Und ich gehöre sicher nicht zu den umgänglichsten Zeitgenossen oder renne geduckt durch die Welt. [/QUOTE]
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