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Töten durch Notwehr moralisch gerechtfertigt?
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<blockquote data-quote="Knight-Pilgrim" data-source="post: 2615017" data-attributes="member: 18776"><p>Meine Rede.</p><p></p><p></p><p></p><p>Das könnte man schon und meines Erachtens wahrscheinlich mit mehr Konfliktpotential als bei reiner Notwehr. Man sollte nur tunlichst vermeiden, dies durcheinander zu wirbeln. Denn Rache oder Selbstjustiz sind nicht dasselbe wie Notwehr, wobei das bei Selbstjustiz ein fließender Übergang ist. </p><p></p><p></p><p></p><p>Wohl wahr nur stelle ich mal die Behauptung auf, dass in einer echten Notwehrsituation kaum Zeit bleibt, Güterabwägung vorzunehmen. Wenn man dazu körperlich und mental dazu in der Lage ist, wird man das Nötige tun, um die Situation in den Griff zu bekommen. Das kann!!! auch bedeuten, evtl. töten zu müssen, muss es aber nicht. Ich denke, in diesem Falle wird das durch die Stituation diktiert und durch nichts sonst. </p><p></p><p>Was die Rache angeht, sie macht Geschehenes nicht ungeschehen. Das Kind aus deinem Beispiel wird dadurch nicht lebendig, indem ich den Täter zur Strecke bringe. Im Rahmen eines Rechtsstaates, der Tötungsdelikte sanktioniert, besteht auch kein Grund, dies zum Zwecke der GEfahrenabwehr selbst in die Hand zu nehmen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Knight-Pilgrim, post: 2615017, member: 18776"] Meine Rede. Das könnte man schon und meines Erachtens wahrscheinlich mit mehr Konfliktpotential als bei reiner Notwehr. Man sollte nur tunlichst vermeiden, dies durcheinander zu wirbeln. Denn Rache oder Selbstjustiz sind nicht dasselbe wie Notwehr, wobei das bei Selbstjustiz ein fließender Übergang ist. Wohl wahr nur stelle ich mal die Behauptung auf, dass in einer echten Notwehrsituation kaum Zeit bleibt, Güterabwägung vorzunehmen. Wenn man dazu körperlich und mental dazu in der Lage ist, wird man das Nötige tun, um die Situation in den Griff zu bekommen. Das kann!!! auch bedeuten, evtl. töten zu müssen, muss es aber nicht. Ich denke, in diesem Falle wird das durch die Stituation diktiert und durch nichts sonst. Was die Rache angeht, sie macht Geschehenes nicht ungeschehen. Das Kind aus deinem Beispiel wird dadurch nicht lebendig, indem ich den Täter zur Strecke bringe. Im Rahmen eines Rechtsstaates, der Tötungsdelikte sanktioniert, besteht auch kein Grund, dies zum Zwecke der GEfahrenabwehr selbst in die Hand zu nehmen. [/QUOTE]
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