Hallo Leute,
ich möchte eine kleine Umfrage machen. Wichtig wäre für mich, dass eure Antwort möglichst intuitiv wäre. Also aus dem Bauch heraus. Ohne davor zu googeln. 🙂 Antwort mit einem einfachen „JA“ oder „NEIN“ genügt. 15 Stimmen wären denke ich OK 🙂
Die Frage:
Findet Ihr es begründet erst dann eine geforderte Leistung von Gerichtsvollzieher zu tätigen, wenn dieser sein Legitimationsnachweis davor zeigt?
ich möchte eine kleine Umfrage machen. Wichtig wäre für mich, dass eure Antwort möglichst intuitiv wäre. Also aus dem Bauch heraus. Ohne davor zu googeln. 🙂 Antwort mit einem einfachen „JA“ oder „NEIN“ genügt. 15 Stimmen wären denke ich OK 🙂
Die Frage:
Findet Ihr es begründet erst dann eine geforderte Leistung von Gerichtsvollzieher zu tätigen, wenn dieser sein Legitimationsnachweis davor zeigt?