Umfrage: Legitimationsnachweis von Gerichtsvollzieher

gummibaer

Miniaturenrücker
22. Juli 2014
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Hallo Leute,

ich möchte eine kleine Umfrage machen. Wichtig wäre für mich, dass eure Antwort möglichst intuitiv wäre. Also aus dem Bauch heraus. Ohne davor zu googeln. 🙂 Antwort mit einem einfachen „JA“ oder „NEIN“ genügt. 15 Stimmen wären denke ich OK 🙂

Die Frage:

Findet Ihr es begründet erst dann eine geforderte Leistung von Gerichtsvollzieher zu tätigen, wenn dieser sein Legitimationsnachweis davor zeigt?
 
Sorry aber die Frage ist doch schon vollkommen irreführend.

Gerichtsvollzieher kündigen sich i.d.R. vorher an und haben wie alle Vollstreckungsbeamte auch einen Dienstausweis.

Aber auch Zollbeamte sind Vollstreckungsbeamte und meines Wissens werden die weitaus häufiger zur Beitreibung von öffentlichen Forderungen genutzt ( z.b. Rundfunkbeitrag).

Konten/ Lohn werden direkt vom Gericht gepfändet. Da kommt auch keiner mehr vorbei.

Was soll denn mit Legitimationsnachweis gemeint sein?

Dienstausweis?
Auftrag des Gäubigers?
Gerichtlicher Titel?

Also ohne dir nahe treten zu wollen, ich finde die Umfrage etwas suspekt, gerade in einem Tabletopforum. Was soll denn das Ziel der Umfrage sein wenn schon die Frage unklar ist oder einiges durcheinander würfelt?
 
Selbstverständlich muss der erstmal nachweisen, dass seine Forderung berechtigt ist. Dafür braucht es zum einen den Nachweis seiner Identität, zum anderen den eines entsprechenden Titels als Grundlage seiner Forderung. Sonst könnte ja wirklich jeder kommen. Wenn er das verweigert, würde ich wahrscheinlich sogar die Polizei rufen, denn dann wäre von einem Betrugsversuch auszugehen.
 
Das ist unstreitig aber der Vollstreckungstitel ist dem Gläubiger im Vorfeld entweder vom Gerichtsvollzieher oder per pzu zugestellt worden. Der Gläubiger weiß also was auf ihn zu kommt.

Das ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, OHNE entsprechenden Titel und Dokument halte ich für absolut lebensfremd.

Das irgendwelche Inkasso Firmen Oleg und Boleg ( unberechtigt) an die Tür schicken ist leider öfters der Fall.

Dennoch halte ich die Art der Fragestellung und insbesondere nur nein/ ja Antworten bei diesem Thema für suspekt.

@gummibaer
Ich würde es begrüßen wenn hier von dir etwas mehr zu deinen Beweggründen kommen könnte.

Ansonsten wird dieses Thema ja vermutlich auch wieder @beetlemeier triggern ??
 
Findet Ihr es begründet erst dann eine geforderte Leistung von Gerichtsvollzieher zu tätigen, wenn dieser sein Legitimationsnachweis davor zeigt?
Wenn bei mir unangekündigt ein Hansel vor der Tür steht, und grundlos Geld von mir verlangt ohne sich zu legitimieren, dann schmeiße ich den natürlich raus!
Allerdings sind solche Fälle hochgradig lebensfremd: Wie schon oben geschrieben, haben die GV Ausweise und man weiß als Schuldner ja irgendwie doch, ob da -wie auch immer- Forderungen gegen einen gestellt wurden und wie es zu einem Titel kam, aus dem dann vollstreckt wird.

Selbst wenn ein Gerichtsvollzieher seinen Ausweis ohne logischen Grund nicht zeigen wollen würde (mir fällt selbst hteoretisch keiner ein), dann kommt man trotzdem am Ende nicht darum herum, die titulierte Geld-Forderung zu begleichen/der Handlungs-Forderung nachzukommen; eher zahlt man für den gescheiterten Vollstreckungsversuch noch zusätzlich Gebühren drauf!
Wo soll da der tiefere Sinn sein, sich auf so einer letztlich sinnlosen Formalie aufzuhängen?

Von daher bitte mehr Kontext, sonst wirkt der Ausgangsbeitrag wie "die Mutter aller Suggestiv-Fragen"... 😉
 
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@gummibaer ich schließe mich der Bitte nach mehr Kontext an. Ich hab selber ne Zeit für ein Inkasso-Unternehmen gearbeitet. Da gab es immer wieder Schuldner die nach einer Legitimation der Forderung gefragt haben. Das kam jedes mal aus der gleichen ideologischen Ecke. Daher wäre es echt sinnvoll, wenn Du Dich einfach unklar ausgedrückt haben solltest, näher zu erklären.

Generell gilt: Ein (echter) Gerichtsvollzieher kommt mit Titel und ist daher absolut berechtigt Forderungen einzutreiben.

cya
 
@Naysmith
Möglich, dass ich die Frage gleich bereue. Aber was hat die Frage nach einer Legitimation mit Ideologie zu tun? Und welche Ecke soll das sein?
Die Frage bezog sich ja auf einen GV. Ich gehe mal davon aus, dass auch ein solcher gemeint ist und kein Inkassounternehmen. Bei letzteren habe ich im beruflichen Bereich und privaten Umfeld auch schon so manche Forderung erlebt, die alles andere als legitim war...
 
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@Naysmith
Möglich, dass ich die Frage gleich bereuhe. Aber was hat die Frage nach einer Legitimation mit Ideologie zu tun? Und welche Ecke soll das sein?
Die Frage bezog sich ja auf einen GV. Ich gehe mal davon aus, dass auch ein solcher gemeint ist und kein Inkassounternehmen. Bei letzteren habe ich im beruflichen Bereich und privaten Umfeld auch schon so manche Forderung erlebt, die alles andere als legitim war...
ich WETTE 50 Cent... dass es was mit Reichsbürgern und deren nicht-anerkennen von Staatsdienern zu tun hat, besonders wenn die die gehassten Rundfunkgebühren eintreiben wollen 😀
 
ich WETTE 50 Cent...
Ich würde da auch nicht gegenwetten wollen! 😉

Vermeintliche Rechtsfragen mit der Intention, die Legitimität des Handelns von offiziellen Stellen in Frage zu stellen, sind seit Jahrzehnten in der Reichsbürgerszene sehr beliebt. Das kann ich aus meiner eigenen juristischen Tätigkeit hinlänglich bestätigen.

Und bevor hier wieder jemandem der "Melde-Finger" juckt:
Ich will damit natürlich NICHT @gummibaer konkret eine Nähe zu diesen Leuten unterstellen. Ohne weiteren Kontext und durch den suggestiven Schreibstil war es aber auch für mich die 1. Assoziation, die mir in den Sinn kam.
Von daher bitte mehr Infos zum Sachverhalt!😉
 
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Die Wette hast Du dann mal locker gewonnen @derRayko . Das ist dann die Antwort die @Arellion braucht. Die Briefe und Diskussionen mit diesen Menschen waren immer sehr .... sehr viel in viele Richtungen, um es so neutral wie möglich zu formulieren.

Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass ich @gummibaer nichts in diese Richtung unterstelle. Aktuell ist halt weiterhin unklar was er meint.

@Arellion wenn ein Titel vorliegt, ist das für mich eine berechtigte Forderung, vorher geht ein GV - zumindest meiner geringen Erfahrung nach - gar nicht zum "Kunden".

cya
 
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Die Wette hast Du dann mal locker gewonnen @derRayko . Das ist dann die Antwort die @Arellion braucht. Die Briefe und Diskussionen mit diesen Menschen waren immer sehr .... sehr viel in viele Richtungen, um es so neutral wie möglich zu formulieren.
Mir war der Kontext zum Thema nicht klar. Aber ja, das kann ich durchaus nachvollziehen.
@Arellion wenn ein Titel vorliegt, ist das für mich eine berechtigte Forderung, vorher geht ein GV - zumindest meiner geringen Erfahrung nach - gar nicht zum "Kunden".
Da sind wir uns ja einig. Aber ich brauche eh nicht aufgeklärt werden, ich habe das Thema ja nicht aufgemacht. Irgendwas muss hier aber anders gelaufen sein, wenn die kryptische Frage auch nur annähernd Sinn ergeben soll.
 
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Mein Tipp:

Es sein lassen und den Thread hier einfach versacken lassen, und an geeigneter Stelle ansetzen.
Wenn es finanziell gerade eng ist, gibt es auch andere Mittel und Wege, sich professionellen Rat zu holen.
Das hier ist alles andere als die richtige Plattform, um solcherlei Dinge zu besprechen.

Es sei denn, man möchte hier der Unterhaltung anderer dienen.
Then go for it.
 
ok... mein erstes Empfinden, wie schon erwähnt:

Schwurbler-Thema

Und Beantwortung mit Ja/Nein macht da keinen Sinn.
Legitimation heisst Berechtigung.
Gerichtsvollzieher, heisst, er ist vom Gericht dazu bestimmt einen Titel zu vollstrecken.
Ist also Qua Amt dazu berechtigt, legitimiert, und wird auch nur mit einem Titel auftauchen.
Quasi ist sein Dienst-Ausweis und der Vollstreckungsbescheid alles was er an Legitimation braucht, und die wird er auch bei haben.
Da du nicht ausführst wie eine solche zusätzliche (und somit sinnlose) Legitimation aussehen soll, ist die ganze Fragestellung murks.

Soll er noch ein Schreiben mit Wachssigel und Stempel vom Großherzog bei haben, oder was wünschst du dir für einen Nachweis der Berechtigung, der nicht ein Vollstreckungstitel oder Dienstausweis ist...

@Lord Protector hat schon Recht, zu mehr als Unterhaltung / Belustigung in langweiligen Minuten taugt das nicht.
 
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@gummibaer wie @derRayko schrieb, mehr Legitimation als Ausweis und Titel (also Gerichtsurteil, dass die Forderung berechtigt ist) braucht er in unserem Staat nicht. Hat er Dir das gezeigt, musst Du zahlen. Das aus dem Bauch und auch aus dem Kopf heraus. Immer beides zu Rate ziehen ?.

Ob Du das nun anerkennst steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

P.S.
Was man so fühlt kann sehr irreführend sein. Manchmal fühl ich mich wie zwanzig, manchmal auch wie neunzig. Beides ist allerdings falsch ??.

cya
 
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