Umfrage: Legitimationsnachweis von Gerichtsvollzieher

Leute,

es sollte doch keine rechtliche Beratung eingeholt werden. Sondern einfach wie Anfangs hingedeutet einfach sagen was man fühlt. Eine spontane Antwort aus dem Bauch heraus. Ein empfinden. Ihr fängt aber an zu grübeln 🙂

Die Umfrage ist jetzt nicht so wichtig.
Wow, dann hat das ganze Thema ja echt Hand und Fuß... 😒
 
Die Umfrage ist jetzt nicht so wichtig.

Beginnt der thread-Titel deswegen mit dem Wort "Umfrage"?

Ihr fängt aber an zu grübeln

Genau, DAS war und ist das Kern-Problem dieser Diskussion hier...😗
Nix für ungut, aber hier wurde "gegrübelt", weil Deine Ausgangsfrage tendenziös und der Kontext praktisch nicht nachvollziehbar war. Und wer zu einem juristischen Thema eine Bewertung aus dem "Bauch heraus" oder "intuitiv" hören will, der ist mit dieser Frage selbst in einem völlig fachfremden Forum wie der GWFW ziemlich fehl am Platz.
 
Wenn MEIN innerer Zustand bei vielen Dingen vor Gericht ausschlaggebend und diesem bekannt wäre, würde man mich entweder sofort für immer präventiv wegsperren oder mich bei allem und jedem was ich tue freisprechen 🤣 .

Ansonsten ist da doch nur wieder Rumschwurblerei.

Über den "inneren Zustand" (was auch immer das genau heißen mag) kann man ja gerne im Strafrecht bei der Schuldhaftigkeit sprechen....aber mit Sicherheit nicht bei offen Schulden.

Ich gehe beileibe mit allem in unserer Justiz nicht konform, aber das wäre ja n schönes Ding:

"Klar können Sie den Gerichtsvollzieher vermöbeln....schließlich haben Sie dem Gericht glaubhaft versichert, dass der mit Dienstausweis und im Vorfeld angekündigte Gerichtsvollzieher "gefährlich aussah" und sie haben da schonmal so was bei youtube wegen Betrug an der Tür und so gesehen und nem Kumpel vom Nachbaren der Hund ist auch so was ähnliches oder auch nicht passiert. 😉"

Nichts persönliches @gummibaer aber deine Aussagen/ Fragen habe in ungefähr die Qualität wie:

- Kommt man in Knast, wenn man jemanden wegen komischer Umfragen haut? Bitte nur Ja/Nein antworten.....😆

Aber ich gebe zu, zumindest ist es etwas ein wenig unterhaltend, unabhängig davon wohin du eigentlich jetzt mit deine Umfrage hin willst.....🤣
 
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wird da bestimmt echte Aufklärung bieten können
Tut mir leid, aber ich hab seit dem Wintersemester 1998 die Wörter "Innerer Zustand" noch nie als einen feststehenden juristischen Begriff wahrgenommen... Keine Ahnung, welche tatsächlichen Fachausdrücke man da konkret meint und durcheinander wirft.?‍♂️

@gummibaer:
Das mag jetzt herablassend klingen, aber Ich glaub, Du tust Dir selber mit diesem thread mal so gar keinen Gefallen! Die Ausgangsfrage ist bereits zu einem ziemlichen "Bumerang" geworden. Und wenn Du dich weiter zu einem Spezial-Gebiet äußerst, von dem Du ersichtlich keine Ahnung hast, dann führt das vielleicht irgendwann dazu, dass man dich auch in anderen Bereichen und Themen hier im Forum nicht mehr wirklich 100 % Ernst nimmt.
Ich persönlich hätte ja null Bock, mir so eine Blöße gleich mehrfach zu geben, aber wie sagt man am Niederrhein so schön: "Jede Jeck is anders". 😉
 
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Ich muss sagen ich bin viel unbedarfter an die Frage ran gegangen. Und da lautet die intuitive Antwort natürlich: Nein, ohne Nachweis einer Legitimation komme ich natürlich keiner Forderung nach.

Gegen mich liegt kein Titel vor und dann klingelt da jemand, der sich nicht Ausweisen kann, aber mal eben die Wertsachen in meiner Wohnung pfänden will? Sicher nicht.
Die Wertsachen habe ich ja auch bereits den Polizisten in Zivil mitgegeben, bis die Einbrecher verhaftet wurden, welche hier gerade unterwegs sind.

Und jetzt muss ich dem Mann von der Bank am Telefon meine Kreditkarten Info geben. Scheinbar sollen Betrüger sich am Konto vergriffen haben...