Da immer mehr Personen teilweise weil sie es einfach nicht besser wissen, teilweise weil sie sich einfach suboptimal angestellt haben, hier übers Ohr gehauen wurden, gibt es diesen Thread.
Folgendes soll einen Leitfaden darstellen, der es erleichtert hier zu handeln.
Falls ich noch etwas vergessen haben sollte, bitte ich darum mich zu ergänzen, ich editiere das dann in den Ausgangspost.
Kleines FAQ aus dem Thread:
Folgendes soll einen Leitfaden darstellen, der es erleichtert hier zu handeln.
Falls ich noch etwas vergessen haben sollte, bitte ich darum mich zu ergänzen, ich editiere das dann in den Ausgangspost.
- Zuerst informiere ich mich über meine*n Handelspartner*in indem ich mir die Bewertungen im Profil anschaue. Sollten dort keine vorhanden sein achtet drauf, ob diese Person hier schon länger aktiv ist. Ein Blick in die vermissten Geschäftspartner kann auch nicht schaden
- Falls positiv oder gar nicht aufgefallen, ok, falls negativ aufgefallen vorsichtig sein!
- Nachdem ein Tausch/Kauf/Verkauf abgesprochen wurde lasse ich mir die vollen Daten meiner Handelspartner*in geben (volle Adresse) eine Telefonnummer kann auch immer hilfreich sein.
(Dann am besten auch kurz anrufen um zu kontrollieren ob es auch die richtige ist. Ebenfalls überprüfen ob Festnetzvorwahl und/oder Postleitzahl zum Wohnort passen).
Sollte es sich bei dem Handelsgegenstand um wertvolle Ware handeln, ist es empfehlenswert sich eine Personalausweiskopie senden zu lassen (beachtet, dass da viel geschwärzt werden sollte, bitte verschickt keine ungeschwärzten Persofotos!) um die Identität der Handelspartner*in zu überprüfen. - Ist die Handelspartner*in neu im Forum und man selbst alteingesessen empfiehlt es sich erst die Handelspartner*in schicken/überweisen zu lassen und dann erst selbst zu senden wenn der Handelsgegenstand ordnungsgemäß angekommen ist.
- Im Zweifel könnt ihr bei Käufen auch PayPal verwenden. Da gibt es zwar Gebühren, die dann die Kaufende Person meist selbst trägt, aber ihr habt den PayPal Käuferschutz der euch im Zweifel euer Geld wiedergeben wird.
- In der Regel bestimmt die Käufer*in bei einem Kauf die Versandart und muss auch für diese zahlen, wenn das Paket dann verlorengeht und es nicht versichert war ist es das Problem der Käufer*in, weshalb es empfehlenswert ist immer auf versicherten Versand zu bestehen.
- Bei einem Tausch bestimmt jede*r die Versandart des eigenen Pakets und muss in Gegenleistung gehen falls das Paket verlorengeht, daher gilt auch hier wer versichert versendet ist auf der sicheren Seite
- an versicherten Versandarten gibt es folgendes: DHL Postpaket, Hermes, DPD, UPS, GLS, TNT, deutsche Post Einwurf-Einschreiben (nur bis 25€)
- Immer die Sendungsnummer geben lassen. Da kann man parallel schon mal überprüfen dass die Sendung a) zeitnah auf Reisen geht und b) ob evtl. Paketlieferant*innen den Zettel für die Abholung vergessen haben einzuwerfen.
Kleines FAQ aus dem Thread:
Inwiefern ist denn der vermeintliche Betrüger überhaupt in der Bringschuld? Schließlich wird hier ja nichts vertraglich abgeschlossen, so dass man eine versäumte Leistung einklagen kann bzw. Anzeige erstatten kann, oder nicht?
Natürlich ist es wünschenswert, wenn man Anzeige erstatten kann, aber anders als z.B. bei Ebay, wo das ja alles rechtlich abgesegnet ist, wird es doch die Polizei und das Gericht nicht sonderlich interessieren, wenn irgendwo in einem Forum gehandelt wird? Würde mich da um eine Aufklärung freuen. 😉
2 übereinstimmende Willenserklärungen = Vertrag.
Willenserklärung 1 = ich verkaufe
Willenserklärung 2 = ich kaufe das.
Vertrag geschlossen.
Steht im BGB und natürlich noch viel mehr.
gruß
Wolkenmann
Zum ersten Punkt, dem Vertragsschluß:
Der Verkäufer stellt etwas in seinen Thread, dies ist noch kein Angebot auf Vertragsschluss. Dies stellt aus rechtlicher Sicht lediglich eine sog. invitatio ad offerendum dar. Das bedeutet so viel wie die Aufforderung ein Angebot abzugeben. Daraufhin gibt der potentielle Käufer das Angebot auf Vertragsschluss ab, welches der Verkäufer dann annimmt.
Zum Thema Versendung:
Eine Bringschuld im Sinne des BGB wird hier wohl sehr selten angenommen werden können, danach wäre der Verkäufer nämlich verpflichtet, die Ware persönlich zu übergeben. Regelmäßig wird man daher eine sog. Schickschuld anzunehmen haben. AUCH wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde, so ist dies doch konkludent, d.h. auf Grund schlüssigen Verhaltens anzunehmen. Bei der Schickschuld ist es nun rechtlich so, dass der Verkäufer bereits mit Übergabe der Sendung an das jew. Transportunternehmen erfüllt i.S.d. § 362 BGB. Der Verkäufer muss dann auch lediglich die Übergabe an die Transportperson beweisen.
Zum Thema Informationen:
Wenn der Verkäufer seine Daten nicht rausrückt oder der Käufer kann man drüber nachdenken, ob nicht ein Rücktrittsrecht wegen Pflichtverletzung des jeweiligen Vertragspartners besteht. Ein besserer Weg wäre allerdings die Willenserklärung zum Vertragsschluss mit einer aufschiebenden Bedingung im Sinne des § 158 BGB zu versehen, dass der Vertrag erst Wirksamkeit erlangen soll, wenn umfassend die Daten ausgetauscht sind.
Zum Thema einklagen:
Ein heikles Thema, grundsätzlich mag zwar der Anspruch auf Ware/Geld bestehen, aber Recht haben und Recht bekommen sind leider immer noch 2 Paar Schuhe, dabei ist immer zu bedenken, dass man erstmal in Vorleistung treten muss und die sich nach dem Streitwert bemessenden Gerichtsgebühren hinterlegen muss um überhaupt eine Klage anhängig zu machen. Bevor dies nicht geschehen ist, wird die Klage nichtmal zugestellt, also rechtshängig. Hinzu kommt dann noch das Prozessrisiko.
Zum Thema Anzeige:
Sicher, kann man machen. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Betruges werden häufig auch vorliegen, jedoch wird die Staatsanwaltschaft meist wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO einstellen. Als Richtschnur würd ich mal so grob annehmen, alles was unter 100 € Schaden und keine Wiederholungstat ist, landet dort im Mülleimer. Gegebenenfalls wird auf den Privatklageweg verwiesen.
Zu beachten ist fernen, dass das vorschnelle Drohen mit einer Strafanzeige den Tatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB erfüllen kann.
Zum Ganzen Thema Recht:
Es ist wie üblich in Deutschland leider nicht einfach was dieses Thema angeht. Besser ist natürlich immer es gar nicht so weit kommen zu lassen. Eine gesunde Portion Misstrauen vermeidet vieles. Und bloß keine Leichtgläubigkeit!!!!!!!! Ansonsten kann ich nur auf den Leitfaden verweisen 😀
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