Ist es rechtlich erlaubt bei Nicht Lieferung mit Geld zurück oder Gutschein zu vertrösten

Haakon

Tabletop-Fanatiker
Moderator
25. Juli 2012
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Wo wir hier im Thread mal von "bestell direkt bei GW, denn bei FLGS kannst du Probleme haben, wenn deren Menge gekürzt wird" redeten. Ich hatte gerade das zweite mal im Bereich Herr der Ringe das Problem, dass ich ein Produkt vorbestellt habe und dann "etwas dazwischengekommen" ist. Das erste mal wurden Modelle nicht mit reingepackt, wurden bestellt, bezahlt und waren nicht im Lieferschein. Als es dann ums hinterher senden gab, waren sie nicht mehr verfügbar. Dieses mal wurden gleich zwei komplette Pakete verschlampt, wobei mir DHL mitteilte, dass sie falsch adressiert gewesen seien, wer da auch immer Recht hat. Die Wardrakes of Rhûn sind mittlerweile wieder ausverkauft, also darf ich einen Gutschein angeboten bekommen.

Gibts wohl drei zum halben Preis (alternatives Design!):
 
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Wo wir hier im Thread mal von "bestell direkt bei GW, denn bei FLGS kannst du Probleme haben, wenn deren Menge gekürzt wird" redeten.
Ging mir mit dem Forrest Dragon ähnlich,ewig nicht verfügbar, dann"falsch adressiert" mit Gutschein Angebot, dann wieder nicht verfügbar bzw Probleme mit PayPal.
Hab ihn dann bei @HenningsAllerlei , trotz "momentan nicht verfügbar" bestellt/bezahlt und nach nicht mal ner Woche war er da (+Gummibärchen),geht doch.👍
Wenn ich die ganzen Jahre hochrechne gab es bei GW/FW selten Probleme aber wenn dann ging es "drunter und drüber" und zog sich schon mal ordentlich.
In letzter Zeit finde ich den Service auch nicht mehr so gut wie"früher".🤔
 
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Das Problem beim direkt bei GW bestellen ist, das man laut deren AGB´s der Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn GW dir die Versandbestätigung schickt.
Vorher ist das nur eine Willensbekundung von dir den Artikel kaufen zu wollen. Wenn der weshalb auch immer nicht mehr lieferbar ist, dann fällt man hinten runter und bekommt sein Geld zurück.
 
Das Problem beim direkt bei GW bestellen ist, das man laut deren AGB´s der Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn GW dir die Versandbestätigung schickt.
Nun habe ich die zweimal erhalten und das Ganze hat nicht funktioniert. Geld zurück oder Gutschein gabs immer. Aber eben auch nicht mehr, keinen Service, nur mehr Arbeit beim Hinterherrennen und auf die Mail warten.
 
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Erstmal AGB ist nicht rechtlich bindend.
Mit Annahme der Vorkasse ist ein Kaufvertrag zu stande gekommen.
Wenn GW ein Händler wäre da könnten sie ein Selbstbelieferungsvorbehalt anführen. Aber GW ist der Hersteller.
Sie können also Jederzeit nachproduzieren. Das Spiel mit der AGB habe ich auch schon mal mitgemacht.
Habe entsprechend darauf hingewiesen, eine Frist gesetzt und GW den entsprechenden Artikel bei Ebay (natürlich mit Mondpreis) gezeigt. Die Ware wäre also beschaffbar. In UK gibt es eine Stelle für consumer rights. Mit der habe ich auch gedroht. Und siehe da. Aus einer Rücklieferung über einen Laden konnten sie den Artikel dann doch besorgen 😉
 
Erstmal AGB ist nicht rechtlich bindend.
Mit Annahme der Vorkasse ist ein Kaufvertrag zu stande gekommen.
Wenn GW ein Händler wäre da könnten sie ein Selbstbelieferungsvorbehalt anführen. Aber GW ist der Hersteller.
Sie können also Jederzeit nachproduzieren. Das Spiel mit der AGB habe ich auch schon mal mitgemacht.
Habe entsprechend darauf hingewiesen, eine Frist gesetzt und GW den entsprechenden Artikel bei Ebay (natürlich mit Mondpreis) gezeigt. Die Ware wäre also beschaffbar. In UK gibt es eine Stelle für consumer rights. Mit der habe ich auch gedroht. Und siehe da. Aus einer Rücklieferung über einen Laden konnten sie den Artikel dann doch besorgen 😉
Deutscher wird es heut nicht...
aber ja, das ist ein Weg, wenn man die Ware unbedingt "braucht"
 
Die pauschale Aussage, AGB wären nicht rechtlich bindend, will ich so nicht stehen lassen. Das bringt doch auch keinem was.

Natürlich ist nicht zwingend alles, was jemand in AGB schreibt, auch zulässig. Wie ein Vertrag zustande kommt, ist rechtlich geklärt und daran kann man nur bedingt etwas ändern. Wie das in einem konkreten Fall aussieht, bedarf der Auslegung in eben diesem Fall. Unter Gewerbetreibenden mag man auch anderes ansetzen als bei einem Vertrag mit dem Privatkunden. Damit habe ich mich nie befasst, das betrifft mich schließlich nicht. Ich denke auch nicht, dass hier der passende Rahmen für eine solche Klärung ist. Wir haben ein paar Juristen hier (keine Ahnung, ob du selbst einer bist bei solchen Aussagen, @Sniperjack), ich für meinen Teil habe ehrlich gesagt aber keine Lust, hier näher in irgendeine Prüfung einzusteigen. Schon gar nicht, ohne die genauen Abläufe und insbesondere besagte AGB zu kennen.

Richtig ist allerdings auch, dass es sich auch nach meiner Erfahrung manche viel zu einfach machen. Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, dann gilt der. Auch wenn der Händler dann nicht liefern kann, weil er von GW nichts kriegt. Für den Kunden ist das Vertragsverhältnis zwischen Händler und GW grundsätzlich mal völlig egal. Sowas kann nicht ohne Weiteres einfach storniert werden, schon gar nicht muss man sich auf einen Gutschein vertrösten lassen. Als Kunde mit einem ordentlichen Kaufvertrag habe ich das Recht auf die Ware. Wie der Händler da ran kommt - ggf. tatsächlich über für ihn selbst teurere Angebote -, ist erstmal seine Sache. Man darf halt auch nichts verkaufen, was man nicht hat. "Sorry, haben wir nicht gekriegt, da können wir auch nichts machen" reicht da üblicherweise nicht.

Das ist höchstwahrscheinlich vielen nicht bewusst. Und wer es weiß, muss sich auch erstmal darauf berufen wollen. Das macht vermutlich kaum jemand. Warum das jetzt besonders "Deutsch" sein soll, muss ich an der Stelle nicht verstehen. Aber es kann ja zum Glück jeder für sich entscheiden, an welchem Punkt er sein Recht einfordert und an welchem er darauf verzichtet.
 
Als Kunde mit einem ordentlichen Kaufvertrag habe ich das Recht auf die Ware. Wie der Händler da ran kommt - ggf. tatsächlich über für ihn selbst teurere Angebote -, ist erstmal seine Sache
Für einen (Zwischen) Händler wäre das ja auch okay, für den Hersteller selbst ist sowas aber ein verdammtes Armutszeugnis.🤷
 
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Warum das jetzt besonders "Deutsch" sein soll, muss ich an der Stelle nicht verstehen.
Anstatt einfach fünfe gerade sein zu lassen, pragmatisch und angemessen zu handeln, die Rückerstattung (Gutschein ist no go) zu akzeptieren und weiterzumachen, geht der Alman halt gerne dann zu seinem Anwalt, er hat ja eine Rechtsschutzversicherung.
An diesem Klischee ist leider mehr Wahres dran, insbesondere bei bestimmten Berufsgruppen, als man denkt.
International werden "wir" dafür auch im besten Fall belächelt, aber meistens gibts da nur Kopfschütteln.
 
Verwechselst du da "uns" eventuell mit den Amerikanern?🤔😁
Hab von meiner (Anwalts) Verwandten noch nie Beschwerden über ".... meine 100€ Bestellung ist verk...t worden, ich zieh vor Gericht..." Fällen gehört.🤷🤔
Sonst so ziemlich alles dabei was man so kennt.🤷
Das mit dem Gutschein finde ich allerdings auch Mist, allerdings hatte ich das bisher nur 2-3 Mal als Alternative zur Rückerstattung.
@Abbertoth ,@Naysmith , habe jetzt tatsächlich eine Reklamation von MtO Minis(falsche Teile in der Box) gemacht und es dauert tatsächlich noch einmal bis 180 Tage, allerdings diesmal auch nur eine Mail (bisher) nötig.
 
ich hab keinen blassen Schimmer wovon Du sprichst. Ich würde es aber tun wenn es was zu reklamieren gäbe.
Du fragtest letztens, warum ich den schlechten Guß nicht reklamiert habe, diesmal sind zwei linke Teile in der Box,das wird natürlich reklamiert, soviel GS Arbeit will ich dann auch nicht.😁
 
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Du fragtest letztens, warum ich den schlechten Guß nicht reklamiert habe, diesmal sind zwei linke Teile in der Box,das wird natürlich reklamiert, soviel GS Arbeit will ich dann auch nicht.😁
Hmm.. finde den Deal eigentlich gar nicht soo schlecht.

Zwei Halbe zum Preis eines ganzen.. da sagt manch Drucker direkt .. Brrrrr.. 😃😉
 
Zu dieser Sache letztens nochmal:

Die pauschale Aussage, AGB wären nicht rechtlich bindend, will ich so nicht stehen lassen. Das bringt doch auch keinem was.

Natürlich ist nicht zwingend alles, was jemand in AGB schreibt, auch zulässig. Wie ein Vertrag zustande kommt, ist rechtlich geklärt und daran kann man nur bedingt etwas ändern. Wie das in einem konkreten Fall aussieht, bedarf der Auslegung in eben diesem Fall. Unter Gewerbetreibenden mag man auch anderes ansetzen als bei einem Vertrag mit dem Privatkunden. Damit habe ich mich nie befasst, das betrifft mich schließlich nicht. Ich denke auch nicht, dass hier der passende Rahmen für eine solche Klärung ist. Wir haben ein paar Juristen hier (keine Ahnung, ob du selbst einer bist bei solchen Aussagen, @Sniperjack), ich für meinen Teil habe ehrlich gesagt aber keine Lust, hier näher in irgendeine Prüfung einzusteigen. Schon gar nicht, ohne die genauen Abläufe und insbesondere besagte AGB zu kennen.

Richtig ist allerdings auch, dass es sich auch nach meiner Erfahrung manche viel zu einfach machen. Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, dann gilt der. Auch wenn der Händler dann nicht liefern kann, weil er von GW nichts kriegt. Für den Kunden ist das Vertragsverhältnis zwischen Händler und GW grundsätzlich mal völlig egal. Sowas kann nicht ohne Weiteres einfach storniert werden, schon gar nicht muss man sich auf einen Gutschein vertrösten lassen. Als Kunde mit einem ordentlichen Kaufvertrag habe ich das Recht auf die Ware. Wie der Händler da ran kommt - ggf. tatsächlich über für ihn selbst teurere Angebote -, ist erstmal seine Sache. Man darf halt auch nichts verkaufen, was man nicht hat. "Sorry, haben wir nicht gekriegt, da können wir auch nichts machen" reicht da üblicherweise nicht.

Das ist höchstwahrscheinlich vielen nicht bewusst. Und wer es weiß, muss sich auch erstmal darauf berufen wollen. Das macht vermutlich kaum jemand. Warum das jetzt besonders "Deutsch" sein soll, muss ich an der Stelle nicht verstehen. Aber es kann ja zum Glück jeder für sich entscheiden, an welchem Punkt er sein Recht einfordert und an welchem er darauf verzichtet.

(Betrifft in meinem Fall einen 40k-Roman von Buecher.de, hier etwas offtopic, aber.)
Wie ist es, wenn sie in die AGB sowas hier schreiben,

Zustandekommen des Vertrages
Die Präsentation unseres Sortiments stellt kein bindendes Angebot dar. Erst durch das Anklicken des Buttons "Jetzt kaufen" nach Eingabe aller notwendigen Angaben geben Sie ein bindendes Angebot ab, dessen Zugang wir mit einer Eingangsbestätigung beantworten. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebots dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Vertrag mit Ihnen kommt zustande, wenn wir in Ausführung der Bestellung die Ware zustellen bzw. digitale Inhalte zum Download bereitstellen.

D.h. macht läuft die ganze Kaufprozedur inkl. Kreditkartendaten durch, wird dann nen Monat lang nach offiziellem Release des Buchs mit ner automatischen Mail vertröstet, aber bekommt danach ein „kriegst doch nix, ist jetzt storniert“. Sie waren ja noch keinen Vertrag eingegangen.
Dürfen die das?
 
Ja, das geht. Erst wenn sie dir sagen, dass sie dein Angebot angenommen haben, habt ihr einen Vertrag. Das können sie auch konkludent durch Lieferung machen.

Das ist im Grunde genauso wie im Supermarkt. Da kommt der Vertrag nicht mit dem Legen der Ware in den Einkaufswagen oder aufs Kassenband zustande, sondern erst, wenn das eingescannt wird.
 
Zu dieser Sache letztens nochmal:



(Betrifft in meinem Fall einen 40k-Roman von Buecher.de, hier etwas offtopic, aber.)
Wie ist es, wenn sie in die AGB sowas hier schreiben,



D.h. macht läuft die ganze Kaufprozedur inkl. Kreditkartendaten durch, wird dann nen Monat lang nach offiziellem Release des Buchs mit ner automatischen Mail vertröstet, aber bekommt danach ein „kriegst doch nix, ist jetzt storniert“. Sie waren ja noch keinen Vertrag eingegangen.
Dürfen die das?
Du schreibst Kreditkarte. War das Vorkasse und wurde das Geld abgebucht, dann ist ein Vertrag durch die Annahme des Geldes zustande gekommen. Es muss geliefert werden. Ist klar eine Zwickmühle für den Lieferanten. Aber niemand zwingt ein zur Vorkasse.
Wurde kein Geld abgebucht, ist es nur ein Angebot und eine Zusage deinerseits für das Angebot.
Ist technisch möglich, wenn man eine Rechnung bekommt. Nachdem die Ware beim Lieferanten angekommen ist, wird die Rechnung rausgeschickt und man bezahlt dann.
Nachnahme gibt es ja auch noch im Onlinehandel.

Bei meinen Fall war es besonders, weil es keinen Zwischenhändler gab, sondern GW direkt. Sie haben die Vorkasse akzeptiert und hätten die Ware für die Lieferung zurückhalten müssen. Haben sie aber nicht. Dumm!!! Im Nachhinein haben sie das Buch doch noch liefern können. Aber man muss das ja nicht alles hinnehmen, was die einen schreiben.

Aktuell habe ich den Fall, wollte einen neuen Rechner kaufen und hatte schon ein Modell im Auge. Kurz vor der Black Week wurde der Preis erst mal 50€, dann noch mal 100€ hochgezogen. Während der Black Week wurde der Rechner auch nicht erwartungsgemäß günstiger und auch nicht am Cybermonday, er wurde nur mit Black Week Deal gelabelt. Gerade noch mal geschaut. Countdown vorbei und gibt einen neuen Countdown mit neuen Label Cyber Week Deal. Günstiger ist er seit der Preis-Erhöhung nicht geworden.
Habe die angeschrieben und wurde sauber abgefertigt. Mal sehen wie sich die Preise bis Januar entwickeln. Dann gibt es eine weiter Mail über meine Beobachtungen über ihr sauberes Marketing. Und eine Kopie an den Verbraucherschutz, weil mir danach ist 😈
 
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