Gehe ich zu 90% mit. Wenn man es nun aber auf die Spitze treiben würde, könnte man - da es hier ja hier um eine quasi öffentliche Plattform handelt, die anders als geschlossene Gesellschaften, von jedem besucht werden kann - mit dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Diskriminierungsfreiheit (keiner darf wegen seiner.. usw.) argumentieren.Das hat im Großen und Ganzen gar nichts mit den Grundrechten zu tun, der Verweis aufs Grundgesetz geht also weitestgehend fehl.
Ja, Hausregeln dürfen erst mal frei aufgestellt werden, unterliegen dann doch aber wieder Regeln. Aber das ist wie gesagt nur wenn man Juristen Ping Pong spielen will.
