Naja, Der Eigenbedarf ist mMn ziemlich klar. Das meine Lebensgefährtin, unsere jeweiligen Kinder und ich weiterhin in 2 getrennten Wohnungen oder gemeinsam in einem Haus zur Miete leben, anstatt im Eigentum, ist einfach quatsch. Das die Eigenbedarfskündigung berechtigt ist halte ich für 99,9% sicher. Ist mir absolut nicht ersichtlich wieso der Eigenbedarf nicht anerkannt werden sollte.
Fraglich ist lediglich ob der beantragten Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen sozialer Härter zugestimmt wird und wenn ja für welche Dauer.
Beziehungsweise ob aufgrund der fristlosen Kündigung das Mietverhältnis schon lange beendet ist.
Hinzu kommt das ich proaktiv mit der Gemeinde und sogar dem Bürgermeister im Austausch war (aufm Land geht sowas, Berlin vermutlich weniger) um für die Mieter adäquaten Ersatzwohnraum zu finden. Bis zu dem Zeitpunkt, da die Mieter durch ihr Verhalten jedweden "Sozialkredit" verspielt hatten. Das ich (eben weil Dorf) nicht versucht hätte hier eine Lösung zu finden (ohne Klage) mit der alle Leben können, muss ich mir auf jeden Fall nicht vorwerfen lassen, wobei ich hier definitiv nicht das Gefühl habe das mir das jemand unterstellen würde (außer vielleicht meine Mieter).
Glücklicherweise sind die Mieter "Zugezogene" und meine Lebensgefährtin und ich sind "alteingesessene"... Nicht auszudenken wie das andersrum wäre hinsichtlich Dorftratsch und künftiger Dorffeste.
Zum Beispiel mussten meine Eltern nach über 20 Jahren aus ihrer Wohnung aufgrund von "Eigenbedarf" ausziehen, in welche im direkten Anschluss die Tante x-ten Grades des neuen Vermieters zog.
Wenn auch nur entfernt immerhin "Familie".. Wie ich bereits schrieb ist mir ein Fall mit einem Mehrfamilienhaus bekannt mit 5 Wohneinheiten, denen allen nach dem Eigentümerwechsel wegen Eigenbedarf gekündigt wurde. "wir sind eine große Familie".... 3 von 5 Parteien sind ausgezogen, 2 legten Widerspruch ein. Aus den freien Wohnungen wurden Ferienwohnungen. Dennoch Klagte der Eigentümer gegen die 2 verbliebenen Parteien, auf die Frage warum denn die Tochter nicht in die identische (gespiegelte) Wohnung im OG zieht, welche als Ferienwohnung genutzt wird/wurde, gab es die Antwort, das der Ausblick vom anderen Balkon schöner wäre.... der Richter fragte noch kurz nach ob diese Begründung tatsächlich ernst gemeint sei, das Urteil kann man sich denken.
Und obwohl (oder gerade weil) klar war das der Eigenbedarf unbegründet ist, hat man hier von Mieter Seite darauf verzichtet den Prozess hinauszuzögern und sich dennoch, für den Fall eines betrunkenen/bestochenen Richters, nach Ersatzwohnraum umgesehen. Wohnt da jetzt aber immernoch.