5 Jahre Knast, dann Urlaub - Eure Meinung

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Ich bitte drum, dann merken diese dreckigen Kriminellen mal, wie es sich als Opfer anfühlt. Und komm mir bitte nicht mit "Die tun sowas weil sie aus sooo bösen Verhältnissen kommen", jeder hat sein eigenes Brot zu tragen.


Und deren Opfer nicht ? Rücksichtslos seine eigenen Ziele zu verfolgen, indem man Raube / Morde / Schändungen begeht und dafür eine Belohnung kassieren ?
Folterbank, Streckbank, Hände ab, mir gleichgültig, solange sie ihr ganzes Leben daran erinnert werden, was sie nie wieder tun sollten.

Signed...meine Meinung.
 
Das ist keine Meinung, sondern Unsinn.
Drakonische Strafen sorgen nur für mehr Mordopfer, weil die Täter auch bei kleineren, aber schwer strafbewehrten Verbrechen keinen Grund mehr haben und kein Interesse mehr daran haben können, das Opfer am Leben zu lassen, weil nur noch "keine Zeugen hinterlassen" zählt.
 
Sollte sich in einem Modellversuch jedoch stichhaltig nachweisen lassen, dass ein wie auch immer gearteter Urlaub nach fünf Jahren der Resozialisierung des Täters dient und das Risiko für Folgestraftaten nach der Haftentlassung senkt, wäre es sicherlich zu befürworten. Schließlich sind auch 5 Jahre bereits eine lange Zeit.
Ach Quark,das ganze dient einem einzigen Zweck: die kosten zu senken. Ein Haftplatz kostet kräftig Geld.

Ansonsten isses halt ein wenig schwammig: gibt Delikte da spricht nix dagegen Hafturlaub auszusprechen. Grad bei Wirtschaftskriminalität reagiert Papa Staat ja gerne mit verhältnismäßig hohen Haftstrafen. (btw.: an dem Punkt wirds auch schwer irgendwas von "resozialisierung" zu behaupten: ein z.B. Steuerhinterzieher sitzt NUR im Knast weil der Staat vergeltung übt.) Da spricht nix gegen Hafturlaub, schon weil eine weitere Gefährdung nicht gegeben ist.

Dann gibts aber auch eine Reihe von 'Fachkräften', die man eigentlich nicht mehr auf die Menschheit loslassen sollte. Aber vermutlich werden die die ersten sein, die von diesen Regelungen profitieren.
 
@ SDK Ich kann mich auch dem Eindruck nicht erwehren, dass hier monetäre Interessen mitschwingen. Im Vordergrund sollte der Schutz der Gesellschaft stehen. Wenn mit einer frühzeitigen Resozialisierung über Hafturlaub eine geringere Rückfallquote erreicht würde, wäre dies zu begrüßen. Man kann hohe Haftstrafen sogar prinzipiell in Frage stellen. Das hat nicht nur etwas mit dem Vollzug selbst zu tun. Wer für 10 oder 15 Jahre hinter Gitter wandert, wird sich wohl nur noch schwer wieder in die Zivilgesellschaft integrieren lassen. Das geht schon bei der Jobsuche los. Wer stellt schon gern jemanden ein, in dessen Lebenslauf eine langjährige Haftstrafe auftaucht.

An die Kopf ab oder Wegschließenfürimmerundschlüsselwegwerfen Fraktion:

Ob es euch gefällt oder nicht, ist das Grundgesetz Maß aller Gesetze in Deutschland. Und nach dem Grundgesetz ist die Würde des Menschen unveräußerlich. Das heißt auch die schlimmste Tat lässt den Täter nicht seine Menschlichkeit einbüßen. Der Staat ist also gezwungen, einen Kompromiss zwischen der Menschenwürde des Täters und der Sühne der Tat zu suchen. Wenn man also solche Strafen wie " Schwanz ab" o.ä. im STGB verankert haben will, muss man vorher das GG abschaffen. Das wird wohl nicht so schnell passieren.
 
Ach Quark,das ganze dient einem einzigen Zweck: die kosten zu senken. Ein Haftplatz kostet kräftig Geld.

Und der Hafturlaub nicht? Ich gehe davon aus, dass der Häftling den Staat trotzdem Geld kostet, ob er nun gerade in seiner Zelle sitzt oder nicht.

Dann gibts aber auch eine Reihe von 'Fachkräften', die man eigentlich nicht mehr auf die Menschheit loslassen sollte. Aber vermutlich werden die die ersten sein, die von diesen Regelungen profitieren.

Das "vermutlich" ist es, was mich an diesem Thread stört. Überall Law and Order Parolen, ohne dass sich jemand überhaupt mal mit den Details befasst hat. Anscheinend wittert hier mal wieder jeder den Kinderschänder im heimischen Vorgarten. Ich hingegen gehe, solange mir niemand etwas anderes sagt, davon aus, dass diese Regelung sich nicht auf Häftlinge in Sicherheitsverwahrung erstreckt. Das viele Kinderschänder nicht in Sicherheitsverwahrung sind, nun, das steht auf einem anderen Blatt. Trotzdem machen sie nur einen Bruchteil aller Schwerverbrecher aus und sollten eine solche Diskussion nicht dominieren.
 
Was genau ist ein Hafturlaub überhaupt bzw. wie lang und welche Regeln gibst dafür?

Sollte man sowas nicht eher im Einzelfall klären?

Ach ja und sollte man Haftstrafen + Urlaub nicht vereinheitlichen?
Je nach Bundesland gibts da wohl große Unterschiede.
Hier in BW scheint man sich ja für dieses Urlaub nach 5 Jahren Modell nicht zu interesieren.
 
Wenn ich das mal so sagen darf, in meinen Augen hat jemand der einem anderen das wertvollste im ganzen Universum nimmt, damit meine ich das Leben, kein Anrecht mehr auf Urlaub, Freiheit oder sonstigem Luxus, denn diese hat er/sie mit seiner/ihrer Tat verwirkt. Ganz einfach die Leute an ein Fliesband stellen und arbeiten lassen, jeden Tag, jede Woche, jedes Jahr bis ans Lebensende.

Menschenrecht sind für Leute die sich nichts zu schulden kommen lassen.
Und meines Wissen gibts für Kinderschänder/Schänder allgemein die Todesstrafen in der Schweiz, nicht in allen Kantonen aber in einigen.
 
Wenn ich das mal so sagen darf, in meinen Augen hat jemand der einem anderen das wertvollste im ganzen Universum nimmt, damit meine ich das Leben, kein Anrecht mehr auf Urlaub, Freiheit oder sonstigem Luxus, denn diese hat er/sie mit seiner/ihrer Tat verwirkt.

Gott, das ist ja nicht auszuhalten hier! :huh:
Was ist denn beispielsweise mit dem Opfer eines Kinderschänders, welches später aus Rache seinen Peiniger tötet? Hat dieser bedauernswerte Mensch, welcher juristisch gesehen ein Mörder ist, wirklich alle Ansprüche verwirkt? Und wie hoch schätzt ihr die Gefahr eines Rückfalls ein?

Nur um das mal zu klären und hier ein wenig Struktur rein zu bringen: "Schwerverbrecher" ist kein juristischer, sondern lediglich ein umgangssprachlich verwendeter Begriff. In der Regel wird er auf alle Verbrecher angewendet, die eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Wen das betrifft seht ihr hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe#Anwendung

Wollt ihr die wirklich alle in einen Topf werfen?

Die Bild hat es offenbar immer noch bestens drauf, Stimmung zu machen. Hier mal ein Artikel vom Spiegel, der etwas sachlicher an die Angelegenheit ran geht:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,826778,00.html
 
Zuletzt bearbeitet:
"Kosten senken" wird sicherlich kein Argument sein, denn man sollte sich mal ansehen, was die Rund-um-die-Uhr-Beaufsichtigung von entlassenen Gewaltverbrechern den Staat kostet.

Das generelle Problem ist, dass man niemals einen Mörder bescheinigen kann, er wird nicht wieder rückfällig. Ein Kampfhund wird immer gefährlich bleiben, wenn er einmal Blut geleckt hat. Und gerade Gewalttäter sind immer tickende Zeitbomben. Mit nem Freigang könnte man VIELLEICHT noch klar kommen. Aber gleich nen "Urlaub"? Und dann ohne Bewachung? Mindestens einmal am Tag melden und natürlich ne Möglichkeit zur schnellen Ortung sollten schon noch sein.
Schlimmer finde ich, dass jeder vernünftige Mensch nicht an den Vorurteilen vorbei kommt, die ein Krimineller nun mal zwangsläufig hervorruft. Ich habe beruflich selbst mit jüngeren "Spitzbuben" zu tun, von daher krieg ich schon leicht nen Anfall, wenn ich bestimmte Namen immer wieder mit ner neuen Sache auf den Tisch bekomme. Und dabei werden die "lieben" Jungs und Mädchen oft nur mit ner Standpauke wieder nach Hause entlassen. Hats was gebracht? In den seltensten Fällen und dann auch nur bei denen, die "aus Versehen" oder aus jugendlicher Dummheit mal Mist gebaut haben. Dafür habe ich Verständnis, aber für nen dummen Jungenstreich wandert man nicht 10 Jahre in den Knast, daher gehe ich dann schon von Schwerstkriminellen aus, für die diese Gesetzesänderung garantiert nicht den gewünschten Effekt der Wiedereingliederung in die Gesellschaft bringen wird. Daher bin ich gespannt, wie diese Sache am Ende ausgehen wird.
 
@ Photon

Wer 15 Jahre in Haft gesessen hat, der hat sein Leben so nachhaltig verbaut, dass der Rest auch noch Strafe ist. Und nein Menschenrechte gelten für alle Menschen, denn auch die schlimmste Tat ist eine Tat, zu der ein Mensch fähig ist. Wenn also Menschsein mit gewissen unveräußerlichen Rechten verbunden ist, kann man sie selbst dem schlimmsten Täter nicht verwehren.

Aber du sprichst einen wichtigen Punkt an. Nämlich den der Wiedergutmachung. Nun gibt es Taten die nicht umkehrbar sind und auch nicht völlig wiedergutzumachen.

Die Frage, die sich mir aufdrängt, ist die: Wird ein Schaden allein dadurch wiedergutgemacht, dass jemand hinter Gittern sitzt?
 
Das generelle Problem ist, dass man niemals einen Mörder bescheinigen kann, er wird nicht wieder rückfällig.
Warum nicht? So jemandem wie Marianne Bachmeier würde ich das jederzeit unterschreiben. Man kann das nicht verallgemeinern, dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hierzu mal ein Zitat aus dem Spiegel

Der ganze Beitrag ist hier zu finden:


Es kommt auf den Einzelfall an
Die Aufregung der Rechtspolitiker über mangelnden Opferschutz und Sicherheitsrisiken durch frühen Hafturlaub scheint überdies an der täglichen Praxis im Umgang mit Lebenslänglichen vorbeizugehen. "In etwa der Hälfte der Fälle gewähren wir überhaupt keinen Hafturlaub", sagt Michael Kreisel, Direktor der Justizvollzugsanstalt im thüringischen Tonna. Kreisel hat Lebenslängliche in Bautzen und Torgau betreut, seit einem Jahr leitet er die JVA in der Nähe von Erfurt mit über 500 Häftlingen, unter ihnen sind viele Mörder.


Nach dem Gesetz könne zwar jeder Lebenslängliche Hafturlaub beantragen, wenn keine Missbrauchs- oder Fluchtgefahr besteht, sagt Kreisel. Die endgültige Entscheidung liege jedoch bei der JVA. "Es beginnt dann ein komplexer Entscheidungsfindungsprozess", sagt er. An ihm seien Sozialarbeiter, Psychologen und Vollzugsbeamte beteiligt. Ihr Beschluss wird dann dem Justizministerium in Erfurt vorgelegt, das endgültig entscheidet. Erst dann könnten Häftlinge das Gefängnis unbegleitet verlassen. "Im Durchschnitt nehmen die Häftlinge zwei Tage Urlaub im Monat, je näher die Entlassung rückt, desto mehr Tage genehmigen wir am Stück."

Ob ein Lebenslänglicher fünf oder zehn Jahre auf seinen ersten Urlaub warten muss, hält Kreisel für die falsche Frage. "Aus meiner täglichen Praxis als Anstaltsleiter weiß ich, wie sehr es auf den Einzelfall ankommt, wie wenig man grundsätzliche Regelungen schaffen kann, die allen Häftlingen gerecht werden", sagt er. "Die bloße Haftdauer kann dafür jedenfalls kein Kriterium sein."
Die Angst vor gemeingefährlichen Mördern in der Öffentlichkeit, die Politiker in der aktuellen Debatte zurzeit schüren, hält auch Strafverteidiger König für unbegründet. Bei den Lebenslänglichen handele es sich meist um Mörder, deren Verbrechen in einer großen Zahl von Fällen Beziehungstaten seien. "Wenn ein Mann über Jahre seine Frau quält und diese dann beschließt, ihn zu erstechen, ist das ein Mord", sagt König. "Doch es gibt keinen Grund zur Annahme, die Frau könnte während ihres Hafturlaubs rückfällig werden."




Es gab mal eine Zeit, da haben die Politik-Debatten in der GWFW wirklich Spaß gemacht, weil sie sehr differenziert geführt wurden - die sind offenbar vorbei.
Das kann ich nur unterschreiben.
Daher nehme ich schon lange nicht mehr aktiv an solchen Diskussionen teil.
 
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"Kosten senken" wird sicherlich kein Argument sein, denn man sollte sich mal ansehen, was die Rund-um-die-Uhr-Beaufsichtigung von entlassenen Gewaltverbrechern den Staat kostet
Aber sicher, um nix anderes gehts - glaubst du bei den Bundesländern gabs nen Anfall von Humanismus?
Hafturlaub bedeutet Hafturlaub: nix mit Bewachung, sondern gute Hoffnung das er wieder kommt 😉
(Das mit beaufsichtigten Sicherheitsvewahrten haben die ja nicht freiwillig gemacht, sondern auf Anordnung aus Brüssel)


Gott, das ist ja nicht auszuhalten hier
Na ja, permantes Moralkeule schwingen ist einer gehobenen Diskussion auch nicht zuträglich.

Ich könnte jetzt ganz böse sein: da freier Wille Wille vermutlich eh nur ne Illusion unseres Geistes ist (neurologisch nachgewiesen) und kriminelles Verhalten zumindests partitiell genetisch determiniert ist, können wir unserer ganzes Justizsystem mitsamt dem Resozialisierungsgedanken sowieso in die Tonne treten. Aber gut, wir Menschen sind ja zur kognitiven Disonanz fähig und ignorieren i.d.R. Erkenntnisse die uns zu sehr erschüttern - anders könnte man Religionen kaum erklären 😀

Wobei, eigentlich muss man gar nicht soweit gehen. Jeder mit nem Tacken gesunden Menschenverstand wird kapieren, das niemand ein besserer Mensch wird, wenn man ihn für x Jahre wegsperrt.
Haftstrafen dienen, wie der Name vermuten lässt, der Strafe. Da geht es ganz primär um den Sühnegedanken, oder wenn man es schärfer formulieren mag: Rache der Gesellschaft an dem Täter. Jeder der irgendwas von Resozialisation erzählt lügt sich in die eigene Tasche. Wenns nämlich darum gehen würde, würden wir die beispielhafte Frau die ihren Peiniger erschießt nicht wegsperren, denn Wiederholungsgefahr und Resozialisierungsbedarf sind bei ziemlich genau 0%. Warum tun wirs also trotzdem? Genau, weil Staat/Gesellschaft Mord aus keinem Grund, egal wie nachvollziehbar, duldet und sich deswegen "rächt".
Wenns aber eben um Strafe/Rache geht, ist Urlaub aber irgendwie kontraproduktiv...

Die ganze Resozialisierungssache greift doch erst hinterher: im Gegensatz zu früher hat man begriffen, das wenn man Menschen wie Tiere behandelt und sie hinterher wieder raus lässt es, sie sich i.d.R. noch deutlich übler aufführen, weshalb man versucht mit diversen Maßnahmen das ganze abzufedern.
Allerdings übertreibt man es mit der Popaganda dafür: jemand der 20, 30 Jahre im Knast war ist de facto nimmer in die Gesellschaft zu integrieren. Wenns also um Resozialiserung ginge, dürfte man Keinen wegsperren.
Im Grunde ist das ganze Gerede nur ne Nebelmaschine damit einen die Menschenrechtler in Ruhe lassen. Im Kern gehts bei ner modernen JVA ums gleiche wie schon im Tower of London: staatliche Vergeltung für Regelbrüche.

-> Sorry wenns im Ton jetzt etwas hart klingt, aber wenn gegen "hardliner" ausgeteilt wird, sollten sich Vertreter eines menschenfreundlichen Strafvollzugs zumindest klar sein das ihre Linie nicht so ganz stringent ist.

Letzlich ist die Regelung aus einem simplen Grund abzulehnen: den schwarzen Peter bekommen zukünftig Anstaltsleitungen die sich weigern entsprechde Hafturlaube zuzulassen noch mehr zugeschoben als bisher.
 
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(neurologisch nachgewiesen)
Mein letzter Stand: es ist eine stark umstritten Theorie einer winzigen Minderheit.
kriminelles Verhalten zumindests partitiell genetisch determiniert ist
Sagt wer?
Haftstrafen dienen, wie der Name vermuten lässt, der Strafe. Da geht es ganz primär um den Sühnegedanken, oder wenn man es schärfer formulieren mag: Rache der Gesellschaft an dem Täter.
Nicht in Deutschland. Womöglich sogar nicht in der gesamten westlichen Welt, da bin ich aber nicht sicher. Aber sag mal, hast Du nicht vorher selber was von "Resozialisierungsgedanke" und "in die Tonne treten gesagt"? Also was denn nun?
(Das mit beaufsichtigten Sicherheitsvewahrten haben die ja nicht freiwillig gemacht, sondern auf Anordnung aus Brüssel)
Glaub ich nicht. Beweise!
Wenns aber eben um Strafe/Rache geht, ist Urlaub aber irgendwie kontraproduktiv...
Richtig. Gut dass das nicht der Fall ist, nicht wahr?
Im Grunde ist das ganze Gerede nur ne Nebelmaschine damit einen die Menschenrechtler in Ruhe lassen.
😵 So Menschenrechtler wie unserer Staat, der die Menschenrechte ja anerkennt und als Grundlage aller menschlichen Gemeinschaften ansieht? Hä? Oder ist das nur wieder so eine "Wir vernünftigen Menschen kämpfen gegen die fiesbösen Hippies, die die Zivilisation zerstören wollen"-Verschwörungstheorie, die Du Dir im Internet eingefangen hast?
Sorry wenns im Ton jetzt etwas hart klingt, aber wenn gegen "hardliner" ausgeteilt wird, sollten sich Vertreter eines menschenfreundlichen Strafvollzugs zumindest klar sein das ihre Linie nicht so ganz stringent ist.
Stringent? Ähem, ja, seems legit!
 
Nachdem ich hier einiges still mitgelesen habe, muss ich mich jetzt doch auchmal zu Wort melden.

Was mir gehörig auf den Senkel geht, ist dass die wenigsten zu verstehen scheinen, welche Aufgabe Bestrafung in einem Rechtsstaat eigentlich erfüllen soll.
Sei es schlichte Unkenntnis oder gezieltes Ignorieren, ich finde es schockierend, wie sehr der Gedanke von Vergeltung als Sinn der Strafe im Vordergrund steht.


Sofern mich meine Kenntnisse über Straftheorie nicht verlassen, besitzt die Strafe neben der Vergeltung (die im Übrigen auch nicht willkülrlich ausgeübt werden sollte) noch andere Daseinsberechtigungen, die für das Funktionieren der Gesellschaft von deutlich größerer Bedeutung sind.

Als erstes wäre da natürlich der Schutz der Gesellschaft vor dem Täter zu nennen, was gewährleistet wird durch Individualprävention, d.h. die Strafe soll im Sinne einer Resozialisierung den Täter davon abschrecken weitere Straftaten zu begehen. Natürlich ließe sich eine reine Schutzfunktion für die Gesellschaft auch durch Lebenslanges wegsperren oder die Todesstrafe erreichen, aber wenn wir hier über Mord reden, ist das ein extremer Grenzfall. Die große Bedeutung von Individualprävention und Resozialisierung wird vor allem deutlich wenn man auch normalere Straftaten in Bedacht zieht. Dass ein Dieb/Steuerhinterzieher/etc. nicht resozialisiert werden sollte, wird hier wohl niemand abstreiten, sofern denn die Gefahr eines Rückfalls minimiert wird.

Gleichzeitig entsteht durch Bestrafung des Einzelnen auch eine Abschreckungswirkung auf andere, diese Kollektivprävention dient ebenfalls dem Schutz der Gesellschaft und darf keinesfalls unterschätzt werden. Schauen wir uns gerade den Straßenverkehr an, ein Beispiel, dass sich meiner Meinung nach sehr gut eignet, da hier viele moralische Normen nicht greifen. Die wenigsten werden es für moralisch falsch halten, 10-20 zu schnell zu fahren. Was hält uns dennoch davon ab zu schnell zu fahren? In den meisten Fällen ist das eben die Angst vor dem Blitzer, also der Unwillen Bestraft zu werden.

Zuguterletzt bleibt dabei natürlich noch die Strafe um der Strafe Willen. Hier sollte sich, wie ich finde, jeder einmal die Frage stellen, welcher Sinn dahintersteht. Die Antwort kann nur purer Egoismus lauten, denn gesellschaftlichen Nutzen zieht man daraus nicht. Zugegebenermaßen ist es schwer bis unmöglich einen Fall zu konstruieren, in dem man reine Vergeltung üben könnte, gleichzeitig auch individuell und kollektiv abzuschrecken, aber man sollte schon strikt trennen können, welchem Zweck die Strafe hauptsächlich dient. Hier sollte in einem Rechtsstaat ein Grundsatz gelten, der Strafe nur in einem der Gesellschaft dienlichen Rahmen erlaubt, denn jede Bestrafung über dieses Maß hinaus dient persönlicher Befriedigung und ist wie ich denke nicht zu rechtfertigen, da diese Befriedigung mit individuellem Leid erkauft wird. Und im Extremfall ist das die Verletzung der Menschenrechte eines Einzelnen um einem Einzelnen Genugtuung zu verschaffen.

Ich stehe der ganzen Diskussion hier deswegen insofern offen gegenüber, da ich eine schnelle Resozialisierung, für richtig halte. Problematisch hingegen sehe ich die Umsetzung des ganzen. Resozialisierung ist nicht immer möglich, deswegen muss auch der Einzelfall konkret geprüft werden. Aber lieber stelle ich zu 90% fest, dass eine Resozialisierung im vorliegenden Fall noch nicht möglich ist, als dass ich den übrigen 10% ihr unveräußerliches Recht auf Freiheit entziehe.
Aus dieser Sicht halte ich eine pauschale Regelung für unpassend und fahrlässig. Jedoch kann ich die Argumentation, dass der Versuch einer Resozialisierung den Opfern gegenüber unfair sei nicht nachvollziehen (besonders irritiert mich dabei, dass selbst ein leitender Polizeibeamter aus Münche vorgestern auf Deutschlandradio derartig argumentierte). Es ist natürlich und auch verständlich, dass dieser Schritt für die Opfer/Hinterbliebenen/etc. schmerzhaft und schwer nachzuvollziehen ist, aber - und ich wiederhole mich hier - niemand darf sich anmaßen einem Menschen seine Rechte zu entziehen, um einem anderen Genugtuung zu verschaffen, sollte Wiedergutmachung nicht möglich sein (wie es etwa bei monetären Delikten meist der Fall ist).
 
Die Antwort kann nur purer Egoismus lauten, denn gesellschaftlichen Nutzen zieht man daraus nicht.
Doch, sogar immensen. Du unterschätzt den Effekt der Karthasis.
Im Prinzip vermischt sich das mit deinem Punkt den du als Abschreckungswirkung bezeichnest: Menschen sind ziemlich unfreundliche Wesen die sich am Leid anderer ergötzen und denken "zum Glück gehts mir besser als dem".
Das Konzept greift bei immer und zu jeder Zeit nur die Formen ändern sich: früher wars halt Schandpranger und öffentliche Hinrichtung, heute erfüllt das sog. "HartzIV-TV" im Prinzip die gleiche Wirkung.
Das kann und sollte man als widerlich und unzivilisiert ablehnen, ändert aber nix dran das die die konsequente Bestrafung von Verbrechern tief in uns drin auf der häßlichen Seite was befriedigt und daher irgendwie sozialen Frieden schafft.
 
Na ja, permantes Moralkeule schwingen ist einer gehobenen Diskussion auch nicht zuträglich.

Wie meinen? :blink:
Was soll man denn machen? Angesichts von...

Folterbank, Streckbank, Hände ab, mir gleichgültig, solange sie ihr ganzes Leben daran erinnert werden, was sie nie wieder tun sollten.

...und Konsorten. Ich hätt´s natürlich ignorieren können, aber mir ist die starke Häufung von polemischen Beiträgen zu Beginn dieses Threads halt sauer aufgestoßen. Ich habe nix gegen Hardliner so lange sie sich einer vernünftigen Diskussion stellen. Wir beide zum Beispiel werden uns in diesem Thread wahrscheinlich nicht einig, aber bei dir hab ich wenigstens das Gefühl, mit jemandem zu diskutieren, der ne Sekunde nachdenkt bevor er hier was postet.

Sohn des Khaine schrieb:
Ich könnte jetzt ganz böse sein: da freier Wille Wille vermutlich eh nur ne Illusion unseres Geistes ist (neurologisch nachgewiesen) und kriminelles Verhalten zumindests partitiell genetisch determiniert ist, können wir unserer ganzes Justizsystem mitsamt dem Resozialisierungsgedanken sowieso in die Tonne treten.

Ich will dir in diesem Punkt nicht vollständig widersprechen. Es gibt mit großer Wahrscheinlichkeit Verbrecher, denen ihre Neigung zur Gewalt in den Genen liegt, oder die eine unheilbar starke psychische Störung aufweisen. Aber wie bereits im Spiegel-Artikel betont wurde: Wir sprechen hier von Einzelfallentscheidungen. Wenn der Staat nun die grundsätzliche Möglichkeit einräumt, dass Insassen nach 5 Jahren erstmals einen Hafturlaub bekommen, dann bedeutet das doch nicht, dass gleich jeder Serientäter raus gelassen wird.

Sohn des Khaine schrieb:
Jeder mit nem Tacken gesunden Menschenverstand wird kapieren, das niemand ein besserer Mensch wird, wenn man ihn für x Jahre wegsperrt.

Auch das lässt sich unmöglich pauschalisieren. In manchen Fällen mag es beispielsweise helfen, Leute ihrem Umfeld zu entreißen - in anderen Fällen mag jemand während mehreren Jahren in Haft vielleicht wirklich einmal etwas in sich gehen und zu neuen Erkenntnissen gelangen. Und in wieder anderen Fällen wiederum hast du recht. Nur pauschalisieren kann man es halt nicht.

Sohn des Khaine schrieb:
Wenns aber eben um Strafe/Rache geht, ist Urlaub aber irgendwie kontraproduktiv...

Wie man´s nimmt, der Mensch muss ja danach wieder in den Knast. Er wird halt nur dran erinnert, dass es auch noch eine Welt da draußen gibt. 😉
 
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