In england Ja in deutschland grundsätzlich nein, hier muss all das Tantiemen Gedönns vertraglich geregelt werden (meistens geschieht das über eine Pauschal Vergütung).Nicht ganz richtig so. Wenn es eine Auftragsarbeit ist, also jemand mit Lohn und Brot steht und sein ihm aufgetragene Arbeit verrichtet, dann liegt das nämlich beim Bezahler.
Ich hatte zu dem Thema mal was auf dem Brückenkopf geposted als deren Abgießen Tuts los gingen und sie wohl absichtlich den juristischen Krempel außen vorgelassen haben.:
1. Das Abgießen/Duplizieren von durch das UrhG (Urheberrechtsgesetz) geschützten Werken anderer, unabhängig von der Art der juristischen Personen und/oder Körperschaft, stellt ohne deren ausdrückliche (schriftliche) Genehmigung eine Verletzung ihres des Urheberrechtsanspruchs dieser da.
Derartige Kopien werden in der Regel als Fälschung behandelt mit entsprechenden juristischen Folgen.
2. § 52a UrhG stellt hierbei keine Ausnahme da da Modellbau nicht unter Unterricht und Forschung fällt.
3. Es gibt derzeit keine Bagatellfall Regelung (das duplizieren in geringer Zahl zum Privaten Gebrauch) juristisch ist macht es keinen Unterschied ob ihr ein Lasergewehr oder einen Reaver Titanen fälscht (Ich hab mal Wargamer verständliche Bespiele gewählt). § 53 UrhG gilt nur für Unterhaltungsmedien (Musik und/oder Film) und Daten (in der (formaljuristischen) Praxis oft durch § 95a UrhG eingeschränkt).
Eine Ausnahme stellt die sogenannte Freundschaftskopie da, diese ist aber in den letzten Jahren massiv eingeschränkt wurden und ganz wichtig dies galt immer schon nur für Musikkassetten/CDs (Film DVDs und Bluerays sind davon wieder ausgenommen). Und war auch nur Juristische Praxis ohne Rechtsanspruch.
4. Das erstellen einer Fälschung um sie zu Verkaufen ist ein Betrugsdelikt. Der Versuch ist strafbar.
Ich dachte ich poste das mal ist ja ein Sammelthread zum thema (selbstgemachtes) Abformen.