Auf Zeitungsabo reingefallen

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wüstenratte

Erwählter
20. Oktober 2005
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Hallo Fanworld,

mir ist eben was echt mieses und verdammt dummes passiert.

War mit ´nem Kumpel in Köln als uns am Dom eine junge Frau fragte ob wir denn schon 18 seien.
Aus Interesse was es denn geben würde bejahten wir die Frage, woraufhin wir gefragt wurden, ob wir 8 Gratiszeitschriften aus der Überproduktion haben wollen (Spiegel/Brave/Motorsport etc.), mit welchen die Zuverlässigkeit der "Austragekinder" getestet wird.
Auf die Frage ob es wirklich nur die 8 Zeitschriften ohne zusätzliche Kosten oder Abonnements seien, erhielten wir ein Ja, und auch nach mehrmaligem Fragen blieb es immer bei "Ja".
Also entschied ich mich dafür das Angebot anzunehmen woraufhin die Dame meine Anschrift und meine (falsche) Handynummer notierte und die Kontodaten meines Freundes (habe selber kein Konto), um überprüfen zu können ob er bei diesem Verlag irgendwelche Schulden habe (in diesem Fall hätten wir die Zeitschriften nicht bekommen so die Frau).

Nun denn, unterschrieben und ab zum Bahnhof, doch kurz bevor ich in den Zug gestiegen bin hab ich mir den Zettel mal angeguckt und wirklich alles gelesen:
Blabla..."JA, ich will 8 Gratisausgaben + 22 Ausgaben zu je 1,75€" oder sowas in der Art.
Also ich jetzt alleine zurück zu der Frau, darauf angesprochen was der Scheiß soll, und dass sie mir sofort ihren Abdruck des Zettels geben soll, damit ich diesen Entsorgen kann, da ich von dem Vertrag zurücktrete.
Natürlich war innerhalb von einer Minute der Chef da gewesen und hatte den Zettel mitgenommen (wer´s glaubt).
Ich in meiner Wut (könnte mich immernoch darüber ärgern) meinen Zettel zusammengeknüllt und der Frau in die Hand gedrückt, mit den Worten, sie solle meinen Zettel später entfernen (weiß nicht was ich mir vor allem hierbei gedacht habe :angry: ).



Also:
Was kann ich jetzt machen?
Ich habe weder das von der Frau gefragte Alter (bin unter 18), noch hat sie je ein Wort von weiteren Zeitschriften verloren (Kumpel kann´s bezeugen).
Habe ja jetzt leider keinen Namen von dem Unternehmen was mich am meisten ärgert :angry:



Schäme mich wirklich dafür, da ich immer dachte dass sowas nur vollkommen Idioten passieren kann -.-



Gruß,
Wüstenratte
 
Schäme mich wirklich dafür, da ich immer dachte dass sowas nur vollkommen Idioten passieren kann -.-
Dann solltest Du mal drüber nachdenken... ^_^

Stupiddog hat Dir den richtigen Weg genannt. Wenn Du keine Adresse des Vertragspartners mehr hast, dann umgehend die Zeitschrift mit der schriftlichen Kündigung zurückschicken. Wichtig ist, in der Kündigung ausdrücklich die Einzugsermächtigung zu entziehen (muss dann dein Freund mit unterschreiben).
 
Ok habe jetzt ein bisschen mit Google rumgeforscht und scheine nicht der einzige Depp zu sein der auf diese Masche reingefallen ist 😉

Ist so ziemlich genau das wie hier in diesem Link


Das hier sollten die Daten dieses "Unternehmens" sein, fand sie direkt im Zusammenhang mit diese verkaufsmasche, aber sicher kann ich es nicht sagen, da ich den Zettel nicht mehr habe:
Hier nochmal die aktuellen Daten zusammengefasst:

Pvz

Adresse:
Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH & Co KG
Bahndamm 9
23617 Stockelsdorf

Tel.: 0451-49 06 0,
Fax.: 0451-49 06 670

Internet: http://www.pvz.de/ie_page.html
e-mail: [email protected]

Hafo

Adresse:
HAFO Limited
Erbacherstr. 100
64395 Brensbach

Tel.: 06161 / 877-430
Fax.: 01805 496000 670 und 069 - 509 528 104 6


Allerdings las ich jetzt mehrmals von einer "14-Tage-Kündigungsfrist", was mache ich denn jetzt, ich denke kaum dass die erste Zeitschrift bereits innerhalb von zwei Wochen kommt?
 
Solche Geier standen bei uns auch schon in der Innenstadt rum.
Ganz miese Masche ist das.
Habs vorm Unterschreiben zum Glück gelesen und der jungen Dame und dem jungen Mann ins Gesicht gesagt, ob sie sich nicht dafür schämen, was sie hier machen und bin gegangen.

Den Weg beschreibt dir Stupiddog schon ganz richtig.

Sehs als Erfahrung, dass du nun sensibilisiert wurdest, für Sachen die du unterschreibst.


grüße
 
Ja meiner Mutter werde ich auf jedenfall gleich bescheid sagen, wenn sie wieder zu Hause ist.


Gilt das hier eigentlich hierbei auch:
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden.


Weil danach wäre der Vertrag ja ungültig, solange meine Mutter das nicht bestätigt wenn ich das richtig sehe?


Viele Dank schonmal für die schnelle Hilfe 🙂
 
Wenn Leute, mit denen Du keinen Kaufvertrag abgeschlossen hast (und selbst dann nur, wenn Du per Lastschrift zahlen oder der Andere Dir den Kaufbetrag überweisen will), nach Deinen Kontodaten fragen, solltest Du den Knüppel zücken! Merk Dir das für's nächste Mal!

Wie Du diesmal wieder rauskommst, hast Du ja schon erklärt bekommen 😉
 
So dann hier mal der erste Entwurf für eine Kündigung.
Kann man das so abschicken oder fehlt da etwas/ist zuviel drin?

Habe mit sowas bisher (zum Glück) keine Erfahrungen machen müssen deshalb die vielen Fragen 🙄


Absender:

xxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxx



Empfänger:

Pvz

Adresse:
Pressevertriebszentrale für Abonnenten GmbH & Co KG
Bahndamm 9
23617 Stockelsdorf
*
Tel.: 0451-49 06 0,
Fax.: 0451-49 06 670
*Internet: http://www.pvz.de/ie_page.html
e-mail: [email protected]



Betreff: Spiegel Abo-Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich das Spiegel-Abo, welches mir und einem Freund am 21. Januar 2010 um etwa 17:30 Uhr am Kölner Dom durch eine ihrer Mitarbeiterinnen aufgeschwatzt wurde, kündigen, alle Vorgänge zu meiner Person stornieren und sie dazu auffordern alle meine Daten aus ihrem Archiv zu löschen.

Auch auf mehrfache Nachfrage behauptete ihre Mitarbeiterin, dass kein Abo und keinerlei weitere Kosten auftreten würden, und ich lediglich acht Gratisausgaben einer von mir gewählten Zeitschrift erhalten würde, um die Zuverlässigkeit neuer Zeitungsausträger zu überprüfen.
Die Realität sah letztlich anders aus und ich hatte 8 Gratisausgaben mit anschließendem Abonnement erworben.

Da ich nicht ausreichend über den endgültigen Inhalt des Vertrags informiert worden war und auch auf mehrfache Nachfrage keine richtige Antwort erhielt, storniere ich das Abonnement aufgrund arglistiger Täuschung/Betruges (§263 StGB) und zusätzlich meiner beschränkten Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB), durch welche ich eine Einwilligung meines gesetzlichen Vertreters bräuchte, um einen solchen Vertrag überhaupt abschließen zu können (§107 BGB und §108 BGB).


Hochachtungsvoll,
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
 
Schäme mich wirklich dafür, da ich immer dachte dass sowas nur vollkommen Idioten passieren kann -.-

Mach dir nichts draus. Eine Freundin von mir hat so einem Knilch wortlos die Tür vor der Nase zugeschlagen, worauf er dann einfach die Unterschrift gefälscht hat.

Also, kannste machen waste willst, kann dir trotzdem passieren.
Würd mich auch nicht wundern, wenn die Mülleimer nach Kontonummern durchwühlen - wenn man schon Unterschriften fälscht. Genug kriminelle Energie scheint zumindest da zu sein.
 
Kleiner Tipp:
Hat jeder von euch beiden ein Abo? Dann muss dein Freund auch einen Widerruf abschicken.

Schreib rein, du nimmt dein Widerrufsrecht aus §312 Abs.1 Nr.3 wahr.
Am besten mal §312 bei Dejure ganz durchlesen.

Gleichzeitig widerrufst du auch die von dir erteilte Einzugsermächtigung. Und auch schon mal mit der Bank sprechen. Dann immer wieder Kontoauszüge kontrollieren. Und wenn was abgebucht würde sofort von der Bank zurückholen lassen. Geht idR bis zu 6 Wochen.

Das mit Täuschung / Betrug würde ich unbedingt weglassen bei einem ersten Anschreiben. Nur weil du dich überrumpelt fühlst, muss noch lange kein Betrug vorliegen. Auch wenn vieles aus deiner Beschreibung auf einen Versuch hindeutet.
Eine Gegenklage wegen Verleumdung wäre eher unangenehm. Also auch wenns schwerfällt erstmal respektvoll auftreten.

Bitte auch um schriftliche Bestätigung deinen Widerruf. Und schick den Brief mittels Rückschineinschreiben Die 4,50€ dafür bezahlst du halt als Lehrgeld.

Erst wenn sich dann nichts tut, wegen mangelnder Geschäftsfähigkeit auf die (schwebende) Unwirksamkeit und fehlende Einwilligung / Genehmigung der Eltern hinweisen.

Bei weiteren Fragen darfst du mich auch per PN kontaktieren.
 
Was auch wichtig ist, es handelt sich ja nicht um das Konto von Wüstenratte, aber er hat den Vertrag abgeschlossen. Die Kontodaten waren von seinem Kumpel, der muss demnach wohl auf jeden Fall mit einbezogen werden, da wüstenratte wohl kaum die Bankgeschäfte von seinem Kumpel abwickeln kann.

Da frage ich mich auch, ob der Vertrag so denn überhaupt in Ordnung (Rechtsgültig) ist, wenn derjenige der ihn abgeschlossen hat ein anderer ist als der Kontoinhaber. wüstenratte hat ja keinerlei Recht eine Einzugsermächtigung für das Konto seines Kumpels zu erteilen, also müsste auf dem Vertrag dann am Ende auch die Unterschrift seines Kumpels sein, damit die Einzugsermächtigung gültig ist?
 
Nein, insgesamt ist es nur ein Abo, wobei die Zeitschriften an mich geschickt werden sollten, und die Kontodaten von meinem Freund stammten, bespreche auch alles was ich mache erstmal mit ihm, damit auch er bescheid weiß.

E-Mail ist leider schon raus, deswegen kann ich leider nichts mehr daran ändern, ist jetzt im Grunde so, wie die vorherige Kündigung von mir, nur ohne den Teil mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit, dafür mit Stornierung der Einzugsermächtigung.


Danke für die Hilfe, und die Möglichkeit auf PN-Verkehr, werde mich bei künftigen Fragen darauf besinnen 🙂
Darf man fragen woher das Fachwissen kommt?


Gruß,
Wüstenratte 🙂



EDIT: LEDIGLICH ICH HABE UNTERSCHRIEBEN!!!!!
 
EDIT: LEDIGLICH ICH HABE UNTERSCHRIEBEN!!!!!
Ich bin ja nur juristischer Laie, aber das kann dann doch gar nicht in Ordnung sein. Sonst könnte man theoretisch X-beliebige Einzugsermächtigungen auf fremde Konten erteilen, sobald man mal die Daten hat. Und an Daten kommt man nun leicht ran, jeder der hier im Forum handelt bekommt die Daten seines Geschäftspartners um Geld für gekaufte Waren zu überweisen...

Ich denke mal an dem Punkt sollte man vielleicht ansetzen!? Vielleicht sagt jemand der etwas mehr Ahnung hat noch mal was zu diesem Punkt.
 
1. Da du unter noch Minderjährig bist, ist das abgeschlossene Geschäft bis zur Genehmigung durch deine Eltern schwebend unwirksam, trotz den §110 BGB würde ich das auch bei einem Abo annehmen. Wenn deine Eltern also sagen, dass das Abo nicht in die Tüt kommt - prima.

2. Außerdem steht dir im Falle des Falls dann immer noch ein bereits angesprochenes Widerrufsrecht zu. Leider hast du den Zettel nicht mehr und ich hoffe du bekommst auch so den Widerruf zugestellt.

Aber wie gesagt. Minderjährige sind die "goldenen Kälber" des Bürgerlichen Gesetzbuches und von daher sollte dir keine Nachteile daraus entstehen.
 
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