Auf Zeitungsabo reingefallen

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Gut, dann kann ich mich ja vorerst beruhigen und durchatmen 🙂


Eben bekommen:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir haben Ihre E-Mail erhalten.
Wir werden uns umgehend Ihres Anliegens
annehmen und
Ihnen zeitnah antworten.

Mit freundlichen Gruessen.

Ihre PVZ Kundenbetreuung



Hoffentlich machen die jetzt keine Probleme wegen dem "Betrugsvorwurf" und bringen das Ding schnell über den Tisch.
Bei Neuigkeiten melde ich mich natürlich wieder 😉


Gruß und vielen Dank,
Wüstenratte 🙂
 
Also,ich denke du handelst hiermit genau richtig..jetzt nur hoffen es ist keine 08/15 beruhigungsmail, wie es so oft üblich bei solchen Firmen ist

Nja, Leider gibts solche Betrugsfirmen...
Wobei ich am dreistesten finde,das sie den "Vertrag" gültig machten obwohl du ausdrücklich gesagt hast das du dies nicht wünschst..schon alleine das sollte doch genügen um das ganze in Frage zu stellen,oder? Ich meine, dein Freund war ja Zeuge..
Jedenfalls brauchst du da keine Angst zu haben..klagen werden sie nicht, vlt mal damit drohen aber auch das dürft net passieren,den das letzte was so ne Firma sehen will ist ein Gericht..und solche fälle wie deiner,wo Leute sich wehren dürften sie auch zugut kennen und lassen solche auch schnell aus der welt verschwinden....heißt dich schnell rausstreichen und sich ganz lieb entschuldigen!!....den ohne großes drama können sie weiter nach opfern suchen,die ein solches abo einfach akzeptieren..heißt dich schnell rausstreichen und sich ganz lieb entschuldigen!!

mfg schadow

Edit: Aso,hätt da ne frage: gibts i-ne online-adresse auf der man sich innerhalb der gesetzbücher bzw gesetze wühlen kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
Edit: Aso,hätt da ne frage: gibts i-ne online-adresse auf der man sich innerhalb der gesetzbücher bzw gesetze wühlen kann?

http://dejure.org/

Als juristischer Leihe wird man damit aber meist kaum etwas ohne weitere Erklärung anfangen können. So ist z.B. der von mir bereits erwähnte §110 BGB als Spezialfall des §107 BGB zu sehen, wonach du auch mit deinem Taschengeld z.B. kein Kriegspielzeug kaufen könntest, wenn dir deine Eltern das verbieten.

Ach ja, "bewirkt" bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass die Zahlung durch den Minderjährigen abschließend und auf einmal erbracht werden muss, was bei einem Abo oder Ratengeschäft eben nicht der Fall ist. Also, abgesehen von dem Widerrufsrecht ist das aufgrund deines Alters eine sichere Kiste.
Wenn die ankommen, sollen deine Eltern schreiben, dass sie das Geschft nicht genehmigen und gut ist. Da können die nix machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mich hat auch so ein Typ mit genau der gleichen Masche zwei Tage vor Heiligabend angequatscht. Nachdem er mir den ganzen Kram erzählt hat, hab ich ihm einfach gesagt, dass ich grundsätzlich keine Geschäfte auf der Straße und an der Haustür abschließe, weil da nur Unfug mit getrieben wird. Dann hab ich mich weggedreht und bin weitergegangen.
Und das ist auch das einzig richtige was man machen kann!

Wenn einen das Angebot wirklich interessiert, kann man dir das ja auch einfach mitgeben und du füllst das zuhause aus. Falls sein Name oder Kürzel da drauf sein muss, dann kann derjenige dass auch vorher ausfüllen. Und spätestens dann ziehen die eh den Schwanz ein.
 
Ich bin ja nur juristischer Laie, aber das kann dann doch gar nicht in Ordnung sein. Sonst könnte man theoretisch X-beliebige Einzugsermächtigungen auf fremde Konten erteilen, sobald man mal die Daten hat. Und an Daten kommt man nun leicht ran, jeder der hier im Forum handelt bekommt die Daten seines Geschäftspartners um Geld für gekaufte Waren zu überweisen...

Ich denke mal an dem Punkt sollte man vielleicht ansetzen!? Vielleicht sagt jemand der etwas mehr Ahnung hat noch mal was zu diesem Punkt.

Mehr Ahnung nicht unbedingt, aber es war jahrelang kein Problem, den WoW-Account meiner Freundin über mein Konto bezahlen zu lassen. Waren auch 2 komplett unterschiedliche Namen.
Aber ja, wenn man die Daten hat, dann kann man das theoretisch machen. Ging doch in letzter Zeit die Nachricht von Leuten um, die wahllos blinde 1Cent Überweisungen machen - wenn die Überweisung irgendwo ankommt, haben sie die Daten vom Konto und können abbuchen lassen.
Daher immer brav Kontoauszüge kontrollieren 😉
 
Mehr Ahnung nicht unbedingt, aber es war jahrelang kein Problem, den WoW-Account meiner Freundin über mein Konto bezahlen zu lassen. Waren auch 2 komplett unterschiedliche Namen.
Aber ja, wenn man die Daten hat, dann kann man das theoretisch machen.
Ja, das ist kein Problem, solange du einverstanden warst und unterschrieben hast kannst du mit deinem Konto für andere Leute alles mögliche bezahlen. Was ich meine ist, dass der Besitzer des Kontos mit unterschreiben muss, was hier nicht geschehen ist. Dass solche Typen einfach Unterschriften fälschen, sobald sie Kontodaten haben ist was anderes. Aber eine Bank wird doch keine Einzugsermächtigung ausführen, die sie von einem Unternehmen bekommt, aber ohne dass dort eine Unterschrift des Kontoinhabers vorhanden ist, oder irre ich mich da so sehr?
 
Aber eine Bank wird doch keine Einzugsermächtigung ausführen, die sie von einem Unternehmen bekommt, aber ohne dass dort eine Unterschrift des Kontoinhabers vorhanden ist, oder irre ich mich da so sehr?

Na, ich fürchte mit Unterschrift geht da nicht viel. Ist wahrscheinlich alles elektronisch, und da ist es dann egal, ob der eigentliche Kontoinhaber da zustimmt oder nicht.
Bei der Account-Abo-Sache genauso. Wenn da jemand deine Kontodaten hat, kann er die da einfach angaben und schon zockt er quasi umsonst.
Ich kann genauso in OnlineShop xy irgendwelche Kontodaten angeben, die nicht mir gehören und lustig shoppen gehen - ist ja nicht mein Geld! 😉
Und solange du dich nicht beschwerst, weil auf deinem Kontoauszug was drauf steht was da nicht hin soll, schreit kein Hahn danach.
 
E-Mail ist leider schon raus
In der Zukunft erledige so etwas lieber per Übergabe-Einschreiben. Das kostet zwar etwas und dauert länger, es bietet jedoch zwei Vorteile:
1. Du kannst auf dem Weg zur Post noch einmal über das geschriebene nachdenken. Da hast Du mehr Zeit als auf dem Weg zum Senden-Knopf.
2. Du hast einen Nachweis, dass es angekommen ist. Eine Email kann ja auch "spurlos verschwinden".

Aber eine Bank wird doch keine Einzugsermächtigung ausführen, die sie von einem Unternehmen bekommt, aber ohne dass dort eine Unterschrift des Kontoinhabers vorhanden ist, oder irre ich mich da so sehr?
Wenn Du wüsstest, was Banken alles machen: Dispos telefonisch einrichten, Kredite durch Dritte aufnehmen lassen etc.
 
In der Zukunft erledige so etwas lieber per Übergabe-Einschreiben. Das kostet zwar etwas und dauert länger, es bietet jedoch zwei Vorteile:
1. Du kannst auf dem Weg zur Post noch einmal über das geschriebene nachdenken. Da hast Du mehr Zeit als auf dem Weg zum Senden-Knopf.
2. Du hast einen Nachweis, dass es angekommen ist. Eine Email kann ja auch "spurlos verschwinden".

Das Problem daran ist, dass die dann immer noch sagen könnten: "Ja, da ist etwas per Einschreiben gekommen, doch das war nur ein leerer Umschlag/unbeschriebenes Blatt". Daher werden bei wirklich wichtigen Sachen und deren Zustellung im privaten Bereich (z.B. durch Anwalt) auch immer Zeugen hinzugezogen. Nur so als Tipp für die Zukunft...
 
Habe ja bereits eine Empfangsbestätigung seitens dieser Firma bekommen, aber werde ich mir für die Zukunft merken, auch wenn ich hoffe und auch Sorge tragen werde, dass sowas nie nie nie wieder passiert 😉

Gruß,
Wüstenratte
Siehs so: Du bist eine (vielleicht) wertvolle Erfahrung reicher und hast keinen Schaden erlitten - außer vll. ein paar Nerven und etwas Zeitaufwand. 🙂
 
....kein Kriegspielzeug kaufen könntest....

Dafür sollte man erstmal feststellen was Kriegspielzeug überhaupt ist.


Habe ja bereits eine Empfangsbestätigung seitens dieser Firma bekommen, aber werde ich mir für die Zukunft merken, auch wenn ich hoffe und auch Sorge tragen werde, dass sowas nie nie nie wieder passiert 😉

Gruß,
Wüstenratte

Gut, ich will ja keinen Paranoid machen aber denke daran niemand wirklich niemand gibt dir etwas einfach so da springt immer was für denjenigen was bei raus oder er verspricht sich was davon, und wenn es nur um deine Adresse geht.
 
So, die ersten beiden Antwortmails sind gekommen, allerdings beide mit einem recht ähnlichen Inhalt, welcher besagt ich solle doch bitte die volle Anschrift des Rechnungsempfängers übermitteln.
Unten im Spoiler die erste und zweite Mail für die Leute die es interessiert:


Was nun?
Denke nicht, dass denen die Anschrift meines Freundes was bringt, da sie die ja bisher nicht hatten, und bevor ich noch mehr Informationen verteile warte ich doch lieber erstmal ab, ob da überhaupt was kommt oder nicht?


Gruß,
Wüstenratte 🙂

1:
Sehr geehrter Herr *******.

Ihre E-Mail vom 21.01.2010 haben wir erhalten.

Bedauerlicherweise wurden in Ihrer Nachricht keine oder falsche
Daten bezüglich Ihres Abonnements angegeben.

Zwecks Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir umgehend um
Angabe der vollständigen Anschrift und Kundennummer des
Rechnungsempfängers (vorhanden auf Rechnungen, Lastschriften).

Bitte fügen Sie Ihrer Antwort unbedingt Ihre ursprüngliche
Anfrage/Nachricht bei, da wir Ihr Anliegen sonst nur mit
Verzögerungen bearbeiten können.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

- Herr Laqua -





Sehr geehrter Herr *********,

Ihre E-Mail vom 25.01.2010 haben wir erhalten.

Bedauerlicherweise wurden in Ihrer Nachricht keine oder falsche
Daten bezüglich Ihres Abonnements angegeben.

Zwecks Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir umgehend um
Angabe der vollständigen Anschrift und Kundennummer des
Rechnungsempfängers (vorhanden auf Rechnungen, Lastschriften).

Bitte fügen Sie Ihrer Antwort unbedingt Ihre ursprüngliche
Anfrage/Nachricht bei, da wir Ihr Anliegen sonst nur mit
Verzögerungen bearbeiten können.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

- Frau Illmann -
 
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