Warum hat die fiese Dame dich gefragt ob du schon 18 Jahre alt bist?
Weil nur dann ein wirksamer Vertrag zwischen Dir und der PVZ zustande kommt.
Wärst du ehrlich gewesen und hättest zugegeben dass du noch nicht volljährig bist, hätte das Verkaufsgespräch in dieser Form garnicht stattgefunden.
PVZ und auch die Drücker wissen das ein Vertragsabschluss mit beschränkt Geschäftsfähigen (§106 BGB) problematische Ausmaße annehmen kann. Da ein Elternteil, schlicht und ergreifend, sich mit dem Vertrag nicht einverstanden erklären darf und somit der Vertrag von anfang an als unwirksam gilt.
Lösungen:
1.
Schalte deine Eltern ein, d.h. dein Vater oder deine Mutter unterschreiben einen passend formulierten Brief, in dem sie den Vertragsabschluss nicht genehmigen (§107 BGB).
2. Bei dieser Art Vertragsabschluss handelt es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft (§312 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Hierbei hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Der Fristlauf von 14 Tagen beginnt hierfür erst mit dem Erhalt der Ware (Zeitung).
Also suchs dir raus was du machen möchtest. Weiterhin solltest du beachten:
Das Rücktrittsrecht wegen Vortäuschung falscher Tatsachen greift nicht, da du einen Vertrag unterschrieben hast der rechtlich gesehen vollig ok ist. Was die Drückerin dir davor erzählt ist unrelevant, da im Zweifel Aussage gegen Aussage steht und bei dem Gespräch kein gerichtlich verwertbares Protokoll erstellt wurde. Naja, viellicht könnte man noch deinen Kumpel als Zeugen laden, wobei der als befangen gelten könnte, es sei denn es sind mehr solcher Fälle, wie deiner, bekannt.
Zum Schriftverkehr:
Verlang eine Bestätigung darüber, dass der Vertrag seine Wirksamkeit vorloren hat bzw. der Widerruf akzeptiert wird und das die PVZ weiter keinerlei Ansprüche erhebt.
Versende diesen Brief per E-Mail und per Einschreiben, dein Kumpel soll gegebenfalls alle Abobeiträge der PVZ von der Bank rückbuchen lassen.
Im Zweifel musst du nachweisen können dass die PVZ Post von dir erhalten hat. Also alles aufheben was mit der Geschichte zu tun hat.
Du gibst der PVZ keine weiteren Adressen oder sonstige persönliche Angaben, sprich du lässt dich auf keine fadenscheinigen Wortgefechte ein und schreibst ihnen dies gegebenenfalls auch.
Wenn das alles nichts hilft geh zum Anwalt, deine Eltern haben bestimmt eine Rechtschutzversicherung, da dürfte das finanziell nicht ins Gewicht fallen. Außerdem wenn der Anwalt was taugt muss der Prozessverlierer die die Prozeßkosten tragen. Und du hast sehr gute Chancen.