Ausländerbehörde ins lateinische übersetzen

Jesus

Aushilfspinsler
02. Mai 2010
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Hallo Leute,

ein Kollege hat mich gebeten das ich "Ausländerbehörde der Stadt Köln" ins lateinische übersetze.
Und zwar mit Begründung ich hätte ja Latein gemacht. Das es zwar Jahre her ist (kleines Latinum)und alles vergessen habe gilt nicht als Entschuldigung :dry:.

Mein Vorschlag ist im Moment Colonia Claudia Ara Agrippinensium (kurz CCAA) officium alienus.
Officium im Neutrum Nominativ und alienus als Adjektiv singular.
Ansonsten überlege ich ob officio xenos (griechisch) sich nicht besser anhört.

Könnt Ihr mir weiterhelfen?
 
Interessanter kleiner Auftrag!

Die hauptsächliche Frage bei der Übersetzung wäre, welche der Begrifflichkeiten für den Ausländer hier gewünscht wird. Alienus ist natürlich ein passender Begriff, geht allerdings ohne jedwede Verleihung eines Rechtsstatus einher. Die Metoiken im alten Griechenland und die Peregrini während des Beginns der Kaiserzeit hingegen waren klar in ihrem Status als Rechtsträger definiert (obschon die Metoiken deutlich schlechter dran waren als die Peregrini), weswegen ich das vorschlagen würde, immerhin geht es bei einer Behörde darum, Vorschriften, Gesetze, Erlasse usw. durchzusetzen, dafür bedarf es offenkundig auch eines Objekts. Officio ist kein lateinischer Begriff mit der Bedeutung, die Dir vorschwebt (da hat GW seine Saat gestreut!), magistratus ist die Bezeichnung, die wir dafür wollen.

Ich würde für meinen Teil das ganze Gepränge um die Stadt Köln entschlacken, es sei denn, es geht explizit um die historische Stadt Köln. Das ist dann freilich weniger barock, allein, zum ewigen Bedauern aller Nostalgiker und Büchermenschen leben wir im Jahre 2017. Wir wollen so freundlich sein und für Köln einen gewissen Rang (mitsamt Souveränität von Rom) annehmen, vielleicht auch eine imaginäre Ringmauer, daher schlage ich hier urbs vor anstelle von oppidum oder municipium.

Das ergibt dann urbis coloniae magistratus peregrinus, die Stadt Köln muss ja in den Genitiv versetzt werden. Wahlweise auch eine Majuskel für den Stadtnamen (also Coloniae), um dem Lokalpatriotismus Balsam auf die Seele zu schmieren.
 
Hallo KOG,
danke für die schnelle Antwort.
Es geht tatsächlich darum einen Mitarbeiter vom Ausländeramt in den Ruhestand zu verabschieden und der Kollege möchte ihm ein T-Shirt mit den Aufdruck Ausländeramt der Stadt Köln in Latein überreichen.
Bei Officio habe ich mich wohl wirklich von 40k aufs Eis leiten lassen.
Ich bedanke mich herzlich bei Dir für Deine Hilfe.
 
In dem Fall würde ich dann wirklich eine zeitgemäße Beschreibung der Stadt Köln nehmen anstelle der ursprünglichen Nomenklatur, die Du im Startbeitrag zitierst.

Die einzige Frage, die dann noch übrig bleibt, wäre, wie man die Ausländerbehörde ideal zusammensetzt; wie mir auffällt, steht in meinem Beispiel beides noch im Nominativ. Die leichteste Lösung wäre, auch hier noch einen Genitiv einzubauen, wie z.B. magistratus peregrinorum (Plural für die Ausländer, es ist ja nicht nur einer, der unter die Jurisdiktion der Behörde fällt). Wie ich gerade sehe, gibt es dafür sogar eine kleine Handvoll Treffer in der Googlesuche, hätte also sogar einen (wie auch immer klein gehaltenen) historischen Präzedenz hinter sich. Das Problem ist, dass magistratus der u-Deklination entstammt, soll heißen, der Genitiv von magistratus ist ebenfalls magistratus, was u.U. ein wenig unübersichtlich ist, auch wenn magistratus der einzige Begriff in unserer Aufzählung ist, der im Nominativ stehen kann. Man könnte das vielleicht über einen Relativsatz umgehen, wie, sagen wir, magistratus qui peregrinos dicio habet, zu deutsch: Behörde, die Befehlsgewalt/Macht über Ausländer hat. Ich finde gerade keinen brauchbaren Begriff, der neutraler eine Zuständigkeit für unseren Kontext festsetzt, sachlich falsch dürfte das indes nicht sein, könnte man auch ironisierend für die eiserne Gewalt der Behördenmacht sehen, die die ihr verantworteten Fälle zermahlt wie Staubkörnchen. Mir gefällt's auf nämlicher rhetorischer Ebene.

Ergo: urbis coloniae magistratus peregrinorum oder urbis coloniae magistratus qui peregrinos dicio habet. Vielleicht hat jemand noch einen anderen grammatischen Zugriff. Mir scheut es, ein Adjektiv zu benutzen, weil "ausländisch" im inhaltlichen Zusammenhang mit der Behörde nun einmal etwas ganz anderes ist als die Entsprechung zu einem Kompositum, wo der "Ausländer" im Vordergrund steht. Womöglich könnte man da was über eine elegante Partizipkonstruktion drehen, aber ich fühle mich gerade zu prosaisch. 😀
 
Ich weiß nicht. Die Römer kannten zwar keine Verwaltungsbehörden in unserem Sinne. Aber Magistratus ist nun mal eine einzelne Amtsperson. Ich würde eher auf collegium ausweichen oder auf administratio.

civitatis coloniae de rerum peregrinorum administratio wäre mein Vorschlag. Oder civitatis coloniae collegium de rerum peregrinorum magistratuum. Wenn man auf dem Magistraten beharrt und das Kollegialitätsprinzip nicht unter den Tisch fallen lassen möchte. Aber ich denke administratio trifft es besser. Denn es waren in der Regel die Bediensteten des Magistraten als diese selbst, die die eigentliche Verwaltungsarbeit erledigt haben.
 
Ein T-Shirt ist nicht lustig, wenn der Spruch zu lang ist, finde ich. 7 Worte ist einfach zu viel. Stell dir das mal beispielsweise im Kreis gedruckt vor. Oben 2 Worte, unten 2 Worte, alles nicht zu lang. Und dann das Siebenwortmonster. Deine Ideen sind möglicherweise korrekter, aber ich finde, dass das am Zweck etwas vorbeigeht, und das ist ein Shirt für nen Rentner und keine Abhandlung 🙂.

=> urbis coloniae magistratus peregrinorum
=> civitatis coloniae collegium de rerum peregrinorum magistratuum
 
Nachtrag, der vielleicht zu Kürze verhilft. Mir fiel soeben ein, dass es in Stadtrom selbst sowohl in der Republik als im frühen bis mittleren Kaiserreich einen speziellen Magistraten gab, der mit Fremdenangelegenheiten befasst war, der praetor peregrinus. Demzufolge wäre sein Mitarbeiterstab, der das Äquvalent der Ausländerbhörde wäre die praetoris peregrini administratio. Die von Kölle wäre die civitatis Coloniae praetoris peregrini administratio. Eignet sich als Akronym auch für Schlachtgesänge CCPA.
 
Noch zum magistratus: natürlich ist damit auch die Amtsperson gemeint, aber nicht eben selten auch eine Behörde, schon bei den Römern, dann insonderheit mit dem Aufkommen des Heiligen Römischen Reichs. In Österreich gibt es z.B. immer noch den Magistrat (als Verwaltungsbehörde), die Etymologie liegt also auch vor. Administratio dagegen ist anteilmäßig abstrakt (im Sinne der Führungsqualität) und in der Regel konkret da, wo es um den Krieg geht (ich würde allerdings gelten lassen, dass das Behördenleben im Kölner Klüngel darunter verbucht werden kann 😀), wohingegen collegium eher allgemeiner Natur ist. Möglich sind nichtsdestominder selbstmurmelnd alle unsere Varianten.

Civitatis statt urbis hingegen ist allerdings eine feine Sache - inhaltlich mag man darüber streiten (mit zunehmender Zeit war civitas eigentlich nahezu ausschließlich im Gebrauch, um Rom selbst zu beschreiben oder das Bürgerrecht bzw. die Bürgerschaft), aber civitatis coloniae klingt besser aufgrund der Alliteration und des Versfußes!
 
Eigentlich kann man sich die Civitas da auch sparen, denke ich.

civitas oder municipium oder oder oder kann man sich leider nicht sparen. Würden wir colonia einfach so stehen lassen, würde nicht klar sein, dass es sich um Köln handelt. Enweder wir schreiben den römischen Namen, der noch viel länger ist, Oder eben so. Man würde sich sonst nämlich fragen, welche colonia denn gemeint wäre.
 
Aber wie KOG schon geschrieben, allein wegen der Alliteration. Mal sehen, welche Varainte das Rennen macht. Und außerdem, wer kann bitteschön Latein. Doch eh nur Klugscheißer, wie ich, die selbst die winzigste Nuance zu bekritteln wissen. Für alle anderen ist es eh nur exotischer Buschstabensalat. Aber wenn schon exotischer Buchstabensalat, den nur Eingeweihte verstehen, dann aber bitte sachlich und grammatisch richtiger Buchstabensalat. Nicht dass peinliche Nachfragen eben von solchen eingeweihten Klugscheißern kommen. Das muss schon wasserdicht sein.