Betrügerwarnung bei Ebay

Hallo, mal zum Thema.

Ein Betrug nach §263 StGB setzt eine Täuschungshandlung voraus die zu einem Irrtum führt woraufhin der Getäuschte eine Vermögensverschiebung (zu seinen Lasten) vornimmt. Worin sollte der Irrtum liegen ? Worin die Vermögensverschiebung ? Du verlierst ja kein Vermögen, sprich wirtschaftliche Werte.

Also Betrug isses nicht. Kann ich auch mit ziemlicher Gewissheit sagen, da ich heut morgen meine Strafrechtexamensklausur hinter mich gebracht hab (euphorischunderleichtertbin). Ist also noch recht frisch das Wissen.


Sehe grad man sollte trotz aller Euphorie auch mal die anderen Beiträge lesen... :blush:😀
 
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Guten Tag,

vielen Dank fuer Ihren Hinweis, dessen Eingang wir bestaetigen. Bitte
antworten Sie nicht auf diese automatisch versendete E-Mail, da uns Ihre
Antwort nicht erreichen wird.

In Ihrer E-Mail weisen Sie uns darauf hin, dass ein Verkaeufer
moeglicherweise den Verlauf von Online-Auktionen manipuliert hat. Das
Bieten auf eigene Angebote ist eine Manipulation der Preisbildung und
stellt somit einen schwerwiegenden Verstoss gegen unsere Grundsaetze
dar.

Unseren Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote finden Sie hier:

http://pages.ebay.de/help/policies/seller-shill-bidding.html

Was werden wir jetzt tun?

Wir werden Ihrem Hinweis so schnell wie moeglich nachgehen.und die von
Ihnen genannten Mitglieder und deren Transaktionen pruefen. Wenn wir in
unseren Ermittlungen ueberzeugende Hinweise finden, dass das von Ihnen
genannte Mitglied gegen unseren Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote
verstossen hat, werden wir entsprechende Massnahmen ergreifen.

Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir Sie aus
datenschutzrechtlichen Gruenden nicht ueber den Stand unserer
Untersuchungen und den daraus folgenden Massnahmen informieren koennen.
naja, grandmaster hat wohl recht

@Neopope:

Der Betrug, § 263 StGB, zählt zu den Vermögensdelikten. Schutzgut ist das Vermögen als Ganzes in seinem Bestand. Ein Betrug ist unter folgenden Umständen gegeben: Eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt.
Das nur ganz grob. Ich gebe dir aber recht, AGBS =/= deutsches Recht, nur das der Tatbestand besteht, heißt ja noch lange nicht, dass es nicht als "Kavaliersdelikt" gehandelt wird (stark vereinfacht). Ich will hier auch wirklich keine Verhandlung eröffnen, aber er erschleicht sich einen Vorteil, für den er normalerweise zahlen müsste, und das auf kosten anderer, die so nämlich günstig an sein Verkaufsobjekt gekommen wären. Damit finde ich diesen Thread hier mehr als richtig.

Ein Vermögensschaden entsteht auch dann, wenn mir ein möglicher Gewinn durch eine täuschende Handlung eines anderen verwehrt wird.
 
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Ein Vermögensschaden entsteht auch dann, wenn mir ein möglicher Gewinn durch eine täuschende Handlung eines anderen verwehrt wird.
Nein, ein möglicher Gewinn, der einem entgeht, ist keine Vermögensschaden. Höchstens ein konkreter Gewinn. In diesem Beispiel hier müsstest du der zweite Höchstbietende sein und dann vor Gericht beweisen können, dass du den Artikel für soundso viel mehr wieder verkauft hättest und das auch ganz sicher. (Muss man auch nachweisen, dass keine Anderer einen überboten hätte? KA.) Naja, du siehst, schon ziemlich schwierig und in der Praxis unmöglich. Von daher kann man den "Betrug" getrost vergessen. Wie gesagt jemanden als Betrüger zu bezeichnen, obwohl er keiner ist, ist moralisch und rechtlich nicht okay. Zumindest mMn.



ch will hier auch wirklich keine Verhandlung eröffnen, aber er erschleicht sich einen Vorteil, für den er normalerweise zahlen müsste, und das auf kosten anderer, die so nämlich günstig an sein Verkaufsobjekt gekommen wären. Damit finde ich diesen Thread hier mehr als richtig.
Nun, das ist für jemanden, der mitgeboten hat sicher ein wenig ärgerlich, aber so ist halt das Leben. Manchmal hat man Glück und kann ein Schnäppchen machen und manchmal halt nicht. Davon sollte man sich nicht so frusten lassen. (Ist jetzt mal ein persönlicher Ratschlag) Wenn ich so daran denke, was mir schon durch die Lappen gegangen ist, und das schlimmste, ich hatte oft selbst schuld. Ich sag nur: ein Riesenberg "Angriff der Eldar" -Boxen für Stück 5 DM. Gekauft hab ich keine. Konnte ich ja nicht gebrauchen... :fever:
 
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also ob es jetzt rechtens ist oder nicht sei mal dahingestellt, eine mistige aktion ist sowas auf jeden fall. dafür gibts ja die sofortkauf option etc. . also ich finde das ist unfair und sollte dementsprechend auch behandelt werden. ich mache sowas ja auch nicht. wenn halt wenig leute bieten und ein geringer preis dabei rauskommt, dann hat man halt pech. soll man seine sachen dann lieber in die zweite hand oder ähnlichem einstellen anstatt irgendwelche pseudo auktionen durchzuführen.

ganz grosses: böse, aus, geh auf deinen platz für den ebay typen da
 
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Mit vem Vermögensschaden hast du allerdings recht.

Es geht auch nicht um Beweise können im Moment. Lediglich die Aussage: lass ihn doch, schadet ja keinem, und wenn, ist man selber schuld, hätte man ja eh mehr geboten... das ist nicht korrekt.

Wenn ich 300 biete, und er treibt den Preis durch seinen Shill Bidding auf 250, dann ist mir ein Vermögensschaden enstanden, und dann ist es definitiv betrug, da er den Preis künstlich in die höhe getrieben hat.

und wie am Satz 2 zu erkennen ist --- auch der Versuch ist strafbar!
 
eher §188 StGB... allerdings geht es mir hier nicht mehr um den konkreten Fall, sondern die allgemeine Rechtslage bei "Shill Bidding"... und die ist für mich relativ eindeutig.

Durch Shill Bidding versucht man, einen höheren Preis zu erzielen, als es ohen möglich ist. Damit schädige ich den finalen Käufer um die Differenz zwischen dem letzten "echten" Gebot" und dem Endpreis. Und nochmals, auch der Versuch ist strafbar
 
@ Predator5142: Nichts mit Jura, aber ich habe Bekannte die Jura studieren und befasse mich gerne damit. Macht irgendwie Spaß (zumindest wenn man nur so an der Oberfläche kratzt). Ich ärger mich auch, nicht selbst Jura angefangen zu haben.


dito bei mir und zwar den ganzen Satz 😉 Zumindest hatte ich auch ein paar Vorlesungen, und sich mit Gesetzen zumindest auszukennen, erleichtert teilweise manches, vor allem die eigenen Anwaltskosten, weil man (sofern es wirklich dazu kommt, und ich weiß wie überlastet unsere Gerichte sind, also ist es bei mir nur im notwendigsten Fall so) einiges entsprechend Vorbereiten kann, und den Anwalt nicht für Zeug bezahlt, dass man selber auch erledigen kann/könnte.
 
Zum weiteren klugscheissern:

Also hab grad noch mal nachgesehen und und gemerkt warum ich bei §263 StGB nix gefunden hab.

Shill bidding fällt eher unter §263a StGB Computerbetrug.

§263a
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt...

(aus dem guten alten Trö/Fi)
Unbefugt ist demnach eine Handlung die gegenüber einem Menschen als Täuschung aufzufassen wäre. Eine Täuschung gegenüber einem Menschen liegt vor, wenn eine Handlung oder ein in besonderen Fällen ein Unterlassen derart wirkt, dass sie zu einer objektiv fehlerhaften Annahme vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Tatsache führt.


Wenn aber der Anbieter selbst ersteigert oder ein Freund bleibts wohl beim Versuch. Wobei man dass mal genau durchprüfen müsste. Dazu ist meine Rübe aber nach der Klausur zu leer.


Jura ist schon interessant... wenn die die Klausuren nicht wären.
Grade im Strafrecht isses immer: Wenig denk und viel schreib.
Oder aber wer klatscht in vorgegebener Zeit das meiste irgendwie aufs Blatt und hat ein vertretbares Ergebnis.
 
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!? Stimmt, egal ob Betrug oder nicht, solche Sachen sollte man keinem sagen ohne den armen Betrüger um Erlaubnis zu fragen, da ihm ja das Geschäft vermiest wird und Rufschädigung isses auch noch. Dem sollte mal einer Einhalt gebieten, nachher macht das noch Schule und es gibt noch ganze Threads mit "nicht ganz so guten Geschäftspartnern".... Du hast völlig recht!

Es geht einfach darum, dass Grandmaster einen Hinweis bzw. eine Warnung ausgesprochen hat, um einem eventuellen Schaden für ein Forumsmitglied zu verhindern. Dass der Thread aber sofort zum allgemeinen Lästerthread avanciert (zumindest was die ersten beiden Seiten betrifft, danach wird es eh wieder sachlich), war sicherlich nicht Sinn und Zweck seiner Aussage. Zusätzlich dazu scheint es ja irrsinnig lustig zu sein, sich damit zu brüskieren, wie viele Mails man an Ebay oder den Anbieter geschickt hat, sorry, aber das sind doch wohl kaum Erfolge, auf die man stolz sein könnte.

Ich denke daher, dass es doch vernünftig ist, zumindest in der engeren Community (wie hier im Forum) darauf hinzuweisen.

Dem habe ich auch nicht widersprochen, im Gegenteil, das befürworte ich sogar. Ich habe nur die Richtung kritisiert, die dieser Thread eingeschlagen hat.
 
Naja, ebay macht das ja hauptsächlich nicht für den armen Käufer, sondern weil sie ihre (kostenpflichtigen) Verkaufsoptionen angeklickt haben wollen.

Es ist ja nicht mal so dass man keinen hohen Startpreis einstellt, weil es was kostet sondern weil die geiz-ist-geil-Gesellschaft dann nicht mehr drauf bietet. Ingesamt vielleicht unschön, aber hier von Betrug zu reden, halte ich für etwas hochgegriffen. Jemand der ein Höchstgebot von 300€ eingibt, ist auch bereit dieses zu zahlen. Letztendlich ärgert man sich doch nur, dass man es hätte auch günstiger haben können.

Was ich da viel eher ein Problem auf ebay finde, ist die Portoabzocke. DAS ist Betrug, denn ich bekomme u.a. Leistungen verspochen, die dann nicht eingehalten werden (Paket bezahlt, Maxibrief kommt). Da sollte man sich mal eher hinterklemmen, das ist ebay aber scheißegal. Warum? Klar, weil ihnen da kein Geld entgangen ist....
 
@ Predator5142:
Ich glaube nicht, dass das Computerbetrug ist. Ebay ist ja nur die Plattform und diese Auktion mitsamt dem Trick kann ja auch in einem "normalen" Aktionshaus stattfinden, ohne das sich etwas ändern würde. Computerbetrug wäre z.B. wenn man sich per Html ein eigenes eBay-Profil schreibt mit 100% guten Bewertungen, obwohl man 100% schlechte hat und das dann über das richtige legt. (Hab mal im Fehrsehen gesehen, dass das in der Anfangszeit von eBay recht einfach möglich war - ach, aber bevor Fragen kommen, verstanden hab ich es nicht).
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es bei Computerbetrug darum, irgendwelche Daten zu manipulieren, um Geld zu kassieren und ich denke, ein Gebot in die Höhe zu treiben fällt da nicht drunter.

Ist nur so eine Vermutung, aber genau wissen tue ich es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich da viel eher ein Problem auf ebay finde, ist die Portoabzocke. DAS ist Betrug, denn ich bekomme u.a. Leistungen verspochen, die dann nicht eingehalten werden (Paket bezahlt, Maxibrief kommt). Da sollte man sich mal eher hinterklemmen, das ist ebay aber scheißegal. Warum? Klar, weil ihnen da kein Geld entgangen ist....

Dann überleg mal folgendes:

Der Verkäufer hat unversichert als Brief o.ä. verschickt, aber gesagt, dass es versichert (Paket o.ä.) verschickt wird. Natürlich hat man versichert bezahlt. Ca. 5-6 Tage nach Briefeingang sagen, dass nichts angekommen ist und nach der Nummer/Beleg für das Paket verlangen, die natürlich beim Verkäufer nicht vorliegt. Der Verkäufer müsste hier für den "Verlust" aufkommen und Ersatz leisten. Das ist keine feine Sache seitens des Käufers...aber dieser Verkäufer wird es sich ein zweites mal überlegen, so etwas noch mal zu machen! Da will er 2-3 Euro über den Versand verdienen und zahlt letztendlich die ganze Auktion aus seiner eigenen Tasche. Liegt im Ermessen eines jeden, wie er sich in solchen Fällen verhält. Letzten Endes ist die Ware ja angekommen..ob sie nun versichert war oder nicht.

Wie gesagt: Diese ganze Online-Verkaufssache ist ein Spielplatz für "Betrüger" und solche geworden, die andere übers Ohr hauen wollen...schade eigentlich...

MfG
GM
 
Es ist ja nicht mal so dass man keinen hohen Startpreis einstellt, weil es was kostet sondern weil die geiz-ist-geil-Gesellschaft dann nicht mehr drauf bietet. Ingesamt vielleicht unschön, aber hier von Betrug zu reden, halte ich für etwas hochgegriffen. Jemand der ein Höchstgebot von 300€ eingibt, ist auch bereit dieses zu zahlen. Letztendlich ärgert man sich doch nur, dass man es hätte auch günstiger haben können.
Auch wenn jemand ein Höchstgebot von 300 € eingibt, so wird er bei dem Autionsprinzip dennoch geschädigt, sobald er durch einen vom Verkäufer beauftragten Scheinbieter preislich auf diese Summe getrieben wird. Das Prinzip ist ja schließlich, dass der Verkäufer ein Angebot macht und jeder interessierte Käufer ein Gegenangebot abgibt. Derjenige mit dem höchsten Gegenangebot erhält den Zuschlag. Wird vom Verkäufer oder einem Partner mitgeboten, dann wird dadurch der Mindestpreis ohne das Wissen der Käufer verändert. Er wird also irregeführt. Und somit wäre der Straftatbestand des Betrugs erfüllt.
 
Also erstmal müsste man eine Verbindung zwischen Verkäufer und Spassbieter herstellen und diese auch beweisen. Danach müsste man dann beweisen das es wirklich ein Spassbieter war und das er im Auftrag des Käufers gehandelt hat. Danach liegt es immernoch im Ermessen des Gerichtes zu klären ob dies dann wirklich zu einem Vermögensschaden geführt hat. In diesem Fall würde ich mal vermuten das die Klage wegen Geringfügigkeit garnicht erst verhandelt werden würde.

Man sollte einfach keine Anschuldigungen gegen jemanden vorbringen ohne seinen Standpunkt dazu gehört zu haben. Dies erfüllt wie schon erwähnt den Tatbestand der Rufschädigung und der üblen Nachrede. Ich hätte den Kollegen einfach mal direkt angemailt und gefragt was er da treibt.

Um das ein wenig zu untermauern, möcht ich gerne 3 Storry's aus meiner 5jährigen eBay Erfahrung zum Besten geben:

1. Da gab es mal einen eBay-user der hat ohne irgendeinen Grund einfach fast jede meiner Auktionen gestört. Nach erhaltenem Zuschlag ist er von seinem Gebot zurück getreten und / oder ich musste den Artikel als nicht bezahlt melden. Und nach dem neuen eBay-Regeln kann man einen solchen Käufer noch nicht mal negativ bewerten. eBay hat übrigens NICHTS getan obwohl ich die Kollegen mehrfach angemailt habe.

2. Ich wurde von einem Anwalt abgemahnt das ich ein gewerblicher Verkäufer sei. Sowas ist ne ganz tolle Sache. In Deutschland gibt es riesige Anwaltspraxen die nur darauf spezialisiert sind und ausnutzen das unsere Gesetze dies nicht klar regeln. Habe mich bei eBay gemeldet und gefragt was ich tun kann: WISSEN SIE NICHT, sie stellen nur die Plattform zuf Verfügung und das sei mein Problem. Der Verbraucherschutz hat mir dann erklärt was ich tun kann und dies hat auch tatsächlich geholfen.

3. eBay hat inzwischen um den Betrug mit den Versandkosten einzuschränken Höchstgrenzen festgelegt. Das find ich im Ansatz schon mal klasse aber teilweise sind sie zu niedrig. Ich weiß nicht ob einer von euch schon mal die AGB's der Versandunternehmen gelesen hat? Bei der Post steht zum Beispiel drin, das zwischen Artikel und Verpackung 10 cm gepolsterter Zwischenraum bestehen müssen. Ich kann aber die vollen Versandkosten nicht fodern da eBay sie beschränkt. Die Jungs angemailt und promt die tolle Antwort bekommen das man die Versandkosten dann halt über den Kaufpreis reinholsen soll. Wie soll ich denn das jetzt verstehen? Und ich hatte schon den konkreten Fall das ich den Kaufpreis und die Versandkosten für eine sehr teure Ware erstatten muste weil sich der Versender unter Verweis auf seine AGB geweigert hat den entstanden Schaden zu ersetzen.

Lange Rede kurzer Sinn: Man hat es auch als Verkäufer bei eBay nicht leicht und nicht alles ist auch wirklich so wie es sich auf den ersten Blick darstellt.