Hallo, mal zum Thema.
Ein Betrug nach §263 StGB setzt eine Täuschungshandlung voraus die zu einem Irrtum führt woraufhin der Getäuschte eine Vermögensverschiebung (zu seinen Lasten) vornimmt. Worin sollte der Irrtum liegen ? Worin die Vermögensverschiebung ? Du verlierst ja kein Vermögen, sprich wirtschaftliche Werte.
Also Betrug isses nicht. Kann ich auch mit ziemlicher Gewissheit sagen, da ich heut morgen meine Strafrechtexamensklausur hinter mich gebracht hab (euphorischunderleichtertbin). Ist also noch recht frisch das Wissen.
Sehe grad man sollte trotz aller Euphorie auch mal die anderen Beiträge lesen... :blush:😀
Ein Betrug nach §263 StGB setzt eine Täuschungshandlung voraus die zu einem Irrtum führt woraufhin der Getäuschte eine Vermögensverschiebung (zu seinen Lasten) vornimmt. Worin sollte der Irrtum liegen ? Worin die Vermögensverschiebung ? Du verlierst ja kein Vermögen, sprich wirtschaftliche Werte.
Also Betrug isses nicht. Kann ich auch mit ziemlicher Gewissheit sagen, da ich heut morgen meine Strafrechtexamensklausur hinter mich gebracht hab (euphorischunderleichtertbin). Ist also noch recht frisch das Wissen.
Sehe grad man sollte trotz aller Euphorie auch mal die anderen Beiträge lesen... :blush:😀
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