Betrügerwarnung bei Ebay

Man sollte einfach keine Anschuldigungen gegen jemanden vorbringen ohne seinen Standpunkt dazu gehört zu haben. Dies erfüllt wie schon erwähnt den Tatbestand der Rufschädigung und der üblen Nachrede. Ich hätte den Kollegen einfach mal direkt angemailt und gefragt was er da treibt.

Nette Idee. Ist auch gemacht worden. Nur was dabei rausgekommen ist, kannste dir ja denken: Nichts.

1. Da gab es mal einen eBay-user der hat ohne irgendeinen Grund einfach fast jede meiner Auktionen gestört. Nach erhaltenem Zuschlag ist er von seinem Gebot zurück getreten und / oder ich musste den Artikel als nicht bezahlt melden. Und nach dem neuen eBay-Regeln kann man einen solchen Käufer noch nicht mal negativ bewerten. eBay hat übrigens NICHTS getan obwohl ich die Kollegen mehrfach angemailt habe.

Meines Wissens kann man Mitglieder von den eigenen Auktionen ausschließen (Verbot der Gebotsabgabe)...scheint hier irgendwie nicht geschehen zu sein. Komisch.

2. Ich wurde von einem Anwalt abgemahnt das ich ein gewerblicher Verkäufer sei. Sowas ist ne ganz tolle Sache. In Deutschland gibt es riesige Anwaltspraxen die nur darauf spezialisiert sind und ausnutzen das unsere Gesetze dies nicht klar regeln. Habe mich bei eBay gemeldet und gefragt was ich tun kann: WISSEN SIE NICHT, sie stellen nur die Plattform zuf Verfügung und das sei mein Problem. Der Verbraucherschutz hat mir dann erklärt was ich tun kann und dies hat auch tatsächlich geholfen.

Abmahnungen sind unangenehm, können aber meines Wissens auch nicht so leicht ausgesprochen werden (nicht jeder x-beliebige Privatuser darf eine Abmahnung aussprechen...wenn ich mich irren sollte, bitte darauf hinweisen, danke). Da müssen schon Gründe vorliegen. Hierzu wären weitere Details hilfreich, um mehr sagen zu können.

3. eBay hat inzwischen um den Betrug mit den Versandkosten einzuschränken Höchstgrenzen festgelegt. Das find ich im Ansatz schon mal klasse aber teilweise sind sie zu niedrig. Ich weiß nicht ob einer von euch schon mal die AGB's der Versandunternehmen gelesen hat? Bei der Post steht zum Beispiel drin, das zwischen Artikel und Verpackung 10 cm gepolsterter Zwischenraum bestehen müssen. Ich kann aber die vollen Versandkosten nicht fodern da eBay sie beschränkt. Die Jungs angemailt und promt die tolle Antwort bekommen das man die Versandkosten dann halt über den Kaufpreis reinholsen soll. Wie soll ich denn das jetzt verstehen? Und ich hatte schon den konkreten Fall das ich den Kaufpreis und die Versandkosten für eine sehr teure Ware erstatten muste weil sich der Versender unter Verweis auf seine AGB geweigert hat den entstanden Schaden zu ersetzen.

Das gilt aber auch nur für bestimmte Kategorien, wo Extremfälle aufgetreten sind. Beispiel: Jemand verkauft viele einzelne CDs. Für jede weitere CD nach der ersten verlangt der Käufer (aus welchen Gründen auch immer) +1 Euro Versandkostenpauschale. Der Käufer von den 27 CDs staunte dann über die Versandkosten von knapp 30 Euro. War interessant, diesen Fall zu verfolgen. Leider weiß ich das Ergebnis nicht. Was ist hier falsch oder richtig? Der Verkäufer, weil er zu hohe Versandkosten nimmt, aber darauf hinweist oder der Käufer, der sich die Artikelbeschreibung nicht richtig durchgelesen hat und sauer über die unverschämten Versandkosten ist? Fragen über Fragen...^^

Lange Rede kurzer Sinn: Man hat es auch als Verkäufer bei eBay nicht leicht und nicht alles ist auch wirklich so wie es sich auf den ersten Blick darstellt.

Hat ja auch keiner dementiert. Für mich erscheint der Fall aber recht eindeutig.

MfG
GM
 
zumal die ersten beide male die armee jeweils von selben user gekauft wurde....und die 1 bewertung für den auktionsaccount spricht für sich.
ich denke mal der account der die auktion am laufen hat ist der zweitaccount...wenns nicht genug ist wird mit dem hauptaccount überboten😀.

aber wurst,wird er sie eben nie los...und zahlt immer schön die einstellgebühren....
 
Schade das der Verkäufer nicht geantwortet hat. Damit hat er sich natürlich ziemlich ins Abseitz manövriert.

Ja, man kann Mitlglieder von den eigenen Auktionen ausschließen. Diese Funktion nützt dir aber nichts wenn der Spassbieter mehrere Accounts hat, so wie es bei mir der Fall war :-( Spassbieten ist bei eBay übringes ein bekanntes Problem.

Abmahnungen können nur von einem Anwalt ausgesprochen werden. Abmahnungen sollen Verbraucher vor unseriösen Verkäufern (mit zum Beispiel mit rechtswiedrigen Klauseln in den AGB's) schützen. In meinem Fall wurde der Anwalt von einem eBay-Händler beauftragt, hat meinen Status als privaten Verkäufer bezweifelt, ein Wettbewerbsverhältnis konstruiert und einen hohne Streitwert festgelegt. Dann hat er eine Unterlassungserklärung und "seine Gebühren" gefordert. Laut Verbraucherschutz kein Einzelfall und inzwischen eher die Regel als die Ausnahme. Es gibt auch schon erste Urteile wegen "Abmahnmissbrauch" ;-)

Richtig bisher gilt es nur für bestimmte Kategorien. eBay möchte das aber auf lange Sicht auf weitere Kategorien ausweiten. Bei mir war es auf jeden Fall recht unschön weil ich mit genau einem solchen Artikel schon mal Probleme gab und ich auf einmal nicht mehr die vollen Versandkosten (6,90 für ein Paket) angeben konnte (sondern nur 6,00 EUR). HERMES und DPD wären bei dieser Paketgröße (gem. AGB gepackt) noch treuer gewesen. Wie gesagt, im Ansatz find ich die Idee absolut klasse.

Wie gesagt, für dich stellt es sich vielleicht recht eindeutig dar, die Frage ist aber ob es das wirklich ist. Wenn der Verkäufer sich nicht äussert werden wir es wohl nie erfahren ;-)