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Kannste dem bestimmt noch wegen Täuschung was anhängen.

Dachte auch er hätte differenzieren müssen...


Hab ich auchschon überlegt... ^^
Ersteigern und ihn dann wegen Täuschung anzeigen und auf schadensersatz verklagen. Am Ende kommt man dann vielleicht doch noch an seine Kanone 😀

Gibt es hier jemand der sich genauer it sowas beschäftigt? Würde ich mal interessieren, ist meiner Aufassung nach nälich Täuschung oder und so gesehen hätte man nen Anspruch auf das beschriebene "Original Modell".
 
Gibt es hier jemand der sich genauer it sowas beschäftigt? Würde ich mal interessieren, ist meiner Aufassung nach nälich Täuschung oder und so gesehen hätte man nen Anspruch auf das beschriebene "Original Modell".

Schadenersatz ist glaube ich nicht drinnen. Es muss ja auch noch zwischen Täunschung und arglistiger Täuschung unterschieden werden usw.

Generell darfste das Ding dann aber auch zurückgeben, wenns nen Privathändler ist. Aber ich glaube darauf läuft es hinaus. Du Geld wieder, er Ware.

Was ich noch so aus Privarecht weiß...
 
Abgesehen davon würde das vor keinem Gericht jemals verhandelt werden.

Ich weiss grad nicht genau wie es im juristen Deutsch heisst, ich glaube irgendwas mit "Geringfügigkeit" oder so...

Kommt drauf an. Wenn du es kaufst und dann eine Rückgabe des Geldes gegen Rücksendung des Artikels verlangst, aufgrund von Täuschung und er nicht zustimmt, dann käme das vor Gericht.

Aber nur weil es es falsch reinschreibt wohl nicht. Das stimmt.
 
Laut OLG Zweibrücken ist die "Sinnhaftigkeit einer Klage nicht justiziabel"

Soll heissen Privat kannst du klagen wie du lustig bist. Im Ernstfall wird Quatsch meistens abgewiesen.

Wenn einer aber behauptet das Teil sei Original und es ist es nicht liegt eine (arglistige) Täuschung vor. So doof, dass man das Teil nicht als Klorolle erkennt kann niemand sein. Auch kein Richter.
 
Jedoch wird das kaum ein Richter annehmen. Der Betrag ist wirklich Geringfügigkeit. Ob sich ein Staatsanwalt der Sache annimt, ist etwas anderes. Aber letztendlich bekommst du das, was auf dem Bild zu sehen ist.

Soweit ich das betrache, ist das keine arglistige Täuschung. Lediglich ein dumme Wortwahl. Jedoch kann man auf Rücktritt vom Kaufvertrag pledieren (schreibt man das so? - bestimmt mit ä), da Artikel von der Beschreibung abweicht. Wobei Preisminderung bei solchen Beträgen sinnvoller ist.

@ das Mutterschiff. Hätte ich das zu den Zeitpunkt gesehen, hätte ich das wohl gekauft. Ist kein Geld für so ein Teil mMn. Geiles gerät ^^
 
Es gibt keine Geringfügigkeitsschwelle in der Justiz, das wäre auch fatal. Dann müsste diesen Schwellenwert ja niemand mehr bezahlen, und könnte auch jede höhere Rechnung darum kürzen.

@ das Mutterschiff. Hätte ich das zu den Zeitpunkt gesehen, hätte ich das wohl gekauft. Ist kein Geld für so ein Teil mMn. Geiles gerät ^^


Ich auch.
 
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