EULAs als Rechtfertigung für Spyware in Spielen?

Wer liest sich schon seitenlange EULAs durch? Die meisten setzen nur den Haken, damit die Installation weitergeht und er möglichst bald zocken kann.

Ich weiß nicht, ob dies auch auf EULA´s zutrifft, aber für AGB gibt es einen Paragraphen, laut dem dort keine ungewöhnlichen Inhalte drin stehen dürfen, also mit anderen Worten etwas, von dem der Kunde nicht selbstredend ausgehen kann, dass es drin steht. Damit hat der Gesetzgeber eben genau dieser Tatsache Rechnung getragen, dass sich das in der Praxis keiner durch ließt.
 
Es ist äußerst fragwürdig, ob das mit deutschem Recht vereinbar ist. Aber dafür müsste natürlich erstmal so ein Fall eintreten und der betroffene User dann klagen.

Der Witz ist, dass man sich seinen Account nicht zurückklagen kann, denn da steht ja auch in der EULA, dass Ea (oder Blizzard) ohne Begründung den Account löschen/bannen können.

Schön, dass wir rechtlich abgesichert sind, praktisch nutzt es aber nichts. Die machen trotzdem was sie wollen. Denn dahingehend sind ihre Nutzungsbestimmungen durchaus ausgelegt. Und der Spyware des Herstellers mit einer Klage zu drohen hält das Programm nicht davon ab zu schnüffeln und Daten zu übertragen.

Und dass ich mir keine aktuellen Spiele mehr kaufe, halte ich für unwahrscheinlich. Dafür spiele ich zu gerne.

Durch Nichtkauf hält man zwar theoretisch die Hersteller auf, aber praktisch gibt es zuviele die trotzdem kaufen. Das ist also bei all der Dummheit der Käufer leider kein Argument.
(Trotzdem behalte ich mir vor Batttlefield 3 und künftige Spiele mit derartigen EULAs nicht zu kaufen).
 
Der Witz ist, dass man sich seinen Account nicht zurückklagen kann, denn da steht ja auch in der EULA, dass Ea (oder Blizzard) ohne Begründung den Account löschen/bannen können.

Deutsches Recht > EULA 😉
Wenn das, was die in ihre EULA schreiben nicht rechtens ist, können sie dir auch nicht einfach so deinen Account löschen. Du hast schließlich dafür bezahlt.

Um es mal übertrieben auszudrücken: Wenn Blizzard in die EULA schreibt, dass du dich verpflichtest, deine rechte Niere zu spenden und du das verweigerst wenn der Metzger vor der Tür steht und Blizzard daraufhin deinen Account sperrt kannst du selbstverständlich (erfolgreich) dagegen klagen.
 
Deutsches Recht > EULA
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Wenn das, was die in ihre EULA schreiben nicht rechtens ist, können sie dir auch nicht einfach so deinen Account löschen. Du hast schließlich dafür bezahlt.
In welchem Paragrafen ist nochmal gleich das Recht auf den eigenen WoW-Account festgehalten?
Selbstverständlich können die dich jederzeit kicken.
 
In welchem Paragrafen ist nochmal gleich das Recht auf den eigenen WoW-Account festgehalten?
Selbstverständlich können die dich jederzeit kicken.
Ist ja sicher was Wahres dran. Aber ist auf der anderen Seite ein Unternehmen nicht auch verpflichtet, rechtlich für das Zielland korrekte Regeln/Nutzungsbedingungen aufzustellen? Nicht mit unseren Gesetzen vereinbare Produkte werden dann doch im Zweifelsfall verboten. Zwar hat der Kunde kein Recht auf WoW, auf der anderen Seite ist es in der Verantwortlichkeit eines Unternehmens sich mit den rechtlichen Begebenheiten ihres Marktes auseinander zu setzen und sich an die lokalen Regeln zu halten. Würde man das Ganze also bis vor ein Gericht bringen, würde wohl Blizzard, zugunsten der hohen Einnahmen auf dem deutschen/nicht-US Markt in den sauren Apfel beißen und solche Accounts dann nicht sperren. Nur so etwas wird eben von keinem vor Gericht gebracht, die Kunden nehmen die Bedingungen von Blizzard einfach hin, auch wenn sie es auf Basis ihres heimischen Rechtssystems nicht hinnehmen bräuchten.
 
Das ist ja der Witz: Gehören die Daten wirklich noch mir, wenn ich sie im Web veröffentliche?

Ja, das steht im Grundgesetz. Du kannst deine Daten im Internet veröffentlichen, z.B. auf deiner Website, aber niemand darf sie verwenden.

Siehe hierzu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung

Klage gegen Facebook:
http://www.youtube.com/watch?v=tW98klGgl4I&feature=related

Die Problematik die ich sehe ist, das die Gesetzte und Rechtsprechung in manchen Bereichen des Datenschutz nicht eindeutig sind und sich manchmal wiedersprechen. Manche Gerichte haben Forenadmins vorgeschrieben IPs zu speichern(Verbrechensaufklärung), manche haben gesagt ihr müsst nicht speichern(Aufwand nicht zumutbar) und wieder andere, ihr dürft nicht speichern(Datenschutz).

Die Politik ist gefodert den Datenschutz ans 21 Jhd. anzupassen. Da haben die zwei Volksparteien leider keine ausreichende Lösungen.
 
Mann, sind hier heute wieder alle schlau... <_<

In welchem Paragrafen ist nochmal gleich das Recht auf den eigenen WoW-Account festgehalten?
Selbstverständlich können die dich jederzeit kicken.

So lange man dafür bezahlt hat man selbstverständlich auch das Recht, das Ding zu benutzen. Man kann WoW als Produkt ohne den Battlenet-Account nicht mehr verwenden, daher darf Blizzard den nicht einfach so löschen so lange man dafür zahlt. Natürlich können sie Leute raus schmeißen, die WoW für illegale Aktivitäten nutzen, aber das ist ja auch durch geltendes Recht gedeckt. In dem hier diskutierten Fall geht es aber um die konkrete Frage, ober der Anspruch den Blizzard in den EULA definiert überhaupt mit unserem Recht konform geht. Wenn einzelne Absätze in der EULA (z.B. "Der User spendet seine rechte Niere an Blizzard) nicht durch unser Recht gedeckt werden, sind diese schlicht und ergreifend unwirksam. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Der gesamte Kaufvertrag wird unwirksam
b) Wenn der Vertrag eine salvatorische Klausel enthält wird nur der entsprechende Absatz unwirksam

Ja, das steht im Grundgesetz. Du kannst deine Daten im Internet veröffentlichen, z.B. auf deiner Website, aber niemand darf sie verwenden.

Siehe hierzu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung

Und was hat das jetzt mit meinen Forenbeiträgen hier zu tun? Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung spricht in erster Linie von personenbezogenen Daten, wie Adresse, Telefonnummer etc.
Der konkrete Content in Form von Beiträgen, Bildern etc. die man in sozialen Netzwerken oder einem Forum wie diesem hier einstellt steht auf einem ganz anderen Blatt. Stelle dir mal vor, ein Mod löscht hier eine Beleidigung aus einem Beitrag raus und der User beruft sich auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und will, dass der Text wieder her gestellt wird. Das läuft so in der Praxis nicht. 😉
 
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Ich weiß nicht, ob dies auch auf EULA´s zutrifft, aber für AGB gibt es einen Paragraphen, laut dem dort keine ungewöhnlichen Inhalte drin stehen dürfen, also mit anderen Worten etwas, von dem der Kunde nicht selbstredend ausgehen kann, dass es drin steht. Damit hat der Gesetzgeber eben genau dieser Tatsache Rechnung getragen, dass sich das in der Praxis keiner durch ließt.

Ich stele die deutsche Rechtsprechung gar nicht in Frage. Ich wollte damit nur sagen, daß es kaum zu Klagen gegen ungültige EULAs und AGB kommen dürfte, weil sich gefühlte 99% aller Kunden gar nicht um sowas kümmern (wollen).
Und wenn man Klage erhebt, steht man als einzelner Kunde auch sehr schlecht da, weil man alleine nicht wirklich die Prozeßkosten stemmen will/kann. Man müßte sich also z.B. an eine Verbraucherschutzorganisation wenden. Da bedeutet aber für die meisten zuviel Aufwand. Die wollen einfach ihr Spiel zocken und gut. Die Kunden (egal ob Erwachsene, Kinder oder Jugendliche) sind auch noch nicht genug dafür sensibilisiert, mit ihren Daten vorsichtig umzugehen. Dafür wird das Thema auch in den Medien zu wenig behandelt.
 
Ich stele die deutsche Rechtsprechung gar nicht in Frage. Ich wollte damit nur sagen, daß es kaum zu Klagen gegen ungültige EULAs und AGB kommen dürfte, weil sich gefühlte 99% aller Kunden gar nicht um sowas kümmern (wollen).

Sollte der konkrete Fall eintreten, dass Usern der Account gesperrt wird weil sie sich vor Spionagemaßnahmen schützen wird es die Leute ganz schnell auf einmal doch interessieren. ^_^

Es wäre auch anzunehmen, dass in einem solchen Fall eine größere Personengruppe betroffen ist, so dass eine Sammelklage Sinn machen würde.

Dafür wird das Thema auch in den Medien zu wenig behandelt.

Ich finde ehrlich gesagt, dass es teilweise sogar zu viel behandelt wird - es hört halt nur keiner zu. Die Verbraucher selbst sind zwiegespalten. Die einen proben wegen jedem Mückenschiss einen Aufstand und stellen vollkommen unrealistische Forderungen an Gesetzgeber und Unternehmen, den anderen ist es schlicht und ergreifend scheißegal.
 
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So lange man dafür bezahlt hat man selbstverständlich auch das Recht, das Ding zu benutzen. Man kann WoW als Produkt ohne den Battlenet-Account nicht mehr verwenden, daher darf Blizzard den nicht einfach so löschen so lange man dafür zahlt. Natürlich können sie Leute raus schmeißen, die WoW für illegale Aktivitäten nutzen, aber das ist ja auch durch geltendes Recht gedeckt. In dem hier diskutierten Fall geht es aber um die konkrete Frage, ober der Anspruch den Blizzard in den EULA definiert überhaupt mit unserem Recht konform geht. Wenn einzelne Absätze in der EULA (z.B. "Der User spendet seine rechte Niere an Blizzard) nicht durch unser Recht gedeckt werden, sind diese schlicht und ergreifend unwirksam. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
Nee, Blackorc, die können dich immer und überall kicken und du kannst dich da nicht wieder "einklagen". Das deutsche Recht beschützt deinen WoW-Account nicht! Eventuell könntest du, wenn du unverschuldet gekickt wurdest, deine 5€ Abogebühren, oder wie viel da dann über bleibt, erklagen. Aber ich denke, sowas würde wegen Belanglosigkeit überhaupt nicht erst verhandelt.
Wie dem auch sei. Sie (alle, nicht nur Blizzard) können dich kicken. Ohne Grund und wann sie wollen. Und du kannst nichts dagegen machen. Was in irgendwelchen EULAs etc. steht ist völlig irrelevant.
 
Dazu kommt noch, dass man das Produkt (hier PC-Spiel) durch den Kauf im Laden oder online, gar nicht besitzt.
Alle Eigentumsrechte bleiben beim Hersteller, sozusagen.

Was ich bekomme, wenn ich mir zb Battlefield 3 kaufe ist also eigentlich nur das Privileg das Produkt einer Firma zb EA zu nutzen. Das fällt nicht mal unter "Verleih".

Welche Rechte kann man denn da noch geltend machen?

Und in den EULAs von kostenpflichtigen MMOs steht zb auch, dass bereits gezahltes Geld nicht zurück erstattet wird.
Das allerdings könnte dank deutschem Recht eingeklagt werden (falls ich hier nicht auf dem Holzweg bin).
Im Falle WoW wären das bis zu 36EUR, also schon keine Kleinigkeit mehr. Das müsste sogar genau der Grenzwert sein.
 
So lange man dafür bezahlt hat man selbstverständlich auch das Recht, das Ding zu benutzen. Man kann WoW als Produkt ohne den Battlenet-Account nicht mehr verwenden, daher darf Blizzard den nicht einfach so löschen so lange man dafür zahlt. Natürlich können sie Leute raus schmeißen, die WoW für illegale Aktivitäten nutzen, aber das ist ja auch durch geltendes Recht gedeckt. In dem hier diskutierten Fall geht es aber um die konkrete Frage, ober der Anspruch den Blizzard in den EULA definiert überhaupt mit unserem Recht konform geht.[..]

Sorry, aber man muss es erstmal schaffen eine Account-Löschung zu provozieren/erwirken. Es nun wirklich nicht so, dass den GMs öfters mal langweilig ist und sie einfach aus Spaß Accounts löschen.

Der Battle.net-Account ist nichts anderes als eine Mitgliedschaft, wie sie in jedem Sportverein geführt wird, und die wird durch die Geldzahlung nicht mein Eigentum, über das ich frei verfügen kann.

Die konkrete Frage ist übrigens auch schon lange beantwortet, denn Blizzard verweist explizit auf einzelne Passen der Nutzungsbedingungen, die für eine Löschung relevant sind. Die decken sich inhaltlich quasi komplett mit unserer Gesetzeslage, außer man unterstellt bei neutraler Formulierung eine negative Intention. Und selbst wenn Blizzard nun die besagten Passagen in den Nutzungsbedingungen entsprechend anpasst, sodass sie in der deutschen Variante auf die entsprechenden Richtlinien im Gesetz hinweisen und nach unserer Rechtssprechung entsprechend korrekt formuliert sind, ist der Anspruch nicht berechtigt, weil die EULA an sich nicht gültig ist.
 
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Sorry, aber man muss es erstmal schaffen eine Account-Löschung zu provozieren/erwirken.

Wir sollten hier unterscheiden, welchen Account wir meinen. Ich beziehe mich speziell bei WoW auf den Spielaccount selbst, nicht auf kostenlose Plattformen.

Zu Anfangszeiten von WoW wurden wegen Schwierigkeiten beim Lastschriftverfahren etwa 60% der mir bekannten Spieler gesperrt. Im Gesamten waren es wohl mehrere Tausend Spieler (ausschließlich Deutsche, denn diese Bezahlvariante geht nur hier).

Zusätzlich etwa im gleichen Zeitraum wurden wegen Verdacht auf illegalen Spielgelderwerb mehrere Zehntausend Spieler (weltweit) gesperrt. Nach Monatenlangem Gezeter der "zu Unrecht" Betroffenen wurden einige Accounts wieder hergestellt. Auch von dieser Sorte Betroffene kannte ich einige.

Bei anderen Spielen wurde zb der Arcade GameSpy verwendet, der Cheatingtools finden und den Spieler dann von Partien ausschließen sollte. Der funktionierte sogar so gut, dass ich selbst (natürlich ohne die Nutzung irgendwelcher Cheatingprogramme) öfter ausgeschlossen wurde, als ich an Partien teilnehmen konnte.
Bei welchen Spielen genau das war, weiß ich nicht mehr, aber es waren gleich mehrere Shooter.


Fazit: um den Cheatern zu begegnen wurden Mechanismen geschaffen, die weit über das Ziel hinausschossen und die Cheater trotzdem nicht aus der Welt schaffen konnten. Und die ehrlichen Nutzer ebenfalls gängelten.
Die Tendenz, beim Versuch der Spielentwickler/-publisher ihre eigenen Rechte zu sichern und Missbrauch zu verhindern, die sich durch massive Einschränkung der Rechte der Spieler zeigt, gefällt mir gar nicht. Bleibt also nur als Reaktion des Einzelnen übrig, sich von solchen Produkten fernzuhalten. Aber wenn ich Spiele spielen will und nicht auf uralte zurückgreifen möchte, fehlen bald Alternativen.
 
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Wetten, dass EA diese Geschichte schnell einstellt, wenn alle User jeden Monat nachfragen welche Daten über sie gespeichert werden?

Hierzu habt ihr laut EU Verordnung das Recht! EA hat die Pflicht euch schnellstens (i.d.R. innerhalb 48 Stunden) diese Daten zur Verfügung zu stellen. Nur müsst ihr eben den A.. in der Hose haben das im Notfall rechtlich durchzusetzen (Anwaltsbrief kostet knapp 40 €, die Ihr einklagen könnt)

Wenn sowas erstmal Mode wird, werden es sich Firmen sicher zweimal überlegen ob man die Kunden derartig zu zwiebeln versucht.