Für mich steht es irgendwie noch nicht fest, sorry. Denn die Regel in BdC listet ja die Situationen auf, in denen er nicht den Hinterhalt auslösen kann, und ein fliehender General steht dort nicht dabei, nur ein bereits vom Tisch geflohener. Wenn ein fliehender General den Hinterhalt nicht auslösen könnte, würde das dort doch auch stehen.
Und jetzt bringt nicht den Spruch von wegen "man darf nur was dasteht, und nicht alles was nicht verboten ist" - das weiß ich. Aber in der Hinterhaltregel steht ja eben, dass, beginnend ab dem zweiten Spielzug, der General den Hinterhalt auslösen darf, und dass er es nicht darf, wenn er ausgeschaltet oder vom Spielfeld geflohen ist. Weitere Ausschlussmöglichkeiten werden nicht erwähnt, von daher bin ich der Meinung, dass er es in jeder anderen Situation darf (auch wenn er blöd ist, z.B.).
Und btw, dieses magische Schwert der DE (ich glaube es heißt Frostklinge) benutzt doch niemand. Damit zahlt man 15 Punkte für 3 Attacken mit S3, die dann blöd machen, wenn der Gegner noch ne Wunde übrig hat. Na herrlich. Deswegen habe ich das überhaupt nicht berücksichtigt.