6. Edition [FAQ] Tiermenschengeneral auf der Flucht

Originally posted by Mornedhel@27. Oct 2005 - 14:27
Für mich steht es irgendwie noch nicht fest, sorry.
Für mich auch nicht.

Ich hoffe, wir können weiterhin produktiv diskutieren und die Leute, die eine feste Meinung haben, gehen auf die Argumente der Anderen ein.

Wie gesagt: Für mich heisst eine Nicht-Erwähnung von Fliehen, dass in diesem Fall aufs Hauptregelbuch zurückgegriffen werden muss. Genauso würde ich es bei den ganzen anderen Möglichkeiten machen (Blödheit, Wird von nem Zauberpatzer betäubt, Leidenschaftliche Zuckungen des Slaanesh...), und dann unterscheiden zwischen

1. "Darf nichts tun, ausser a und b und c ..."
2. "Darf a und b und c ... nicht tun"

Im ersten Fall würde ich halt auch keinen Hinterhalt zulassen, im zweiten schon.
 
Originally posted by Aidan@27. Oct 2005 - 14:46
Wie gesagt: Für mich heisst eine Nicht-Erwähnung von Fliehen, dass in diesem Fall aufs Hauptregelbuch zurückgegriffen werden muss. Genauso würde ich es bei den ganzen anderen Möglichkeiten machen (Blödheit, Wird von nem Zauberpatzer betäubt, Leidenschaftliche Zuckungen des Slaanesh...), und dann unterscheiden zwischen

1. "Darf nichts tun, ausser a und b und c ..."
2. "Darf a und b und c ... nicht tun"

Im ersten Fall würde ich halt auch keinen Hinterhalt zulassen, im zweiten schon.
Aber so wie in Deiner Variante 2. steht es doch im BdC-Buch: er darf jederzeit den Hinterhalt auslösen, ausser wenn er ausgeschaltet oder bereits vom Spielfeld geflohen ist.

Darum sehe ich da auch keine Notwendigkeit, aufs Regelbuch zurückzugreifen, denn wenn er auf der Flucht nicht den Hinterhalt auslösen dürfte, würde das doch bei den Ausnahmen dabei stehen. Da es das nicht tut, gehe ich davon aus, dass er es darf.

Ob das hintergrundtechnisch Sinn macht, ist wieder was ganz Anderes, aber darum gehts hier ja nicht.