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@ morphfreudig:

siehst fast so aus wie ich vor 3 Wochen... direkt nach meiner Nasen/Kieferaugmentation *g*
viel Glück beim Verheilen... sowas macht kein Spass...

damits kein OT ist...

Ich in Klamotte aufm Letzten Larp (Epic Empires)

IMGP1565_kl.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist richtig, wer eine Kampfkunst aufübt darf davon nur in absoluten Notwehrsituationen Gebrauch machen. Wenn der liebe Herr Kickboxer also Kampftechniken angewandt hat, kriegt er einerseits einen lebenslangen Ausschluss von Training, Turnieren etc. und andererseits macht er sich sehr, sehr strafbar.

Gute Besserung @ morphfreudig, sieht ja übel aus :huh:

Ähm... niemand darf jemand anderem aufs Maul hauen, Kampfsport oder nicht. Was richtig ist, ist dass Tritte von einem Kickboxer mit Sicherheit als gefährliche Körperverletzung zählen (bringt höhere Strafe als die "normale" Körperverletzung). Dafür kann aber - je nach Richter - auch schon ein normaler Schuh reichen (der berühmte "beschuhte Fuß").

Und was Notwehrsituationen angeht: Immer nur "die Verteidigung, die erforderlich ist, den gegenwärtigen Angriff abzuwehren", also auch in Notwehr nicht den Karate-Todeskick auspacken wenn einen ein Besoffener anrempelt, den man auch einfach umschubsen kann.

Gute Besserung, morphfreudig - sieht beachtlich aus!
 
Hab da mal gehört, so ein Kampfsportler darf seine Fähigkeiten nicht einsetzen weil das wie eine Waffe zählt oder dergleichen - stimmt das?
Also in der Prüfungsordnung beim Karate steht drin, dass der Schüler eine gewisse geistige Reife mitzubringen hat. Leider wird das nicht geprüft.
Beim Kickboxen gibt es leider so etwas gar nicht und auch sonst keine Etikette. Da gehen halt leider nur Leute hin, die sich prügeln wollen.

Gute Besserung
 
Hab da mal gehört, so ein Kampfsportler darf seine Fähigkeiten nicht einsetzen weil das wie eine Waffe zählt oder dergleichen - stimmt das?

Ich hoffe du hast eine saftige Anzeige erstattet.

Und wenn sich ein Kampfsportler auf eine öffentliche Versammlung begibt, dann muss er sich sicher vor zugriffen von außen verpacken, damit er nicht als Waffe benutzt werden kann, oder wie?

Nein, dass ist ein altes Vorurteil, das man immer wieder höhrt. Du darfst weder als Kamfsportler noch als nichtkämpfer körperlich gegen andere tätig werden, solange es sich nciht um eine Notwehrhandlung handelt. Da ist es dir dann erlaubt (im Sinne der Verhältnismäßigkeit, wenn der Kendoka mit einem Katana den unbewaffneten Handtaschendieb enthauptet, überschreitet er sein Notwehrrecht) körperlich Tätig zu werden.

Ergo: Rechtlich darf ohne weiteres keiner "Kämpfen", ob mit oder ohne Kampfkunst. Praktisch handelte mein eigener Trainer das, indem er "Unruhestifter" aus dem Training verwies, sofern er beschwerden hörte.

Allerdings werden dir, wenn dir ein Staatsanwalt hinterher deine Kampkunst/sport nachweist, wird er evtl. versuchen, dir einen Tatvorsatz anzuhängen.
 
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