Geilste Mini im 40k-Universum

Commander D.S.

Aushilfspinsler
17. November 2007
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Hey,
welche Mini haltet ihr für die am besten modellierte, am eindrucksvollsten gestaltete oder einfach für die geilste ?
Die Idee für diese Umfrage kam mir, als ich grade meinen (Achtung jetzt kommts) Al´rahem betrachtete und festgestellt hab, dass er verdammt detailliert modelliert wurde und einfach nice aussieht. Gut er ist kein Dämonenprinz, trotzdem aber ein sehr geiles Modell imo.

Schreibt einfach was ihr denkt. Aus welcher Edi euer Favorit ist ist egal, Plastik oder Zinn und Volk ebenfalls.

Danke für eure Aufmerksamkeit :kapuze:
 
khornedp2.jpg


Für mich die geilste Mini ist der Khornedämonenprinz den ich jetzt auch mein Eigen nenne 😉
 
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Hehe, netter Thread. ^_^

Das ist eine ganz schön schwierige Frage, wenn man bedenkt, wie viele Miniaturen GW im Laufe der Zeit raus gebracht hat. Ich weiß nicht, ob ich mich so recht entscheiden kann, aber hier einige ganz heiße Anwärter:

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Die sind jetzt alle von der aktuellen Homepage, ich war zu faul, in Archiven zu stöbern. Aber gerade bei älteren Modellen finden sich auch einige Perlen, zum Beispiel die uralten Khorne Berzerker.
 
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Vergiss es, entschuldige bitte die Umstände! GW und ihre eigenwillige Rechtsauffassung. Traue keinem Rothemd.

LOL - soviel zu Deeplinks...

Paperboy: Zulässigkeit von "Deep Links": BGH, Urteil vom 17.7.2003, I ZR 259/00
UrhG, §§ 15, 16, 87b, UWG § 1

Die Verlegerin des Handelsblattes klagt den Betreiber des Internet-Suchdienstes "Paperboy", der eine Vielzahl von Websites, vor allem von Zeitungsartikeln auf tagesaktuelle Informationen auswertet und diese seinen Besuchern in der Art eines Link-Pressespiegels zu vom Besucher ausgewählten Themen zur Verfügung stellt und auch per E-Mail versendet, auf Unterlassung. Das LG Köln hat der Klage stattgegeben, das OLG Köln hat abgewiesen.
Der BGH bestätigt die Abweisung: Der Suchdienst verletzt keine Rechte der Klägerin.
Wird ein Hyperlink zu einer Datei auf einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk gesetzt, wird dadurch nicht in das Vervielfältigungsrecht an diesem Werk eingegriffen. Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische
Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. Es wird deshalb grundsätzlich kein urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen, wenn der Zugang zu dem Werk durch das Setzen von Hyperlinks (auch in der Form von Deep-Links) erleichtert wird.
Durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk, wird auch nicht in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes eingegriffen. Die Information ist auch jederzeit ohne Link bereits durch Eingabe des URL in die Adresszeile des Browsers zugänglich.
Das Setzen von Hyperlinks auf Artikel, die vom Berechtigten im Internet als Bestandteile einer Datenbank öffentlich zugänglich gemacht worden sind, ist auch keine dem Datenbankhersteller vorbehaltene Nutzungshandlung. Das Datenbankherstellerrecht aus § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG wird nicht verletzt, wenn aus Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, die in einer Datenbank gespeichert sind, durch einen Internet-Suchdienst einzelne kleinere Bestandteile auf Suchwortanfrage an Nutzer übermittelt werden, um diesen einen Anhalt dafür zu geben, ob der Abruf des Volltextes für sie sinnvoll wäre. Dies gilt auch dann, wenn der Suchdienst dabei wiederholt und systematisch im Sinne des § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG auf die Datenbank zugreift.
Ein Internet-Suchdienst, der Informationsangebote, insbesondere Presseartikel, auswertet, die vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden sind, handelt grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, wenn er Nutzern unter Angabe von Kurzinformationen über die einzelnen Angebote durch Deep-Links den unmittelbaren Zugriff auf die nachgewiesenen Angebote ermöglicht und die Nutzer so an den Startseiten der Internetauftritte, unter denen diese zugänglich gemacht sind, vorbeiführt. Dies gilt auch dann, wenn dies dem Interesse des Informationsanbieters widerspricht, dadurch Werbeeinnahmen zu erzielen, daß Nutzer, die Artikel über die Startseiten aufrufen, zunächst der dort aufgezeigten Werbung begegnen. Die Tätigkeit von Suchdiensten und deren Einsatz von Hyperlinks ist wettbewerbsrechtlich zumindest dann grundsätzlich hinzunehmen, wenn diese lediglich den Abruf vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachter Informationsangebote ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen für Nutzer erleichtern.

Quelle
Das ist jahrelang an mir vorbei gegangen. 😱

Vielleicht nicht der Geilste, aber ein ganz Cooler:

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Typhus
 
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Für mich die geilste Mini ist der Khornedämonenprinz den ich jetzt auch mein Eigen nenne 😉
Der ist schon sehr weit oben - aber NICHTS geht über den FW-BD, da reicht auch kein Netherlord, kein Balrog, kein WH-Drache oder dergleichen ran, der BD ist einfach die geilste Mini ever!

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Ein TRAUM von einer "Mini"...
 
Der ist schon sehr weit oben - aber NICHTS geht über den FW-BD

Der ist sehr, sehr geil und ich war natürlich auch versucht, den zu posten. ^_^
Aber imho ist er einfach kaum mit einer 28 mm Figur vergleichbar, da alleine die schiere Größe des Modells einen anderen Detailgrad erlaubt.

Daher würde ich den Bloodthirster mal als so eine Art "Sonderfall" stehen lassen. Rein qualitativ ist der übrigens imho gleichauf mit dem Great Unclean One und dem Brass Scorpion.
 
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Meine Top 10:

1. Alltime Favourite
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2. Nur Creed, aber die Mini mit der coolsten Pose
Anhang anzeigen 77113

3. geniale Dynamik
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4. vom Design her die beste Mini
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5. strahlt einfach massig Killing Power aus
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6. die einzige Tyranidenfigur, die wirklich Horror verursacht
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7. nur Coteaz
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8. der Grot alleine hat schon den Platz in den Top 10 verdient
Anhang anzeigen 77118

9. wenn eine Figur alleine den kompletten 40k Hintergrund beschreiben sollte, dann diese
Anhang anzeigen 77115

10. einie der wenigen ansehnlichen Servorüstungsmodelle von GW
Anhang anzeigen 77116

PS: keine Ahnung, was so viele an dem Forgeworld Bloodthrister finden. Auf Bildern mag der nett aussehen, aber auf dem Spieltisch wirkt er einfach nur wie ein Klumpen, der in einem völlig falschen Maßstab hergestellt wurde. Immer wenn ich so einen auf Turnieren sehe, denke ich erstmal, dass da jemand seine Speilzeugkiste geplündert hat und ne He-Man Figur auf den Tisch gestellt hat.