GW und FW

Das nützt durchaus, wenn du den Verkäufer wegen Betrugs anzeigen und deine Kohlen zurückverlangen möchtest. Da die "Gefahr" von Recasts in der Szene bekannt ist, selbst die rechtliche Seite ist häufiger Thema; nicht erst seit heut oder gestern... zudem warnt die Gesellschaft ebenfalls davor, leichtgläubig das Superschnäppchen aus dem Netz zu ordern. Also ganz so vertrauensselig und naiv sollte man die Sache wohl grundsätzlich nicht angehen, falls doch - nuja, Geschäftskompetenz ist ein dauerhafter Lernprozess

Fragen hilft halt wirklich nicht unbedingt.
Selbst wenn man gefragt hat muss man erstmal selber erkennen obs original oder recast ist wenn es da ist. Das ist schon verdammt schwer, vor allem wenn die Puppe bereits gemalt ist.
Man wird die ne Figur, selbst wenn sie 80€ kostet wohl kaum zu FW einschicken um die Echtheit feststellen zu lassen.
Und selbst wenn ich das tue, was hab ich dann davon: Ne Anzeuge wegen Betrug ist eine Strafrechtssache. Mal abgesehen davon, dass es nicht immer einfach wird dem Verkäufer den Vorsatz nachzuweisen, habe ich in keinem Fall selber was davon, da es nunmal Strafrecht ist. Daraus erwachsen mir keine Ansprüche gegen den Vertragspartner. Wenn ich das allerdings mache wird das Modell vermutlich eingezogen, da es Beweismittel ist. Also ich bin das Modell los und sehe keinen Cent vorerst.

Man kann dann hingehen und ihn privatrechtlich auf Schadensersatz verklagen. Die Aussichten sind vermutlich auch nciht schlecht, allerdings muss man auch Bock darauf haben. Wie da die Rechtssprechung, ob und wie fern ein Vorsatz beim Verkauf von Plagiaten relevant ist kann ich nciht sagen. Aber man muss auf jedenfall erstmal selber in Vorkasse treten, nen Anwalt konsultieren, anmahnen und ggf vor Gericht ziehen. Selbst wenns dann klappt hab ich mir ziemlich viel Stress und Auslagen eingebrockt für eine Figur die im Zweifel nicht teuer ist.

Wenn man an einen Recast Gerät wird es in der Regel wirtschaftlicher sein einfach damit zu leben, solangs einem nicht ums prinzip geht. Daher würde ich, wenn man original haben will, nur kaufen, wenn eine Rechnung von Forgeworld vorliegt. Das ist die beste sicherheit die man 2nd Hand kriegen kann. Dass FW Rechnungen gefälscht werden hätte ich zumindest noch nie gehört. Ist natürlich nicht ausgeschlossen, aber jemand der Recasts vertickt wird an dich einfach nicht verkaufen, wenn du auf eine Rechnung von FW bestehst, statt sich die Mühe zu machen die Urkunde zu fälschen.
 
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Fragen hilft halt wirklich nicht unbedingt.
Selbst wenn man gefragt hat muss man erstmal selber erkennen obs original oder recast ist wenn es da ist. Das ist schon verdammt schwer, vor allem wenn die Puppe bereits gemalt ist.
Man wird die ne Figur, selbst wenn sie 80€ kostet wohl kaum zu FW einschicken um die Echtheit feststellen zu lassen.
Und selbst wenn ich das tue, was hab ich dann davon: Ne Anzeuge wegen Betrug ist eine Strafrechtssache. Mal abgesehen davon, dass es nicht immer einfach wird dem Verkäufer den Vorsatz nachzuweisen, habe ich in keinem Fall selber was davon, da es nunmal Strafrecht ist. Daraus erwachsen mir keine Ansprüche gegen den Vertragspartner. Wenn ich das allerdings mache wird das Modell vermutlich eingezogen, da es Beweismittel ist. Also ich bin das Modell los und sehe keinen Cent vorerst.

Man kann dann hingehen und ihn privatrechtlich auf Schadensersatz verklagen. Die Aussichten sind vermutlich auch nciht schlecht, allerdings muss man auch Bock darauf haben. Wie da die Rechtssprechung, ob und wie fern ein Vorsatz beim Verkauf von Plagiaten relevant ist kann ich nciht sagen. Aber man muss auf jedenfall erstmal selber in Vorkasse treten, nen Anwalt konsultieren, anmahnen und ggf vor Gericht ziehen. Selbst wenns dann klappt hab ich mir ziemlich viel Stress und Auslagen eingebrockt für eine Figur die im Zweifel nicht teuer ist.

Wenn man an einen Recast Gerät wird es in der Regel wirtschaftlicher sein einfach damit zu leben, solangs einem nicht ums prinzip geht. Daher würde ich, wenn man original haben will, nur kaufen, wenn eine Rechnung von Forgeworld vorliegt. Das ist die beste sicherheit die man 2nd Hand kriegen kann. Dass FW Rechnungen gefälscht werden hätte ich zumindest noch nie gehört. Ist natürlich nicht ausgeschlossen, aber jemand der Recasts vertickt wird an dich einfach nicht verkaufen, wenn du auf eine Rechnung von FW bestehst, statt sich die Mühe zu machen die Urkunde zu fälschen.

Gibst du hier eigene Erfahrungen wieder oder nur was du gehört und geglaubt hast?
 
Worauf willst du hinaus?

Dass Betrug eine Strafsache ist, ist allgemein bekannt, dass brauch ich weder erfahren noch glauben. Dass daraus keine Ansprüche für den Betroffenen erwachsen ist klar. Ankläger ist die Staatsanwaltschaft.
Um zu wissen, dass man Schadensersatzansprüche privatrechtlich erstreiten muss ist, braucht man ebenfalls keine persönliche Erfahrungen, das ist einfach unser Rechtssystem.
Dass persönlich schreiben "ich hätte das Geld gerne erstattet" nicht zwangsweise funktioniert und ganz bestimmt nicht bei Betrügern oder Leuten die sich keiner Schuld bewusst sind, ist wohl auch mit eher offenkundig als Geheimwissen oder Glaube.

*Edit, der Vollständigkeit halber: Ein Ausnahme gäbe es. Käme es zu einem Strafprozess könnte man den Schadensersatzanspruch wohl im Strafverfahren geltend machen und das Kind heißt dann Adhäsionsverfahren. Sollte die Staatsanwaltschaft aber gegen Auflage einstellen muss man so oder so privatrechtlich vorgehen. Also wenn es sich nicht gerade um jemanden handelt der im Großen Stile in Deutschland (zuständigkeit) Recasts produziert und verkauft, dann läuft es auf ein privatrechtliches Verfahren hinaus, um eigene Ansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen. Denn für kleine Fische wird wohl keine Staatsanwaltschaft vor Gericht ziehen.

Dass ein Kaufbeleg ein recht brauchbarer Beweis für die Echtheit ist, ist denke ich auch gesunder Menschenverstand. Sonst müsstest du ja auf wen treffen der die Figur original hat und als recast hat und dir die Rechnung von der Originalfigur zu dem Recast dazu legt. Und das könnte er ja auch nur einmal machen. Reichlich unwahrscheinlich denk ich, zumindest kein gutes Geschäftsmodell.
Absolute Sicherheit gibts nur wenn man bei FW direkt kauft, aber ich denke ein original Beleg ist schon recht zuverlässig.
 
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Und selbst wenn ich das tue, was hab ich dann davon: Ne Anzeuge wegen Betrug ist eine Strafrechtssache. Mal abgesehen davon, dass es nicht immer einfach wird dem Verkäufer den Vorsatz nachzuweisen, habe ich in keinem Fall selber was davon, da es nunmal Strafrecht ist. Daraus erwachsen mir keine Ansprüche gegen den Vertragspartner. Wenn ich das allerdings mache wird das Modell vermutlich eingezogen, da es Beweismittel ist. Also ich bin das Modell los und sehe keinen Cent vorerst.
Das stimmt nicht uneingeschränkt. Eine Bekannte musste jemanden wegen Betrugs anzeigen, der Beklagte wurde im Prozess unter anderem dazu verurteilt, ihr die fragliche Summe zurückzuerstatten. Es gehört halt auch zur Bestrafung, dass der Straftäter nicht den Ertrag seiner Gaunereien behalten darf.
 
Das stimmt nicht uneingeschränkt. Eine Bekannte musste jemanden wegen Betrugs anzeigen, der Beklagte wurde im Prozess unter anderem dazu verurteilt, ihr die fragliche Summe zurückzuerstatten. Es gehört halt auch zur Bestrafung, dass der Straftäter nicht den Ertrag seiner Gaunereien behalten darf.

Siehe Edit. Heißt Adhäsionsverfahren. Das ist wenn privatrechtliche Ansprüche gleichzeitig im Strafverfahren abgehandelt werden. Soweit ich weiß setzt das aber voraus, dass das Verfahren nciht gegen Auflage eingestellt wird.

Führt aber auch insgesamt zu weit: Man kann zumindest festhalten: Sein Geld sieht man erst wieder nachdem über ein Strafverfahren (adhäsionsverfahren) entschieden wurde, oder wenn man es sich privatrechtlich erstritten hat. Beides ist aufwändig, dauert und man sollte einen Anwalt konsultieren was nicht billig ist. Darauf wollte ich hinaus. Mit ner Anzeige ist es nicht getan, man macht sich da schon Aufwand muss man wissen obs einem das wert ist, wenns vllt um nen 40€ modell ging. Bei nem Warlord Titan vermutlich schon.

Und man muss sich natürlich klarmachen, dass das nicht zwingend ein Selbstläufer ist. Eine Markenrechtsverletzung des Verkäufers läge nur vor, wenn der Verkauf im "geschäftlichen Verkehr" erfolgt, was regelmäßig nicht der Fall ist, wenn es sich um einen Gelegenheitsverkauf von Privatbesitz handelt. Betrug setzt den Vorsatz voraus, woran auch gezweifelt werden kann. Wenn der Verkäufer glaubhaft machen kann, dass er nicht wusste, dass es sich um ein Plagiat handelt, wird man ihn für Betrug nicht dranbekommen. Wenn die Staatsanwaltschaft erkennt, dass das in der Beweisführung schwierig wird und es sich eh um keine hohe Summe handelt, wird es nciht zu einem Strafverfahren kommen und man landet wieder in der Privatrechtsschiene wo man selbst tätig werden muss, was aufwand, Zeit und Auslagen erfordert.

Ich wollte hier lediglich sensibilisieren, dass man nicht glauben sollte, dass man wenn man ein Plagiat kauft einfahc das Geld zurück kriegt. Es ist nicht zwangsweise strafbar, vor allem nicht wenn es ein Gelegenheitsverkauf war. Mit Privatrecht kenne ich mich nicht gut genug aus um sicher zu wissen ob die nackte Tatsache - dass es sich um ein Plagiat handelt - schon Grundlage für Ersatzansprüche ist.
 
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