Hände weg von diesem Ebay Angebot

Man kann seine eigenen Gebote streichen lassen, wenn man so etwas im Nachhinein bemerkt... ist zwar SEHR geschickt irgendwo bei Service versteckt (ich fand das damals bei einem Vertippen per Zufall...), aber man findet es...

Das geht dann aber nur mit einem trifftigen Grund, also nicht aus Jux... Sonst kann einen der Verkäufer bei E-Bay melden und dann wird mann wohlmöglich gebannt...
 
Wenn Einer drauf rein gefallen wäre (Einige hatte ja schon geboten), so hätte er sich eindeutig an die eigene Nase fassen müssen. Auch wenn die Auktionen nicht zulässig waren, stand in der Beschreibung eindeutig, dass es sich nur um Verpackungen handelt. Lesen sollte jeder, der bei ebay Mitglied ist, als Kompetenz mitbringen. Einfach mal die gesamte Beschreibung durchlesen, bevor sabbernd auf den "Bieten" Button gedrückt wird, um ein super "Schnäppchen" zu machen. Das soll jetzt nicht heißen, dass ich das Verhalten des Verkäufers gut finde, denn die Dummheit Anderer auszunutzen ist auch nicht gerade die feine Art.
 
Nur manche Leute vergessen scheinbar das bei ebay bindende Kaufverträge geschlossen werden. Immer wieder lese ich Bewertungen ala "Ware anders als beschrieben, Finger weg" oder Ähnliches, dann schaut man sich den Artikel an und siehe da - in der Beschreibung ist so, wie es der Verkäufer darstellt, alles richtig.
Wenn jemand in seinem Mietvertrag versehentlich was überliest bedeutet das ne ganze Menge Ärger mehr. Deshalb sind solche Auktionen, die dann natürlich wegen Unrechtmäßigkeit beendet werden, gar nicht mal schlecht, die Leute mal zum ordentlichen Hinschauen zu "Erziehen".
 
Originally posted by helmträger@10. Feb 2006 - 21:07
ja, anscheined hat ebay es geschnallt und die angebote (oder sogar besser den verkäufer) gekickt...

man sollte aber irgendwie härter gegen sowas vorgehen....

wo ist die inquisition? verbrennt diesen verräter... 😀
hmm..
Grundbox
leider weiß ich den Anbieter der 'riesigen Armeen' nicht mehr, aber könnte der gleiche gewesen sein.

mfg,
C'as
 
Guckt euch mal die ganzen Angebote von ihm an, was ich recht auffällig finde, da bietet immer wieder in seinen Angeboten ein gewisser teclisnguyen mit. Werde das Gefühl nicht los, das dieser die Preise hochtreiben soll und so ein reges Interesse an diesen Fragwürdigen Auktionen vortäuschen soll- kann mich natürlich auch irren... aber wieso sollte jemand auf dem seine Auktionen mehrmals bieten???

Schaut mal selber rein 😉

er ist z.zt. auch Höchstbietender auf die Kartons "teclisnguyen"

MFG

sick
 
Hehe sehr schön 😉

mmh aber jemand ne Ahnung, bzw. kann mans rausbekommen ob teclisnguyen auch mit ihm unter einer Decke steckt?! Weil die Ebay Richtlinien sehen dann vor, das beide gebannt werden...

Naja hoffe er kapierts endlich und lässt den Mist...

aber sein Name lässt ja auf sein Alter schließen... 27.05.1988... tja steckt wohl noch in der Pubertät <_< ist auf jedenfall recht unreif für sein Alter...
 
Darf der mit 17 Jahren überhaupt schon da verscherbeln? 🤔

Und ohne irgendwelche Beweise zu haben, behaupte ich einfach mal: Ja, die stecken unter einer Decke. Hab sowas jetzt auch schon öfter gehabt und da inzwischen auch keinerlei Skrupel mehr, Leute, bei denen mir was komisch vorkommt, anzuprangern. Bisher waren auch alle drei kurz danach bei Ebay verschwunden. Irgendwie muss man solchen Typen ja mal beikommen. <_<
 
Nach BGB § 104, sowie die §§ 107 bis 113 ist der Verkäufer beschränkt Geschäftsfähig, da dieser das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Er darf Verträge im Rahmen seines "Taschengeldes" schließen grundsätzlich ohne Einwilligung seiner Eltern. Noch viel viel mehr Blabla und viele Einschränkungen... grundsätzlich: Ja darf er...

Aber die Idee die dahinter steckt ist doch mal ganz gut *fg* :chaos: wie wärs denn mal mit Eltern informieren über die Illegalen Geschäft auf eBay?! *muhahahahahahaha* Da dieser amre Bursche mit Sicherheit noch die eigenen Treter bei Mama und Papa unterm Tisch hat, gibts doch nichts schöneres als den lieben Eltern mal einen freundlichen Brief zuzusenden... etwas aufgeplustert, ein klein wenig aufbrausend, div. Androhungen (Polizei, Anwalt, Klage)... alles in allem so richtig dick auffahren damit Sohnemann von Mami und Papi mit 17 Jahren nochmal so richtig schönen Hausarest bekommt 😉

OK vermutlich wirds eh nix bringen <_< weil sich die Eltern net dafür interessieren...
 
Originally posted by Dûamarth@13. Feb 2006 - 13:42
es dürfte aber in den ebayrichtlinien stehen, dass man erst ab 18 handeln darf...
Indeed:
<div class='quotetop'>ZITAT</div>
2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt. [/b]

Zu finden hier.
 
Tja somit hin sollte man Ebay mal den Hinweis geben, das Geburtsdatum der Händlers zu überprüfen. Mmh damit dürfte der sich ne Menge Ärger u.U. einhandeln *fg* und die Zahlenkombi ist definitiv sein Geburtsdatum... würde ja sogar Bedeuten, das er eBay vorsätzlich bei seiner Anmeldung getäuscht hat

steht sogar unter dem Feld geburtsdatum nochmal expliziet drunter

<div class='quotetop'>ZITAT</div>
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um eBay nutzen zu können.[/b]