So, ein Fall für alle Hobbyjuristen unter euch:
In einer Einrichtung, die Menschen mit permanent benötigter Aufsicht, betreut, wird ein striktes Rauchverbot beantragt.
Das Rauchverbot beinhaltet klassische Raucher-Points, welche in den jeweiligen Pausen aufgesucht werden sollen. Die bisherige Regelung hat es den Mitarbeitern erlaubt, dafür die Balkone der Betreuungsräumlichkeiten zu benutzen.
Vor einem Jahr wurde ein Antrag des Dienstgebers von der zuständigen MAV behandelt, nach dessen Probezeit (des Rauchverbots) von 6 Monaten dieses als nicht praktikabel zurückgewiesen wurde! Weitere 6 Monate später wird ein erneuter Antrag eingereicht, dessen Inhalt der selbe ist, der schon abgelehnt worden war. (nur dass die Raucherpunkte um 50m versetzt wurden, was aber an der Handhabung an sich garnix ändert)
Diesmal wurde der Antrag gebilligt und das Rauchverbot scheint nun Einzug zu halten.
Weitere Brisanz birgt der Fall, nachdem Mitarbeiter sowohl Dienstgeber als auch MAV auf erhebliche Sicherheitsmängel bei der Ausübung dieser Praxis hingewiesen haben. (das Verlassen der Betreuungsräume, welche für Raucher nun mehr oder weniger zwingend erforderlich ist, führt insbesondere bei Einzelschichten zu "Betreuungslosen Zeiten")
Es gab von Seiten der Mitarbeiter eine genehmigte Unterschriftenaktion, in der sich 95% der Mitarbeiter (Raucher wie Nichtraucher) gegen diese Regelung ausgesprochen haben (und für unpraktikabel befunden haben), zudem wurden Angehörige der betreuten Personen befragt, die dies zu 100% ablehnen!
Nach Antrag eines hohen Tiers des Betriebs wurde dieser nun (mit Hilfe der mehrheitlichen strikten Nichtraucher, welche in Bereichen arbeiten, die diese regelung nicht betreffen) angenommen, ohne Überprüfung der Sicherheitsbedenken. Im Gegenteil: Auf die Frage, wie das nun gehandhabt werden soll, antwortet ein MAV-Mitglied in der betreffenden Versammlung: "Einfach weniger rauchen!"
Diesen Fall habe ich stark verkürzt, ich verschone euch mit einem tieferen Einblick in die Abgründe und Machenschaften in Hinterzimmern von Großbetrieben, manch einer ahnt nicht, was so an Mitarbeitern vorbei verhandelt wird und wie gern auch Betriebsräte und MAVen bereitwillig auf Rechte der Mitarbeiter verzichten!
Die Punkte um die es mir geht:
- Hauptsächlich: Wer kontrolliert den Kontrolleur? Als Mitarbeiter wird man von der MAV vertreten, welche das passende Werkzeug gegenüber dem Dienstgeber hat... Was aber, wenn eine MAV/Betriebsrat das nicht macht?
- Das Rauchverbot ist rechtswidrig (was ich nach ausgiebiger Selbststudie schon herausgefunden habe), die MAV müßte das in die Hand nehmen und ablehnen, das tut sie leider nur nicht und unterstützt den Antrag! Was bleibt einem in einem Betrieb übrig? Ich vertrete eine Horde von Mitarbeitern, nicht nur mich selbst, muß ich wirklich den Klageweg beschreiten? Gibt es keine Schlichtungs- oder Schiedsstellen, die man auch als normaler Mitarbeiter konsultieren kann?
Zudem geht es mir unter anderem auch hauptsächlich nun darum, die entsprechenden Mitarbeitervertreter zur Rechenschaft zu ziehen (die meiner Ansicht nach ihren Pflichten nicht nachkommen)
- Kann man tatsächlich ein und den selben Antrag mehrmals zur Abstimmung vorlegen? (Nach dem Motto: Wenn heute zuwenig Nichtraucher bei der Abstimmung sitzen, versuche ich es morgen wieder!?)
- Hat ein Betriebsrat nicht die Pflicht, Hinweisen auf Sicherheitsmängeln nachzugehen und zu überprüfen?
Vielleicht ist ja der ein oder andere Betriebsrat/Jurist zugegen, ich ergänze den Fall evtl. noch nach und nach, mir fällt sicher noch mehr ein...
Ach ja, die betroffenen Personen versuchen nicht zu verbergen, dass es sich bei dem Rauchverbot um die "Erzeihung" von Rauchern handelt (die dann weniger rauchen sollen), eine Maßnahme zum Schutz der Nichtraucher ist auch mit der vorangegangenen Regelung nicht nötig gewesen, da dieser in einem ausreichenden Maß vorhanden war!
In einer Einrichtung, die Menschen mit permanent benötigter Aufsicht, betreut, wird ein striktes Rauchverbot beantragt.
Das Rauchverbot beinhaltet klassische Raucher-Points, welche in den jeweiligen Pausen aufgesucht werden sollen. Die bisherige Regelung hat es den Mitarbeitern erlaubt, dafür die Balkone der Betreuungsräumlichkeiten zu benutzen.
Vor einem Jahr wurde ein Antrag des Dienstgebers von der zuständigen MAV behandelt, nach dessen Probezeit (des Rauchverbots) von 6 Monaten dieses als nicht praktikabel zurückgewiesen wurde! Weitere 6 Monate später wird ein erneuter Antrag eingereicht, dessen Inhalt der selbe ist, der schon abgelehnt worden war. (nur dass die Raucherpunkte um 50m versetzt wurden, was aber an der Handhabung an sich garnix ändert)
Diesmal wurde der Antrag gebilligt und das Rauchverbot scheint nun Einzug zu halten.
Weitere Brisanz birgt der Fall, nachdem Mitarbeiter sowohl Dienstgeber als auch MAV auf erhebliche Sicherheitsmängel bei der Ausübung dieser Praxis hingewiesen haben. (das Verlassen der Betreuungsräume, welche für Raucher nun mehr oder weniger zwingend erforderlich ist, führt insbesondere bei Einzelschichten zu "Betreuungslosen Zeiten")
Es gab von Seiten der Mitarbeiter eine genehmigte Unterschriftenaktion, in der sich 95% der Mitarbeiter (Raucher wie Nichtraucher) gegen diese Regelung ausgesprochen haben (und für unpraktikabel befunden haben), zudem wurden Angehörige der betreuten Personen befragt, die dies zu 100% ablehnen!
Nach Antrag eines hohen Tiers des Betriebs wurde dieser nun (mit Hilfe der mehrheitlichen strikten Nichtraucher, welche in Bereichen arbeiten, die diese regelung nicht betreffen) angenommen, ohne Überprüfung der Sicherheitsbedenken. Im Gegenteil: Auf die Frage, wie das nun gehandhabt werden soll, antwortet ein MAV-Mitglied in der betreffenden Versammlung: "Einfach weniger rauchen!"
Diesen Fall habe ich stark verkürzt, ich verschone euch mit einem tieferen Einblick in die Abgründe und Machenschaften in Hinterzimmern von Großbetrieben, manch einer ahnt nicht, was so an Mitarbeitern vorbei verhandelt wird und wie gern auch Betriebsräte und MAVen bereitwillig auf Rechte der Mitarbeiter verzichten!
Die Punkte um die es mir geht:
- Hauptsächlich: Wer kontrolliert den Kontrolleur? Als Mitarbeiter wird man von der MAV vertreten, welche das passende Werkzeug gegenüber dem Dienstgeber hat... Was aber, wenn eine MAV/Betriebsrat das nicht macht?
- Das Rauchverbot ist rechtswidrig (was ich nach ausgiebiger Selbststudie schon herausgefunden habe), die MAV müßte das in die Hand nehmen und ablehnen, das tut sie leider nur nicht und unterstützt den Antrag! Was bleibt einem in einem Betrieb übrig? Ich vertrete eine Horde von Mitarbeitern, nicht nur mich selbst, muß ich wirklich den Klageweg beschreiten? Gibt es keine Schlichtungs- oder Schiedsstellen, die man auch als normaler Mitarbeiter konsultieren kann?
Zudem geht es mir unter anderem auch hauptsächlich nun darum, die entsprechenden Mitarbeitervertreter zur Rechenschaft zu ziehen (die meiner Ansicht nach ihren Pflichten nicht nachkommen)
- Kann man tatsächlich ein und den selben Antrag mehrmals zur Abstimmung vorlegen? (Nach dem Motto: Wenn heute zuwenig Nichtraucher bei der Abstimmung sitzen, versuche ich es morgen wieder!?)
- Hat ein Betriebsrat nicht die Pflicht, Hinweisen auf Sicherheitsmängeln nachzugehen und zu überprüfen?
Vielleicht ist ja der ein oder andere Betriebsrat/Jurist zugegen, ich ergänze den Fall evtl. noch nach und nach, mir fällt sicher noch mehr ein...
Ach ja, die betroffenen Personen versuchen nicht zu verbergen, dass es sich bei dem Rauchverbot um die "Erzeihung" von Rauchern handelt (die dann weniger rauchen sollen), eine Maßnahme zum Schutz der Nichtraucher ist auch mit der vorangegangenen Regelung nicht nötig gewesen, da dieser in einem ausreichenden Maß vorhanden war!