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Shadow:
Ich glaube du hast nicht ganz verstanden was ich geschrieben habe. Es gilt: "Unwichtig, also nicht beschießbar" im Sinne von
rein dekorativen Elementen. Der falsche "Umkehrschluss" nach dem Prinzip "Wichtig, also beschießbar", den du einbringst, gilt nicht.
Ich habe Waffenläufe (Cat.2) und Trophäen (Cat.1,2) nicht als beschießbar bezeichnet, da diese eben explizit von der Regel auf S.60 ausgenommen werden.
Ich habe allerdings aufgezeigt, dass es eben Ausrüstung gibt, die den Rumpf vergrößern bzw. schwer erkennbar machen (Cat.3) und dazu Beispiele aufgegührt. Hier ist es eben interpretationswürdig, ob besagte Ausrüstung Teil des Rumpfes ist oder nicht. Man sehe sich dazu mal die Geschlossene Kabine der imperialen Artilleriepanzer an ("Enclosed Crew Compartment"). Eine geschlossene Kabine macht das Fahrzeug und seinen Rumpf eben mal größer bzw. verdeckt in gewissen Situationen einen dahinterliegenden Teil des Basis-Rumpfs des Fahrzeugs, was es erschwert eine Sichtlinie auf selbigen zu ziehen.
Man stelle sich jetzt mal vor ein einzelner Space Marine mit Raketenwerfer schaut von einem höheren Gebäude auf eine hinter einer Felsformation teilweise versteckte Schattenbarke mit Äthersegel. Mal angenommen, dieses Segel verdeckt einen kleinen Teil der hinteren Plattform und somit ist nur das Segel zu sehen und sonst nichts vom Fahrzeug.
Dies ist aber, aufgrund des Vorhandenseins des Segels, für die Spieler nicht zu erkennen, da man ja keine reale Sichtline vom SM zur Barke ziehen kann: Das Segel ist im Weg.
Also sollte man sich zu diesem Problem immer zwei Fragen stellen:
1.
Ist besagte Ausrüstung "Teil des Rumpfes"?
Der Rumpf ist vom Spiel her nicht klar definiert. Dazu gabs auch schon eine Diskussion (Suchfunktion). Bei Flugzeugen werden Fahrgestell und Tragflächen ausgenommen, bei Schiffen alle Aufbauten (Quelle: Wikipedia). Zu Läufern, Boden- und Antigrav-Vehikeln habe ich leider keine weiteren Informationen gefunden.
😉
Würde man bei 40K Triebwerke, Ketten, Räder (äquivalente zu Fahrgestell und Tragflächen) vom Rumpf ausnehmen sähe das teilweise sehr merkwürdig aus (z.B. bei Taupanzern die Triebwerke) und wäre teilweise garnicht zu bestimmen (z.B. Eldarpanzern die vorderen flügelartigen Auswüchse und ebenso bei den Schattenbarken im allgemeinen).
Wenn man ebenso alle Aufbauten (außer Türme) ignoriert, wird es ebenso schwierig bei vielen Fahrzeugen - insbesondere bei der Schattenbarke, aber auch z.B. bei fast allen Ork-Fahrzeugen (auch die alten).
Ich denke mal, dass der Begriff "Rumpf" eben nicht für so speziell geformte Fahrzeuge geschaffen ist.
2.
Ist es einfacher diesen als solches zu deklarieren?
Ja, das steht nicht in den Regeln, aber dazu verweise ich mal auf die "Dethrolla-Diskussion". Es werden mehr Regelprobleme beseitigt als aufgeworfen, führt entsprechend zu weniger Streitpunkten und einem flüssigeren Spiel.
Für das Äthersegel bedeutet das:
1. Analog zu den Antriebssystemen der anderen Völker sehe ich es entweder als elementaren Bestandteil des Fahrzeugs (will sagen: Rumpf) oder eben nicht.
Da es keine
rein optische Aufwertung ist, greift die Ausnahmeregelung von S.60, vermutlich mit den gleichen Gründen wie auf S.16: "
These rules are intended to ensure that models don’t get penalised for having impressive standards, blades, guns, majestic wings, etc.") eben nicht, was aber eben auch nicht heißt, dass es automatisch als beschießbar gilt.
Inzwischen würde ich bei diesem Punkt aufgrund des Schiffsrumpfbeispiels (Keinerlei Aufbauten außer Türme, da explizit erwähnt) eher dazu tendieren es nicht als Teil des Rumpfs zu betrachten.
Aber:
2. Wie im Beispiel ganz oben angegeben (Raketenwerfer gegen teils verdeckte Barke) macht das Segel aufgrund seiner äußeren Form die Sichtlinienbestimmen womöglich sehr schwierig/kompliziert(/unmöglich?). Hier gibt es aber meines Wissens noch keine Praxiswerte, die das bestätigen/widerlegen.
Deswegen würde ich nach meinem jetzigen Wissensstand hier keine Vorgehensweise (als Rumpf zählen oder ignorieren) vorziehen.
Fazit:
Da mir nicht klar ist wie schwierig die Sichtlinienbestimmen durch das Segel tatsächlich ausfällt, würde ich es vorerst dabei belassen die Folgerung aus (1.) gelten zu lassen: Das Äthersegel wird zur Sichtlinienbestimmung nicht als Teil des Rumpfs (oder als Turm) gewertet und ist folgerichtig nicht beschießbar.
Ja, das widerspricht meiner ersten Tendenz, ist aber in meinen Augen fundierter.