Schon gemerkt?
Gestern wurden neue Errata online gestellt, u.A. DE.
Es gibt ja im Moment mehrere strittige Punkte bezüglich verschiedener Regelauslegungen im Codex. Zwei davon sind damit wohl vom Tisch: Darf der Foltererchef auf die Werkzeuge der Folter zugriff haben und kann der Succubus die Gleve mit dem Peiniger zusammen haben? Durch eine schlechte Formulierung war dies RAW nicht möglich, darüber schieden sich eigentlich auch nicht die Geister. Es war RAI klar was gemeint war, einigen musste man sich nur ob mans dann halt zulässt oder nicht.
Zu zwei weiteren Knackpunkten wollte sich GW dann nicht herablassen uns mitzuteilen wies denn nur gemeint ist und das sind dooferweise genau die Dinge wo die größere Uneinigkeit herrscht:
Darf man den Court of the Archon einzeln als HQ nehmen? und
Wie funktioniert der Portalfokus wenn das tragende Modell in einem Fahrzeug sitzt?
Aber was sagt die Tatsache aus, dass Gw hierzu nichts geschrieben hat? Ich meine die Jungs verfolgen sehr wohl (wenn auch nur nebenbei) was so im Netz in Foren wie diesem gequatscht wird und weiß ungefähr wo Unklarheiten sind und wo nicht. Daher kann es sein, dass die Regelschreiber mit der allgemein aufgefassten Meinung der Regelauslegung der beiden strittigen Punkte zufrieden sind und es ihrer Meinung nach nicht nachgebessert werden muss.
Vielleicht ist es aber auch so, dass sie von Regelungenauigkeiten nur zu Zuschriften erfahren und eben einfach noch keiner die beiden oben genannten Fragen an GW direkt gestellt hat.
Was meint Ihr?
Gestern wurden neue Errata online gestellt, u.A. DE.
Es gibt ja im Moment mehrere strittige Punkte bezüglich verschiedener Regelauslegungen im Codex. Zwei davon sind damit wohl vom Tisch: Darf der Foltererchef auf die Werkzeuge der Folter zugriff haben und kann der Succubus die Gleve mit dem Peiniger zusammen haben? Durch eine schlechte Formulierung war dies RAW nicht möglich, darüber schieden sich eigentlich auch nicht die Geister. Es war RAI klar was gemeint war, einigen musste man sich nur ob mans dann halt zulässt oder nicht.
Zu zwei weiteren Knackpunkten wollte sich GW dann nicht herablassen uns mitzuteilen wies denn nur gemeint ist und das sind dooferweise genau die Dinge wo die größere Uneinigkeit herrscht:
Darf man den Court of the Archon einzeln als HQ nehmen? und
Wie funktioniert der Portalfokus wenn das tragende Modell in einem Fahrzeug sitzt?
Aber was sagt die Tatsache aus, dass Gw hierzu nichts geschrieben hat? Ich meine die Jungs verfolgen sehr wohl (wenn auch nur nebenbei) was so im Netz in Foren wie diesem gequatscht wird und weiß ungefähr wo Unklarheiten sind und wo nicht. Daher kann es sein, dass die Regelschreiber mit der allgemein aufgefassten Meinung der Regelauslegung der beiden strittigen Punkte zufrieden sind und es ihrer Meinung nach nicht nachgebessert werden muss.
Vielleicht ist es aber auch so, dass sie von Regelungenauigkeiten nur zu Zuschriften erfahren und eben einfach noch keiner die beiden oben genannten Fragen an GW direkt gestellt hat.
Was meint Ihr?