Das schlimmste an der Fraktionsdisziplin ist meiner Meinung nach, dass die Parlamentsdebatte eben genau zu dem macht was sie ist, dem bloßen Darstelen gegwenseitiger Abgrenzung durch oft sachfremde Argumente. Denn selbst wenn das eine oder andere Argument der Gegenseite überzeugt, so zwingt die Fraktionsdisziplin dazu dieses zu ignorieren. Ich kann mich noch gut an die Debatte zur Sperrung von kinderpornografischen Webseiten erinnern.
Die Ausgangslage: allgemeiner Konsens im Parlament dazu, dass etwas dagegen unternommen werden müsse. Das Kabinett stellt einen Gesetzentwurf vor, der reihenweise handwerkliche Fehler enthielt und geeignet war dem artfremden Gesetzesmißbrauch Vorschub zu leisten. Die Opposition von der Linken bis sogar hin zur FDP führten sachlich diese Mängel auf und überzeugte tatsächlich Teile der Abgeordneten der SPD, bzw. in der SPD war dieses Gesetz von vorn herein umstritten.
Das Ergebnis: SPD und CDU CSU stimmten geschlossen dafür. Wenn von vorn herein klar ist, wie die Fraktionen abstimmen, wozu dann die Diskussion? Am schlimmsten ist dies, wenn auf diese Weise Gesetze durchgewunken werden, die im Nachgang vom Verfassungsgericht kassiert werden. Hieraus ergeben sich nämlich zwei Probleme. Erstens verlagert es die Prüfung von Gesetzen auf Verfassungsmäßigkeit vom Parlament auf das BVG, zeugt also von schlechter gesetzgeberischer Qualität, denn eigentlich sollte es beim Parlament liegen durch Debatten zu einer verfassungsrechtlich tragfähigen Gesetzgebung zu kommen. D.h. Es sollte erst garnicht so weit kommen, dass die Opposition das BVG anrufen muss, um solche Gesetze zu stoppen.
Und zweitens ist das BVG garnicht mit den Machtmitteln ausgestattet, das Parlament zur Einhaltung der Verfassungsmäßigen Ordnung zu zwingen, Gesetze werden also erst im Nachgang korrigiert. Die Machtlosigkeit des BVG wird gut an dem Gesetz zu den Hartz IV Gesetzen deutlich. Die Regierung lässt die gesetzte Frist verstreichen nur um dann ein Gesetz im Eilverfahren durchzuwinken, bei dem bezweifelt werden darf, ob es diesmal den Anforderungen des BVG gerecht wird. Das Parlament entzieht sich auf diese Weise seiner Kontrollaufgabe gegenüber der Regierung.