Regelbuch und Dexe als PDF

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@ Nutzen von PDFs:
Außerdem sind viele PDFs ja dahingehend aufbereitet, das sie über
ein Register zum schnellen durchklicken verfügen und/oder man die
Suchfunktion des Acrobat Readers nutzen kann, um somit schnell
bestimmte Inhalte zu finden, was bei den neuen Codecies, mit ihrer
etwas konfusen Aufteilung, wirklich Zeit spart.

@ Filehosting/P2P:
Definitiv strafbar macht man sich nur, wie schon mehrfach gesagt
wurde, wenn man die runtergeladenen Daten anderen zur Verfügung
stellt, so wie es bei P2P bzw. Torrents der Fall ist, da hier andere
Nutzer auf die von dir bereits runtergeladenen Teile der Datei Zugriff
haben.

Bei Filehostern wie Rapidshare etc. ist dies ja nicht so, da man hier
Daten von einem zentralem Server bezieht, ohne diese gleichzeitig
zur Verfügung zu stellen. Daher macht man sich gemäß § 106 nicht
der Urheberrechtsverletzung schuldig, da man die Dateien weder
aktiv noch passiv verbreitet, was aber entscheidend für diese Straf-
tat ist.

Strafbar ist dies nur für die Person, die diese Dateien hochgeladen
hat bzw. für den Filehoster, sollte er die Daten nach Bekanntwerden
einer Urheberrechtsverletzung nicht umgehend löschen.

Abgesehen davon würde es Seitens eines Geschädigten vor Gericht
argumentativ sehr schwer werden, wenn er einen passiven Down-
loader für seinen finanziellen Schaden haftbar machen will, wenn
dieser das betreffende Werk im Original besitzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Filehostern wie Rapidshare etc. ist dies ja nicht so, da man hier Daten von einem zentralem Server bezieht, ohne diese gleichzeitig zur Verfügung zu stellen. Daher macht man sich gemäß § 106 nicht der Urheberrechtsverletzung schuldig, da man die Dateien weder
aktiv noch passiv verbreitet, was aber entscheidend für diese Straftat ist.
Du ziehst Dir eine lokale Kopie. Was ist eine Kopie? Richtig, eine Vervielfältigung. ^_^

Und die Weitergabe von Download-Links fällt unter Verbreitung. Nur mal erwähnt für die Nasen, die hier ständig irgendwelche Links oder Hinweise wo man welche findet, posten.
 
Wobei es in diesem Fall ja auch um den Download einer Datei geht,
von der man das originale Werk besitzt, das wird hier gern übersehen.
Und da man es weder aktiv verbreitet hat, noch dem Rechtsinhaber
durch deine Kopie ein finanzieller Schaden entstanden ist, dürfte es
vor Gericht nicht allzu gut für den Kläger aussehen.

Bei "anderen Dateien" bin ich mir nicht 100% sicher, das ist besagte
Grauzone und ist nicht mehr das gleiche Szenario um das es hier geht.
 
Würde ich meinen Arsch nicht drauf wetten. Oftmals ist es eher so dass solche Fälle noch nicht vor Gericht durchexerziert wurden. Gibt es dann erst einmal eine Grundsatzentscheidung, kann es ganz schnell gehen.

Ich bin natürlich kein Jurist, deswegen sind meine Ausführung mit entsprechender Vorsicht zu genießen. Und kein Jurist würde sich hier verbindlich zu irgendwelchen Sachen äußern, schon allein weil er es nicht darf.

Ich bin in einer Juristenfamilie aufgewachsen, bin selbst aber keiner 😉
Aber nun gut, im ;oment ist es eine legale Grauzone, was nur heißt, dass es keinen festen Klagepunkt gibt bzw. man nicht WIRKLICH drauf klagen kann!
Man kann natürlich sagen, man klagt auf Urheberrechtsverletzung oder so und dann kann auf einer Fall zu Fall Basis geschaut werden, was da geht!

Filehoster nützen dieverse Löcher doppelt und dreifach, indem man nämlich Links verteilt, gleichzeitig aber sagt, dass man keine Verantwortung für den Inhalt dieser Links übernimmt UND dann ist das auch oft genug auch noch ein Link IM Link usw. usf....
Es wird also RECHTLICH sehr schwierig zu klagen, da
a) die genaue Grundlage fehlt
b) sich jeder von den Links distanziert, die auf ihrer Seite sind, sie aber trotzdem weiter geben!


Warum funktioniert b) ? weil ich sonst über fast jede Sufu auf jeder Seite auf einen Filehoster komme und dann die Ursprungsseite als "Ursprung" angeben kann!

Z.b. Ich such in der GWFW einfach mal, bis ich einen Link zu google finde, wo ich dann alles mögliche eintippen kann und dann beim Filehoster lande.

Wenn nen Brief von der Polizei kommen SOLLTE (was eh nicht passiert), kann ich easy going behaupten, dass ich von der GWFW drauf gekommen bin- was AN SICH stimmt!
Das Problem ist eben nur, dass die GWFW sich von allen Links distanziert, damit auch von Google und was man damit alles anstellen kann!
Da kann auch die Polizei momentan nicht viel machen, weil es keine rechtliche Instanz gibt, die sagt "die Seite zählt aber und die nicht!".

Solange ich von jeder Site auf eine andere komme wird es dieses Problem geben!

Noch schlimmer: man kann die ABSICHT bei angeklickten Inhalten nicht nachweisen!
Also im blödsten Fall damit argumentieren, dass man sich einfach nur wild durchgeklickt hat, anstatt zielsicher zu suchen!

Und so ne Kinderka***e ist den meisten Staatsanwälten viel zu stressig um sich wegen einer Person daran auf zu hängen! Lieber mal ein Gesetz durchbringen, welches solche Streams komplett verbietet, dann geht's auch mit dem Klagen schneller 😉


Edit:
Codex kaufen, einscannen, PDF machen, glücklich sein!
Das ist 100% legal und da kann dir keiner was...
 
Beim Golfsport gibt es doch auch Caddys, welche die Schläger der Spieler herumtragen...warum also nicht auch Codex-Caddys, die unsere Codizes tragen? 😉
Die Vorstellung ständig einige Bücklinge hinter sich zu haben, welche einem
den Codex reichen, natürlich mit korrekt aufgeschlagener Seite, einem den
Armeekoffer tragen und wärend des Spiels mit kühlen Getränken versorgen
hat schon was. ^_^
 
Nur mal zur Anmerkung:

Es ist völlig legal, seinen Codex einzuscannen und diese PDFs Familie und Freunden (nicht aber nur flüchtigen Bekannten oder gar Unbekannten) weiterzugeben (Privatkopie).

Wissen die meisten nicht.
Hier muss man aber bedenken, dass nach gültiger Rechtsprechung maximal sieben Kopien zulässig sind.

Wobei es in diesem Fall ja auch um den Download einer Datei geht,
von der man das originale Werk besitzt, das wird hier gern übersehen.
Und da man es weder aktiv verbreitet hat, noch dem Rechtsinhaber
durch deine Kopie ein finanzieller Schaden entstanden ist, dürfte es
vor Gericht nicht allzu gut für den Kläger aussehen.
Kopien von illegalen Volagen, was auf Filehostern hochgeladene Dateien meistens sind, sind jedoch immer illegal, selbst wenn man das Original besitzt:
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
 
Hier muss man aber bedenken, dass nach gültiger Rechtsprechung maximal sieben Kopien zulässig sind.

Kopien von illegalen Volagen, was auf Filehostern hochgeladene Dateien meistens sind, sind jedoch immer illegal, selbst wenn man das Original besitzt:

Eine wertvolle und wichtige Ergänzung. Danke.
 
Wenn GW doch nur in diesem Jahrtausend leben würde.

Wir könnten einen Armeelisten Generator mit intigriertem Codex haben. Armeeliste im Tablet/Smartphone laden, Spiel bereit.
Eine Armee Sonderregel vergessen klick auf den Eintrag in der Armeeliste bringt dich zum Codex Eintrag.
Faq Änderungen? Werden automatisch geladen. Erweiterbar! Turnier mit GRC Regeln, anklicken und schon sieht man die GRC Version der Regeln.

Zu kaufen auf der GW Homepage und/oder über Codices/Armeestarter Packungen.

Jaja wenn das Wörtchen wenn nicht wär.
 
Wenn GW doch nur in diesem Jahrtausend leben würde.

Wir könnten einen Armeelisten Generator mit intigriertem Codex haben. Armeeliste im Tablet/Smartphone laden, Spiel bereit.
Eine Armee Sonderregel vergessen klick auf den Eintrag in der Armeeliste bringt dich zum Codex Eintrag.
Faq Änderungen? Werden automatisch geladen. Erweiterbar! Turnier mit GRC Regeln, anklicken und schon sieht man die GRC Version der Regeln.

Zu kaufen auf der GW Homepage und/oder über Codices/Armeestarter Packungen.

Jaja wenn das Wörtchen wenn nicht wär.

GW =/= Apple

Ausserdem:

glaubt hier wirklich Irgendjemand dass man ernsthafte Probleme bekommt wenn man alle Codizes und Rb auf nem Tablet hat?!
 
Wenn GW doch nur in diesem Jahrtausend leben würde.

Wir könnten einen Armeelisten Generator mit intigriertem Codex haben. Armeeliste im Tablet/Smartphone laden, Spiel bereit.
Eine Armee Sonderregel vergessen klick auf den Eintrag in der Armeeliste bringt dich zum Codex Eintrag.

Bei GW gibt es sowas natürlich nicht. Bei anderen Tabletop-Herstellern wie Corvus Belli (Infinity) aber schon lange: http://www.infinitythegame.com/infinity/en/

Sogar das gesamte Regelwerk gibt's zum freien download. Und das, obwohl sich gerade Infinity die Regeln bezahlen lassen könnte. GW schreibt ja nur Regel, um Figuren verkaufen zu können. Dementsprechend schlecht sind die halt... aber trotzdem wollen sie sich die Sachen gut bezahlen lassen. Naja...
 
Was Eversor sagt ist natürlich absolut korrekt.
Private Kopien einer illegalen Kopie sind immernoch illegale Kopien, die das Urheberrecht verletzen.

In der Praxis! wird es aber ungemein schwierig und umständlich für den Rechteinhaber nachzuweisen, dass GENAU deine Kopie NICHT von deinem Codex ist. Das wäre im Einzelfall extrem aufwendig, obwohl technisch natürlich möglich.
Außer man hat ein englisches PDF und einen deutschen Codex, da wird es natürlich eng.

Aber auch das ist wieder so eine Sache.
Warum kann GW nicht einfach IN den Codex auf der letzten Seite einen Key drucken, mit dem man sich dann einmalig oder wie auch immer von der Black Library seinen Codex nochmal digital z.B. auch in einer anderen Sprache, vorzugsweise Englisch, und der aktuellsten Korrekturversion runterladen kann?

Das ganze ist vom Aufwand so trivial, allein der Wille fehlt.
 
Was technisch sehr einfach heranzuziehen ist, ist auch sehr einfach zu manipulieren bzw. zu ändern, und was machste dann?

Naja ändert das denn was an der Situation jetzt? Jeder der Google bedienen kann und captchas eingeben kann kommt an alle Codices dran die er haben will.

Kann nur ein Plus für GW bedeuten da sich die Entwicklungskosten im Rahmen halten sollten.
 
So überraschend ist das gar nicht. Viel mehr überfällig!
Es sollte doch jedem von Anfang an klar gewesen sein, dass kino.to und Konsorten nicht legal sind und auch das konsumieren eben dieser Seiten sich mindestens in einer Grauzone abspielt.
Ob ich einen Film streame oder erst richtig runterlade macht juristisch keinen Unterschied, da man den Film letztenendes anguckt ohne dafür zu bezahlen, was nicht im Sinne des Urhebers ist. Da kann man nur sagen: weiter so.
 
So überraschend ist das gar nicht. Viel mehr überfällig!
Es sollte doch jedem von Anfang an klar gewesen sein, dass kino.to und Konsorten nicht legal sind und auch das konsumieren eben dieser Seiten sich mindestens in einer Grauzone abspielt.
Ob ich einen Film streame oder erst richtig runterlade macht juristisch keinen Unterschied, da man den Film letztenendes anguckt ohne dafür zu bezahlen, was nicht im Sinne des Urhebers ist. Da kann man nur sagen: weiter so.

Ich warte nur noch, dass du aufrechnest, dass jeder illegale Download die Einnahmen der Industrie immens schmälert 😉 Dass Portale wie kino.to existieren, liegt vielmehr daran, dass Entwicklungen verschlafen wurden und an überholten Konzepten und überteuerten Preisen festgehalten wird. Anstatt aber dem gegen zu steuern bemüht man sich durch allerlei Schikanen und rechtlichen Nonsens, diese Downloads zu verhindern. Es lindert die Symptome, bekämpft aber die Krankheit nicht.

Aber solange es noch Leute gibt, die auf diese Propaganda anspringen, wird sich die Situation auch nicht bessern.
 
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