immer dieses halbwissen von manchen
14-tage fernabsatzgesetz greift, ja, - jedoch ausschließlich bei Telefon/fax- oder Onlinetransaktionen.
nein, der verkäufer MUSS die ware nicht zum vollen wert zurücknehmen soweit sie nicht in wiederverkaufbarem zustand ist. er hat sogar das recht hier einen abschlag zu machen wenn die ware nicht von vornherein fehlerhaft war und nicht mehr zu gebrauchen ist
desweiteren sind rücksendekosten ab 40€ unter fernabsatz vom lieferant zu tragen.
beispiel 1: kunde kauft online ein notebook, testet es, gefällt ihm nicht oder ist technisch defekt = fernabsatz greift voll
beispiel 2: kunde kauft online ein notebook und kippt kaffe drüber und will geld zurück - nö, höchstens nur mit hohen abschlägen
beispiel 3: kunde kauft online ein notebook, ist aber unzufrieden jedoch hat klein hans mit einer schere einen kratzer ins gehäuse gemacht. fernabsatz greift, jedoch muss der kunde einen abschlag akzeptieren da der händler dieses gerät nur mit erheblichen vergünstigungen los wird
ich beschäftige mich fast täglich mit dem kram und ihr glaubt gar nicht wieviele dreiste privatkunden uns zerschundene ware unter fernabsatz zurücksenden und dann schön vor gericht abprallen und lieber den 10% ( beispiel )-abschlag hätten hinnehmen sollen
edit: was deathskull schreibt ist vollkommen korrekt