Die eine hat er doch gekauft, soweit er sagte und darin leben noch Personen die fleißig Miete zahlen oder nicht ?
Wohnung 1 - da wohne ich mit meinem Kind -> hier wird Miete fällig
Wohnung 2 - da wohnt meine Lebensgefährtin mit ihren Kindern -> hier wird Miete fällig
Haus - da wohnen die Mieter -> hier will der Kredit (mittlerweile) getilgt werden, die ersten 12 Monate waren es nur die Zinsen
Da es 2 getrennte Haushalte sind fallen unter anderem GEZ, Grundbetrag Strom etc. doppelt an.
Wie lange hätte es denn gedauert bis der befristete Mietvertrag ausgelaufen wäre?
Wieviel billiger war das Haus aufgrund der Mieter?
Der Mietvertrag hatte zum Zeitpunkt der Besichtigung noch eine Restlaufzeit von 9 Monaten. Den Zuschlag habe ich noch am Besichtigungstag erhalten.
Wieviel billiger das Haus war kann ich nicht in Euro beziffern. Der Preis war angesichts Größe und Zustand für die Gegend aber angemessen bis günstig.
Falls der Mieter tatsächlich handgreiflich geworden ist, dann höchst wahrscheinlich nicht einfach nur mal so.
Theoretisch könnte ich die Video-Aufnahmen von dem Vorfall posten, vorhanden sind sie und liegen der Anzeige bei. Praktisch halt nicht.
Wieso existieren die Aufnahmen? Ganz einfach, es sollte eine zuvor angekündigt Maßnahme im Garten ausgeführt werden um Schäden am Haus zu verhindern, da in den Wochen und Monaten davor die Mieter andere Arbeiten bereits gestört haben wurde zur Dokumentation eine Kamera aufgestellt. Auf die Aufnahme wurde deutlich hingewiesen und sie erfolgte ohne Ton (wildes Gesetz btw.). Der Mieter hat die Kamera mehrfach umgestellt damit sie die Arbeiten (und seine Störungen) nicht erfasst, er kann also nicht leugnen sich über die Aufnahmen bewusst gewesen zu sein.
Der ebenfalls anwesende Landschaftsgärtner war Zeuge des Vorfalls.
(Offenbar anonymer Vermietertreff und welche die es noch werden wollen)
Selektive Wahrnehmung? Für mich sind ungefähr genau so viele "die Mieter werden deine Hütte zerlegen" stimmen wie "der Eigenbedarf liegt doch gar nicht wirklich vor"-Stimmen welche dem Mieter zur Seite springen... Der beetlemeier formuliert recht allgemein das Vermieter leider recht häufig schmuh treiben.
Meines Wissens nach, hat ein Vermieter sehr viel bessere Karten in De gegenüber dem Mieter als anders herum.
Naja, Gekündigt ist, Räumen kann man erst nach einem Urteil.
Allein zwischen Klageeinreichung und Zustellung der Klageschrift durch das Amtsgericht an die Mieter verging fast ein Monat.
Zur Klageerwiderung wurde eine Fristverlängerung beantragt (und bewilligt => 6 statt 4 Wochen Zeit Stellung zur Anklage zu nehmen)
Der erste Prozesstermin wurde ~3 Monate nach fristende der Klageerwiderung angesetzt, "wegen Fortbildung" des gegnerischen Anwalts um annähernd 4 Monate verschoben, aktuell ist ein längeres Hin und Her um eine Vorverlegung.
Da lange eine Gütigen Einigung beabsichtigt war, erfolgte die Klage nicht direkt mit der Kündigung und auch nicht direkt auf den Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung.
Wenn dann irgendwann die Verhandlung stattfindet, liegen zwischen Klageeinreichung und tatsächlicher Verhandlung weit mehr als 6 Monate, welche die Mieter länger im Haus waren als gewünscht. Selbst wenn der Richter uns in nahezu allen Punkten zustimmt wird er ausgehend vom Verhandlungstag nochmals üblicherweise 3 Monate Räumungsfrist geben. d.H. die Mieter leben voraussichtlich gut 1 Jahr länger in meinem Haus als geplant. Wer ist da denn wirklich am längeren Hebel? Zumal sie theoretisch jeder Zeit die Mietzahlungen einstellen könnten (was sie nicht tun werden, weil dies bei der Räumungsklage zu unseren Gunsten gewertet werden würde/könnte)
Wenn ich hier, genötigt durch die langsamen Mühlen der Justiz, in eigen Regie mit Hilfe einer Axt Räume, würde das sicherlich Konsequenzen für mich haben.
Ich meine warum platzen wohl in allen Städten die Mieterschutzvereine etc. seit Jahren aus allen Nähten ?!
Eben genau deshalb, WEIL Mieter sehr viele Rechte haben (und man damit dann Geld verdienen kann). Viele nehmen diese Rechte nur nicht wahr (siehe der mir bekannte Fall in dem 3/5 Parteien in einem Mehrfamilienhaus die Eigenbedarfskündigung akzeptierten und nun obwohl nachweislich Ferienwohnungen drin sind ihre Schadensersatzansprüche nicht geltend machen).
Bzw. eben WEIL viele Vermieter denken das sie tun und lassen können was sie wollen ohne eine Strafe zu riskieren. Diese Vermieter werden dann von eben diesen Vereinen ganz schnell zurück in die Realität geholt.
Freunde von mir waren an kleineren Hochschulen und die einzigen Freundschaften und Kontakte Vorort waren andere "von Außerhalb".
Meine engste Freundschaft im Studium hatte ich (Wessi - ortsansässig - mit 2m der Größte im Jahrgang) mit einer Kommilitonin (Ossi - offensichtlich "zugezogen" - kleinwüchsig)... Mehr Gegensatz ging fast nicht und das war wirklich komplett freundschaftlich, nix romantisches/sexuelles. Ich hab ihr in den Semesterferien Wein für zuhause mitgegeben, sie kam mit Vodka und Pelmeni zurück.
Will das Fass mit Migranten auch nicht aufmachen.
Ist auch in meinem Fall fehl am Platz, alle beteiligten haben (ausschließlich) die deutsche Staatsbürgerschaft ohne Migrationshintergrund. Die Mieter sind von einer nahegelegenen Großstadt (ca. 20km entfernt) aufs Dorf gezogen.
Wie sollte die denn bei bisher angefallenen Kosten von 30.000 € aussehen, damit alle Beteiligten zufrieden sein können?
Also vielleicht habe ich das etwas Missverständlich ausgedrückt, die 30.000€ sind grob Überschlagen und setzen sich ja aus mehreren Punkten zusammen.
Aktuell bezahlen die Mieter (nur) die laut Mietvertrag festgesetzte Kaltmiete, sollte das Mietverhältnis als beendet angesehen werden, steht mir ab diesem Zeitpunkt eine Nutzungsentschädigung zu, ggfs. z.B. Rückwirkend ab 1.7. Die Nutzungsentschädigung orientiert sich sowohl an der bisherigen Miete als auch am ortsüblichen Mietspiegel. Die aktuelle Kaltmiete entspricht lediglich 50-65% des Mietspiegels. Dieser Differnz-/Fehlbetrag ist variabel, da sowohl die Höhe der Nutzungsentschädigung noch nicht feststehen, als auch noch kein Urteil gefällt ist/wurde ab welchem Datum mir diese zusteht. Hinzu kommen dann noch die Prozesskosten (Gericht + mein Anwalt + gegnerischer Anwalt) sowie Schadensersatzansprüche aufgrund der doppelten Haushaltsführung etc.
Sollten sich die Mieter heute dazu bereit erklären meine Auslagen zu tragen, einen Auszugtermin innerhalb der nächsten 3 Monate zusichern und Rückwirkend, ab 01.07. bis zum Auszug anstatt der bisherigen Kaltmiete die Nutzungsentschädigung zahlen, würde ich auf Verzugszinsen und Schadensersatzansprüche aus der doppelten Haushaltsführung verzichten.