@guerillaffe
Korrekt heißt es Diebstahl und "egal" ist Ansichtssache, wenn dich jemand mit einer derart assozialen Begründung beklaut, is es dir sicher nicht "egal"...
Nimm es nicht als Provokation, dass ist nicht meine Absicht.
Aber das Thema ist viel weitläufiger.
Diebstahl gemäß 242 StGB ist die wegnahme einer fremden beweglichen Sache....
Digitale Sachen fallen da leider nicht drunter. Es ist also kein Diebstahl.
Und auch 259 StGB Hehlerei oder 257 StGB Begünstigung scheitern an den fehlen Zusatz der Bereicherung, da Raubkopien meist umsonst zu bekommen sind.
Wir bewegen uns also nur im Urheberecht, und hier steht lediglich das unerlaubte Kopieren unter Strafe. Das verwenden einer solchen Kopie, was ein Download wäre, ist lediglich verboten. Und hier beginnt die rechtliche Grauzone. Will man also Downloads bestrafen muss man erst mal ein Gesetz finden, in dem eine Strafe formuliert ist.
Meist scheitert es schon daran, dass man erst mal nachweisen muss, dass der tatsächliche Kopierer nicht doch eine Erlaubniss hatte oder nicht. Das ist für den Downloader meist nicht ersichtlich.
Aber das führt jetzt zu weit.
Ja, ich gebe dir recht, es hat einen sehr faden Beigeschmack, aber GW wäre in der Lage jederzeit seine Kunden mit einfachen Mittel zufrieden zu stellen, so dass solche "Ideen" gar nicht aufkommen würden, so wie andere Tabletop Herrsteller es schon lange vormachen.
Da GW aber nun mal fest danach geht, mit allem maximalen Umsatz zu generieren, bewegen wir uns hier in einer Schleife.
So Offtopic aber nun zu ende, Friede und keinen Streit bitte, gern auch per PM, wenn dann
🙂