Na klar verklagt man den eigenen Zulieferer.
Das ist die große Welt des großen Geschäfts! Die arbeiten in der einen Abteilung eng zusammen und in der anderen Abteilung führen sie Krieg, und das hat nichts miteinander zu Tun, und Gefühle sind da schon mal gar nicht im Spiel. Man lässt sich kein Millionengeschäft entgehen nur weil man wegen einer anderen Sache angepisst ist.
Es gibt übrigens Zulieferer, die erhalten so tiefe Einblicke in das Produkt (damit sie irgendwelche Spezialteile liefern können), dass es ihnen viel leichter fällt etwas ähnliches zu entwickeln wie anderen Firmen. Wenn sie das dann tun:
Na klar wird der Zulieferer dann verklagt!
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Was das Geschmacksmuster angeht: Das ist so wie es ist wirklich eine Frechheit. Der Richter müsste das im Hauptverfahren für ungültig erklären. Nahezu jedes Gerät sieht im Moment so aus, jeder Computerbildschirm, jedes Händi, jedes Internetradio. Das zeigt eindeutig, dass dieses Geschmacksmuster zu offen formuliert wurde.
Ich kann auch nicht hingehen und mir schützen lassen:
(i) es ist aus Plastik
(ii) es hat zwei Arme
(iii) es hat eine im Maßstab zu groß gewählte Bewaffnung aus Plastik
(iv) es hat zwei Beine
(v) es hat einen Kopf
Und dann GW verklagen dass sie mein Produkt vertreiben.
Obwohl: Wahrscheinlich könnte ich, wenn ich mir das so ansehe.