Die NSA und Edward Snowden...Eure Meinung?

Die Daten werden gesammelt, aber nur unter richterlicher Entscheidung bei schweren Straftaten benutzt. Von mir aus, damit kann ich leben...

Erstmal. Wenn sie keiner klaut. Oder sich einfach bedient. Daten sind ja nicht sicher, wenn sie einmal irgendwo liegen, und ob die Speicherfristen eingehalten werden, weiß auch keiner. In den USA gibt es das Konzept der Früchte des Verbotenen Baumes in der Rechtsprechung, das gibt es hier nicht.
 
Na ja, die Sache ist die, dass wenn solche Daten erst erhoben werden über kurz oder lang auch Befindlichkeiten entstehen diese zu nutzen.

Einfaches Beispiel: die Mautstellen. da hieß es anfangs auch erst wird zu nix anderem als eben der Maut benutzt, mittlerweile ist es usus das die Polizei die daten bei ner Rasterfahung heranzieht.

Ähnlich auch da: die Unterschrift eines Richters kann da auch ganz schnell zum reinen Verwaltungsakt werden, verfolgbare Strafttat schon ein disput mit der GEZ oder so...

Das ganze ist ein "wehret den Anfängen", die Erfahrung zeigt, werden solche Daten erst erhoben, werden sie über kurz oder lang eingesetzt. Erst in Ausnahmefällen, aber irgendwann ist es Usus.

Kombiniere das damit, das wir uns auf eine Gesinnungsjustiz zubewegen, zumindest wenn es nach unserer Flachpfeife von Justizminister geht - schon die Wortwahl "Hasspost" sollte aufhorchen, da sollen Meinungen justiziabel werden, keine Handlungen - und es gibt genug Gründe sich zu sorgen.
 
Also wenn man etwas aus der NSA Affaire lernen konnte, dann dies, Geheimdienste machen genau das, was technisch möglich ist und nicht etwa was ein Richter ihnen erlaubt. Wenn der Gesetzgeber hier nachträglich quasi eine LEgalisierung einführt und zwar höchstwahrscheinlich wieder gegen das GRundgesetz, so ist hier nicht etwa ein Abbau an Bürgerrechten das PRoblem, sondern schlicht und ergrreifend das Versagen der Politik, die Gehiemdienste unter Kontrolle zu halten.

Denn es ging noch nie und wird auch nie bei einer solchen Datenspeicherei um bessere Aufklärung von welchen Straftaten auch immer gehen. Es geht den Geheimdiensten darum, anlasslos aus ihrer Sicht verdächtige Personengruppen möglichst umfassend auszuspähen und zwar für den Fall, dass diese evtl. mal für den Staat(nicht zu verwechseln mit der Gesellschaft) ein Problem werden könnten. Also Bewegungsprofile, Personennetze etc.

Aber mal abgesehen davon, ist diese Datensammelwut völlig daneben. Und zwar aus einem einfachen Grund. Wenn man einen Täter( welcher Tat auch immer) dingfest machen will, so muss man nicht alles wissen, sondern das Relevante. Das Problem hierbei ist, je größer die Datenmenge, desto größer auch der Wust an irrelevanten Daten.
 
Kombiniere das damit, das wir uns auf eine Gesinnungsjustiz zubewegen, zumindest wenn es nach unserer Flachpfeife von Justizminister geht - schon die Wortwahl "Hasspost" sollte aufhorchen, da sollen Meinungen justiziabel werden, keine Handlungen - und es gibt genug Gründe sich zu sorgen.

Nur wenn die Meinung in gewisse Richtungen geht. Freie Meinungsäusserung wird leider oft damit verwechselt absoluten Bockmist von sich zu geben, insbesondere in der Anonymität des Internets fühlen sich manche Menschen unangreifbar.

Einfach mal diverse Kickstarter Kommentare lesen reicht schon aus. Im AvP Thread habe ich mich schon zu dem Jugendlichen geäussert der für 4 Jahre ohne Bewährung nun gesiebte Luft atmet. Ergo, es gibt Grenzen der freien Meinungsäusserung.

Zum Beispiel dürfte ich durchaus der Meinung sein, dass du ein Schwachkopf bist (Konjunktiv, du bist nämlich keiner). Was ich nicht darf, ist behaupten das du ein solcher seist, schon gar nicht vor dritten. Dir und dem Justizminister sei angeraten solche Äusserungen zu überdenken, denn Meinungen sind nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen justiziabel. Über den Umfang und die Rechtmäßigkeit kann man sich streiten, aber Fakt ist auch, dass manche Menschen ihr Hirn ausschalten sobald sie ihr Facebook anschalten.

Persönlich bin ich der Meinung, dass einige öffentliche Exempel die Hirnwindungen des Personenkreisen den es betrifft wieder entmottet, entstört, anschaltet und einnordet.
 
Nur wenn die Meinung in gewisse Richtungen geht. Freie Meinungsäusserung wird leider oft damit verwechselt absoluten Bockmist von sich zu geben, insbesondere in der Anonymität des Internets fühlen sich manche Menschen unangreifbar.

SdK hat hier schon recht. Hasspost kann nämlich alles mögliche sein. Es geht nicht darum, ob jemand Beleidigungen via Internet verbreitet. Es geht darum, dass hier Konstrukte zum Mittel der Justiz werden, die nicht klar definierbar sind und deshalb Willkür Tür und Tor öffnen. Um mal ein Beispiel zu bringen. Wenn ich als Linker z.B. die amerikanische Außenpolitik kritisiere, kann dies und wird dies von bestimmten Kreisen als antiamerikanische Hetze wahrgenommen. Und zwar unabhängig vom Niveau der Kritik. Genau das ist das Problem. Man kann alles Mögliche darunter subsummieren.

Also entweder Meinungsfreiheit oder nicht. Dazwischen gibt es nichts. Denn es lässt sich kein objektiver Gradmesser des Erträglichen definieren. Allenfalls kann man gegen wissentliche Falschaussagen über Dritte etwas machen, wie es in unserem Recht vorgesehen ist.

Mag sein, dass diverse LEute ihr Hirn ausschalten, wenn sie ins Fratzenbuch kritzeln. Aber das justiziabel zu machen? Ich bitte dich, wer Blödsinn, meinetwegen auch beleidigenden Blödsin schreibt, der outet sich einfach als Hirni. Und damit weiß es die ganze Welt. Wenn es um konkrete Androhung von Gewalt etc. geht, so gibt es dafür auch eine Handhabe. DAs hat aber nichts mit Hassposts zu tun. Bei diesem Begriff ist noch nicht einmal klar, was da geahndet werden soll. Der zum Ausdruck gebrachte Hass? Oder doch eher die im gleichen Atemzug vorgebrachten Drohungen?
 
Zum Beispiel dürfte ich durchaus der Meinung sein, dass du ein Schwachkopf bist (Konjunktiv, du bist nämlich keiner). Was ich nicht darf, ist behaupten das du ein solcher seist, schon gar nicht vor dritten. Dir und dem Justizminister sei angeraten solche Äusserungen zu überdenken, denn Meinungen sind nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen justiziabel. Über den Umfang und die Rechtmäßigkeit kann man sich streiten, aber Fakt ist auch, dass manche Menschen ihr Hirn ausschalten sobald sie ihr Facebook anschalten.

Definiere "Schwachkopf"!
Wer etwas Dummes tut, darf/muss/kann als "dumm" deklariert werden. Nur weil sich in der heutigen Zeit jeder immer und jederzeit beleidigt FÜHLT, jedoch keine Differenzierung von verbalem Angriff und tatsächlicher herabwürdigender, beleidigender Äußerung machen kann oder auf dem Recht der freien Meinung rumtrampeln und die eigene zur unumstößlichen und unanfechtbaren Wahrheit, einem Gebot Gottes gleich verklären.

Hätte man PEGIDA schon vor einem Jahr mit Knüppeln und Wasserwerfern auseinandergetrieben, was wäre uns erspart geblieben an öffentlicher "Aufregung"!
 
SdK hat hier schon recht. Hasspost kann nämlich alles mögliche sein. Es geht nicht darum, ob jemand Beleidigungen via Internet verbreitet. Es geht darum, dass hier Konstrukte zum Mittel der Justiz werden, die nicht klar definierbar sind und deshalb Willkür Tür und Tor öffnen. Um mal ein Beispiel zu bringen. Wenn ich als Linker z.B. die amerikanische Außenpolitik kritisiere, kann dies und wird dies von bestimmten Kreisen als antiamerikanische Hetze wahrgenommen. Und zwar unabhängig vom Niveau der Kritik. Genau das ist das Problem. Man kann alles Mögliche darunter subsummieren.


Mit Verlaub, dem ist nicht so.

Sofern hier Grundgesetzwidrig vorgegangen wird ist erstmal Karlsruhe zuständig. Im unwahrscheinlichen Falle das die das Ganze absegnen, dann und nur dann sind andere Mittel angeraten.

Also entweder Meinungsfreiheit oder nicht. Dazwischen gibt es nichts. Denn es lässt sich kein objektiver Gradmesser des Erträglichen definieren. Allenfalls kann man gegen wissentliche Falschaussagen über Dritte etwas machen, wie es in unserem Recht vorgesehen ist.

Wieder falsch. De facto sind gewisse Meinungen nunmal per ordere muffdi verboten bzw geächtet. Über Sinn/Unsinn/Recht/unrecht kann man geteilter Meinung sein.

Mag sein, dass diverse LEute ihr Hirn ausschalten, wenn sie ins Fratzenbuch kritzeln. Aber das justiziabel zu machen? Ich bitte dich, wer Blödsinn, meinetwegen auch beleidigenden Blödsin schreibt, der outet sich einfach als Hirni. Und damit weiß es die ganze Welt. Wenn es um konkrete Androhung von Gewalt etc. geht, so gibt es dafür auch eine Handhabe. DAs hat aber nichts mit Hassposts zu tun. Bei diesem Begriff ist noch nicht einmal klar, was da geahndet werden soll. Der zum Ausdruck gebrachte Hass? Oder doch eher die im gleichen Atemzug vorgebrachten Drohungen?

Ich bin hier ganz klar der Auffassung, dass einige Menschen motiviert werden mitzumachen, weil die Täter augenscheinlich davonkommen. Diese Motivation kann man nur vermeiden, wenn Täter schnell, hart und öffentlich bestraft werden. Womit wir wieder beim Gewaltmonopol und mangelder Autorität des Staates wären.

Unbenommen von diesem Post habe ich wohl gerade eine Wette verloren, aber steter Tropfen...

Edit: Natürlich darf man intellektuell beschränckt sein. Sich als "Hirni" outen wie du es nennst ist eine Sache, dass andere Menschen den Schwachsinn für voll nehmen eine andere. Zu Motivation und wehret den Anfängen habe ich ja schon was gesagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Verlaub, dem ist nicht so.

Sofern hier Grundgesetzwidrig vorgegangen wird ist erstmal Karlsruhe zuständig. Im unwahrscheinlichen Falle das die das Ganze absegnen, dann und nur dann sind andere Mittel angeraten.

Du scheinst das Problem nicht zu verstehen. Es geht nicht um konkrete Posts, sondern um Mittel, die dagegen in Stellung gebracht werden. Und der Terminus Hasspost ist ein Terminus, der im Auge des Betrachters liegt, ergo nie objektiver Gradmesser ist. Einer Exekutive einen solchen Gradmesser für sanktionierungswürdiges Verhalten in die Hand zu geben, heißt, der Exekutive ein Instument der Willkür in die Hand zu geben. Genau das ist Gesinnungsjustiz. Nicht mehr konkrete Taten sind strafbewehrt, sondern geistige Haltungen. Und zwar nicht nach dem Willen des Gesetzgebers, sondern nach dem Willen der Exekutive. Das heißt, der Gesetzgeber gibt der Exekutive ein Mittel in die Hand, das sie nutzen kann, verbriefte Grundrechte auszuhebeln. Karlsruhe würde dies bestimmt kassieren. Aber KArlsruhe wird nicht von selbst bei Erlass eines Gesetzes tätig, sondern wenn es angerufen wird. Solange Karlsruhe via Gerichtsurteil das Ganze noch nicht kassiert hat, ist es geltendes Recht. Das heißt, schon mit der Verabschiedung ist der Schaden entstanden.

So, das zur grundsätzlichen Problematik unabhängig davon, in wqelchem Medium das Ganze stattfindet. Zu Facebook speziell. Es geht doch um Shitstorms. Welcher Schaden entsteht bei einem Shitstorm? Zunächst einmal nur der, dass ein Idiot sich als Idiot outet und andere Idioten sich davon animiert fühlen, sich ebenfalls zu outen. Eigentlich garnicht so verkehrt, wenn man die Gesamtmenge derIdioten in Deutschland dadurch realistisch abschätzen könnte. Kann man aber nicht. Warum nicht? Weil soclhe Shitstorms auch virtuell geschaffen werden können. Und solange keiner im realen Leben eine konkrete strafbewehrte Handlung vornimmt, ist das Ganze nichts als ein Rauschen der Bits und Bytes.

Was nun mit Volksverhetzung? Man könnte sich vielleicht mal überlegen, ob dieser Straftatsbestand in heutiger Zeit noch sinnvoll ist. Und zwar auch und gerade dahingehend, ob der Aufwand seiner Verfolgung noch mit dem intendierten Zweck in Einklang steht. Ob man nämlich die Strafverfolgungsbehörden dahingehend mit rechtlichen Kompetenzen und realen Fähigkeiten ausstattet, diese auch im Netz wirksam zu verfolgen? Denn die für diesen Zweck notwendige Infrastruktur ließe sich nämlich nicht allein dafür nutzen, sondern auch für alle möglichen anderen Spähzwecke.

Und bei dieser Diskussion geht auch weniger um den realen Stand der Gesetze. Natürlich ist Volksverhetzung strafbewehrt. Das dies so ist, sagt aber nicht, ob das so gut ist. Deswegen ist dein Einwand in dieser Richtung auch irrelevant. Es geht nämlcih nicht darum, ob bestimmte Meinungen verboten werden könnten. Es geht um die Möglichkeiten der Exekutive, mittels Gummiparagraphen verbriefte Grundrechte zu ignorieren. Und dass auch so schon bestimmte politische Äußerungen unter Strafe stehen, ist schon ein Schritt in die falsche Richtung.
 
Du scheinst das Problem nicht zu verstehen. Es geht nicht um konkrete Posts, sondern um Mittel, die dagegen in Stellung gebracht werden. Und der Terminus Hasspost ist ein Terminus, der im Auge des Betrachters liegt, ergo nie objektiver Gradmesser ist. Einer Exekutive einen solchen Gradmesser für sanktionierungswürdiges Verhalten in die Hand zu geben, heißt, der Exekutive ein Instument der Willkür in die Hand zu geben. Genau das ist Gesinnungsjustiz. Nicht mehr konkrete Taten sind strafbewehrt, sondern geistige Haltungen. Und zwar nicht nach dem Willen des Gesetzgebers, sondern nach dem Willen der Exekutive. Das heißt, der Gesetzgeber gibt der Exekutive ein Mittel in die Hand, das sie nutzen kann, verbriefte Grundrechte auszuhebeln. Karlsruhe würde dies bestimmt kassieren. Aber KArlsruhe wird nicht von selbst bei Erlass eines Gesetzes tätig, sondern wenn es angerufen wird. Solange Karlsruhe via Gerichtsurteil das Ganze noch nicht kassiert hat, ist es geltendes Recht. Das heißt, schon mit der Verabschiedung ist der Schaden entstanden.

So wie bei vielem anderen Blödsinn den die Volkstreter da so ablassen.

Ich sehe die Problematik schon, eine konsequente Anwendung bestehenden Rechtes reicht mMn auch aus. Der Anlass "Hasspost" kann man aber auch anders interpretieren. Am einfachsten wäe es bestimmte Personen einfach Internet zu verbieten und Knebel in den Mund. Nur das ist weder Sinn der Sache nur Rechtmäßig darstellbar. DAS wäre in der Tat Gesinnungsjustiz.

Gewisse Menschen aber brauchen zur rechten Zeit eine Warnung. Meine Einlassung im AvP Thread sei nochmals zitiert.

So, das zur grundsätzlichen Problematik unabhängig davon, in wqelchem Medium das Ganze stattfindet. Zu Facebook speziell. Es geht doch um Shitstorms. Welcher Schaden entsteht bei einem Shitstorm? Zunächst einmal nur der, dass ein Idiot sich als Idiot outet und andere Idioten sich davon animiert fühlen, sich ebenfalls zu outen. Eigentlich garnicht so verkehrt, wenn man die Gesamtmenge derIdioten in Deutschland dadurch realistisch abschätzen könnte. Kann man aber nicht. Warum nicht? Weil soclhe Shitstorms auch virtuell geschaffen werden können. Und solange keiner im realen Leben eine konkrete strafbewehrte Handlung vornimmt, ist das Ganze nichts als ein Rauschen der Bits und Bytes.

Es geht um konkrete Straftaten. Beleidigung, Rufschädigung, vortäuschen von Straftaten usw.

Bleiben wir mal im Forum. Da rennen Leute rum die gefährliches Halbwissen verbreiten und ihren groben Unfug aufs äusserste verteidigen. Abgesehen das man das so sehe kann wie du, bin ich bei einigen Personen dafür ihnen die Lizenz zu entziehen. Nicht wegen Dummheit im Internet, sondern wegen Beleidigungen und Unterstellungen zwischen den Zeilen. Es kann doch nicht angehen, das wie beim Fußball einer provoziert und wenns dem Gegenspieler dann langt und er hinlangt fliegt nur einer. Das liegt dann am Schiri / Mod dem einen Riegel vorzuschieben. lobos Post war da ja eindeutig.

Was nun mit Volksverhetzung? Man könnte sich vielleicht mal überlegen, ob dieser Straftatsbestand in heutiger Zeit noch sinnvoll ist. Und zwar auch und gerade dahingehend, ob der Aufwand seiner Verfolgung noch mit dem intendierten Zweck in Einklang steht. Ob man nämlich die Strafverfolgungsbehörden dahingehend mit rechtlichen Kompetenzen und realen Fähigkeiten ausstattet, diese auch im Netz wirksam zu verfolgen? Denn die für diesen Zweck notwendige Infrastruktur ließe sich nämlich nicht allein dafür nutzen, sondern auch für alle möglichen anderen Spähzwecke.

Das ist wieder ne andere Geschichte und da gebe ich dir auch vollkommen recht.

Und bei dieser Diskussion geht auch weniger um den realen Stand der Gesetze. Natürlich ist Volksverhetzung strafbewehrt. Das dies so ist, sagt aber nicht, ob das so gut ist. Deswegen ist dein Einwand in dieser Richtung auch irrelevant. Es geht nämlcih nicht darum, ob bestimmte Meinungen verboten werden könnten. Es geht um die Möglichkeiten der Exekutive, mittels Gummiparagraphen verbriefte Grundrechte zu ignorieren. Und dass auch so schon bestimmte politische Äußerungen unter Strafe stehen, ist schon ein Schritt in die falsche Richtung.

Weiß nicht. Bestimmte politische Äusserungen sollten weiterhin unter Strafe stehen, meine Meinung.
 
Was nun mit Volksverhetzung? Man könnte sich vielleicht mal überlegen, ob dieser Straftatsbestand in heutiger Zeit noch sinnvoll ist.

Ich bin zwar ein großer Fan der Meinungsfreiheit, aber die hat natürlich dort ihre Grenzen, wo die Meinungsäußerung des Einen die Rechte des anderen tangiert. Dies ist wie von coolguy angesprochen bei z.B. Beleidigungen und Rufschädigung der Fall und insofern endet dort auch die Meinungsfreiheit.
Ebenso bin ich ein großer Fan einer wehrhaften Demokratie. Eine Demokratie lebt von Freiheit, das ist wahr. Sie muss aber dennoch in der Lage sein, sich selbst zu verteidigen. Wer also offen demokratiefeindlich auftritt, der muss auch in die Schranken verwiesen werden können. Genau dafür existiert der Straftatsbestand der Volksverhetzung und der sollte meiner Meinung nach auch weiter existieren.

Denn die für diesen Zweck notwendige Infrastruktur ließe sich nämlich nicht allein dafür nutzen, sondern auch für alle möglichen anderen Spähzwecke.

Wer sagt denn, dass man alles ausspähen muss, um Volksverhetzung zu ahnden? Zunächst einmal genügt es doch, wenn es zumindest die Möglichkeit gibt, Volksverhetzung zur anzuzeigen, damit diese verfolgt wird.
 
Zum Stichwort wehrhafte Demokratie.

Ich bin zwar der Meinung, dass eine starke Demokratie gewisse Dinge weniger stark in den Fokus rücken kann, insbesondere unsere Nazis werden mMn viel zu ernst genommen, ABER Knights Einwand im Sinne von wehret den Anfängen ist ebenso legitim.

Im Endeffekt ist es eine Gratwanderung zwischen den Rechten des Individuums und denen des Kollektivs.
 
Nun, ich denke, wir sind wohl garnicht so weit auseinander. Ich bin da eurer Meinung, dass man konkrete Straftaten im Internet natürlich ahnden soll. Aber mir geht es eben um den Punkt, dass der Justizminister sich hinstellt und im Zusammenhang mit der Ahndung von Rechtsbrüchen von Hassposts faselt. DA läuten bei mir und auch bei SdK die Alarmglocken, weil das nach der Einführung einer neuen Rechtskategorie klingt. Ist ja auch immer populär, bei einem bestimmten Problem nach neuen Gesetzen zu schreien, unabhängig davon, ob nicht das bestehende Recht nicht schon die nötigen Instrumente zur Verfügung hat. Wenn es ein Hinterbänkler ist, mag dsa noch angehen. Wenn aber der Justizminister damit rumhantiert, wird es schon brenzliger. Es brauchen nämlich nur genügend Meinungsmacher innerhalb der Fraktionen ins Geheule einzustimmen und schon kann da draus ein konkreter Gesetzesentwurf werden. Also geht es eigentlich weniger um gesetztes Recht, sondern Tendenzen in der Politik, die einen kommende Gesetze befürchten lassen.

Übrigens geht meine Liebe zum freien Wort auch nicht so weit, als dass ich Rufmord und falsche Tatsachenbehauptung unter den Schutz der freien Meinungsäußerung zu stellen.
 
Soll auch niemand behauptet haben. Und neue Gesetze brauchen wir mE nicht. Nur eben die konsequente Anwendung derselben. Für die Ahndung ist das Medium egal. Vielleicht wollte da einer "cool" sein und mit Youthspeak punkten, was bei der denkenden Bevölkerung halt nach hinten losgeht.

Gut, wäre nicht das erste mal, dass eine deutsche Regierung ihren Rechtsbruch im Nachgang selbst genehmigt. Gerade die Kanzlerschaft von Mutti war da bereits kreativ tätig.
 
Ich bin bei dem Thema bei Knight-Pilgrim. Hasspost ist ein so schwammiger Begriff, und da die Gerichte bei uns jederzeit frei auslegen können (wie man gut daran sehen kann, wenn man mal Urteile beobachtet. Hamburg ist meistens eher merkwürdig unterwegs, Hamm meist nah am gesunden Menschenverstand; also wenn ich vor Gericht müsste, dann bitte in Hamm...), weiß man nie, wo am Ende die Torpfosten stehen, oder wie das Gesetz überhaupt definiert wird. Wenn das ein Gummiparagraf würde, auau...
 
Es gibt da so einen schönen Spruch. Wenn es nicht notwendig ist ein Gesetz zu erlassen, dann ist es dringend notwendig, keins zu erlassen. Aber noch mal ein Einwand gegen die Volksverhetzung als Straftatbestand. Welcher Hetzer vom äußerst rechten Rand hat tatsächlich die Reichweite und Wirkung, ein Volk zum Massenmord zu animieren? Ich will darauf hinaus, dass die Wirkung von Reden und Schriften für sich genommen maßlos aufgebauscht werden. Klingt vielleicht in Zeiten von Pegida abwegig. Ist es aber nicht. Warum? Weil die große Merhheit der Pegidaanhänger wohl eher aus dem spießbürgerlichen Milieu kommen als aus der äußerst rechten Ecke. Wenn man sich anschaut, wer bei den Demos in Dresden Randale macht, dann stellt man fest, dass ein harter Kern von Leuten ist, die aus der Hoolszene und aus der rechtsradikalen Ecke kommen. Und die machen das nicht, weil Horst Maler mal wieder zum hundertausendsten Male das Volk verhetzt hat und den Holocaust geläugnet hat. Sondern weil sie es in der gegenwärtigen Stimmung glauben zu können. Und sie glauben dies vor Allem deswegen, weil die gegenwärtige gesellschaftliche Lage sie darin bestärkt, damit durchzukommen.

Ich will nicht in Abrede stellen, dass man Meinung machen kann. Dazu gehört aber meines Erachtens weit mehr, als bloß in irgendwelchen rechten Publikationen ein paar schräge Aufsätze zu publizieren oder Brandreden vor fünf besoffenen KAmeradschaftlern auf irgend einem Markt in einer Provinzstadt zu halten. Dazu braucht es schon mehr. Nämlich eine Melange aus Medienkampagne und politischem Handeln, dass soclhe Typen glauben lässt, die Staatsmacht schaut bei solchen Delikten nicht so genau hin. Und wenn die gesellschaftlichen Verhältnisse so sind, dass rechte Täter im Schutz der Menge agieren können und die Staatsmacht den Zaungast gibt, dann solte man fragen, wer dass Volk wie überhaupt so "verhetzt" hat.

Ich bin der Meinung, dass es zwar absolut taktlos ist, den Holocaust infrage zu stellen oder zu relativieren. Aber eine Wiederholung wird man nicht dadurch verhindern, dass man dies unter Strafe stellt. Im Gegenteil, man macht antisemitisches Gedankengut und Faschismus wieder zu einer Projektionsfläche für Ablehnung der herrschenden Verhältnisse und damit in Zeiten der Spannung wieder salonfähig.

Und es ist und bleibt Gesinnungsjustiz. Man führe sich nur vor Augen, wie die bundesdeutsche Justiz mit echten Tätern umgesprungen ist und wie sie Leute verfolgt, die diese Taten leugnen oder rechtfertigen.
Im ersten Falle hat sie Tätern den Weg bis in hohe Ämter der neuen westdeutschen Republik eröffnet und die Täter in ihren Reihen gedeckt. Im zweiten Falle ghet er mal deagegen vor, mal tut er es nicht. Das ist Willkür. Stichwort V-Leute. Das sind genau solche Spezis, die sich immer auf einem schmalen Grat bewegen. Nicht etwa, weil sie ständig Gefahr laufen, die Grenze zur Justiziabilität zu überschreiten. Nein, denn die befinden sich schon weit jenseits dieser Grenze. Sondern weil es nicht Recht und Gesetz ist, was hier Gradmesser für die Sanktionierung ist, sondern Nützlichkeitserwägungen der Dienste, auf deren Gehaltsliste diese Leute allzu oft als V- Mann stehen.

Man muss sich mal vor Augen halten, dass das bundesdeutsche Strafrecht genügend Paragraphen kennt, mit denen man die öffentliche Ordnung wahren kann, ohne nach der Gesinnung der Täter zu fragen. Es ist nämlich völlig Hupe, ob eine Nazi einen Ausländer verprügelt, weil der Ausländer ist oder schlicht weil der Nazi ein gewalttätiger Mensch ist, der ein Opfer gefunden hat. Gehen wir die Eskalationsstufe weiter hoch.
Massenschlägereien-> Landfriedensbruch. Sogar der Fall, dass rechte Gruppierungen oder meintewegen auch linke den bewaffneten Aufstand planen und wagen ist abgedeckt. In diesem Falle könnte sogar die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden.

Wenn man sich aber z.B. in Sachsen die Realität der Strafverfolgung ansieht, so sieht man, dass rechte Gewalttäter allzu oft mit lächerlichen Strafe davonkommen, wenn das Opfer nur links war oder Ausländer. Dann wird häufig nicht gründlich ermittelt oder es wird einfach von Seiten der Behörden die Sicht der Täter übernommen und noch eine Teilschuld der Opfer konstruiert. Genau das führt zu Szenen, in denen rechte Schlägertrupps sich im Schutz der unbeteilligten Menge bewegen können und aus ihr heraus agieren können. Und keinesfalls irgendwelchen abstrusen Theorien, warum es den Holocaust nicht gegeben haben soll.
 
weil das nach der Einführung einer neuen Rechtskategorie klingt.
DAS. Ich hätte mich da evtl. präziser ausdrücken sollen. Aber denkt doch bitte mal nach warum man überhaupt mit so einen Blödsinn wie "Hassposts" anfängt. Ist an sich vollkommen unnötig. Wenn jemand öffentlich bzw. auf Facebook etwas von sich gibt das justiziabel ist, dann kann das der Betroffene bzw. bei Volksverhetzung jeder der es mitbekommt zur Anzeige bringen. Um den Rest kümmert sich dann ein Gericht. Da Facebookposts archiviert werden, hat das sogar den Vorteil das Beweise wesentlich leichter sind als bei einer mündlichen Rede.

Genau das will der Maas aber nicht. Was der will ist, das wenn einer seiner Mitarbeiter einen "unschönen" Post findet und meldet Facebook diesen löscht bzw, gleich mal im Vorfeld eine Art Selbstzensur übt und alles was irgendwie die diffuse Kategorie "Hasspost" erfüllt a priori löscht. Das hat ein paar ganz konkrete Nachteile

(1) es ist wie gesagt diffus. Wer entscheidet was ein Haßpost ist? "Ausländer raus" - erfüllt doch sicher den Bestand, oder? Blöd nur das dieser Ausruf ein vom Verfassungsgericht gedeckter Akt der Meinungsäußerung ist (nur falls es mir wieder einer nicht glaubt: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-03/auslanderhetze-urteil-augsburg) Oder ganz lustig: unser lieber Bundespräsident hat, bevor er Bundespräsi war mal ein ganz lustiges Interview gegeben (damals bei der Sarrazin-Debatte): https://www.youtube.com/watch?v=IYO4kyZLO2k .... würde er heute vermutlich so nimmer sagen, und wäre für unseren lieben Heiko vermutlich auch ein Haßpost.
die ganze Intention ist klar: Facebook ist privatrechtlich organisiert. Es gibt keinen Kontrahierungszwang. Niemand hat einen Anspruch darauf, daß Facebook ihn aufnimmt oder veröffentlicht. Wenn Facebook privatrechtlich eine Veröffentlichung wegen angeblichem oder tatsächlichem Rassismus löscht (und wenn auch nur deshalb weil es Angst hat vor Repressalien durch Herrn Maas), ist dem Bürger der Rechtsweg abgeschnitten. Ist ja alles Privatrecht. Facebook kann das einfach so machen. Wer ab jetzt von anderen mit dem sog. Counterspeech angegriffen wird, kann sich, wenn es irgendeinem Facebook-Polizisten gefällt, nicht einmal mehr wehren.
Das ist natürlich deutlich einfacher als jemanden tatsächlich anzuklagen. Und da die Meinungsfreiheit vor unseren Gerichten (Gott sei dank) noch einen Recht hohen Wert geniest würden vermutlich (grob geschätzt) 99% aller Anklagen im Sande verlaufen.
Herr Maas als Jurist weiß das, deshalb will er durch diese Hintertür.

(2) Es ist illegal, sogar verfassungswidrig. Denn der Staat muß seine Angelegenheiten selbst regeln und Grundrechte beachten. Er darf sich dieser Pflicht nicht durch Ausweichen ins Privatrecht entziehen. Genau das macht er aber hier. Maas legt einfach irgendwas nebulös fest und Facebook als privates Unternehmen soll es wie eine Ersatzpolizei umsetzen. Nach Art. 19 IV GG steht jedoch der Rechtsweg frei, wenn man in seinen Rechten verletzt wird. Wie sieht hier der Rechtsweg aus? Wie verteidigt man sich, wenn man die Aktionen von Maas für rechtswidrig hält?

(3) diffus die Zweite. Man will etwas verbieten, was man nicht mal definieren kann. Um existierende Strafttatsbestände geht es nicht - gegen die kann man ja vorgehen, wenn man will. Das macht mir dann noch auf ner anderen Ebene Angst. Stichwort Europol. Mag jetzt lächerlich klingen, aber schon mal aufgefallen das der Verein größere formelle Macht geniest als der KGB bei den Russen? Die haben diplomatische Immunität(!) und die sollen 32 verschiedene "Arten" von Verbrechen bekämpfen. Darunter fallen dann Begriffe wie "Xenophobie" und "Rassismus". Das definiert kein Gericht bei uns oder sonst wo. Da werden ganz neue Straftatsbestände geschaffen. Bei Orwell hieß das dann "Gedankenverbrechen". Obendrein möchten die auch gerne Geheimdienstdaten auswerten (https://netzpolitik.org/2015/neuer-...befuerwortet-anti-terror-zentrum-bei-europol/)

Einfach mal setzen lassen: eine paramilitärische Polizeibehörde, mit diplomatischer Immunität und geheimdienstlichen Kompetenzen die Straftaten verfolgen kann, die kein gegenwärtiges Strafrecht auch nur irgendwie definiert.


Nicht falsch verstehen: ich habe keine Angst vor dem Ist-Zustand, Europol ist aktuell noch sehr beschränkt, primär weil kein Staat sein Primat aufgeben will, aber da werden, unter dem Deckmantel des Minderheitenschutzes und der political correctness, Strukturen geschaffen die man ganz einfach mißbrauchen kann. Einfach mal weiterdenken: man äußert sich EU-kritisch - upps, Xenophobie....