eBay: Die verrücktesten, aussergewöhnlichsten,tollsten oder überteuertsten Auktionen!

Legasthenie und AD(H)S sind zwar inflationär diagnostiziert worden, existieren aber dennoch (und sind ein Produkt der letzten Jahrzehnte, Ritalin sei Dank).
Als Bruder eines (angeblichen) Legasthenikers und ehemaliger Heimerzieher, mit entsprechender Erfahrung, bin ich lieber bereit erstmal vom Schlimmsten auszugehen, als gleich den "Grammar Nazi" raushängen zu lassen (oder über Rechtschreib-"Flames" zu lachen).

Aber ich wollte hier auch keine Ferndiagnose stellen. Wie Xentar schon schrieb, seine Minis sind schon grenzwertig genug. 😉
 
Mir ist jetzt wieder mal was passiert:
So hat der Verkäufer den Artikel angepriesen:
Für alle Neueinsteiger der Hinweis: Dieschönen Figuren sind originalgetreue Repliken aus Blei und handbemalt.
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Die Figur ist in einem sehr gutenZustand (Gepflegt, keine Kratzer, Schäden)

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ßEbay ich / àVersandkosten Käufer
Ich verpacke alles sehr sorgfältig,dennoch kann ich keine Garantieansprüche für eventuelle Schäden gewähren.
Versand als Warensendung zu EUR 2,50
Mit folgenden Foto:
Anhang anzeigen 192934 Anhang anzeigen 192949

Und das kam bei mir an:
Anhang anzeigen 192935

Klingt jetzt witziger als es wirklich ist...:angry:
 
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Ich denke mal sein Problem ist daß das Modell (überhaupt) zerbrochen ist - wenn ich (!) ein Modell,
egal ob Replik oder wasauchimmer) aus Blei kaufe dann denke ich (!) schon daß dieses Modell dann massiv ist;
nach dem Foto wirkt es aber eher als sei die Mini aus Elementen zusammengesetzt (also mehr oder weniger hohl).
Daß ein Tagesausflug mit der Deutschen Post dann durchaus zum Bungee-Jumping ohne Bungee für das Modell werden kann...
 
Zuletzt bearbeitet:
Und dein Problem ist?

Du hast für Warensendung bezahlt, also unversichert.
Paket etc sind versichert und würden dir den Schaden ersetzen.


WO liegt dein Problem?

Mal etwas differenzierter:

Bei versicherten Versand (DHL-Paket, Hermes Paket...und wie sie alle noch heißen mögen...) ist es in erster Linie nur dann interessant, wenn eine Sendung (z.B. ein Paket oder ein Einschreiben) eindeutig verlorengeht/gestohlen wird. In diesem Fall übernimmt der Zusteller den Schadensersatz.

Bei Beschädigungen sieht das ganze anders aus: In diesem Fall muss der Versender eine der Zusteller-AGB korrekte Verpackung nachweisen. Eine AGB konforme Verpackung gibt es aber vielleicht in 2-3 von 100 Fällen. Die meißten Schadensregulierungen werden vom Zusteller abgelehnt mit der Begründung: Unzureichend verpackt, wenden Sie sich an den Versender (Die AGB der Zusteller sind so gestaltet, dass kaum eine Schadensregulierung stattfindet. Wenn, dann meißt aus Kulanz des Zustellers, was auch recht selten ist).

Hat der Empfänger es also nun schriftlich vom Zusteller, dass unsachgemäß verpackt wurde, kann er den Versender in Regress nehmen. Und jetzt kommt der Knackpunkt: Dies gilt auch für unversicherte Sendungen! Auch eine Briefsendung (Maxi- oder Großbrief) oder Warensendung muss so verpackt sein, dass kein Schaden entsteht. Macht er das nicht, ist in diesem Fall der Versender schadensersatzpflichtig. Da dieser aber meißt den Schaden nicht freiwillig übernimmt, ist es eine Überlegung, ob es sich lohnt (Kosten/Aufwand), zivilrechtliche Schritte gegen den Versender einzuleiten.

MfG
GM
 
Oder noch kürzer:

Wer aus dubiosen Quellen, dubiose Gegenstände kauft ist selber schuld.

@GM: Du hast ja mit allem Recht aber das Grundproblem ist doch, dass diese Figur eben keine legitime ist sonder eine Replik. Eine schlechte noch dazu. Hinzu kommt dann die mangelhafte Verpackung für die der VK geradezustehen hat. Inwiefern sich dies lohnt steht auf einem anderen Blatt. Ob das Einklagen von "ein paar Euro" sinnhaft ist hat ein Richter mal mit "ist nicht justiziabel" beantwortet. Der Kosten-Nutzen Effekt ist wohl nicht gegben aber wäre der Fall anders gelagert (Käufer weiß nicht um die Replik), so wäre Strafantrag der Weg den es zu gehen gilt.

Natürlich erst nachdem man den VK mal gefragt hat was das soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
@GM: Du hast ja mit allem Recht aber das Grundproblem ist doch, dass diese Figur eben keine legitime ist sonder eine Replik.

Nein. Grundproblem ist, dass die Figur in Einzelteilen und nicht wie angepriesen, als schönes, einzelnes Stück angekommen ist. Das es sich um ein Replik handelt, wusste der Käufer vorher schon.

Hinzu kommt dann die mangelhafte Verpackung für die der VK geradezustehen hat. Inwiefern sich dies lohnt steht auf einem anderen Blatt. Ob das Einklagen von "ein paar Euro" sinnhaft ist hat ein Richter mal mit "ist nicht justiziabel" beantwortet. Der Kosten-Nutzen Effekt ist wohl nicht gegben...

Dies habe ich ja oben in meinem Post bereits angedeutet: Ob sich der Klageweg lohnt oder nicht, entscheidet individuell der Geschädigte selber. Wenn ein Richter einen Fall aus Kostengründen als "nicht justiziabel" bezeichnet, möchte ich das besser hier öffentlich nicht bewerten. Jedoch ist es sehr oft so, dass viele den Rechtsweg nicht einschlagen und die Kröte schlucken, weil ihnen der Aufwand zu hoch ist.
 
@Grandmaster: Der Richter hatte nicht den Fall also solches gemeint sondern die Meinung des Beklagten das 5 € nicht wert sind sich darum zu streiten.

Wenn es um die Einzelteile geht, so kann man die zusammenkleben 😉 ich denke aber eher das die Figur mal am Stück war und nun zerbrochen ist, siehe Kleinteile.... Denn mal ernsthaft sich DARÜBER aufregen das man bissel kleben muss: First World Problem.
Wenn zerbrochen: Sauerei weil schlecht verpackt.

Bezüglich des Rechtsweges hast du natürlich recht aber ob es sich lohnt solche Typen davonkommen zu lassen? Sagen wirs mal anders rum, es gibt mittlerweile Leute die das mit Inkasso oder auf ganz altmodische Weise lösen....